harwin Juli 17, 2008 Oft hört man das sich Vorstände und Aufsichtsräte mit Aktien eindecken. Da verstehe ich den Begriff vom Insidergeschäft. Wie verhält es sich wenn ein kleiner Angestellter von seinem Unternehmen Aktien kauft? Das wäre ja streng genommen auch ein Insidergeschäft weil man ihm unterstellen könnte er hätte Vorteile durch intere Mitteilungen. Aber fällt das wirklich ins Gewicht? Wenn ein kleiner Angestellter sich mit Aktien unter einem Betrag von 5.000 eindeckt? Gibt es Fälle wo die Börsenaufsicht bei so geringen Beträgen vorgegangen ist? Oder sind das nur Peanuts? Leider bin ich zwecks Informationen zu dem Thema im Internet nicht fündig geworden. Vielleicht kennt ja jemand eine Seite, wo Informationen dazu ausführlich beschrieben sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
@ndy Juli 17, 2008 Oft hört man das sich Vorstände und Aufsichtsräte mit Aktien eindecken. Da verstehe ich den Begriff vomInsidergeschäft. Wie verhält es sich wenn ein kleiner Angestellter von seinem Unternehmen Aktien kauft? Das wäre ja streng genommen auch ein Insidergeschäft weil man ihm unterstellen könnte er hätte Vorteile durch intere Mitteilungen. Aber fällt das wirklich ins Gewicht? Wenn ein kleiner Angestellter sich mit Aktien unter einem Betrag von 5.000 eindeckt? Gibt es Fälle wo die Börsenaufsicht bei so geringen Beträgen vorgegangen ist? Oder sind das nur Peanuts? Leider bin ich zwecks Informationen zu dem Thema im Internet nicht fündig geworden. Vielleicht kennt ja jemand eine Seite, wo Informationen dazu ausführlich beschrieben sind. Natürlich darf man als Angestellter von seinem Unternehmen Aktien kaufen, das ist nicht der Punkt. Unter Insiderhandel versteht man dass man Informationen nutzt bevor dies der Öffentlichkeit zugänglich ist, siehe Insiderhandel Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harwin Juli 17, 2008 An solche Informationen würde ich als Angestellter in einer Firma gar nicht kommen. Also wäre es ganz normal von der eigenen Firma Aktien zu kaufen. Meistens werden z. B. bei uns in der Firma interne Informationen erst weitergegeben wenn diese bereits veröffentlicht wurden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Herr S. Juli 17, 2008 · bearbeitet Juli 17, 2008 von Herr S. Typische Anzeichen von Marktmanipulationshandlungen Nachstehend ist ein Katalog von Situationen aufgelistet, die typischerweise als Anhaltspunkt für Täuschungshandlungen gelten: wash sales In-sich-Geschäfte, bei denen Käufer und Verkäufer rechtlich oder wirtschaftlich identisch sind, und die daher ohne Wissen des Marktes den irreführenden Eindruck von Liquidität und Anlegerinteresse erwecken crossings Bankseitig veranlasste Börsenkompensation von Käufen und Verkäufen für den gleichen Kunden oder das Eigengeschäft, sofern keine Marktinformation erfolgt (ähnlich wash sales) Pre arranged trades Geschäfte verschiedener Auftraggeber, die in Bezug auf Börse, Handelszeit, Preis, Limit oder Stückzahl vor Ordererteilung abgesprochen wurden und somit den fairen Preisausgleich aus Angebot und Nachfrage unterlaufen painting the tape Geschäfte, die nicht der Umsetzung einer Investmentidee dienen, sondern den wirtschaftlichen Hauptzweck verfolgen, durch lebhafte Umsatz- und Kursbewegung den fälschlichen Eindruck von Liquidität und/oder Anlegerinteresse zu erzeugen pump and dump Ausnutzung der Möglichkeit, mit Geschäften den Preis hochtreiben zu können um sich anschließend von eigenen Positionen zu trennen oder von der Höherbewertung des eigenen Portfolios anderweitig zu profitieren advancing the bid Erteilen gezielter Kauforder mit sukzessiv ansteigenden Limiten, die zu steigenden Kursen führen und den Eindruck steigender Nachfrage erzeugen (bid = Nachfrage) scalping Verbreitung von Empfehlungen und Gerüchten, um anschließend von preisbeeinflussenden Aufträgen Dritter zu profitieren Die Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Insider ist, wer eine konkrete Information über nicht öffentlich bekannte Umstände besitzt, die sich auf Insiderpapiere oder deren Emittenten bezieht und die geeignet ist, im Falle ihres öffentlichen Bekanntwerdens den Kurs der Insiderpapiere erheblich zu beeinflussen (Insiderinformation). Die Eignung zur Kursbeeinflussung ist bereits gegeben, wenn ein verständiger Anleger die Information bei seiner Anlageentscheidung berücksichtigen würde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harwin Juli 17, 2008 Wenn ich das richtig verstehe wäre ein Angestellter einer Firma nur dann "Insider" wenn er über Informationen verfügt die den Markt manipulieren. Aber fällt das bei so kleinen Summen überhaupt ins Gewicht? Unter 5000 ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Juli 17, 2008 Ich halte es aus Gründen der Risikostreuung für keine gute Idee, als Angestellter einer Firma in nennenswertem Umfang Aktien als längerfristige Anlage zu halten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Herr S. Juli 17, 2008 Wenn ich das richtig verstehe wäre ein Angestellter einer Firma nur dann "Insider" wenn er über Informationen verfügt die den Markt manipulieren. Aber fällt das bei so kleinen Summen überhaupt ins Gewicht? Unter 5000 ? Es geht da nur beim Strafmaß um den Umfang. Das Ausnutzen selber ist so oder so strafbar. Das wäre ja so, als wenn ich erst wegen Körperveletzung verurteilt werde, wenn ich dem anderen mehr als 3 Zähne ausgeschlagen habe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harwin Juli 17, 2008 Es geht da nur beim Strafmaß um den Umfang. Das Ausnutzen selber ist so oder so strafbar.Das wäre ja so, als wenn ich erst wegen Körperveletzung verurteilt werde, wenn ich dem anderen mehr als 3 Zähne ausgeschlagen habe. Ich meinte den Kauf ohne Insiderwissen zu besitzen. Als kleiner Angestellter im Unternehmen verfügt man doch über dieses nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag