Kamui Shirou Juli 11, 2008 Hallo, ich habe mal zwei allgemeine Fragen zu Laufzeiten: 1. Wenn ich ein Geldmarktgeschäft abschließe, z. B. am 5. März 3-Monatsgeld zum LIBOR-Satz aufnehme, muss ich das dann 30 Tage später zurückzahlen oder genau am 5. April? 2. Wenn der Rückzahltag dann ein Sonn- oder Feiertag ist, wann müßte ich dann zahlen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Herr S. Juli 11, 2008 Die Valuta ist vom 5. zum 5. Das zählt... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag