mwe Juli 15, 2008 Hallo, ich liege derzeit mit einem Versicherungsunternehmen wegen eines Riester-Vertrags im Clinch, bin aber total unsicher, ob sich der Streit überhaupt lohnt. Daher hoffe ich auf Einschätzungen aus der Community. Der Sachverhalt ist etwas kompliziert. Im Herbst 2007 habe ich aufgrund schlechter Beratung einen Riester-Vertrag im Versicherungsmantel abgeschlossen (monatlich 71,25 Euro). Nachdem ich mich Anfang 2008 hier im Forum informiert hatte (hätte ich das nur mal gleich getan!), schloss ich bei einem Vermittler eine DWS Riester Premium Vertrag ab und schickte dem alten Anbieter einen Wechselantrag (Formular des Vermittlers). Außerdem fragte ich schriftlich beim alten Anbieter an, ob grundsätzlich die Möglichkeit bestehe, die Beiträge bis zur Übertragung am 01.07.08 zu reduzieren. Als Antwort bekam ich folgendes: "Die Beiträge sind grundsätzlich in voller Höhe zu bezahlen." Damit war das Thema vorläufig für mich erledigt und ich ging davon aus, weiterhin die vollen Beiträge zu bezahlen. Vor wenigen Tagen bekam ich nun die Schlussabrechnung - und einen Scheck über 70 Euro. Ohne dass mir das aufgefallen war, hatte die Versicherung nämlich in den letzten vier Monaten des Vertrags die Lastschriften eingestellt - ohne mich zu informieren und ohne, dass ich das verlangt hatte. Auf der Abrechnung werden die Beiträge der vier Monate vom Guthaben abgezogen, was das Schlussguthaben unter 100 Euro drückt - und dann wird der Vertrag gekündigt, nicht übertragen. Auf meine schriftliche Reklamation bei der Versicherung und die Aufforderung, die Beiträge nachträglich einzuziehen und den Vertrag so zu stellen, wie er bei regelmäßiger Zahlung aussehen würde (weil ich ja die Zahlungsausfälle nicht zu vertreten habe) bekam ich nun einen Anruf von einer Beraterin. Sie rate mir, den Scheck einzulösen und das Geld gemeinsam mit den "gesparten" vier Monatsbeiträgen einfach beim neuen Anbieter einzuzahlen. Dann hätte ich genauso viel im neuen Riester-Vertrag wie bei der eigentlich gewünschten Abwicklung. Auf meinen Einwand, dass doch aber die Kündigung steuer- und zulagenschädlich sei, sagte sie, eine Zulage von 48 Euro für 2007 sei bereits verbucht und im Gesamtbetrag des Schecks enthalten. Die Kündigung sei nicht zulagenschädlich. Das halte ich für absoluten Unsinn, denn sie erklärte mir auch, da sei ohnehin nichts mehr zu machen, weil die Versicherung der Zulagenstelle bereits die Kündigung des Vertrags angezeigt habe. Folglich werden die 48 Euro für 2007 wohl zurückgefordert und das Finanzamt will wohl auch was retour. Natürlich geht's genau genommen wirklich nur um geringste Summen, aber trotzdem ärgert mich das Vorgehen der Versicherung maßlos. Allerdings bin ich etwas ratlos, wie ich weiter vorgehen kann. Das Telefongespräch endete mehr oder weniger mit der Aussage, das sei jetzt eben so und man könne es nicht mehr ändern ("und bitte belästigen Sie uns nicht wieder" schwang unterschwellig mit). Für Einschätzungen und Ratschläge wäre ich sehr dankbar... mwe Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jm2c Juli 15, 2008 hi mwe und willkommen als aktiver User ! Also Dein Fall ist ja wirklich etwas kompliziert. Denn so komisch, wie es Deine ex-Versicherung gemacht hat, wird das eigentlich nicht gemacht. Ob diese Abwicklung steuer- und zulagenschädlich ist, kann ich nicht einschätzen. Nachdem was Du so schreibst, wird es wohl aber das Beste sein den Scheck einzulösen und auf Deine neue DWS RRP einzuzahlen. Eine andere Möglichkeit sehe ich eigentlich nicht, denn Deine Versicherung ist ja seitdem 01. Juli bereits stillgelegt/aufgelöst Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
culo Juli 15, 2008 · bearbeitet Juli 15, 2008 von culo damit ein produkt riesterfähig ist, muss es bestimmte voraussetzungen erfüllen. eine davon lautet: "Das Guthaben muss (gegen eine entsprechende Gebühr) jederzeit von einem auf einen anderen Riestervertrag übertragen werden können. " in den agb deines altvertrages muss diese gebühr stehen. also rechne dir aus, wie hoch dein guthaben dort gewesen ist und ziehe diese gebühr ab. dann siehst du, welcher betrag dir zusteht, und ob es sich lohnt, deswegen weiter vorzugehen. bei mir lohnt es schon es schon ab 100 euro. ich habe nichts zu verschenken. schon gar nicht an versicherungen. weitere bedingungen für einen riestervertrag sind: "Die Beitragszahlung kann jederzeit ausgesetzt werden Die Höhe der Kosten muss ausgewiesen werden " wenn man einen vertrag überträgt, ist das förderunschädlich. deswegen ist es schlecht, dass du einen scheck bekommen hast. sag der versicherung , dass du nicht gekündigt hast. du willst den vertrag übertragen, maximal beitragsfrei stellen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag