Frank85 Februar 10, 2009 1. das Aussetzen von Sparraten ohne Kündigung ist doch Verhandlungssache meine Schwester kann aussetzen solange sie will das Problem ist hierbei doch, dass der Bausparvertrag nicht zuteilungsreif wird (Stichwort Mindestsumme, die eingezahlt werden muss) 2. die Zinsen und Bewertungszahlen (und deren Berechnung) sind doch vertraglich geregelt deshalb steht in deinem BSV nach Zeitpunkt x kann man auf Darlehen y mit Darlehenszins z zugreifen Vorraussetzung: man spart regelmäßig also alles unabhängig vom Zins am Markt wenn man nun zwischen privat anlegen und BSV switched, gilt doch wieder Problem 1 ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MC42 Februar 10, 2009 · bearbeitet Februar 10, 2009 von MC42 Du willst Dir also ein Darlehen sichern ohne dafür Beiträge zu zahlen? Genau so hatte ich mir das vorgestellt :-) Beiträge zahlen ist ja ok, aber halt zum Anfang der Sparphase so geringe, dass der Zinsverlust durch die geringe Guthabensverzinsung möglichst gering ist. Aber wenn alle Bausparkassen diese Klausel nutzen, ist man ja der Gunst der Bausparkasse ausgeliefert... Die Zuteilungsreife wollte ich dann durch rel. hohe Sonderzahlungen zum Ende der Sparphase erreichen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RichyRich Februar 10, 2009 · bearbeitet Februar 10, 2009 von RichyRich Leider steht in den ABB i.d.R folgender Absatz: Hat der Bausparer .... Regelsparbeiträge unter Anrechnung von Sonderzahlungen nicht geleistet und ist er der schriftlichen Aufforderung der Bausparkasse zur Nachzahlung länger als .... Monate nicht nachgekommen, kann die Bausparkasse den Bausparvertrag kündigen. Hat hier jmd. Erfahrungswerte, ob es Bausparkassen gibt, die auf diesen "Passus" verzichten? Eine Bausparkasse wird Dich schätzungsweise nur rausschmeißen wollen, wenn Du so´n alten Vertrag mit hohen Guthabenzinsen hast. Dann lohnt es sich nämlich für die. Ansonsten würde (ohne Garantie - einfach meine Meinung) gelten: "Wir empfehlen Ihnen monatlich mind. den Regelsparbeitrag einzuzahlen, damit Sie Ihr Sparziel zum gewünschten Termin erreichen". Ich habe fast ein Jahr garnichts überwiesen. Und wurde natürlich nach einen halben Jahr freundlichst darauf hingewiesen, dass bisher nichts eingegangen ist, und Sparziel... bla... Dann habe ich nach 10 - 11 Monaten dann den Regelsparbeitrag und VL mtl. überwiesen. Mich hat keiner gekündigt. Die Zahlungsweise (monatlich, vierteljährlich etc.) kann im Normalfall vom Bausparer selbst gewählt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass die meisten Bausparkassen in ihren Allgemeinen Bedingungen festgelegt haben, dass bei einer Nichtbesparung des Vertrages die Kündigung durch die Bausparkasse ausgesprochen werden kann (davon wird jedoch in der Regel kein Gebrauch gemacht). 1. Es werden also sehr viele Leute ihre Darlehen in Anspruch nehmen wollen --> Die notwendige Bewertungszahl steigt.2. Diejenigen die sich in der Ansparphase befinden zahlen weniger ein, da sie höhere Zinsen bei anderen Anlageformen bekommen --> Die notwendige Bewertungszahl steigt noch mehr. Hab ich einen Denkfehler? Generell hast Du recht. Es hängt nicht mal nur sagen wir einfach von Anzahl der Sparer in Verhältnis zu zuteilungsreifen Verträgen ab, sondern auch, wie gut die Bausparkasse wirtschaftet. In den ´80-Jahren haben Bausparkassen, allen voran die B?W (Name geändert ) die Darlehen nicht zuteilen können. Seitdem müssen diese aus ihren Einnahmen