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gast0815

Verlustvortrag - Abgeltungssteuer

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gast0815

Hallo!

Ich habe eine Frage zur Abgeltungssteuer und zur Handhabung von Altverlusten.

Also folgende Sachlage:

Vor einigen Jahren habe ich Verluste durch Wertpapiergeschäffte verbüßt.

Diese Verluste sind durch Verlustvortrag beim Finanzamt erfaßt.

Ich habe seit einiger Zeit keine Wertpapiergeschäfte mehr getätigt und folglich auch keine Gewinne die ich gegenrechnen kann.

Ich habe gelesen, dass der Verlustvortrag nach Einführung der Abgeltungssteuer nach einer gewissen Zeit verfällt.

Nun zu meiner Frage:

Was kann ich tun, um den Verlustvortrag doch noch auszunutzen? Für mich kommen aber nur sichere Anlagen in betracht. Das Problem ist hier, dass Zinsgewinne (entgegen der urprünglichen Planung) weiterhin nicht verrechnet werden können. Es kommen also nur Kursgewinne in Frage. Wo kann ich sichere Kursgewinne erziehlen? Ich habe von Zero Bonds gelesen, aber hier weiß ich nicht wie sie das Finanzamt sieht, da ja hier eigentlich die Zinsen nur am Ende ausgezahlt werden. Oder wird das ganze doch als Kursgewinn deklariert? Eindeutiger erscheinen mir da gering verzinsliche Anleihen, die deutlich unter Nominalwert ausgegeben werden. Hier werde ich zumindest einen Kurs- und Zinsgewinn erziehlen. Gibt es weitere Alternativen? Wie gesagt, für mich kommen nur sichere Anlagen in betracht. Vielleicht hat ja jemand ein ähnliches Problem.

Vielen Dank im voraus.

Gruß

G.

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zbv

Deep Discounts fallen mir ein, z.B. auf den DAX mit CAP < 2000. Das generiert auf jeden Fall Kursgewinne mit moderatem Risiko.

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Bienenkorb
Das Problem ist hier, dass Zinsgewinne (entgegen der urprünglichen Planung) weiterhin nicht verrechnet werden können. Es kommen also nur Kursgewinne in Frage.

G.

 

Hallo,

 

mit den Kursgewinnen ist ein wenig allgemein dargestellt. Grundsätzlich musst du zwei Verlsutverrechnungstöpfe unterscheiden. In dem einen sind die Aktienverluste drin. Diese Verlsute können nur mit Kursgewinnen aus Aktien ausgeglichen werden. Der Rest (so ziemlich alle anderen Finanzinstrumente) wandern in Topf zwei. Das heisst das Kursverlsute aus Anleihen auch mit Zinsen verrechnet werden können. Dagegen können Kursgewinne aus Anleihen nicht mit Kursverlusten aus Aktien verrechnet werden. Da ich davon ausgehe, dass deine Verluste aus Aktienanlagen stammen bleibt die als "sichere" Anlage auch nur Aktien, um deine Verluste zu nutzen.

 

Der Verlsutvortrag müsste glaub ich bis irgendwann 2013 laufen (weiss es aber nicht). In dem Fall kannst du noch warten bis der DAX bei 4000 ist und dann kaufst du einfach ein paar unterbewertete Aktien :-)

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oblast

Soweit ich informiert bin, sind Verlustvorträge (die bis 2009 entstehen) durchaus mit

Veräußerungsgewinne aus Anleihen, Zeritifikaten und Aktien und anderen Kapitalanlagen verrechenbar.

Ausnahme: Zinsen und Dividenden können nicht mit Verlustvorträgen verrechnet werden. Leider!!!

Sind allerdings 2009 weitere Verluste enstanden, werden diese dann vorrangig verrechnet.

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Fleisch

läuft 2013 aus (zumindest nach bisheriger planung). schau mal beim bundesministerium für finanzen vorbei, die haben soweit ich weiß auch ne broschüre zum abruf mit all dem kram drin...zumindest hab ich die mal gesehen. mir wars nur zu viel zum lesen :rolleyes:

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Bienenkorb
Soweit ich informiert bin, sind Verlustvorträge (die bis 2009 entstehen) durchaus mit

Veräußerungsgewinne aus Anleihen, Zeritifikaten und Aktien und anderen Kapitalanlagen verrechenbar.

 

Korrekt. Hab das gerade nochmal im Gesetz nachgelesen. Alle Verluste nach § 23 EStG die bis zum 31.12.2008 entstehen, können mit Veräußerungseinkünften iSd § 20 Abs. 2 EStG verrechnet werden (das sind alle). Für Verluste die ab 2009 entstehen ist aber nur noch eine Verrechnung mit Einkünften aus § 20 Abs. 2 Nr. 1 (Aktiengewinne) möglich. Laufende Erträge können dagegen nicht verrechnet werden.

 

Alles etwas kompliziert geworden :'(

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