thomel Juli 1, 2008 Hallo, ich (berufstätig) wollte nach allen Mitteln der/ Eurer Kunst eine Riester Vertrag (DWS Top Rendite) über AVL abschließen. Nun die Frage, wie ich bei meiner Frau vorgehe (Thema Huckepackvertrag): Sie ist noch Studentin, Einkommen ca. 400 p.M. und in ca. 1 Jahr Referendarin (Lehramt ca. 1,000 p.M.) und 2 Jahre später ausgelernt und vollverdiendend. Geht hier/ lohnt sich ein Huckepackvertrag bzw. wie funktionuckelt das? Danke an die Cracks! thomel Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Juli 1, 2008 Variante I 1. Antrag stellen für den Vertrag 2. Antrag auf Zulage stellen (Unterlagen kommen zu gegebener Zeit) und Angabe mittelbarer Zulagenberechtigung 3. Freuen Variante II 1. Antrag auf Rentenversicherungspflicht stellen 2. Differenz zwischen 15,00 % und 19,90 % = 4,9 % selber zahlen 3. Antrag stellen für den Vertrag 4. Antrag auf Zulage stellen (Unterlagen kommen zu gegebener Zeit) und Angabe mittelbarer Zulagenberechtigung 5. Freuen MfG Schnitzel Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
thomel Juli 2, 2008 moin, danke schnitzel! a) d.h. man muss sich am ende nur durch das formular durchwuseln. da ist alles drin. B) paßt ein huckepackvertrag überhaupt zur situation meiner Frau (einkommen pM. 300 bzw. sie hat ja in 2 etappen auch ein zunehmendes einkommen). ich dachte, dass das der klassische hausfrauen-vertrag ist, dh. kein einkommen vorliegt. danke. thomel Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Juli 2, 2008 Variante II Das ist ja der Geck an der Sache. Bei der ersten Variante zahlt sie den Sockelbetrag von 60 p.a.. Bei der zweiten Variante zahlt sie selbst ein bisschen was in die Rentenkasse, bei 400 max. 19,60 und erwirbt dadurch, wenn auch geringe Rentenansprüche sowie die Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen zur Teilhabe. Sie hat dadurch ein Recht auf Kuren, Rehabilitationsmaßnahmen usw. Enden tut der Spaß spätestens mit Verdienst über 400 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
thomel Juli 2, 2008 sorry nochmals, bin wohl zu blond. m.e sind hierauf auch die anderen threads nicht explizit eingegangen. ich denke, es hiflt allen unbedarften, wenn man an dieser stelle 1x alle möglichkeiten explizit darlegt: habe nur 1 annährend umfassenden kommentar gefunden: zitat: "Du musst unterscheiden: a) nichterwerbstätiger Ehepartner, der z.B. Hartz IV bezieht (oder z.B. 400 EUR Job mit freiw. Beitragszahlung, etc.) --> Staat zahlt Rentenbeiträge --> dadurch zulagenberechtigt. 60 Euro im Jahr einzahlen, um Zulage zu bekommen. Unabhängig davon, ob der berufstätige Ehepartner einen Vertrag hat. b] (mit klammer macht er als nen smilie ^^) nichterwerbstätiger Ehepartner, der KEINE Einkünfte hat. Kein Hartz IV oder sonstiges, nur z.B. Hausfrau. --> Ehepartner macht einen Vertrag und die Frau hängt sich gewissermaßen mit einem Vertrag dran." ergo, 60 sind min. @ schnitzel: alles darüber wirkt sich auch noch positiv auf rentenansprüche aus?! warum max. 19.60. dachte immer 4% vom Einkommen, bei 400 = 16 Schleifen könnte jemand bitte das thema an dieser stelle 1x komplett erschlagen/ erläutern!? ohne egoistisch zu sein-> zu mir: what´s the best! beschreibung siehe thread-einleitung. gracias! thomel Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Juli 2, 2008 ich versuchs nochmal anders, diesmal mit Rechenbeispiel Verheiratete Ehepartner, die mittelbar zulagenberechtigt sind, d.h. kein eigenes Einkommen haben zahlen einen sog. Sockelbetrag von 60 für das Kalenderjahr. Dies ist bei vielen Familien der Fall, bei der sich z.B. die Frau um die Sprößlinge kümmert. Bei dir jedoch wird die Situation ein klein wenig umfassender, aber deswegen nicht weiter schlimm. Annahmen - mittelbare Zulagenberechtigung - Staatliche Grundzulage 154 p.a. - Brutto mtl. 400 --> 4800,00 p.a. - Einkommen des Vorjahres ebenfalls 4800,00 Rechnungen 4 % des RV-pflichtigen Vorjahreseinkommens sind in den Riestervertrag einzuzahlen, jedoch min. 60 . Bei 4800,00 * 4 % = 192 192 - 154 (staatliche Zulage) = 38 --> Frau muss 60 leisten, da Sockelbetrag höher als die 4 % des Einkommens Das Thema mit der RV-Pflicht, also Variante II, lassen wir an dieser Stelle erstmal außen vor. Erstmal sollst du das hier verstehen. B) So, ich hoff ich hab mich diesmal klarer ausgedrückt...das Wetter du verstehst Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
thomel Juli 3, 2008 super, für einen 38C° außentemperatur geschädigten verständlich! habe das grundlegende verstanden. gibst noch was auf unseren einzelfall bezogen zu wissen? danke und frohes schwitzen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Juli 3, 2008 sofern du keine neuen infos, veränderungen, sonstige ideen samt fragen hast nicht Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
culo Juli 8, 2008 · bearbeitet Juli 8, 2008 von culo und die Zulagen für den Huckepackfahrer gibts umsonst...... sehe ich nicht so. dafür verzichtet man auf die steuergutschrift in gleicher höhe. und eine steuergutschrift ist besser als eine einzahlung in einen geförderten riestervertrag. eine steuergutschrift kann man anlegen wie man will und muss davon bei rentenbeginn nicht 100% steuern zahlen. ausserdem muss man 2mal depotgebühren zahlen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Feuerengel Juli 8, 2008 · bearbeitet Juli 8, 2008 von Feuerengel Hallo zusammen, es gibt für den Huckepackvertrag noch einen Kunstgriff, der angewendet werden kann um mtl. Belastungen geringer zu halten. Riester-Verträge können zu jeder Zeit btrg.frei gestellt werden. So ist es möglich einen Mindestmonatsbetrag (Anbieter abhängig) einzubezahlen und anschliesend den Vertrag für den Rest des Jahres btrg.frei zu stellen. VORSICHT, funtzt nur bei Ehepartnern die mittelbar Zulagenberechtigt sind. Größter Nachteil dieses Kunstgriffes : Der Vermittler zahlt seine Prov. zurück Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
culo Juli 9, 2008 Hallo zusammen, es gibt für den Huckepackvertrag noch einen Kunstgriff, der angewendet werden kann um mtl. Belastungen geringer zu halten. Riester-Verträge können zu jeder Zeit btrg.frei gestellt werden. So ist es möglich einen Mindestmonatsbetrag (Anbieter abhängig) einzubezahlen und anschliesend den Vertrag für den Rest des Jahres btrg.frei zu stellen. VORSICHT, funtzt nur bei Ehepartnern die mittelbar Zulagenberechtigt sind. Größter Nachteil dieses Kunstgriffes : Der Vermittler zahlt seine Prov. zurück verstehe ich nicht. meine frau hat einen vertrag ohne eigene beiträge. dort gehen nur die zulagen ein. wenn der rentenversicherungspflichtige partner die einzahlungen macht, dann muss der mittelbar zulagenberechtigte gar nicht mehr einzahlen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Feuerengel Juli 9, 2008 Okay sorry auch meine Frau sagt dass hätte ich einfacher schreiben können. Vereinfacht gesagt. Handelt es sich um ein Huckepackvertrag (Der Vertrag erhält die staatliche Förderung nur, weil ein erst Vertrag auf den Ehepartner läuft und dieser unmittelbar Zulagenberechtigt ist). So bekommt der Huckepackvertrag auch wenn er beitragsfrei steht Zulagen. Irgendwie habe ich dass GEfühl, dass hier die Begriffe mittelbar und unmittelbar durcheinander geworfen werden. Meine Eselsbrücke ist: Personen die unmittelbar zulagenberechtigt sind, benötigen keine weiteren Mittel als ihren Eigenbetrag (ohne Mittel). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
culo Juli 9, 2008 · bearbeitet Juli 9, 2008 von culo Meine Eselsbrücke ist: Personen die unmittelbar zulagenberechtigt sind, benötigen keine weiteren Mittel als ihren Eigenbetrag (ohne Mittel). genau umgekehrt. es ist doch ganz einfach : wer unmittelbar zulagenberichtigt ist, gehört zum direkt zulagenberechtigten personenkreis. wer mittelbar zulagenberechtigt ist, der ist nur über den ehepartner zulagenberechtigt. für mich ist das eigentlich ganz einfach. mittelbar hat nichts mit geldmitteln zu tun. barmittel und mittelbar sind 2 verschiedene dinge. mittelbar heisst sowas wie "indirekt über ein mittel". mittel ist in dem fall der (eigenständig) zulagenberechtigte ehepartner. wer