Rücklagen bilden, damit sowas vermieden werden kann. Ich weiß genau, dass ich erst letztens gelesen habe, dass keine Bausparkasse, die erforderliche Mindestrücklage bisher erreichen konnte. Siehe auch meine nächste Antwort: EDIT: 2.die Zinsen und Bewertungszahlen (und deren Berechnung) sind doch vertraglich geregelt deshalb steht in deinem BSV nach Zeitpunkt x kann man auf Darlehen y mit Darlehenszins z zugreifen Vorraussetzung: man spart regelmäßig also alles unabhängig vom Zins am Markt wenn man nun zwischen privat anlegen und BSV switched, gilt doch wieder Problem 1 ... Nein, festgelegt ist, wenn man keine Wahlzuteilung (stattdessen also eine Normalzuteilung) beantragt hat, nur die Mindestbewertungszahl. Die Zielbewertungszahl wird von der Bausparkasse festgelegt. Diese wird stichtagsmäßig ermittelt und die zuteilungsreifen Verträge in absteigender Reihenfolge geordnet und die verfügbaren Zuteilungsmittel mit den Bausparsummen abgeglichen. Die Bewertungszahl die gerade noch für eine Zuteilung ausreicht, ist die Zielbewertungszahl. Also wenig festgelegt, es geht immer schön der Reihe nach und das wichtigste, die Bausparkasse muss flüssig sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Jose Mourinho März 25, 2009 Keine lohnende Geldanlage http://www.faz.net/s/Rub09A305833E12405A80...n~Scontent.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
highline März 27, 2009 Meine Freundin hat noch einen Bausparer (uralt vertrag) mit 4% Verzinsung. Mehr als Tagesgeld Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rohlöff März 27, 2009 Keine lohnende Geldanlage http://www.faz.net/s/Rub09A305833E12405A80...n~Scontent.html Ich habe den in der tabelle erwähnten Tarif der Alten Leipziger. Allerdings noch mit 1,5% Basiszins und rückwirkend eine Aufstockung auf 3,75% Durch die Wop und Arbeitnehmersparzulage wird die ganze Sache aber doch recht interessant. Mal abgesehen, dass ich mit meinen Zahlungen auch pausieren kann. Bei einem Banksparplan ist das Aussetzen unter Umständen nicht so einfach. Ob ich erneut einen BSV abschliessen würde weiß ich alleridngs nicht. Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jogo08 März 27, 2009 Yep - alten Vertrag mit 1,5% Basiszins und Rückwirkend 4% plus Erstattung der Abschlussgebühr. Inkl. der Bausparprämie liegt die p.A.-Rendite irgendwas bei 5,X%. Für eine sichere Anlage nicht schlecht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon März 27, 2009 · bearbeitet März 27, 2009 von Raccoon Habe auch einen hoch-verzinsten Altvertrag und die BSPK hat mir angeboten, diesen gegen ein Tagesgeldkonto mit 5% fuer 6 Monate einzutauschen, wenn ich einen Fonds mit 5% AA kaufe. Hoert sich doch gut an, oder? Soll ich das machen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DerDude1980 März 28, 2009 · bearbeitet März 28, 2009 von DerDude1980 Ja, hab auch noch einen aktuell viereinhalb Jahre alten Bausparvertrag bei der Quelle Bausparkasse mit saftigen 4,75% Zinsen. Außerdem bin ich wohnungsbauprämienberechtigt. Das Ding hat damit für mich eine effektive Rendite von 6,x% im Jahr. Ist extra so konstruiert, dass ich nur gerade soviel Geld einzahle, wie für maximale Prämie im Jahr nötig ist. Dadurch schraubt sich die Rendite drastisch hoch. Also für kleinere Geldmengenansparungen bei Prämienberechtigung ist das eine top Geldanlage. Leider kriegt man nirgendwo mehr 4,75% über die ganze Laufzeit aktuell. Ich werde das Teil auch bis zur Hutschnur vollsparen (also bis zur festgelegten Bausparsumme), solange die Zinsen weiterhin niedrig bleiben und die 4,75% weit über dem Tagesgeld (mit vergleichbarer Sicherheit, also deutsche Einlagensicherung...kein Island-Mist...) liegen. Ich sehe es schon kommen, dass Quelle versucht, mich nach den 7 Jahren aus dem Vertrag zu drängen, die Bausparkassen ziehen ja da aktuell gerne solche Zwangszuteilungen durch, gegen die man dann juristisch vorgehen darf (und natürlich auch aufgrund der klaren Gesetzes- und Vertragslage problemlos gewinnt - aber der Aufwand nervt vermutlich). Mal sehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fonds-sparer April 1, 2009 · bearbeitet April 1, 2009 von fonds-sparer könnt ihr mir bitte nochmal auf die sprünge helfen. ich habe diese frage bereits in einem anderen thread geschrieben, jedoch leider keine antwort erhalten. wieviel kann ich monatlich vermögenswirksam anlegen um volle förderung zu erhalten. meiner rechnung nach sind es rund: 116 euro. und zwar würden 82 euro in einen BSV gehen und 34 euro in einen fondssparplan. ist dies korrekt oder muss man sich für eine variante entscheiden? AN-Sparzulage ist ja 870 euro: 470 euro bsv und 400 fondssparplan. wo ist mein fehler?`wenn es keinen gibt..spart ihr so viel über vl? wobei: wenn ich davon ausgehe, dass ich nach der ausbildung ca. 2500 brutte p.m. verdiene. dann dürfe ich eh nicht mehr förderberechtigt sein oder? in diesem fal sollte ich wohl eh keinen weiterren vl sparplan eröffnen. ausser: ich heirtate. dann ist doe grenze fürs einkommen bei durchscnittlich 41.700€. Also nach pauschalen abzügen wie werbungskosten usw. weiss jetzt aber nicht ob das für beide AN dann gilt oder nur für einen. den bsv habe ich bereits. fondssparer wäre die überlegung. dazu: vl wird ja aus dem brutto bezahlt. daher würde ich ja so mein brutto senken und bisschen steuern sparen, also doch ne gute idee? wäre dankbar wenn jemand meine wirren gedanken einmal ordnen könnte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kaik April 1, 2009 Ich bin kein VL-Experte, kann dir aber einige deiner Fragen beantworten. wieviel kann ich monatlich vermögenswirksam anlegen um volle förderung zu erhalten. meiner rechnung nach sind es rund: 116 euro. Du kannst soviel anlegen wie du willst -soweit es dein AG zulässt-, mindestens aber jährlich 400 für den Fondssparplan und 470 für den BSV. Das sind auch die Mindestbeiträge, um die volle Förderung zu erhalten. Zusammen sind es 870 pro Jahr, also 72,50 pro Monat. muss man sich für eine variante entscheiden? Nein, man kann BSV und Fondssparplan nutzen. AN-Sparzulage ist ja 870 euro: 470 euro bsv und 400 fondssparplan. Nein, das sind die Mindestbeiträge pro Jahr, um die Förderung zu erhalten. Diese beträgt 72 pro Jahr für den Fondssparplan und 42,30 für den BSV. ]wobei: wenn ich davon ausgehe, dass ich nach der ausbildung ca. 2500 brutte p.m. verdiene. dann dürfe ich eh nicht mehr förderberechtigt sein oder? Das ist richtig. Die Grenze beträgt 17.900 für den BSV und 20.000 für den Fondssparplan. Diese Zahlen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen. Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, das du ein Bruttogehalt von 30T unter diese Grenzen drücken kannst. ausser: ich heirtate. dann ist doe grenze fürs einkommen bei durchscnittlich 41.700. Wenn du verheiratet bist, verdoppeln sich die o. a. Grenzen und gelten dann für das gemeinsame zu versteuernde Einkommen. Ob die Förderung auch verdoppelt wird (z.B. falls deine Frau nicht arbeitet) weiß ich leider nicht. Sollte sich auch die Förderung verdoppeln, musst du natürlich das doppelte einzahlen. dazu: vl wird ja aus dem brutto bezahlt. daher würde ich ja so mein brutto senken und bisschen steuern sparen, also doch ne gute idee? VL werden zwar aus dem Brutto bezahlt, sind aber Bestandteil des Gehalts, und damit voll steuer- und abgabenpflichtig (anders als Beiträge zur betr. Altersvorsorge). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fonds-sparer April 1, 2009 Ich bin kein VL-Experte, kann dir aber einige deiner Fragen beantworten. Du kannst soviel anlegen wie du willst -soweit es dein AG zulässt-, mindestens aber jährlich 400 für den Fondssparplan und 470 für den BSV. Das sind auch die Mindestbeiträge, um die volle Förderung zu erhalten. Zusammen sind es 870 pro Jahr, also 72,50 pro Monat. Nein, man kann BSV und Fondssparplan nutzen. Nein, das sind die Mindestbeiträge pro Jahr, um die Förderung zu erhalten. Diese beträgt 72 pro Jahr für den Fondssparplan und 42,30 für den BSV. Das ist richtig. Die Grenze beträgt 17.900 für den BSV und 20.000 für den Fondssparplan. Diese Zahlen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen. Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, das du ein Bruttogehalt von 30T unter diese Grenzen drücken kannst. Wenn du verheiratet bist, verdoppeln sich die o. a. Grenzen und gelten dann für das gemeinsame zu versteuernde Einkommen. Ob die Förderung auch verdoppelt wird (z.B. falls deine Frau nicht arbeitet) weiß ich leider nicht. Sollte sich auch die Förderung verdoppeln, musst du natürlich das doppelte einzahlen. VL werden zwar aus dem Brutto bezahlt, sind aber Bestandteil des Gehalts, und damit voll steuer- und abgabenpflichtig (anders als Beiträge zur betr. Altersvorsorge). vielen dank kaik! wenn ich also betrachte, dass ich mit 30T eh keine zulage mehr bekomme und ich auch keine steuerlichen vorteile habe, dann scheint es klar zu sein, dass ich keinen vl fondssparplan mehr abschliessen sollte. die VL wird also weiterhin in den bsv gehen, damit ich zumindest die Wbp weiterhin erhalte. sollte ich dann die 35,6T auch geknackt haben wird diese ja dann auch nicht mehr gewährt. gründe gibt es also keine mehr wie ich es sehe, korrekt? merci Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth April 5, 2009 Das ist richtig. Die Grenze beträgt 17.900 für den BSV und 20.000 für den Fondssparplan. Diese Zahlen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen. Ich haltees für sehr unwahrscheinlich, das du ein Bruttogehalt von 30T unter diese Grenzen drücken kannst. wenn die VL in einen Bausparvertrag fließen, kannst du bei jeder Bausparkasse auf dem jährlichen Wohnungsbauprämienantrag ein Kreuz setzen, damit werden die VL Zahlungen als Eigenbeitragszahlung gewertet und du kannst damit zumindest die Wohnungsbauprämie noch beantragen. Diese beträgt 8,8% auf max. 512 Einzahlungen p.a. bei Ledigen, wenn dein zu versteuerndes Einkommen nicht über 25.600 liegt. Hast du also 30T Gesamtbrutto kann mit Kinderfreibetrag und Werbungskosten das Einkommen durchaus auf diesen Wert gesenkt werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kaik April 5, 2009 wenn die VL in einen Bausparvertrag fließen, kannst du bei jeder Bausparkasse auf dem jährlichen Wohnungsbauprämienantrag ein Kreuz setzen, damit werden die VL Zahlungen als Eigenbeitragszahlung gewertet und du kannst damit zumindest die Wohnungsbauprämie noch beantragen. Diese beträgt 8,8% auf max. 512 Einzahlungen p.a. bei Ledigen, wenn dein zu versteuerndes Einkommen nicht über 25.600 liegt. Hast du also 30T Gesamtbrutto kann mit Kinderfreibetrag und Werbungskosten das Einkommen durchaus auf diesen Wert gesenkt werden. Das stimmt natürlich, die Wohnungsbauprämie ist noch drin. Die Arbeitnehmersparzulage hingegen wird man mit 30T Brutto nicht mehr bekommen können (ansonsten die TelNr. des Steuerberaters bitte sofort per PN schicken ) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth April 5, 2009 Das stimmt natürlich, die Wohnungsbauprämie ist noch drin. Die Arbeitnehmersparzulage hingegen wird man mit 30T Brutto nicht mehr bekommen können (ansonsten die TelNr. des Steuerberaters bitte sofort per PN schicken ) die Tel. hätte ich dann auch gern Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Luxor April 5, 2009 Hallo, ich zahle ab seit anfang diesen jahres 34 VL in Fonds monatlich ein. ich habe noch einen bausparvertrag der bereits seit 2003 läuft monatlich 43. kann ich diesen bausparvertrag noch zusätzlich mit vl besparen? macht das sinn, da er ja nur noch ein paar jahre läuft. aber vl muss ja 6 jahre eingezahlt werden und dann ein jahr liegen. kann ich für die restlichen jahre die vl in einen zweiten bsv stecken (ohne die förderung zu verlieren?)? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fonds-sparer April 5, 2009 Hallo, ich zahle ab seit anfang diesen jahres 34 VL in Fonds monatlich ein. ich habe noch einen bausparvertrag der bereits seit 2003 läuft monatlich 43. kann ich diesen bausparvertrag noch zusätzlich mit vl besparen? macht das sinn, da er ja nur noch ein paar jahre läuft. aber vl muss ja 6 jahre eingezahlt werden und dann ein jahr liegen. kann ich für die restlichen jahre die vl in einen zweiten bsv stecken (ohne die förderung zu verlieren?)? du kannst maximal 470 euro p.a. in einen bsv und max. 400 euro p.a. in einen fonds-sparplan anlegen, umdarauf die arbeitnehmersparzulage zu bekommen. dabei darfst du nicht mehr als 17.800,--(BSV) bzw. 20.000,--(Fonds) verdienen. da du die 43 euro in den bsv einzahlst, gehe ich davon aus, dass du keine AN mehr bekommst, sondern nur die wohnungsbauprämie abgreifst. daher: da du den bsv jetzt hast, musst du in ihn einzahlen um ihn zuteilungsreif zu bekommen. ob das vl zahlungen oder eigene besparungen sind ist egal. wenn du also jetzt einen 2ten bsv mit den vollen 470 (AN), bzw. 512,-- (Wohnungsbauprämie) besparst, dann bekommst du auf diesen vertrag die förderung. natürlich kannst du die vl auf 2 verträge aufsplitten. die frage ist nur warum man das jetzt tun sollte. brauchst du den bsv als sparplan oder als kreditvariante? die förderung verlieren würdest du, wenn du den vertrag aufläösen würdest. die einzige prämienunschädlichen auflösungsmöglichkeiten sind, wenn du stirbst oder wenn du länger als 1 jahr arbeitslos bist. PS: ein bsv muss 7 jahre lang bespart werden. danach wird er prämienunschädlich zugeteilt. 6 jahre + 1 jahr warten gilt beim fondssparplan. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Luxor April 5, 2009 du kannst maximal 470 euro p.a. in einen bsv und max. 400 euro p.a. in einen fonds-sparplan anlegen,umdarauf die arbeitnehmersparzulage zu bekommen. dabei darfst du nicht mehr als 17.800,--(BSV) bzw. 20.000,--(Fonds) verdienen. ich lieg da als azubi deutlich drunter. da du die 43 euro in den bsv einzahlst, gehe ich davon aus, dass du keine AN mehr bekommst, sondern nur die wohnungsbauprämie abgreifst. ich habe erst seit ich azubi anspruch auf anspz. die 43 schickt mein vater in den vertrag, der aber auch meinen namen läuft. daher: da du den bsv jetzt hast, musst du in ihn einzahlen um ihn zuteilungsreif zu bekommen. ob das vl zahlungen oder eigene besparungen sind ist egal. natürlich kannst du die vl auf 2 verträge aufsplitten. die frage ist nur warum man das jetzt tun sollte. brauchst du den bsv als sparplan oder als kreditvariante? es geht mir ums sparen. die förderung verlieren würdest du, wenn du den vertrag aufläösen würdest. auflösen will ich nicht. ich frag mich nur ob da neben den 43 die mein vater da reinsteckt auch noch vl reinlassen könnte. und die frage ist, wenn ich der vertrag nur noch 3 jahre läuft, vl aber 6 jahre lang eingezahlt werden muss und ein jahr ruhen muss, würde ich ja die förderung zurückzahlen mussen, oder nicht? deshalb könnte ich ja noch einen vertrag abschließen, auf den nur die vl fließt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fonds-sparer April 6, 2009 ich lieg da als azubi deutlich drunter. ich habe erst seit ich azubi anspruch auf anspz. die 43 schickt mein vater in den vertrag, der aber auch meinen namen läuft. daher: da du den bsv jetzt hast, musst du in ihn einzahlen um ihn zuteilungsreif zu bekommen. ob das vl zahlungen oder eigene besparungen sind ist egal. es geht mir ums sparen. auflösen will ich nicht. ich frag mich nur ob da neben den 43 die mein vater da reinsteckt auch noch vl reinlassen könnte. und die frage ist, wenn ich der vertrag nur noch 3 jahre läuft, vl aber 6 jahre lang eingezahlt werden muss und ein jahr ruhen muss, würde ich ja die förderung zurückzahlen mussen, oder nicht? deshalb könnte ich ja noch einen vertrag abschließen, auf den nur die vl fließt. der vertrag ist nach abschluss 7 jahre lang gesperrt. beginn der sperrfrist ist der 1.1 des abschlussjahres. es ist egal wann die erste oder letzte vl zahlung auf den vertrag eingezalht wurde. der betrag von 43 euro ziehlt ab auf die wohnungsbauprämie, da du 512,-- p.a. einzahlen musst, um diese zu bekommen. du kannst jetzt ohne probleme deine vl jetzt auf diesen vertrag einzahlen. wenn du den betrag von ca. 34 euro erreichst, dann hast du anspruch auf die an-sparzulage, da du 400,-- p.a. dafür einzaheln musst. solltest du weniger vl vom arbeitgeber bekommen, kannst du deinem arbeitgeber angeben, dass dieser den restlichen betrag von deinem einkommen ebenfalls auf den vertag buchen soll. ich hoffe dir damit geholfen zu haben. also: 43*12= 516,-- (8,8% darauf ist die Wohnungsbauprämie) 34*12= 408,--( 9% an-sparzulage) ---------------------------------------- 77,--p.m. und 924,- p.a. ergibt ca 81,-- Förderung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
karlderGrosse April 13, 2009 Hallo, ich habe seinerzeit für meine jetzt studierende Tochter einen kleinen Vertrag bei der LBS zum Tarif Vario3 abgeschlossen. Der Guthaben Zinssatz beträgt 2% plus 2% Bonus p. a. Als wir nun die freudige Mitteilung bekamen, dass dieser Vertrag nun zuteilungsreif sei, liessen wir uns in der GS der LBS beraten. Wir baten um die Auszahlung der Ansparsumme, da aktuell kein Bauvorhaben o. ä. ansteht. Flugs füllte nun der Berater die Zuteilungserklärung aus und machte auch keinen Versuch, uns davon abzuhalten. Als ich jedoch vermerkte, dass die Abschlussprovision bei Nichtbeanspruchung eines Darlehens wieder ausgezahlt würde, wechselte der Berater die Strategie. Ein neuer Vertrag mit einer Guthabenverzinsung von 0,75% sei ja auch eine Überlegung wert!! Hätte ich die Provisionsrückzahlung nicht angesprochen, wer wäre in den Genuss dieser gekommen? Was ist in der heutigen Situation für Tochter die beste Lösung? Aktuell ist keine Immobilie vorhanden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch April 13, 2009 schonmal an das Übersparen des Vertrages gedacht ? 