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Marienkaefer1

Muss bei Swap-ETFs der Kursgewinn versteuert werden?

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Marienkaefer1

Hallo zusammen,

 

ich möchte einen ETF noch dieses Jahr kaufen und für 20-30 Jahre liegen lassen. Mir liegt eine Frage im Bauch, welches Risiko ich mit thesaurierenden Swap-ETFs eingehe. Es geht hierbei *NICHT* um das Ausfallrisiko des Emittenten, sondern um folgenden Beitrag:

 

https://www.wertpapier-forum.de/index.php?s...=16350&st=0

 

Aus dem Posting von Zocker:

"Aus der Abweichung der Performance von Vergleichsindex und Aktienkorb ergeben sich entweder ein Swap-Ertrag oder -Verlust. Fällt ein Ertrag an, so ist dieser zu versteuern [...] Der komplette Gewinn wäre nur zu dann versteuern, falls der Vergleichsindex den Aktienkorb mindestens um den Faktor 10 über die Haltedauer outperformt."

 

Die db x-trackers haben ja zeitweise rein japanische Aktien im Aktienkorb - und die sind nicht für ihre Performance der letzten Jahre bekannt. Ich gehe also davon aus, dass sich der Aktienkorb etwas schlechter entwickelt als der Vergleichsindex - und durch den Swap ausgeglichen werden muss. Aber über die Jahre summiert sich das! Und wenn am Schluss der Aktienkorb nur noch 50% des Vergleichsindex wert ist, so muss ich die anderen 50% - die durch den Swap ausgeglichen wurden - versteuern. Und da reden wir meiner Ansicht nach nicht nur vom Gewinn, sondern auch vom echten Aktienwert....

 

Seht Ihr das auch so oder wo liegt mein Denkfehler?

 

Marienkaefer

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Sven82
· bearbeitet von Sven82

kann ich nicht nachvollziehen.

 

steuerpflichtige Erträge können nur durch die tatsächlichen Dividenden und Zinsen entstehen, die jedoch unter den Fondskosten liegen und somit 0 EUR betragen. Das SWAP-Geschäft ist nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei, so dass auch nach einem Jahr ein Verlust unberücksichtigt bleibt.

 

Ich verstehe die dortige Aussage nicht wirklich.

 

Gruß

Sven

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etherial

Dieses Posting von Zocker ist veraltet. Diese Behandlung betrifft nur Käufe NACH 2009 (Ich erinnere mich, dass in dem Posting nochmal eine Korrektur dieser Art kam). Keine Ahnung was sich der zuständige DBX-Mitarbeiter dazu gedacht hat. Auch meine Erklärung ist etwas unbeholfen ... was daran liegt, dass in der ganzen Swap-Konstruktion mehrere Variablen sind (Ausgangsanteil Swap/Aktienkorb und Kurs Swap/Aktienkorb):

 

Wenn Aktienkorb runtergeht und Referenzindex hoch muss nicht der gesamt Swapertrag versteuert werden, weil nur ein Teil des Swaps einen Kursgewinn darstellt.

Wenn der Aktienkorb steigt, der Referenzindex noch mehr, so muss zwar der gesamte Swapertrag versteuert werden, aber zudem noch die Kursgewinne des Aktienkorbs. Wenn zu Beginn dieser Entwicklung der Swap bei 0% liegt (und folglich der Aktienkurs bei 100%) dann ist der Swap nur ein Teil des Kursgewinns.

 

Der diskutierte Fall tritt ein, wenn der Aktienkorb nur einen Teil des Fonds ausmacht und der Swap bereits Anteile hat (z.B. 99:1). Wenn die Entwicklung des Aktienkorbs nun ca. 1% erreicht, dann ist der Aktienkorb gerade so stark gestiegen, dass der alte Gesamtwert (Korb + Swap) erreicht wurde. Wenn der Referenzindex jedoch in dieser Zeit um 10% (10-fach-Outperformance) steigt, dann muss der Swap genau den gesamten Kursgewinn abbilden. Da der Kursgewinn besteuert wird, wird also der gesamte Swapetrag besteuert.

 

Ein Nachteil entsteht dadurch nicht. Es ist egal ob der Ertrag aus Swaps kommt oder direkt aus dem Aktienkorb. Mit solchen Zahlenspielereien lassen sich Kunden aber besser beeindrucken.

 

Und wenn am Schluss der Aktienkorb nur noch 50% des Vergleichsindex wert ist, so muss ich die anderen 50% - die durch den Swap ausgeglichen wurden - versteuern. Und da reden wir meiner Ansicht nach nicht nur vom Gewinn, sondern auch vom echten Aktienwert....

 

Wie schon gesagt: Kursgewinne werden besteuert. Die 50% müsstest du nur besteuern, wenn sie als Kursgewinn angefallen sind.

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Marienkaefer1

Hallo zusammen,

 

vielen Dank für die Antworten!

 

Wenn die Aussage für "ab 2009" gilt ist die Sache klar. Und ich hätte schwören können, dass ich den Thread bis zum Ende gelesen hatte... aber irgendwie kamen da noch 20 Seiten - ab Seite 21 kamen dann die Klärungen ;-)

 

Griassle

 

Marienkäfer.

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geldbaer

Rechne mal eher nicht damit, dass dieser Trick zur Steuervermeidung lange gut geht, schon gar nicht 20 oder 30 Jahre...

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etherial
Rechne mal eher nicht damit, dass dieser Trick zur Steuervermeidung lange gut geht, schon gar nicht 20 oder 30 Jahre...

 

Ich wette dagegen. Schade das wir hier kein Börsengeschäft draus machen können.

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Marienkaefer1
Rechne mal eher nicht damit, dass dieser Trick zur Steuervermeidung lange gut geht, schon gar nicht 20 oder 30 Jahre...

Keiner weiss, ob und wie lange das gut geht. Na und? Wenn die (Ver)swappten Dividenden plötzlich versteuert werden müssen, dann stehe ich eben mit einem "normalen" thesaurierenden ETF da und versteuere meine Dividenden. Mit einem thesaurierenden ETF ohne Swap müsste ich das von Anfang an.

 

Ausserdem: Wenn's 2 Jahre gut geht, dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass einfach Gras über die Sache gewachsen ist. Es kommen ja dann keine neuen "Altfälle" mehr dazu - und die Politiker können sich mit anderen Aktionen mehr Lorbeeren verdienen....

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