mittelbar zulagenberechtigt ist, der wäre ohne das mittel (ehepartner) alleine nicht zulagenberechtigt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Feuerengel Juli 9, 2008 ?genau umgekehrt.? es ist doch ganz einfach : wer unmittelbar zulagenberichtigt ist, gehört zum direkt zulagenberechtigten personenkreis. wer mittelbar zulagenberechtigt ist, der ist nur über den ehepartner zulagenberechtigt. für mich ist das eigentlich ganz einfach. mittelbar hat nichts mit geldmitteln zu tun. barmittel und mittelbar sind 2 verschiedene dinge. mittelbar heisst sowas wie "indirekt über ein mittel". mittel ist in dem fall der (eigenständig) zulagenberechtigte ehepartner. wer mittelbar zulagenberechtigt ist, der wäre ohne das mittel (ehepartner) alleine nicht zulagenberechtigt. So hab ich es doch au geschrieben? Oder nicht. Was heißt eigentlich Zulagen oder Steueroptimiert. Die Zulage bekomme ich ja sowieso, wenn ich unter meinen 4% liege dann halt nit in voller Höhe. Die Steuerersparnis kommt halt automatisch dazu wenn ich mehr einzahle. Oder nicht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
culo Juli 9, 2008 @culo: Da meine Frau nur zwischen 60 Euro und 120 Euro / Jahr einzahlt, um für uns alle die volle Förderung zu erwirtschaften, stimmt Deine Argumentation bezüglich Steuerersparnis nicht - die Förderung ist bei unserer Konstellation wesentlich besser, als die zu erwartende Steuerersparnis. Gruß Steve okay, dann hast du recht. wer nur zuschüsse bekommt und vielleicht als rentner nichtmaöl steuern zahlt, für den ist es fast geschenkt. allerdings läuft man dann gefahr, dass die grundsicherung gekürzt wird, falls man diese inanspruch nimmt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
culo Juli 9, 2008 · bearbeitet Juli 9, 2008 von culo So hab ich es doch au geschrieben? Oder nicht. Was heißt eigentlich Zulagen oder Steueroptimiert. Die Zulage bekomme ich ja sowieso, wenn ich unter meinen 4% liege dann halt nit in voller Höhe. Die Steuerersparnis kommt halt automatisch dazu wenn ich mehr einzahle. Oder nicht? das finanzamt überprüft im rahmen der steuererklärung , was günstiger ist. man muss allerdings eine steuererklärung abgeben. steuersparnis nur, wenn die zulagen überschritten werden. beispiel: du bekommt 308 euro zulagen und zahlst 1.000 euro ein. dann sind 1.308 euro eingezahlt. jetzt kommt es auf deinen spitzensteuersatz an. wenn der z.b. 18% beträgt, dann wären das 235 euro + soli steuerersparnis. in jedem fall weniger als 308 euro. du bekommst also nur die 308 euro. erst wenn deine steuerersparnis (incl. soli und kirchensteuer) > ist als die zulagen, sparst du steuern. und um die zulagen voll zu bekommen muss man volle 4% einzahlen (maximal 2.100 euro). sonst wird die zulage afaik entsprechend gekürzt. allerdings zählen die zulagen mit dazu. wer also 308 euro zulagen bekommen würde und weniger 308 euro nach der 4%-regel einzahlen müsste, der muss nix einzahlen, bzw. nur 60 euro mindestbetrag. man sieht, dass man in deutschland nichts einfach machen kannn. es ist immer kompliziert. 60 euro muss man auf jeden fall einzahlen , und die werden dann auch voll besteuert. ganz umsonst ist also auch nie. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Feuerengel Juli 9, 2008 jupp richtig, aber wer Steuerersparnis hat bekommt doch trotzdem die Zulage die wird nicht gestrichen. Zumindest auf meinem Riestervertrag. Und die Steuerersparnis habe ich bereits im März mit dem Steuerbescheid bestätigt gehabt. Also beide vergünstigungen erhalten. Meine FRau hat einne Huckepackvertrag. Sie bezahlte 2003 einamlig 10 . Nachdem die Police da war wurde er beitragsfrei gestellt. Seither erhält sie jährlich die Zulage. Da ist kein jährlicher Mindestbetrag fällig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
culo Juli 9, 2008 · bearbeitet Juli 9, 2008 von culo jupp richtig, aber wer Steuerersparnis hat bekommt doch trotzdem die Zulage die wird nicht gestrichen. Zumindest auf meinem Riestervertrag. Und die Steuerersparnis habe ich bereits im März mit dem Steuerbescheid bestätigt gehabt. Also beide vergünstigungen erhalten. Meine FRau hat einne Huckepackvertrag. Sie bezahlte 2003 einamlig 10 . Nachdem die Police da war wurde er beitragsfrei gestellt. Seither erhält sie jährlich die Zulage. Da ist kein jährlicher Mindestbetrag fällig. wenn das finanzamt dir eine steuerersparnis gibt, dann bekommst die zulage auch noch., weil sie das mit einrechnen. wenn esüngüstig für dich wäre, würdest du gar keine erstattung bekommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
s.troy August 27, 2015 · bearbeitet August 27, 2015 von s.troy Hallo zusammen, es gibt für den Huckepackvertrag noch einen Kunstgriff, der angewendet werden kann um mtl. Belastungen geringer zu halten. Riester-Verträge können zu jeder Zeit btrg.frei gestellt werden. So ist es möglich einen Mindestmonatsbetrag (Anbieter abhängig) einzubezahlen und anschliesend den Vertrag für den Rest des Jahres btrg.frei zu stellen. VORSICHT, funtzt nur bei Ehepartnern die mittelbar Zulagenberechtigt sind. Größter Nachteil dieses Kunstgriffes : Der Vermittler zahlt seine Prov. zurück verstehe ich nicht. meine frau hat einen vertrag ohne eigene beiträge. dort gehen nur die zulagen ein. wenn der rentenversicherungspflichtige partner die einzahlungen macht, dann muss der mittelbar zulagenberechtigte gar nicht mehr einzahlen. jupp richtig, aber wer Steuerersparnis hat bekommt doch trotzdem die Zulage die wird nicht gestrichen. Zumindest auf meinem Riestervertrag. Und die Steuerersparnis habe ich bereits im März mit dem Steuerbescheid bestätigt gehabt. Also beide vergünstigungen erhalten. Meine FRau hat einne Huckepackvertrag. Sie bezahlte 2003 einamlig 10 . Nachdem die Police da war wurde er beitragsfrei gestellt. Seither erhält sie jährlich die Zulage. Da ist kein jährlicher Mindestbetrag fällig. Entschuldigung, dass ich diesen alten Beitrag zu Riester-Huckepackverträgen nochmal hochhole. Die Sache mit den beitragsfreien Huckepack-Verträgen, die weiterhin Zulagen einsammeln lässt noch einiges spannendes offen. Ist es tatsächlich und immer noch so, dass man einen Huckepack-Vertrag abschließen kann, den beitragsfrei setzt und immer weiter die volle Zulage erhält? Was ist, wenn man wieder Einkommen hat? Kann der Huckepack-Vertrag beitragsfrei bleiben und weiter Zulagen einsammeln? Schließe ich für dieses Vorgehen einen normalen Riester-Vertrag ab (wenn ich noch Einkommen habe) und stelle ihn auf Huckepack/ mittelbar um, wenn ich kein Einkommen mehr habe oder warte ich mit dem Neusbschluss lieber bis ich kein Einkommen mehr habe? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes August 27, 2015 Huckepackverträge gibt es nicht mehr. Um eine Zulage (ggf, anteilig) bekommen zu können, müssen seit 2012 immer mind. 60 Euro p.a. in einen Vertrag gehen. Die anderen angesprochenen Handlungsoptionen bedingen eine Darstellung des Kontexts, keine Antwort möglich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
s.troy August 27, 2015 · bearbeitet August 27, 2015 von s.troy Huckepackverträge gibt es nicht mehr. Um eine Zulage (ggf, anteilig) bekommen zu können, müssen seit 2012 immer mind. 60 Euro p.a. in einen Vertrag gehen. OK, danke. Da der Abschluss eines Riester-Vertrages als mittelbar Berechtigter noch vor mir liegt, hat sich das Thema um beitragsfreie, aber zulagenbefüllte Verträge für mich erstmal erledigt. Wobei mich schon interessieren würde, ob bedingungslose Zulagen bei Altverträgen noch laufend ausgezahlt werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes August 27, 2015 · bearbeitet August 27, 2015 von polydeikes Es gibt keine bedingungslosen Zulagen. Irgendwo muss eine (un- oder mittelbare) Förderberechtigung herkommen. Falls du meintest, ob Altverträge bei vorliegender Förderberechtigung noch Zulagen ohne Eigenbeitrag bekommen können, dann lautet die Antwort ebenfalls nein. Bzw. schau halt hier ( https://www.wertpapier-forum.de/topic/35416-riester-rente-tipps-und-tricks/?do=findComment&comment=727787 ), sollte eig alle Fragen beantworten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag