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harwin

Oft hört man das sich Vorstände und Aufsichtsräte mit Aktien eindecken. Da verstehe ich den Begriff vom

Insidergeschäft. Wie verhält es sich wenn ein kleiner Angestellter von seinem Unternehmen Aktien kauft?

Das wäre ja streng genommen auch ein Insidergeschäft weil man ihm unterstellen könnte er hätte Vorteile durch

intere Mitteilungen. Aber fällt das wirklich ins Gewicht? Wenn ein kleiner Angestellter sich mit Aktien unter einem Betrag von 5.000 eindeckt?

Gibt es Fälle wo die Börsenaufsicht bei so geringen Beträgen vorgegangen ist? Oder sind das nur Peanuts?

Leider bin ich zwecks Informationen zu dem Thema im Internet nicht fündig geworden. Vielleicht kennt ja

jemand eine Seite, wo Informationen dazu ausführlich beschrieben sind.

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@ndy
Oft hört man das sich Vorstände und Aufsichtsräte mit Aktien eindecken. Da verstehe ich den Begriff vom

Insidergeschäft. Wie verhält es sich wenn ein kleiner Angestellter von seinem Unternehmen Aktien kauft?

Das wäre ja streng genommen auch ein Insidergeschäft weil man ihm unterstellen könnte er hätte Vorteile durch

intere Mitteilungen. Aber fällt das wirklich ins Gewicht? Wenn ein kleiner Angestellter sich mit Aktien unter einem Betrag von 5.000 eindeckt?

Gibt es Fälle wo die Börsenaufsicht bei so geringen Beträgen vorgegangen ist? Oder sind das nur Peanuts?

Leider bin ich zwecks Informationen zu dem Thema im Internet nicht fündig geworden. Vielleicht kennt ja

jemand eine Seite, wo Informationen dazu ausführlich beschrieben sind.

 

Natürlich darf man als Angestellter von seinem Unternehmen Aktien kaufen, das ist nicht der Punkt.

Unter Insiderhandel versteht man dass man Informationen nutzt bevor dies der Öffentlichkeit zugänglich ist, siehe

 

Insiderhandel

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harwin

An solche Informationen würde ich als Angestellter in einer Firma gar nicht kommen. Also wäre es ganz normal von der eigenen Firma Aktien zu kaufen. Meistens werden z. B. bei uns in der Firma interne Informationen erst weitergegeben wenn diese bereits veröffentlicht wurden.

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Herr S.
· bearbeitet von Herr S.

Typische Anzeichen von Marktmanipulationshandlungen

 

Nachstehend ist ein Katalog von Situationen aufgelistet, die typischerweise als Anhaltspunkt für Täuschungshandlungen gelten:

 

wash sales In-sich-Geschäfte, bei denen Käufer und Verkäufer rechtlich oder wirtschaftlich identisch sind, und die daher ohne Wissen des Marktes den irreführenden Eindruck von Liquidität und Anlegerinteresse erwecken

 

crossings Bankseitig veranlasste Börsenkompensation von Käufen und Verkäufen für den gleichen Kunden oder das Eigengeschäft, sofern keine Marktinformation erfolgt (ähnlich wash sales)

 

 

Pre arranged trades Geschäfte verschiedener Auftraggeber, die in Bezug auf Börse, Handelszeit, Preis, Limit oder Stückzahl vor Ordererteilung abgesprochen wurden und somit den fairen Preisausgleich aus Angebot und Nachfrage unterlaufen

 

 

painting the tape Geschäfte, die nicht der Umsetzung einer Investmentidee dienen, sondern den wirtschaftlichen Hauptzweck verfolgen, durch lebhafte Umsatz- und Kursbewegung den fälschlichen Eindruck von Liquidität und/oder Anlegerinteresse zu erzeugen

 

pump and dump Ausnutzung der Möglichkeit, mit Geschäften den Preis hochtreiben zu können um sich anschließend von eigenen Positionen zu trennen oder von der Höherbewertung des eigenen Portfolios anderweitig zu profitieren

 

advancing the bid Erteilen gezielter Kauforder mit sukzessiv ansteigenden Limiten, die zu steigenden Kursen führen und den Eindruck steigender Nachfrage erzeugen (bid = Nachfrage)

 

scalping Verbreitung von Empfehlungen und Gerüchten, um anschließend von preisbeeinflussenden Aufträgen Dritter zu profitieren

 

Die Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

 

Insider ist, wer eine konkrete Information über nicht öffentlich bekannte Umstände besitzt, die sich auf Insiderpapiere oder deren Emittenten bezieht und die geeignet ist, im Falle ihres öffentlichen Bekanntwerdens den Kurs der Insiderpapiere erheblich zu beeinflussen (Insiderinformation). Die Eignung zur Kursbeeinflussung ist bereits gegeben, wenn ein verständiger Anleger

die Information bei seiner Anlageentscheidung berücksichtigen würde.

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harwin

Wenn ich das richtig verstehe wäre ein Angestellter einer Firma nur dann "Insider" wenn er über Informationen verfügt die

den Markt manipulieren. Aber fällt das bei so kleinen Summen überhaupt ins Gewicht? Unter 5000 ?

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Akaman

Ich halte es aus Gründen der Risikostreuung für keine gute Idee, als Angestellter einer Firma in nennenswertem Umfang Aktien als längerfristige Anlage zu halten.

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Herr S.
Wenn ich das richtig verstehe wäre ein Angestellter einer Firma nur dann "Insider" wenn er über Informationen verfügt die

den Markt manipulieren. Aber fällt das bei so kleinen Summen überhaupt ins Gewicht? Unter 5000 ?

 

Es geht da nur beim Strafmaß um den Umfang. Das Ausnutzen selber ist so oder so strafbar.

Das wäre ja so, als wenn ich erst wegen Körperveletzung verurteilt werde, wenn ich dem anderen mehr als 3 Zähne ausgeschlagen habe.

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harwin
Es geht da nur beim Strafmaß um den Umfang. Das Ausnutzen selber ist so oder so strafbar.

Das wäre ja so, als wenn ich erst wegen Körperveletzung verurteilt werde, wenn ich dem anderen mehr als 3 Zähne ausgeschlagen habe.

 

Ich meinte den Kauf ohne Insiderwissen zu besitzen. Als kleiner Angestellter im Unternehmen verfügt man doch über dieses nicht.

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