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caspar

Tierschützer in U-Haft

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caspar
· bearbeitet von caspar

hier kommt mal wieder eine eher alternative/linke geschichte von mir...schreib so sachen gern hier ins forum, weil nuechterne feedbacks aus der eher konservativeren und/oder libertären ecke immer gut tun

 

weiss net, ob diese sache ueberhaupt schon bis brd oder rest of europe durchgedrungen is..jedenfalls hab ich in "die zeit" einen artikel gefunden, der das ganze schoen zusammenfasst

 

http://www.zeit.de/online/2008/22/tierschutz-pelze-wien

 

 

http://de.indymedia.org/2008/06/219446.shtml

 

es geht um die operation "pelztier"

 

fureh morgens wurde ende mai in einer konzentrierten aktion oesterreichweit 23 wohnungen von tierschuetzern durchsucht, die durchsuchungen waren dabei teilweise sehr unkonventionell: rammbock, gezogene waffe, vermummte polizisten der sondereinheit "WEGA"...

 

10 leute wurden eingesperrt und befinden sich mittlerweile seit mehr als 2 monaten in untersuchungshaft

 

siw wurden davor ueber mehr als ein jahr intensivst observiert (lauschangriff, videoueberwachung, telefonnachverfolgung ...das volel programm)

 

im raum stehen dieverse sachbeschaedigungen (sachschaden zwischen 1 und 2 millionen euro) , die in den letzten jahren begangen wurden, aber nie bzgl. taeterschaft aufgeklaert wurden (also diverse stinkbombenattentate auf pelzgeschaefte, jaegersteigniederbrennungen usw. usw.) aber wohl tierschuetzern zugerechnet werden koennen

 

diese 10 verhafteten sind in der tat fuehrende koepfe der tierschutzszene in oesterreich, die immer wieder - in vereinen organisiert - "friedliche" aktionen a la tierschuetzer gestartet haben (demos vor einkaufshaeusern, videopraesentationen von schweinehaltungen in oesterreich usw.)

 

entscheidend ist, dass besagte tierschuetzer jetzt auf grund des paragraphen §§ 278 ff. StGB betreffend kriminelle Vereinigung bzw. Organisation festgehalten werden. dabei handelt es sich um einen gummiparagraphen (im volksmund antimafia-paragraph genannt), der eigentlich für die organisierte kriminalität geschaffen wurde und fuer zielgruppen wie terroristische vereinigungen, menschenhandel und geldwaesche geschaffen wurde...aber keineswegs fuer randalierende jugendliche, oder stinkbombenattentäter

 

egal was die inhaftierten verbrochen haben (sie behaupten nie etwas illegales unternommen zu haben, bis jetzt kann ihnen auch nichts nachgewiesen werden lt akten einsicht): sie werden festgehalten wegen des verdachts auf eine kriminelle vereinigung (obwohl die inhaftierten unterschiedlichen ngo`s angehoeren)

 

ich hab keine erfahrung mit tierschuetzern, kann mir aber schon vorstellen, dass die ziemlich radikal werden koennen...aber die vorstellung, dass ich furehmorgens mit dem auf mich gerichteten gewaehr aufgeweckt werde, weil ich einen "unbequemen" verein gegruendet habe, erzeugt doch etwas beklemmtheit in mir

 

hier ein beitrag aus orf (ca. 8 minuten)

 

http://de.youtube.com/watch?v=J6Rs62AVj4Q

 

eine dokumentation der gesamten ereignisse und portraets der inhaftierten (samt erfahrungsberichte) aus sicht der betroffenen hier

 

antirep2008.tk

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Boersifant

Ich habe davon nichts mitbekommen, aber ob das wirklich ein Aufreger ist, ist abzuwarten. Fest steht: Eine Gruppe, die geplantermaßen und konstant Straftaten begeht ist eine kriminelle Vereinigung, egal ob es ein Verein ist oder nicht, egal gegen wen es geht. Ob das Vorgehen der Polizei gerechtfertigt ist und die Angeklagten rechtskonform behandelt werden kann man über die linken bis linksradikalen Quellen (Zeit, indymedia) nicht zuverlässig herausfinden. Dass natürlich gleich von den üblichen Seiten verharmlost wird wie mit "Solche martialischen bewaffneten Einsätze sind ein Schlag gegen alle Arten von Bürgerrechtsbewegungen und müssen scharf zurückgewiesen werden" ist kein Wunder. Ich empfehle aber lieber etwas Zurückhaltung, im Nachhinein haben sich auch die G8-Durchsuchungen als richtig und nicht als "Tabula rasa"-Aktion herausgestellt.

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caspar

@ boersi

 

vom sentiment her bin ich da natuerlich anderer meinung, kann aber deinen gedankengang nachvollziehen

 

die links waren nur zufaellig ausgewaehlt und sollen nicht werten, sondern als einstieg ins thema dienen

 

fuer mich waer eher folgende version vorstellbar: schiessen mit kanonen auaf spatzen

 

denn der paragraph um den es hier geht, schaut so aus:

 

Wer eine kriminelle Vereinigung gründet oder sich an einer solchen als Mitglied beteiligt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

 

(2) Eine kriminelle Vereinigung ist ein auf längere Zeit angelegter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen, der darauf ausgerichtet ist, dass von einem oder mehreren Mitgliedern der Vereinigung ein oder mehrere Verbrechen, andere erhebliche Gewalttaten gegen Leib und Leben, nicht nur geringfügige Sachbeschädigungen, Diebstähle oder Betrügereien, oder Vergehen nach den §§ 104a, 165, 177b, 233 bis 239, 241a bis 241c, 241e, 241f, 304 oder 307 oder nach den §§ 114 Abs. 2 oder 116 des Fremdenpolizeigesetzes ausgeführt werden.

 

(3) Als Mitglied beteiligt sich an einer kriminellen Vereinigung, wer im Rahmen ihrer kriminellen Ausrichtung eine strafbare Handlung begeht oder sich an ihren Aktivitäten durch die Bereitstellung von Informationen oder Vermögenswerten oder auf andere Weise in dem Wissen beteiligt, dass er dadurch die Vereinigung oder deren strafbare Handlungen fördert.

 

(4) Hat die Vereinigung zu keiner strafbaren Handlung der geplanten Art geführt, so ist kein Mitglied zu bestrafen, wenn sich die Vereinigung freiwillig auflöst oder sich sonst aus ihrem Verhalten ergibt, dass sie ihr Vorhaben freiwillig aufgegeben hat. Ferner ist wegen krimineller Vereinigung nicht zu bestrafen, wer freiwillig von der Vereinigung zurücktritt, bevor eine Tat der geplanten Art ausgeführt oder versucht worden ist; wer an der Vereinigung führend teilgenommen hat, jedoch nur dann, wenn er freiwillig durch Mitteilung an die Behörde (§ 151 Abs. 3) oder auf andere Art bewirkt, dass die aus der Vereinigung entstandene Gefahr beseitigt wird.

 

die querverwiesenen delikte sind u.a. menschenhandel, geldwaesche, korruption/bestechung, wirtschaftskriminalität...auch die praktischen zielsetzungen kann man heut noch aus dem mund von parlamentariern nachvollziehen....alles geht in richtung antimafiaparagraph

 

fuer mich ist das eine klare kampagne gegen aufklerungsarbeit von einer breiten masse "friedlicher" tierschuetzer, die doch krasse missstaende in tierhaltung und tiertransport aufgezeigt haben

 

da muss man nicht mit einer antiterroreinheit anmarschieren und da muss man nicht leute in u-haft halten...da besteht keine fluchtgefahr....lächerlich

 

und ob der aufwand eine mehrjaehrigen observation wirklich gerechtfertig ist, wage ich auch zu bezweifeln, denn sonst haette man klare vorwuerfe (http://www.peterpilz.at/html/tagup/Massnahmen.doc ACHTUNG: zusammenfassung eines gruenen parlamentariers!!??!!)...und muss sich nicht auf einen alibiwischiwaschiparagraphen berufen, der fuer andere zwecke gemacht wurde...aber man wird sehen

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el galleta
· bearbeitet von el galleta

Du schreibst Sachschaden von 1 bis 2 Mille. Das Gesetz sagt: "nicht nur geringfügige Sachbeschädigungen". Alles klar, Tatbestand passt. Ich vermute mal, dass auch unsere österreichischen Freunde nicht einfach so abhören dürfen. Also wird es wohl auch da einen gewissen Veracht gegeben haben. Und dass die Beschuldigten ihre Unschuld behaupten... Sehr ungewöhnlich. ;)

 

Irgendwo wurde im Forum schon mal festgestellt, dass es Straftaten gibt, die tendenziell Opfer-Sympathien hervorrufen und andere, wo mit dem Täter sympathisiert wird. Scheint mir hier kein Opfer-Fall zu sein.

 

saludos,

el galleta

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caspar

stimmt schon alles...mir sind und waren tierschuetzer allerdings noch nie sympathisch und ich bin auch ein recht passabler fleischesser :blink:

 

die ein oder zwei mille sachschaeden sind geschaetzte schaeden, die in den vergangen 3-5 jahren begangen wurden und von der presse kolpotiert wurden (die gerichtsakten sprechen tatsaechlich "von mittlerweile mehr als 500000 E")und die aufgrund der ausgewaehlten ziele sehr wahrscheinlich von militanten tierschuetzern begangen worden sein koennten

 

aehnliche sachschaeden ergeben sich wohl auch, wenn man alle delikte der graffiti"kunst" in oesterreichischen grossstaedten der letzten 3-5 jahre summiert...

 

 

also: fuer mich klare unverhaeltnismaessigkeit und kann ich mir nur durch starker jaeger/fleischlobby im schwarzen filz erklären...waer ja schade wenn die kuenftigen innenminister nicht mehr zur einem netten jagdwochenende auf schloss esterhazy mit wirtschaftsfreunden eingeladen werden koennten...gell hr. strasser!? :lol:

 

 

aber vielleicht erhaerten sich ja bald wirklich die verdachtsmomente gegen die gefaehrlichen tierrechtsbinladens

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IefTina

Ich hab ganz gute Kontakte zur Kripo - und höre seit Jahren diverse Berufserfahrungen.

 

Mein Eindruck der Geschichte ist also, dass schon ordentlich was im Busch sein muss, wenn derart ermittelt wird.

Wäre dem nicht so, dann würde sich von Behördenseite nichts tun.

Klar, einzelne Ermittler können schon mal unverhältnismässig agieren - die gesamte Aktion wird aber auf solidem Fundament stehen.

Jede Kleinigkeit muss genehmigt werden.

Medien tun ihren Job und polarisieren ...

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caspar
· bearbeitet von caspar

IEFTina

 

wird zeit, dass du wieder nach vienna zurueck kommst, um deine kontakte etwas upzudaten :rolleyes:

 

denn wir haben mittlerweile ein neues, überarbeitetets sicherheitspolizeigesetzt, das im dezember 2007 in einer nacht-und nebelaktion durchgepeitscht wurde

 

Der Bundesrat, die Länderkammer des österreichischen Parlaments, hat am heutigen Mittwoch die umstrittene Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) bestätigt, in dem kein Widerspruch beschlossen wurde. Für ein Veto stimmten nur die Abgeordneten der Grünen, des BZÖ, der freiheitliche Vertreter sowie der Vorarlberger SPÖ-Abgeordnete Reinhold Einwallner. Das neu gefasste SPG verpflichtet Mobilfunker, auf Polizeibefehl Standortdaten und die internationale Mobilfunkteilnehmerkennung (IMSI) eines Handys preiszugeben. Gleichermaßen müssen Provider Name und Anschrift von Nutzern bestimmter IP-Adressen herausgeben. Eine richterliche Kontrolle der Wünsche der Polizei gibt es nicht mehr, auch eine Information der Betroffenen ist nicht vorgesehen.

 

http://www.heise.de/newsticker/Oesterreich.../meldung/100870

 

hat das jemand mitbekommen!? haben sich die medien drauf gestuertzt? ich bin nur von einem telekommitarbeiter drauf gestossen worden...

 

 

eine gegenueberstellung von neuer und alter fassung des SPG findet sich hier

 

http://www.ueberwachungsstaat.at/ueberwach...aat/unterlagen/

 

findest du das nicht bedenklich?

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IefTina

Ich möchte natürlich auch aus Prinzip nicht abgehört werden oder zum gläsernen Bürger mutieren.

 

Von Österreich weiß ich, dass sich Telekoms geweigert haben, den Ermittlern Möglichkeiten zum Abhören bereitzustellen.

Das ging so weit, dass ein Richter angeordnet hat den Betrieb zu schliessen, wenn die Möglichkeit nicht unmittelbar eingerichtet wird.

 

Genehmigungen für alles und jedes wären toll, sind aber unpraktikabel - denn bis solche Genehmigungen da sind, vergeht viel zu viel Zeit.

In der Praxis gab es dann wohl Schnellrichter (oder so ähnlich), die faktisch eh alles unterschrieben haben - der Kontrollaspekt ist dann wieder relativiert.

Soweit ich weiss kann aber ein wildgewordener Ermittler auch nicht schalten und walten wie er will, der muss das vom Chef genehmigen lassen, usw.

Es ist wahrscheinlich wie anderswo, bösartige Leute werden schon Mittel und Wege finden um falsch zu handeln.

 

Andererseits, kenne ich Geschichten, da stehen mir die Haare zu Berge - da können Schwerverbrecher beinahe tun und lassen was sie wollen, weil sie die Feinheiten der Ermittlungspraxis kennen. Z.B. ist ein enormer Schwachpunkt die internationale Ermittlung, bis ein anderer Staat fremden Ermittlern erlaubt aktiv zu werden dauert das viel zu lange. Im Schwerverbrechermilieu sind verdeckte Ermittler unterwegs, ein Krimineller muss also nur mal eben ein Treffen über die Staatsgrenze verlegen und das wars dann ...

 

z.B. war oder ist sogar Skype von extern noch abhörsicher, sowas wissen die fetten Burschen.

 

Nocheins, der normale Wachbeamte kann solche Sachen eh nicht machen, die Kripo beschäftigt sich mit den schweren Burschen.

Die interessieren sich für den normalen Kleinmist gar nicht - so wie unsereins wahrscheinlich nicht den halben Tag mit Taggeldkonten beschäftigt ist ...

 

Ich glaub, der Normalbürger mit halbwegs korrektem Lebenswandel braucht sich hier nicht zu fürchten ...

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caspar
Ich glaub, der Normalbürger mit halbwegs korrektem Lebenswandel braucht sich hier nicht zu fürchten ...

 

 

jeeein

 

kommt halt drauf an wer das land regiert, wer politik macht, welche regierungform herrscht

 

sobald mal einer vorratsdatenspeicherung und einer internet- und telefonieueberwachung kaum mehr barrieren entgegenstehen (wies das neue, in der oeffentlichkeit und im parlament KAUM diskutierte SPG nahe legtt), dann ist es nur eine frage der zeit, bis es von einer bestimmten interessensgruppe ausgenutzt wird

 

ich will jetzt keine drastischen worte verwenden, aber stasi 2.0 sagt schon alles

 

gerade der akuelle fall der tierschuetzer ist eben so ein fall, wo eine grenzsituation eingetreten is...stellt sich raus, dass die 10 inhaftierten wirklich bestimmte schwere, schwere sachbeschaedigungen in eier gemeinsamen aktion gemacht haben, dann mag das vorgehen VIELLEICHT tolerierbar sein

 

hat man sich aber bewusst nur eine riege von (intelektuellen) fuehrern einer unangengehmen zivilbewegung herausgefischt, um diese bewegung zu schwaechen oder ihr limits aufzuzeigen, dann schaut das schon anders aus

 

man stelle sich mal vor bei hr. zumwinkel waeren wegabeamte (dt. pendant!?) bewaffnet eingedrungen und haetten die tuer des schlafenden zumwinkel eingebrochen, weil er sich mehr als 2 minuten 50 zeit gelassen haette!? hier wuerde jeder aufschreien...der is ja kein verbrecher...so geht man nicht um mit gentlmendelikten

 

aber die tierschuetzer (die ja angeblich so eine tolle lobby haben in deutschland lt. einiger forumsuser, genauos wie die arbeitslosen, die umweltaktivisten und die globalisierungsgegner), klar, die sind ja auch radikal und wie schreiben die medien so schoen "militant"

 

"korrekter lebenswandel"

 

was ist das? werd ich unangengehm fuer eine bedeutende unternehmerfamilie (hier geht es z.b. um die familie graf und ihrer kleiderbauerkette) oder lobby, weil ich (scheinbare) missstaende medienwirksam aufzeige....fuehr ich dann noch einen korrekten lebenswandel!?

 

na abwarten: was sie gemacht haben die jungs und maedels...nur wenn sie dann entlassen werden und ihnen nix nachgewiesen wird, dann wars das halt auch schon wieder und die gesetzesverstoesse der herrschenden klasse wird ein stueck mehr normalitaet

 

 

nach operation spring (http://www.augustin.or.at/index.php?art_id=214), wo man diesselbe aktion durchgefuehrt hat um intellektuelle schwarze in wien aus dem verkehr zu ziehen, jetzt gegen tierschuetzer

 

who will be the next?

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IefTina

klar, klar ... kann schon am 'unschuldigen' Ende böse ausgenutzt werden.

Ich schau halt eher auf die Seite der Schwerverbrecher und da sind laut meinen Infos den Ermittlern häufig die Hände gebunden.

 

Krone, Augustin etc. nehm' ich offengesagt nicht so ernst.

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Boersifant
hat man sich aber bewusst nur eine riege von (intelektuellen) fuehrern einer unangengehmen zivilbewegung herausgefischt, um diese bewegung zu schwaechen oder ihr limits aufzuzeigen, dann schaut das schon anders aus

 

Was haben Kriminalbeamte für ein Interesse daran gegen Tierschützer vorzugehen? Außerdem würde der Schuss doch nach hinten losgehen, wenn sich nichts findet.

 

man stelle sich mal vor bei hr. zumwinkel waeren wegabeamte (dt. pendant!?) bewaffnet eingedrungen und haetten die tuer des schlafenden zumwinkel eingebrochen, weil er sich mehr als 2 minuten 50 zeit gelassen haette!? hier wuerde jeder aufschreien...der is ja kein verbrecher...so geht man nicht um mit gentlmendelikten

 

Wie du weißt bin ich sicherlich kein Sympathisant von Zumwinkel oder Steuerhinterziehern im Allgemeinen, man muss aber wertfrei immer noch Kriterien wie Gewalttätigkeit, Fluchtgefahr und ähnliches mit einbeziehen. Die beiden genannten sind bei (verdächtigten) radikalen Tierschützern sicher höher einzuschätzen als bei einem DAX-Vorstand.

Wenn das Szenario "Aufenthaltsort ist bekannt, Verdächtiger öffnet Tür aber nicht" auf einen Steuerhinterziehungsfall zutreffen sollte, würde ich die Rammbockmethode natürlich begrüßen und wird vermutlich auch angewendet, damit keine Daten vernichtet werden können.

 

aber die tierschuetzer (die ja angeblich so eine tolle lobby haben in deutschland lt. einiger forumsuser, genauos wie die arbeitslosen, die umweltaktivisten und die globalisierungsgegner), klar, die sind ja auch radikal und wie schreiben die medien so schoen "militant"

 

Gutmenschen haben immer die größte Lobby. :)

Ich denke über die Klassifizierung als "radikal" kann es bei Aktivisten, die Straftaten begehen, keinen Zweifel geben (über "militant" schon). Versuche doch etwas neutraler zu sein: Wie würdest du Nationalsozialisten bezeichnen, die eine leere Dönerbude anzünden und Beleidigungen an Wände schmieren nennen? Wahrscheinlich "radikal". Den gleichen Massstab muss man auch an "die Guten" anlegen.

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caspar
Was haben Kriminalbeamte für ein Interesse daran gegen Tierschützer vorzugehen? Außerdem würde der Schuss doch nach hinten losgehen, wenn sich nichts findet.

 

keines...da hab ich mich wahrscheinlich missverstaendlich ausgedrueckt...kriminalbeamte machen nur ihren job...die meisten wahrscheinlich ganz gut...aber es gab in oesterreich immer wieder mal konzentrierte aktionen, wo das ergebnis schon im voraus festzustehen schien und wo die exekutive und iudikative mit hochdruck an diesem ergebnis arbeiten musste...quelle der treibenden kraft dabei das bmi (bundesinnenministerium) und eben ein politisches interesse..wer hier von einer gewaltenteilung ausgeht ist idealist

 

schoen dokumentiert etwa die "operation spring" in einem dokumentarfilm: bis heute ist trotz verurteilungen nach gerichtsverhandlungen, warum bestimmte schwarze nach dieser sehr konzentierten aktion in haft sitzen (vielleicht ist es aber auch nur mir nicht klar)

 

der schuss geht niemals nach hinten los, weil im nachhinen kein schwein interessiert, ob da was gefunden wurde oder nicht: die kriminalisierung der tierschuetzer als politisches interesse wurde erreicht, das ist das wesentlich und dafuer wurden buergerrechte umgangen...ich will auch als aktiver tierrechtler sicher sein, dass mich kein exekutivbeamter in meinem wohnzimmer filmt

 

 

 

 

 

 

 

Wie du weißt bin ich sicherlich kein Sympathisant von Zumwinkel oder Steuerhinterziehern im Allgemeinen, man muss aber wertfrei immer noch Kriterien wie Gewalttätigkeit, Fluchtgefahr und ähnliches mit einbeziehen. Die beiden genannten sind bei (verdächtigten) radikalen Tierschützern sicher höher einzuschätzen als bei einem DAX-Vorstand.

Wenn das Szenario "Aufenthaltsort ist bekannt, Verdächtiger öffnet Tür aber nicht" auf einen Steuerhinterziehungsfall zutreffen sollte, würde ich die Rammbockmethode natürlich begrüßen und wird vermutlich auch angewendet, damit keine Daten vernichtet werden können.

 

liegt war scheinlich daran, dass du ein bestimmtes bild von einem radikalen tierschutzer hast, welches aber bei den hier inhaftierten dringenst ueberprueft werden sollte...hier werden menschen bewusst kriminalisiert (IMO)

 

 

 

Gutmenschen haben immer die größte Lobby. :)

 

warum? wieso? tierschuetzer haben eine groessere lobby als jaeger und nahrungsmittelindustrie? bzw. handelsketten? versteh ich nicht...kannst du mir das naeher erklaeren?

 

 

 

Ich denke über die Klassifizierung als "radikal" kann es bei Aktivisten, die Straftaten begehen, keinen Zweifel geben (über "militant" schon). Versuche doch etwas neutraler zu sein: Wie würdest du Nationalsozialisten bezeichnen, die eine leere Dönerbude anzünden und Beleidigungen an Wände schmieren nennen? Wahrscheinlich "radikal". Den gleichen Massstab muss man auch an "die Guten" anlegen.

 

es geht hier um menschen, die nicht einer konkreten straftat beschuldigt sind, sondern die auf grund eines antimafiagesetzes inhaftiert sind...hier hat keiner brandbomben geschmissen, hier hat keiner tiertransporte behindert etc....aus den akten geht zumindest kein solches konkretes verdachtsmoment hervor

 

aktivisten im tierschutz versuchen durch penetrante (aber friedliche) aktionen ihre mitbuerger vom (un)sinn von pelzen, fleischverzehr zu ueberzeugen...aehnlich wie penetrante christen in wien vor abtreibungskliniken radikal (aber friedlich) bilder von abgetoeteten foeten zeigen...das ist natuerlich geschmachssache...hat aber mehr mit demokratischen interessensbekundungen zu tun als mit straffaelligkeit

 

ich persoenlich habe im erweiterten freundeskreis etwa von tierschutzaktionen gehoert, wo aktivisten auf autobahnen tiertransporte "abfangen". "abfangen" heisst dabei, dass sie den ueberfuellte tiertransporter verfolgen, die polizei anrufen und um ueberepruefung bitten..meist zu recht, weil die polizei unzurechenden tierschutz attestiert

 

diese leute leben fuer den tierschutz, opfern ihre gesamte freizeit, und ja: gruenden verein um sich zusammenzuschliessen....logisch...waer nicht meins, aber halt ein teil der meinungsvielfalt.

 

 

 

ich hoffe schon, dass dir klar ist, dass ich grundsaetzlich schon fuer eine strafverfolgung bin, wenn ein radikaler tiershcutzer ein kaufhaus in brand setzt

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Boersifant
warum? wieso? tierschuetzer haben eine groessere lobby als jaeger und nahrungsmittelindustrie? bzw. handelsketten? versteh ich nicht...kannst du mir das naeher erklaeren?

 

Hängt davon ab von welchem Kanal wir reden. In den Medien finden die Gutmenschen doch ziemlich klar ihre Lobby. Man könnte hunderte Beispiele aufzählen, die würden dir als Österreicher aber wahrscheinlich nicht viel mehr sagen als mir welche aus dem/den österreichischen Fernsehen/Zeitungen. Große, internationale Gutmenschenveranstaltungen wie Live Aid, die CO2-ist-böse-Konzerte und der G8-Protest sind aber wohl allseits bekannt. Im deutschen Fernsehen wurden gerade zum G8-Gipfel den - ich bin gnädig und nenne sie so - Kritikern ein großer Platz eingeräumt, hatten sie auch noch so wenig zu sagen. Man sieht es aber nicht nur an einzelnen Beispielen, sondern auch an der allgemeinen Diskussionskultur: Während Abgeordnete der in Teilen linksradikalen Sozialistenpartei "Die Linke" häufig zu Diskussionsrunden eingeladen werden, wird dem Gegenpol, den Nationalsozialisten, keine Stimme gewährt.

 

Hinter verschlossenen Türen haben die Industrieverbände wahrscheinlich Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess, auf Strafermittlungen aber vermutlich wenig bis gar nicht. Für so unabhängig halte ich unsere Staatsanwaltschaften und Polizeieinrichtungen generell noch. Ich bin IefTinas Meinung. Einzelne Beamte können ihre Macht missbrauchen, groß angelegte Aktionen, die der öffentlichen Beobachtung unterliegen werden aber meistens ihre Berechtigung haben.

 

 

es geht hier um menschen, die nicht einer konkreten straftat beschuldigt sind, sondern die auf grund eines antimafiagesetzes inhaftiert sind...hier hat keiner brandbomben geschmissen, hier hat keiner tiertransporte behindert etc....aus den akten geht zumindest kein solches konkretes verdachtsmoment hervor

 

aktivisten im tierschutz versuchen durch penetrante (aber friedliche) aktionen ihre mitbuerger vom (un)sinn von pelzen, fleischverzehr zu ueberzeugen...aehnlich wie penetrante christen in wien vor abtreibungskliniken radikal (aber friedlich) bilder von abgetoeteten foeten zeigen...das ist natuerlich geschmachssache...hat aber mehr mit demokratischen interessensbekundungen zu tun als mit straffaelligkeit

 

Wie gesagt, ich habe den Fall nicht weiter verfolgt, aber zumindest im ersten Artikel war die Rede von Vorwürfen von Sachbeschädigungen in Millionenhöhe, mit friedlichen Protest hat das wenig zu tun.

 

 

ich persoenlich habe im erweiterten freundeskreis etwa von tierschutzaktionen gehoert, wo aktivisten auf autobahnen tiertransporte "abfangen". "abfangen" heisst dabei, dass sie den ueberfuellte tiertransporter verfolgen, die polizei anrufen und um ueberepruefung bitten..meist zu recht, weil die polizei unzurechenden tierschutz attestiert

 

diese leute leben fuer den tierschutz, opfern ihre gesamte freizeit, und ja: gruenden verein um sich zusammenzuschliessen....logisch...waer nicht meins, aber halt ein teil der meinungsvielfalt.

 

Das ist völlig legitim.

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yashirobi

sieht ja in deutschland nicht ganz anders aus... habe schon öfter von angriffen auf die Häuser von bei Phamakonzern(Tierversuche) arbeitenden gehört.

 

-> steine durchs fenster

-> grafiti etc...

 

ABer in WEGA uniformen stürmen ist wirklich hart ^^ und dem sachschaden nach zu urteilen, waren die jungs und mädels(ja auch hier muss man auf die gleichberechtigung achten ,-)) ja auch nicht gerade zimperlich ^^

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florianH

Ich finds halt echt übertrieben - die sind sicher teilweise auch keine Engel, aber mit denen wurde ja ärger umgegangen als mit terroristen, das ist natürlich komplett krank!

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Boersifant
Ich finds halt echt übertrieben - die sind sicher teilweise auch keine Engel, aber mit denen wurde ja ärger umgegangen als mit terroristen, das ist natürlich komplett krank!

 

Abu%20Ghraib%20Torture-715244.jpg

 

fsl_terroristen_1_D_417837g.jpg

 

Ich glaube nicht. :rolleyes:

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caspar

meine 11 tierschuetzer sind immer noch in u-haft....

 

falsch...es sind nur noch 10...einer wurde entlassen

 

gedanke eines inhaftierten:

 

Ich will kein Märtyrer sein

 

Im Jahr 2004, nach unserem ersten durchschlagendem Erfolgen im Tierschutz wie dem Legebatterieverbot, das die Tierindustrie tief erschüttert hat, muss eine mächtige Clique im Land den Großangriff auf den Tierschutz und insbesondere den VGT beschlossen haben. Der Tierschutz wurde zum größten Gefahr für die nationale Sicherheit erklärt, wie das ein Sprecher des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung anlässlich der islamistischen Bombenanschläge in London gegenüber dem Kurier formuliert hat.

 

Das war der Startschuss für eine massive Bespitzelung jeder noch so harmlosen Tierschutzaktivität. Dann wurden rigorose Demoverbote gegen den Tierschutz erlassen und mit Gewalt durchgesetzt. Im alljährlichen Verfassungsschutzbericht verunglimpfte man gleich alle Vereine und Gruppierungen, die Demos und Kampagnen durchführen, als militant und potentiell kriminell. Der VGT wurde sogar explizit erwähnt.

 

Als nächsten Schritt der Eskalation initiierte das Amt für Terrorismusbekämpfung eine Finanzprüfung unseres Vereins. Zusätzlich wurde in einer Aussendung an alle Schulen vor dem VGT gewarnt. Das Ziel: den VGT zu kriminalisieren und zu isolieren, und durch geschickten Rufmord seiner Mitglieder und SpenderInnen zu berauben.

Die Polizei trat dann an Firmen heran, die Kampagnengegner des VGT waren, um sie zu beraten und gemeinsam Strategien zu entwickeln, die VGT- Kampagnen zu verhindern. Z.B. wurde einer Firma explizit empfohlen, verfassungswidrige Pseudodemos zu veranstalten, um so VGT- Informationsveranstaltungen über die tierquälerischen Praktiken der Firma zu verhindern. Im Verfassungschutzbericht werden legale Demonstrationen und Kampagnen, die erfolgreich Firmen zu einer tierschutzfreundlicheren Haltung gebracht haben, als Bedrohung für die Verfassung und als Geschäftsschädigung bezeichnet. Damit hat sich aber das Innenministerium explizit gegen die Verfassung gestellt, weil derartige Kampagnen sind das Herzstück einer funktionierenden Demokratie und deshalb durch die Verfassung geschützt.

 

Der Innenminister und die Sicherheitsdirektion legten noch ein Schäuflein zu und logen über den VGT, um ihn zu diffamieren. Der damalige Innenminister bezeichnete im Parlament den VGT als gewalttätig und gestand nach Intervention der Volksanwältin, dass er dafür keine Belege hätte.

Die Rache folgte auf den Fuß. Das, was niemand für möglich hielt, wurde Wirklichkeit. Wie in einer Diktatur wurde eine Sondereinheit der Polizei gegründet, mit dem ausschließlichen Ziel, einen Großangriff gegen den Tierschutz und insbesondere den VGT einzuleiten. AgentInnen wurden in den VGT eingeschleust, Mikrophone in Vereinsräumlichkeiten angebracht, 2 Dutzend Personen wurden monatelang observiert, ihre Handys jahrelang abgehört mit großem finanziellem Aufwand und sogar Peilsender an ihren Autos angebracht und die Eingänge zu ihren Wohnungen permanent überwacht und gefilmt.

 

Am 21. Mai 2008 drangen dann 23 maskierte und bewaffnete Polizeieinheiten mit Gewalt in Wohnungen und Büros aus dem Tierschutzbereich ein, entfernten alles, was für eine seriöse Tierschutzarbeit notwendig ist und steckten 10 der aktivsten Personen bis heute ins Gefängnis. Ohne Anklage und ohne konkreten Verdacht, unter dem Vorwand, eine große, geheimnisvolle und nicht eingrenzbare kriminelle Organisation zu bilden, die viele verschiedene Tierschutzvereine umfasst. Es liegen Protokolle von internen Treffen der Sonderkommission der Polizei vor, wo diskutiert wird, wie man dem VGT die Gemeinnützigkeit entziehen und ihm sonst Schaden und ihn vernichten kann. Keine Rede von Kriminalität, da geht es nur mehr um die Vernichtung des aktivsten Tierschutzverein Österreichs. Und die Tierschutz- Kontrollstelle sollte ausgehebelt und wegen Schutzgelderpressung stillgelegt werden.

 

Ich bin einer der Inhaftierten. Meine Rolle ist die des Märtyrers. Zugegeben, es handelt sich hier um den größten Angriff auf Meinungs- und Verfassungsfreiheit, und auf außerparlamentarischen politischen Aktivismus seit dem 2. Weltkrieg. Zugegeben, das ist ein historischer Moment, die Entscheidung, auf welchem Weg sich unsere Gesellschaft machen will, in Richtung gläsernen BürgerInnen und Polizeistaat, oder in Richtung Datenschutz, Privatsphäre und politischer Versammlungsfreiheit ohne Bespitzelung und Polizeiterror. Aber die Folter der U- Haft ist sehr konkret und individuell.

 

Gegen gewalttätigen Polizeiterror in dieser Dimension bleibt nur passiver, gewaltfreier Widerstand. Das Leiden, das der Staatsterror unschuldigen und gewaltfreien AktivistInnen zufügt, soll die Entrüstung in der Gefangenschaft schüren, die letztendlich den Terror beendet. Wie weilend Gandhi, Martin Luther King oder Nelson Mandela, ist meine Rolle die, das Leiden in der U-Haft erhobenen Hauptes zu leisten und stark meinen Überzeugungen treu zu bleiben. Die Gedanken sind frei, steht in vielen der weit über 100 Unterstützungsbriefe, die ich bereits in meiner Zelle empfangen habe.

 

Aber ich bin ein Waldläufer, ein Tier, ein Primat. Ich habe seit Monaten keinen Baum mehr gesehen, geschweige denn berührt, gerochen oder erklettert. Kein Grün in meiner Zelle, kein Grün beim Blick aus dem Fenster. Keine Sonne dringt durch das engmaschige Gitter. Als Veganer bin ich vom Sonnenlicht für meine Vitamin D Versorgung abhängig. Hier muss meine Haut ohne Sonnenlicht auskommen.

 

Eine lebensfeindliche Betonwelt. Aus Leuchtstoffröhren kaltes Kunstlicht. Ich kann mich nicht bewegen, Körper und Geist verfallen. Laut Tierschutzgesetz müssen SchimpansInnen wie wir pro Individuum mindestens 200m² Bodenfläche, mindestens 6m hohe Räume, dreidimensional strukturiert, und mindestens 400m² grün bewachsenes Freiareal, das täglich dauerhaft zugänglich ist, zur Verfügung stehen. Ich muss mich mit 5m² begnügen, keine dreidimensionale Struktur, um die geistige Gesundheit zu garantieren. Kein Ausgang ins Freie. In dieser Haltung wird man langsam verrückt. Kein Tag ohne sturem Hin und Hergehen. 7 Schritte vor, umdrehen an der Wand, 7 Schritte zurück, umdrehen, immer dieselbe Bewegung. Hospitalismus nennt man das. Ein sicheres Zeichen bei Zootieren z.B., dass die Haltung in den Wahnsinn treibt. Jede Nacht hört man verzweifeltes Schreien aus den Zellen, lautes Trommeln an die Gitterstäbe, bis es nach Stunden abflaut.

 

Nein, auch die Gedanken sind hier nicht mehr frei. Zum schieren Überleben schlucke auch ich Psychopharmaka, wie die weiblichen Schweine im Kastenstand. Körper und Geist sind viel zu sehr verbunden, um in körperlicher Gefangenschaft nicht auch geistig gefangen zu sein.

 

Aber ich bin mit schon bewusst, wie wichtig es ist, diesen Konflikt zu gewinnen. Ich spüre die Solidarität in über 150 Briefen und den täglichen Demos vor dem Gefängnis, die in meiner Zelle zu hören sind. Ich fühle die Liebe bei meinen Besuchen von den Personen, die mir nahestehen. Ich empfinde das weltumspannende Agieren im Tierschutz, wenn ich in der Zeitung von einer Aktion trotz Terrorhysterie in China anlässlich der Olympischen Spiele lese in einer Diktatur! Auch wenn kein Ende meiner Folterhaft abzusehen ist.

 

Ich will kein Märtyrer sein, aber ich bin es. So ist der Lauf der Welt. Nicht in heroischer Pose, sondern mit den Augen voller Tränen. Nicht stolz und ungebrochen, sondern verzweifelt und schwach. In meine Rolle gezwungen, die ich mir nicht ausgesucht habe.

Aber wie auch immer das hier ausgehen mag, ich werde mich immer, mein ganzes Leben, für Tierschutz und Tierrechte einsetzen. Dieser Grundeinstellung werde ich in keinem Fall den Rücken kehren, da müssen sie mich schon umbringen. Eine Schlacht kann man verlieren, den Konflikt aber, meine Lieben, den müssen wir gewinnen.

 

 

hoffe wirklich, dass sich die u-haft im nachhinein als begründet herausstellen wird

 

neue polizeiprotokolle - am freitag von unserem gruenen politiker peter pilz und selbsternannten grossinquisitor in sachen buergerrechte veroeffentlicht (achtung! wahlkampfzeit in oesterreich!) - geben einen weiteren hinweis darauf, dass die selbstdarstellung unseres haeftlings gar nicht so weit hergeholt ist

 

http://www.peterpilz.at/

 

(pdf-files im anhand des tagebucheintrags vom 29.8.2008)

 

demnach waere es also fakt, dass ausdruecklicher anlass fuer die gruendung einer SOKO wie fuer die folgenden ueberwachungsmassnahmen v.a. die konkreten sachdelikte gegen die kleiderbauer-kette (beschaedigung zweier fahrzeuge der firmengruender, stinkbombenattentat auf eine filiale, schaufensterveraetzung) und deren inhaber (FAM GRAF) sind.

 

eine konkreter verweis zu den inhaftierten (und anhaengenden organisationen) gibt/gab es nicht, auch wenn ein zusammenhang mit der tierschutzszene offensichtlich sei

 

tatsaechlich haben die beschuldigten naemlich (genehmigte) dauerdemonstrationen (eher agressiverer form) vor den filialen veranstaltet (mit den einschlägig bekannten horrorfilmen etc.)

 

nochmal zur erinnerung: den inhaftierten sind beschuldigt, mitglieder in einer kriminellen organisation zu sein (nach unseren paragraph 278a, ein pragraph gemacht fuer geldwaesche, menschenhandel, mafia etc.)

 

beitrag im europamagazin, ard:

 

einen zweiten testfall dieses paragraphen gibt es in oesterreich aktuell im fall mohamed M. und seiner frau, die bereits in erster instanz verurteilt wurden auf mitgliedschaft in einer terroristischen organisation (und staatliche noetigung)....hier gehts um die herstellung und veroeffntlichung des drohvideos aus 2007, dass auch in deutschland in den gazetten stand

 

hier gab es letzte woche bereits eine kleine wende: das OHG hat auf eine wiederholung des prozessen entschieden!!! (beachtlich)

 

zwar wird die staatliche noetigung aufrecht erhaltung, aber die mitgliedschaft in einer terroristischen vereinigung bleibt weiterhin fraglich

 

http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/ch...904655/index.do

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caspar

weiter gehts mit etwas oesterreichischer, gruener wahlkampfrhetorik in sachen "tierschuetzer" und menschenrecht

 

die leut sind jetzt erstmal aus der untersuchungshaft frei (warum? wieso?)...mal schaun, was da noch kommt an prozessiererei

 

der chief der u-inhaftierten balluch wird jetzt uebrigens auf die gruene liste gesetzt...irgendwo im sichtbaren bereich....wahlkampfpropaganda nennens die einen, solidarität die anderen

 

....werd mich noch informieren warum der staatsanwalt jetzt doch die freigabe ermoeglicht hat

 

 

 

 

Tierschützer. So, der erste Schritt ist geschafft. Die Tierschützer sind wieder frei. Der Rechtsstaat hat die erste Runde gegen die ÖVP gewonnen dank des öffentlichen Drucks, dank einer klugen Entscheidung der Oberstaatsanwaltschaft und ein bisschen auch dank unsere Arbeit.

 

Drei Monate ungesetzliche U-Haft erst seit ich Martin Balluch gestern vor den Gefängnis gesehen habe, kann ich mir vorstellen, was das heißt. Drei Monate jede Nacht träumen, dass man in Freiheit aufwacht, und dann in der Früh wieder die Zelle mit dem winzigen Blick in den Hof wie hält das ein Mensch aus?

 

Das ist die Frage, die wir einem gewissenlosen Wiener Neustädter Staatsanwalt, seinen Komplizen im Innenministerium und einen skrupellosen Ex-Innenminister fragen werden.

 

Wie geht es jetzt weiter?

 

1. Martin Balluch wird auf unserer Bundesliste kandidieren. Seine Rede, die wir am Bundeskongress in Graz vorlesen wollten, kann er jetzt selbst halten.

 

2. Jetzt geht es gegen den § 278a des Strafgesetzbuches. Der Mafiaparagraf hat sich als Totschläger der ÖVP entpuppt. Er muss weg.

 

3. Der neue Nationalrat braucht einen neuen Untersuchungsausschuss. Eines der Hauptthemen muss der ÖVP-Anschlag auf die Tierschützer sein. Minister, Kabinett, Soko Pelztier, Staatsanwalt und Untersuchungsrichter müssen zur Verantwortung gezogen werden.

 

Die ÖVP wollte ein Exempel statuieren. Wir werden dafür sorgen, dass es dieses Exempel gibt.

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caspar

von den betroffenen selbst eine erste stellungnahme

 

In der Presseerklärung der Oberstaatsanwaltschaft heisst es, dass nach Fallerörterung mit der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, diese heute angewiesen worden wäre, die Enthaftung der Tierschützer zu beantragen. Begründet wird das damit, dass die Dauer der Untersuchungshaft mittlerweile unverhältnismäßig zu werden drohe.

 

"Mir fällt ein Stein vom Herzen und ich bin erleichtert, dass nun endlich Bewegung in die Sache gekommen ist", meint Harald Balluch, Geschäftsführer des VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN. "Nun da die U-Haft beendet worden ist, kann man wohl davon sprechen, dass der gröbste Ausnahmezustand nun beendet ist."

 

"Nichts desto trotz schwebt weiterhin die Bedohung für zivilgesellschaftliches Engagement in der Luft. Die Behauptung, dass eine kriminelle Organisation vorliegen würde, ist ja nicht vom Tisch, aber gerade wenn diese juritische Kontruktion zu einem Präzedenzfall wird, hätte das weitreichende Folgen für eine ganze Reihe von Organisationen der Zivilgesellschaft. Alle die sich aktivistisch für Tierschutz, Umweltschutz, Menschenrechte oder was auch immer einsetzen, wären in Gefahr von den Behörden unter Verdacht gestellt, bespitzelt und letztendlich vor Gericht gestellt zu werden."

 

 

www.vgt.at

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caspar

aktueller kommentar auf telepolis

 

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/28/28646/1.html

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caspar

heute ein chat mit der schluesselfigur der terroristischen tierschuetzer ( :blink: )...

 

 

interessanter mensch in meinen augen...mag ihn den kerl

 

http://derstandard.at/?url=/?id=1219938845278

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caspar

so hab mich jetzt wirklich recht intensiv mit dem fall beschaeftigt und als erste zwischenbilanz kann man nur folgendes feststellen:

 

da gibt es eine tierschutzorganisation Verein Gegen Tierfabrigen (vgt), der mit einer recht agressiven oeffentlichkitsarbeit auffaellt und diese mit aufsehenerregenden aktionen (im tierschutzbereich) aktionene unterstuetzt....

 

der verein versteht sich als ngo und erreicht fuer seine verhältnisse recht viel: verbot der peltztierzucht in osterreich, verbot von legebatterien etc.

 

 

der verein sucht sich dann aber einen zu starken feind aus (Kleiderbauer mit der einflussreichen familie graf)

 

 

auf betreiben dieser familie und NUR dieser familie kommt es zu einer grossangelegten observation (all inclusive: kameras, telefonueberwachung, peilsender, onlineueberwachung etc.) im rahmen einer SOKO mit abschliessendem grossangriff: hausdurchsuchung mit sondereinheiten (waffen, rammbock, nackt ausziehen, auf boden legen, handschellen etc.), lange u-haft

 

die hauptfigur des vgt ist als friedliebend bekannt...sein ziel ist es lediglich, der oeffentlichkeit bewusst zu machen, dass das "stueck fleisch auf dem tisch" nicht einfach so dasteht, sondern, dass da im hintergrund eine lange kausalkette ablaeuft, die mit grossem tierleid verbunden ist...da bei gehts nicht primär um die toetung von tieren, sondern um die qual der tiere....massentransporte, nichtartgerechte haltung etc.

 

er hat dazu auch eine doktorarbeit (philosophie) geschrieben: " die kontinuität des bewusstseins", wo er auf naturwissenschaftlichen weg moeglichst objektiv begruenden will, dass auch tiere bewusstsein haben, bzw. eine so scharfe grenze zwischen tier und mensch nicht gezogen werden kann und darf...auch tiere muessen rechte haben

 

das magman inhaltlich nicht teieln, die vertretung einer solchen meinung UND das eintreten fuer eine solche meinung im rahmen der gesetze muss in einer zivilgesellschaft aber ohne jede diskussion moeglich sein

 

der vgt und seine arbeit wurden aber kriminalisiert (und zwar wurde der tierschutz PAUSCHAL) kriminalisiert...nach zwei jahren observation hat man keinen einzigen beweis fuer irgendeine konkrete straftat: stattdessen hat man sich eines totschlägerparagraphen bedient: § 278a des oesterreichischen strafrechts ...kriminelle organisation, ein paragraph, der fuer schwere kriminelle vereinigungen gedacht ist, etwa mafioese vereinigungen, geldwaesche, menschenhandel....die v.a. im prinzip der gewinnmaximierung handeln

 

ein roter abgeordneter, der damals diesen paragraphen mitkonstruiert hat, sieht hier einen massiven missbrauch und hat eine anfrage an die (ebenfalls rote!) justizministerin gestellt, mit sehr interessanten argumentationsmustern, v.a. die stellungnahme von amnesty international finde ich sehr bemerkenswert und absolut ausgewogen

 

http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIII/J/J...rig_112326.html

 

darin die stellungnahme von amnesty international

 

 

(1) Amnesty International kann naturgemäß keine Aussagen dazu treffen, ob die Beschuldigten die ihnen vorgeworfenen strafrechtlichen Delikte (Sachbeschädigung, Nötigung, gefährlichen Drohung) begangen haben oder nicht, und erinnert an die menschenrechtlich (Art. 6 Abs. 2 EMRK) und gesetzlich (§ 8 StPO) verankerte

 

Unschuldsvermutung.

 

(2) Amnesty International hält vorab fest, dass Staaten die menschenrechtliche Verpflichtung haben, die körperliche Integrität von Menschen und ihr Eigentum zu schützen, und dass Meinungsäußerungsfreiheit ihre Grenze jedenfalls dort hat, wo Rechte anderer Personen verletzt werden. Gesetze zum Schutz von körperlicher Integrität und Eigentum gelten daher selbstverständlich auch für engagierte Mitglieder der Zivilgesellschaft, unabhängig davon, für welches Anliegen sie sich einsetzen. Politisches und gesellschaftliches Engagement, für welches Anliegen auch immer, ist als Ausdruck der Meinungsäußerungsfreiheit - menschenrechtskonform - nur dann besonders geschützt, wenn es gewaltfrei und unter Wahrung der Menschenrechte anderer stattfindet. Ein solches Engagement rechtfertigt nicht Sachbeschädigungen oder Drohungen gegenüber anderen Personen. Strafrechtliche Ermittlungen oder Maßnahmen gegen Mitglieder der Zivilgesellschaft sind daher nicht per se menschenrechtlich problematisch.

 

(3) Amnesty International hält jedoch fest, dass sich im gegenständlichen Fall die Bedenken manifestieren, die unsere Organisation in einer Stellungnahme zum Strafrechtsänderungs- gesetz 2002 zu den Delikten der §§ 278 ff. StGB betreffend kriminelle Vereinigung bzw. Organisation abgegeben hat:

 

Während Amnesty International die Notwendigkeit anerkennt, das Strafgesetzbuch entsprechend der UNKonvention gegen transnationale organisierte Kriminalität anzupassen, erfolgte dies uE in einer unverhältnismäßig weit gehenden Weise, die über die Vorgaben dieser UN-Konvention hinausgeht. Amnesty International hielt schon in Bezug auf den Begutachtungsentwurf zu § 278 StGB fest, dass Delikte wie Widerstand gegen die Staatsgewalt oder schwere Sachbeschädigung zwar ohne Zweifel in einer demokratischen

 

Gesellschaft kein sozialadäquates Verhalten darstellen und in jedem Fall strafgesetzlich verboten sein sollen. Inadäquat erscheint es jedoch, beispielsweise aus der Verabredung mehrerer Demonstranten, Widerstand leisten zu wollen, eine Gruppe organisierten Verbrechens konstruieren zu wollen. Schon in ihrer Stellungnahme zum Strafrechtsänderungsgesetz 2002 hat Amnesty International davor gewarnt, dass der neue Deliktskatalog zu organisierter Kriminalität und terroristischen Straftaten überschießend

 

formuliert ist. Amnesty International hat darauf hingewiesen, dass dem Wortlaut nach beispielsweise auch bekannte Umweltorganisationen wie Greenpeace den Tatbestand etwa durch das Besetzen eines Atomkraftwerks erfüllen würden, und in weiterer Folge SpenderInnen von Umweltorganisationen wegen Terrorismusfinanzierung strafrechtlich belangt werden könnten. Amnesty International weist darauf hin, dass der Terminus "organisierte Kriminalität" durch eine Bereicherungsabsicht geprägt ist und schwerstwiegende Verbrechen bezeichnet, für die die Absicht der Gewinnmaximierung charakteristisch ist (Rauschgifthandel und -schmuggel, Waffenhandel und -schmuggel,

 

Diebstahl und Handel von Kunstgegenständen, Zuhälterei, Prostitution, Menschenhandel, illegales Glücks- und Falschspiel, Schutzgelderpressung, illegale Entsorgung von Sonderabfall, illegalen Technologietransfer, Geldwäsche, Terrorismus; siehe auch Art. 5 (1) UN-Konvention gegen transnationale organisierte Kriminalität).

 

Amnesty International gibt zu bedenken, dass eine solche Bereicherungsabsicht im vorliegenden Fall fehlt und - nach uns vorliegenden Informationen - auch von Seiten der Staatsanwaltschaft nicht vorgebracht wird. Amnesty International ist daher irritiert darüber, dass die angeblich vorliegende, konkrete Beweislage nicht in entsprechende Strafverfahren wegen Sachbeschädigung, Nötigung bzw. gefährliche Drohung mündet, sondern das, aus unserer Perspektive problematisch unbestimmte Gesamtdelikt der Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation verfolgt zu werden scheint.

 

(4) In Bezug auf die durchgeführten Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen verweist Amnesty International auf das menschenrechtliche Gebot der Verhältnismäßigkeit, das auch in der österreichischen Strafprozessordnung seinen Niederschlag findet. Da die vorliegenden Schilderungen Zweifel an der Verhältnismäßigkeit bei der polizeilichen Durchführung der Hausdurchsuchungen und Festnahmen aufkommen lassen, befürwortet Amnesty International dringend eine unabhängige und unparteiliche Untersuchung dieser Maßnahmen und begrüßt ausdrücklich, dass von den RechtsvertreterInnen der Beschuldigten entsprechende

Beschwerdemechanismen in Anspruch genommen werden. Besonderes Augenmerk ist im Lichte des Art. 4 Abs. 7 PersFrG aus Sicht von Amnesty International dabei auf die Schilderungen der Betroffenen zu legen, wonach ihnen die Kontaktaufnahme mit einem Rechtsbeistand verwehrt worden sei. Amnesty International weist weiters darauf hin, dass der (unserer Organisation vorliegende) Hausdurchsuchungsbefehl die gesuchten Beweismittel nicht präzise bezeichnet, sondern mit der Formulierung "elektronische Speichermedien sowie relevante Unterlagen und Gegenstände" sehr allgemein gehalten ist. Amnesty International hat auch in anderem Zusammenhang die Verwendung von vorgefassten Textbausteinen

 

zur Begründung von Grundrechtseingriffen beobachtet und befürchtet, dass diese Zweifel an einer sorgfältigen Berücksichtigung menschenrechtlicher Schranken im Einzelfall aufkommen lässt.

 

(5) Amnesty International ist über die vorliegenden Schilderungen besorgt, nach denen der Umfang und die Art der Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen geeignet ist, die rechtmäßige Arbeit legaler zivilgesellschaftlicher Vereine zu beeinträchtigen. Während von Seiten der zuständigen Staatsanwaltschaft betont wird, die strafrechtlichen Vorwürfe richteten sich nicht gegen Vereine, fanden den uns übermittelten Schilderungen nach Beschlagnahmen in Vereinsbüros in einer Weise statt, die diesen die für ihre weitere

 

Arbeit benötigten Betriebsmittel (z. B. SpenderInnendatenbanken) entziehen. Amnesty International betont in diesem Zusammenhang, dass strafrechtliche Ermittlungen gegen

 

Einzelpersonen nicht mit deren allfälliger Mitgliedschaft in zivilgesellschaftlichen Einrichtungen oder Vereinen vermengt werden dürfen und alles unternommen werden muss, um den äußeren Anschein zu vermeiden, dass seitens der Behörden die Beeinträchtigung der Arbeit dieser legalen Vereine zumindest in Kauf genommen wurde.

 

(6) Amnesty International ist besorgt über Informationen von Seiten der RechtsvertreterInnen, wonach die Akteneinsicht in einem Umfang beschränkt wurde, sodass selbst zum dringenden Tatverdacht und Haftgrund keine konkreten Informationen vorliegen und den Rechtsbeiständen damit die zur Verteidigung und Hinterfragung der Untersuchungshaft notwendigen Informationen vorenthalten werden. Amnesty International weist darauf hin, dass gemäß Artikel 5 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention jeder Festgenommene unverzüglich über die Gründe seiner Festnahme und über die gegen ihn erhobenen Beschuldigungen unterrichtet werden muss. Gemäß § 51 Abs. 2 letzter Satz StPO ist eine Beschränkung der Akteneinsicht solcher Aktenstücke ab Verhängung der

 

Untersuchungshaft unzulässig, die der Beschuldigte benötigt, um Tatverdacht und Haftgründe im Wege einer Beschwerde bekämpfen zu können."

 

 

sehr bedenklich finde ich, dass es ueberhaupt durch den einsatz gewogener staatsanwäte und richter soweit kommen kann in einem rechtsstaat, der sich demokratisch nennt und ein vorbild fuer die welt sein will...bedenklich finde ich, dass so eine grober angriff auf die zivilgesellschaft nicht oeffentlich diskutiert wird, bedenklich finde ich, wie leicht man auf den radar der totaluebewachung kommen kann...ich bin jedenfalls nicht mehr weit weg davon...ums mal vorsichtig zu formulieren

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Boersifant

Zu dem konkreten Fall kann ich nichts sagen, da weißt du besser Bescheid, die Auffassung von AI teile ich aber nicht:

Schon in ihrer Stellungnahme zum Strafrechtsänderungsgesetz 2002 hat Amnesty International davor gewarnt, dass der neue Deliktskatalog zu organisierter Kriminalität und terroristischen Straftaten überschießend

 

formuliert ist. Amnesty International hat darauf hingewiesen, dass dem Wortlaut nach beispielsweise auch bekannte Umweltorganisationen wie Greenpeace den Tatbestand etwa durch das Besetzen eines Atomkraftwerks erfüllen würden, und in weiterer Folge SpenderInnen von Umweltorganisationen wegen Terrorismusfinanzierung strafrechtlich belangt werden könnten. Amnesty International weist darauf hin, dass der Terminus "organisierte Kriminalität" durch eine Bereicherungsabsicht geprägt ist und schwerstwiegende Verbrechen bezeichnet,

 

"Organisierte Kriminalität" ist/muss aus meiner Sicht ein eigener Strafparagraph sein, weil organisierte Kriminalität die Ordnung eines Staates noch deutlich stärker gefährdet als unorganisierte. Der Paragraph soll also die Organisation von Kriminalität verhindern, die immer eine Gefahr darstellt, und sich nicht nur auf die Bereicherungsabsicht beziehen. Das Besetzen eines Atomkraftwerks ist eine Straftat, das Blockieren von Straßen zur Verhinderung einer angemeldeten Demonstration ist eine Straftat und das Blockieren von Zufahrtswegen zu Unternehmen ist eine Straftat. Wenn sich mehrere Personen hierzu verabreden und das in Regelmäßigkeit, ist unzweifelhaft von organisierter Kriminalität auszugehen. Würde man das verneinen, führt das zu einem Gefälligkeitsrecht, welches wir aus guten Gründen nicht haben sollten. Nicht die Absicht darf also entscheidendes Kriterium sein, sondern lediglich die Frage nach der Organisiertheit. Im Strafmaß muss sich die Schwere der Straftat natürlich wiederfinden. Eine gleiche Behandlung von Drogenhandel und kleineren Beschädigungen durch Tierschützer wäre nicht angemessen.

 

Die Blockierer von Köln will ich auch als organisierte Landfriedensbrecher (in besonders schlimmen Fall) verurteilt und hinter Gittern sehen, so wie es unser Recht vorsieht. Da aber Sympathie und politische Doktrin das Recht teilweise ausgehebelt hat, wird es dazu nicht kommen. Die Aushebelung unseres Rechts wurde von der Journaille und Politik in diesem Fall mehrheitlich gefeiert - aber nur solange es sich nicht gegen sie richtet.

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caspar

ich habs doch bei AI dick markiert...die sagen doch selbst:

 

Ein solches Engagement rechtfertigt nicht Sachbeschädigungen oder Drohungen gegenüber anderen Personen. Strafrechtliche Ermittlungen oder Maßnahmen gegen Mitglieder der Zivilgesellschaft sind daher nicht per se menschenrechtlich problematisch.

 

Politisches und gesellschaftliches Engagement, für welches Anliegen auch immer, ist als Ausdruck der Meinungsäußerungsfreiheit - menschenrechtskonform - nur dann besonders geschützt, wenn es gewaltfrei und unter Wahrung der Menschenrechte anderer stattfindet.

 

jetzt vielleicht der passus, der dir nicht gefällt

 

Amnesty International hielt schon in Bezug auf den Begutachtungsentwurf zu § 278 StGB fest, dass Delikte wie Widerstand gegen die Staatsgewalt oder schwere Sachbeschädigung zwar ohne Zweifel in einer demokratischen Gesellschaft kein sozialadäquates Verhalten darstellen und in jedem Fall strafgesetzlich verboten sein sollen. Inadäquat erscheint es jedoch, beispielsweise aus der Verabredung mehrerer Demonstranten, Widerstand leisten zu wollen, eine Gruppe organisierten Verbrechens konstruieren zu wollen.

 

ich halte also die ansicht von AI fuer sehr ausgewogen

 

organisierte kriminalität bezieht sich nicht nur auf die bereicherungsabsicht, sondern v.a. auf die schwerwiegigkeit von verbrechen mit entsprechenden strafrahmen....wie du selbst feststellst

 

du kannst eben nicht so eine schwere irgendwo reininterpretieren, nur weil die linkes assoziales pack nicht magst...auch wenn sich also leute verabreden in regelmaessigen abstaenden, um sich demonstrativ irgenwo hinzusetzen, dann wird daraus halt mal nicht organisierte kriminalität, die vergleichbar waere im strafrahmen mit menschenhandel, geldwaesche etc....unangemeldete demonstrationen kannst du im rechtsstaat ja relativ unkompliziert auflösen, kannst ja gerne mit schadensersatzanspruechen arbeiten oder mit irgendwas...aber kannst die leute halt nicht wegsperren 5 monatelang in ne untersuchungshaft

 

(in meinem fall hatten alle demonstrationen zwar durchaus in ansaetzen geschaeftsschaedigenden character...waren aber alle genehmigt)

 

frage: sie bauen in deine nachbarschaft eine giftmuelldeponie, oder von mir aus ein atomkraftwerk: is dir voellig wurscht? willst dich nicht wehren? gaebe es da deine meinung nach keine legitimen mittel ? einfach ruihg sein, und in die technik und grenzwerte vertrauen?

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Boersifant
ich habs doch bei AI dick markiert...die sagen doch selbst:

 

Ja, habe ich gelesen, mir ging es um den bestimmten Absatz.

 

 

frage: sie bauen in deine nachbarschaft eine giftmuelldeponie, oder von mir aus ein atomkraftwerk: is dir voellig wurscht? willst dich nicht wehren? gaebe es da deine meinung nach keine legitimen mittel ? einfach ruihg sein, und in die technik und grenzwerte vertrauen?

 

Nein, egal wäre mir das nicht. Ich würde alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen versuchen, aber keine Straftaten begehen, denn weder das Blockieren noch das Beschädigen birgt auch nur den Hauch einer Chance auf Verhinderung eines solchen Vorhabens. Vielleicht vermitteln sie dem Protestierenden die Beruhigung nicht tatenlos gewesen zu sein, aber helfen tut es nicht.

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