4 % sind in der aktuellen Situation garnicht mal so schlecht Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth April 13, 2009 · bearbeitet April 13, 2009 von GlobalGrowth würde, wechselte der Berater die Strategie. Ein neuer Vertrag mit einer Guthabenverzinsung von 0,75% sei ja auch eine Überlegung wert!! Sauerrei, gute Bausparkasse bieten bei Neuabschluss 3% und das ohne Bonus Typisch Spasskasse (habsch das jetzt laut gesagt?) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch April 13, 2009 Sauerrei, gute Bausparkasse bieten bei Neuabschluss 3% und das ohne Bonus Typisch Spasskasse (habsch das jetzt laut gesagt?) nö, nur geschrieben Gute Bausparkasse...ich hab gestern mal bei der LBS West nachgeschaut wie die Konditionen bei denen ausschauen. Gekommen bin ich drauf, da ich in einem Beitrag von vor zwei Jahren was von 1,5 % Guthabenzins (+X % Bonus) gelesen habe. Mittlerweile bietet der gleiche Vertrag einen Guthabenzins von 0,75 % und einen halbierten Bonus, wobei die Darlehenszinsen um ein paar Zentel gestiegen sind Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity April 13, 2009 · bearbeitet April 13, 2009 von vanity Hallo,ich habe seinerzeit für meine jetzt studierende Tochter einen kleinen Vertrag bei der LBS zum Tarif Vario3 abgeschlossen. Der Guthaben Zinssatz beträgt 2% plus 2% Bonus p. a. ... LBS hin oder her, wenn das Geld zurzeit nicht benötigt wird, einfach weiterlaufen lassen: das ist etwa 1-Monats-Festgeld zu 4% bei bester Sicherheit, was will man mehr? Wenn das Zinsniveau steigt oder das Geld benötigt wird oder sich andere bessere Anlagemöglichkeiten bieten, kann die Auflösung ja jederzeit kurzfristig nachgeholt werden. Falls die Vertragsbedingungen es zulassen, kann sogar weitere Besparung sinnvoll sein. Ein Übersparen (also Überschreiten der Bausparsumme) wird wohl nicht so gern gesehen, möglicherweise ist das ein Auflösungsgrund seitens der LBS (das sollte in den Bedingungen stehen). Dass die LBS diesen Vertrag am liebsten in ein niedrig verzinsten tauschen würden, ist aus deren Sicht klar. Von einem Berater sollte so ein Vorschlag natürlich nicht kommen. Nachtrag: Die Tochter studiert? Da sollte doch Wohnungsbauprämie möglich sein? Und dafür ist ein Altvertrag vor 2009 (wegen der ab 01.01.09 geänderten Bedingungen) prädestiniert. Kleiner Hinweis zur Besteuerung: Ab 2009 entfällt das BSV-Privileg (bei Gutschrift WBP keine Freistellung nötig). Meines Wissens wurde bei der LBS der Bonus, obwohl noch nicht gutgeschrieben, bereits jährlich der ZASt unterworfen, läuft also nicht bei Auszahlung in einer Summe auf. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Privatanleger April 13, 2009 der vertrag ist nach abschluss 7 jahre lang gesperrt. beginn der sperrfrist ist der 1.1 des abschlussjahres. es ist egal wann die erste oder letzte vl zahlung auf den vertrag eingezalht wurde. Die Sperrfrist beim Bausparvertrag beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag