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KANAM GRUNDINVEST

Empfohlene Beiträge

bärenbeißer

Daher meine Idee: Vor der Ausschüttung 100.000 z.B. in den Kanam. Nach der Ausschüttung habe ich 5.000 steuerfrei auf der Hand und zusätzlich die Verluste hinsichtlich der Anteilswertverminderung, die ich mit eventuellen anderen Gewinnen verrechnen kann.

 

Wo ist mein Denkfehler?

Kein Denkfehler. So würde ich es auch machen .. wenn es denn unbedingt sein müsste.

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Palindrom

Daher meine Idee: Vor der Ausschüttung 100.000 z.B. in den Kanam. Nach der Ausschüttung habe ich 5.000 steuerfrei auf der Hand und zusätzlich die Verluste hinsichtlich der Anteilswertverminderung, die ich mit eventuellen anderen Gewinnen verrechnen kann.

 

Wo ist mein Denkfehler?

Kein Denkfehler. So würde ich es auch machen .. wenn es denn unbedingt sein müsste.

 

... wenn es denn unbedingt sein müsste. biggrin.gif

 

Da hast Du recht! Ob sich das Ganze lohnt, steht auf einem anderen Blatt. Mir geht es zur Zeit um die rechtliche Möglichkeit. Die nächste Frage wäre auch, ob einem das FA nicht Gestaltungsmissbrauch unterstellt.

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leinad

Daher meine Idee: Vor der Ausschüttung 100.000 z.B. in den Kanam. Nach der Ausschüttung habe ich 5.000 steuerfrei auf der Hand und zusätzlich die Verluste hinsichtlich der Anteilswertverminderung, die ich mit eventuellen anderen Gewinnen verrechnen kann.

 

Wo ist mein Denkfehler?

Kein Denkfehler. So würde ich es auch machen .. wenn es denn unbedingt sein müsste.

Na auf der Hand haste die nicht, die wird meist wieder sofort in neue Anteile investiert.

Mußt der Depotbank sagen, dass du das Geld auf dem Konto sehen willst.

Auch solltest du nicht vergessen, dass du ohne Ausgabeaufschlag heute den KanAm nirgends mehr bekommst.

Und das deutsche Finanzamt ?????? oft ein Buch mit sieben Siegeln und wer weiß schon was denen alles so einfällt.

Mir hat mal einer gesagt:

"Wenn es Ihnen nicht passt, können Sie uns doch verklagen"

Den Beamten kostet das nichts, aber dich wenns schief geht, eine ganze Stange Zeit und Geld.

Und die deutschen Anwälte gewinnen immer, deshalb ist auch alles so kompliziert im Rechtsstaat.

 

Gruss

leinad

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Chemstudent

Kein Denkfehler. So würde ich es auch machen .. wenn es denn unbedingt sein müsste.

Natürlich Denkfehler. Einfach mal eben ein paar Verluste produzieren, ist nicht.

Ich verweise auf diesen Beitrag.

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Palindrom

Also bei maxblue bekomme ich das Geld stets gutgeschrieben. AFAIK muss ich mich melden, wenn ich reinvestieren will.

 

Der Einwand, dass man den Kanam nie ohne Transaktionskosten bekommt stimmt natürlich. Daher schrieb ich oben, dass ich die Transaktionskosten außen vor lassen möchte.

 

Zu dem Link:

*grübel* Muss ich mir nachher noch mal in Ruhe zu Gemüte führen. Würde mich auch wundern, wenn ich der Erste wäre, der auf die Idee kommt.

 

Auf einen Rechtstreit würde ich es auch nicht ankommen lassen. Obwohl ich zumindest keinen RA bräuchte.

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Chemstudent

Zu dem Link:

*grübel* Muss ich mir nachher noch mal in Ruhe zu Gemüte führen. Würde mich auch wundern, wenn ich der Erste wäre, der auf die Idee kommt.

Eben. Diese simple Steuersparmöglichkeit gibt es schlichtweg nicht. Wäre auch zu schön, um wahr zu sein.;)

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Palindrom

Zu dem Link:

*grübel* Muss ich mir nachher noch mal in Ruhe zu Gemüte führen. Würde mich auch wundern, wenn ich der Erste wäre, der auf die Idee kommt.

Eben. Diese simple Steuersparmöglichkeit gibt es schlichtweg nicht. Wäre auch zu schön, um wahr zu sein.wink.gif

Da hast Du wohl recht. Wäre schön. w00t.gif

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bärenbeißer

Kein Denkfehler. So würde ich es auch machen .. wenn es denn unbedingt sein müsste.

Natürlich Denkfehler. Einfach mal eben ein paar Verluste produzieren, ist nicht.

Ich verweise auf diesen Beitrag.

Der Beitrag ist Müll. Wer bezahlt denn schon einen Ausgabeaufschlag? Muhahaha

 

Wie erwähnt, wenn es unbedingt sein müsste, würde ich es so machen. Es funktioniert, wenn man sich an kleine Regeln hält.

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Chemstudent
· bearbeitet von Chemstudent

Der Beitrag ist Müll. Wer bezahlt denn schon einen Ausgabeaufschlag? Muhahaha

 

Wie erwähnt, wenn es unbedingt sein müsste, würde ich es so machen. Es funktioniert, wenn man sich an kleine Regeln hält.

Du hast den Beitrag überhaupt nicht verstanden, sonst hättest du gemerkt, dass in diesem explizit kein Ausgabeaufschlag bezahlt wird.

Aber bevor du andere Beiträge als Müll bezeichnest, hebe ich das für dich nochmals explizit hervor:

 

Jetzt kauft Klein Fritzchen kurz vor der Ausschüttung einen Immobilienfonds ohne Ausgabeaufschlag für 100 EUR bei einem Fondsvermittler, bezieht die Ausschüttung i.H.v. 5 EUR und verkauft diesen für 95 EUR.

 

EDIT:

Du darfst dich auch gerne bspw. hier informieren.

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bärenbeißer

Ok, das mit dem Müll nehme ich zurück.

Trotzdem funktioniert die Sache

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Chemstudent

Trotzdem funktioniert die Sache

Tut es nicht. Der Kaufbetrag wird um den enthaltenen Zwischengewinn bereinigt.

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Palindrom

Auf der SEB Seite habe ich nichts gefunden, bzw. habe ich es wohl dort nicht verstanden. Welches ist der relevante Teil?

 

 

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postguru

 

Mir hat mal einer gesagt:

"Wenn es Ihnen nicht passt, können Sie uns doch verklagen"

Den Beamten kostet das nichts, aber dich wenns schief geht, eine ganze Stange Zeit und Geld.

Und die deutschen Anwälte gewinnen immer, deshalb ist auch alles so kompliziert im Rechtsstaat.

 

Du musst wirklich ein Problem mit Deutschlands Staatsdienern haben. Egal welcher Thread es taucht immer wieder auf. :'(

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Chemstudent
· bearbeitet von Chemstudent

Auf der SEB Seite habe ich nichts gefunden, bzw. habe ich es wohl dort nicht verstanden. Welches ist der relevante Teil?

Die SEB-Seite stellt das, was Sven beschrieben hat, nochmals dar:

inl_auss_5.jpg

 

Anschaffungskosten sind dein Kaufpreis. Anschaffungsnebenkosten sind 0 (du zahlst für dne Kauf keine Gebühren).

Gezahlter Zwischengewinn ist jener Zwischengewinn, der zum Kaufzeitpunkt im Kaufpreis "steckte". Der gezahlte Zwischengewinn (bei Kauf kurz vor Ausschüttung also der Betrag der Ausschüttung) wird somit vom Kaufpreis abgezogen.

Beim anschließendem Verkauf entsteht somit kein steuerlicher Verlust.

 

Dazu noch das Zitat von Sven:

Jetzt kauft Klein Fritzchen kurz vor der Ausschüttung einen Immobilienfonds ohne Ausgabeaufschlag für 100 EUR bei einem Fondsvermittler, bezieht die Ausschüttung i.H.v. 5 EUR und verkauft diesen für 95 EUR. Er bezieht somit eine steuerfreie Ausschüttung und realisiert zudem noch einen steuerlichen Verlust, den er mit satten Kursgewinnen aus anderen Wertpapieren verrechnet.

 

Jetzt kommt der gute Peer und sagt: Nö, ist nicht

 

Der Veräußerungspreis wird um den steuerfreien Anteil (nennt sich Immobiliengewinn) des Rücknahmepreises gekürzt. Dieser betrug bei Anschaffung 5 % (nämlich der Teil der steuerfreien Ausschüttung), während im Veräußerungsbetrag keine steuerfreien Erträge mehr enthalten sind

 

100 EUR - (5 % von 100) = 95

abzgl. 95 EUR - (0 % von 95) = 95

Folge: Veräußerungsgewinn /-verlust: 0 EUR und Klein Fritzchen bekommt nur noch seine steuerfreie Ausschüttung und keinen Verlust mehr

 

Wer möchte kann auch gerne in den § 8 des InvStG schauen.

 

Da es hier primär um den KanAm gehen soll, wäre eine weitergehende Diskussion im oben verlinkten Thread sinnvoller. ;)

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Palindrom

Auf der SEB Seite habe ich nichts gefunden, bzw. habe ich es wohl dort nicht verstanden. Welches ist der relevante Teil?

Die SEB-Seite stellt das, was Sven beschrieben hat, nochmals dar:

inl_auss_5.jpg

 

Anschaffungskosten sind dein Kaufpreis. Anschaffungsnebenkosten sind 0 (du zahlst für dne Kauf keine Gebühren).

Gezahlter Zwischengewinn ist jener Zwischengewinn, der zum Kaufzeitpunkt im Kaufpreis "steckte". Der gezahlte Zwischengewinn (bei Kauf kurz vor Ausschüttung also der Betrag der Ausschüttung) wird somit vom Kaufpreis abgezogen.

Beim anschließendem Verkauf entsteht somit kein steuerlicher Verlust.

 

Dazu noch das Zitat von Sven:

Jetzt kauft Klein Fritzchen kurz vor der Ausschüttung einen Immobilienfonds ohne Ausgabeaufschlag für 100 EUR bei einem Fondsvermittler, bezieht die Ausschüttung i.H.v. 5 EUR und verkauft diesen für 95 EUR. Er bezieht somit eine steuerfreie Ausschüttung und realisiert zudem noch einen steuerlichen Verlust, den er mit satten Kursgewinnen aus anderen Wertpapieren verrechnet.

 

Jetzt kommt der gute Peer und sagt: Nö, ist nicht

 

Der Veräußerungspreis wird um den steuerfreien Anteil (nennt sich Immobiliengewinn) des Rücknahmepreises gekürzt. Dieser betrug bei Anschaffung 5 % (nämlich der Teil der steuerfreien Ausschüttung), während im Veräußerungsbetrag keine steuerfreien Erträge mehr enthalten sind

 

100 EUR - (5 % von 100) = 95

abzgl. 95 EUR - (0 % von 95) = 95

Folge: Veräußerungsgewinn /-verlust: 0 EUR und Klein Fritzchen bekommt nur noch seine steuerfreie Ausschüttung und keinen Verlust mehr

 

Wer möchte kann auch gerne in den § 8 des InvStG schauen.

 

Da es hier primär um den KanAm gehen soll, wäre eine weitergehende Diskussion im oben verlinkten Thread sinnvoller. wink.gif

 

 

Aaaah, es dämmert! Danke! thumbsup.gif

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Sven82

Die SEB Übersicht gilt nicht für Immofonds, da der Immobiliengewinn nicht zum Zwischengewinn zählt. Für Immos würde das Berechnungsbeispiel also noch anders ausschauen.

 

Seite 140 stellt ein lückenloses Berechnungsschema dar (... ist auch entsprechend komplexer als das der SEB)

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/sid_0501811797FE4183A2C1709EDB0B172D/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/244.html

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Nordlicht_01

Moin,

 

ich hatte die ersten Monate des Jahres wenig Zeit hatte, mich um meine Depots zu kümmern. Eben habe ich mich wieder ein wenig eingelesen.

 

Der KanAm hat offenbar einen Cashanteil von rund 15 %. Ich habe nicht verfolgt, wie die Quote in der Vergangenheit war; ist eine Quote um die 15 % für den KanAm normal ?

 

Wenn ich das hier im Forum im kurzen Überfliegen richtig mitbekommen habe, dann werden Immos derzeit mit vorsichtiger Skeptis betrachtet. Gilt das auch für den KanAm ?

 

Viele Grüße und frohe Ostern

 

Nordlicht

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akku5

Moin,

 

ich hatte die ersten Monate des Jahres wenig Zeit hatte, mich um meine Depots zu kümmern. Eben habe ich mich wieder ein wenig eingelesen.

 

Der KanAm hat offenbar einen Cashanteil von rund 15 %. Ich habe nicht verfolgt, wie die Quote in der Vergangenheit war; ist eine Quote um die 15 % für den KanAm normal ?

 

Wenn ich das hier im Forum im kurzen Überfliegen richtig mitbekommen habe, dann werden Immos derzeit mit vorsichtiger Skeptis betrachtet. Gilt das auch für den KanAm ?

 

Viele Grüße und frohe Ostern

 

Nordlicht

 

Die Cashquote ist zum jetzigen Zeitpunkt vollkommen ok. Der Fonds war ja auch bis zum Sommer geschlossen, aber wer unbedingt raus wollte ist inzwischen längst raus. Sorgen müßte man sich machen, wenns unter 10 % geht.

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Marcise

Die Cashquote ist zum jetzigen Zeitpunkt vollkommen ok. Der Fonds war ja auch bis zum Sommer geschlossen, aber wer unbedingt raus wollte ist inzwischen längst raus. Sorgen müßte man sich machen, wenns unter 10 % geht.

 

Naja, dann ist bereits wieder Ende im Gelände...

 

"Nach der Selbstverpflichtung der im Branchenverband BVI zusammengeschlossenen Gesellschaften muss ein Fonds eingefroren werden, wenn die Liquiditätsquote unter die Marke von zehn Prozent fällt."

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Tom Dully
· bearbeitet von Tom Dully

Der KanAm ist wie der Arafat.

Zu beachten ist das Factsheet April 2010.

04 Arafat.mp3

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oyh
· bearbeitet von oyh

Der KanAm hat offenbar einen Cashanteil von rund 15 %. Ich habe nicht verfolgt, wie die Quote in der Vergangenheit war; ist eine Quote um die 15 % für den KanAm normal ?

Zu beachten ist das Factsheet April 2010.

Die Liquiditaetsquote im Factsheet ist ziemlich irrelevant, da zusaetzliche Liquiditaet auch ueber Fremdkapital beschafft werden kann (und da ist mit den gegenwaertigen 39% noch Luft drin).

 

Der interessante Wert ist also das Fondsvermoegen: Wenn keine Bewertungsaenderung erfolgt, koennten sich daraus Rueckschluesse auf Mittelzu/-abfluesse ziehen koennen.

 

Update: Fondsvermoegen um 2% gefallen, Liquiditaet ungefaehr auch (jetzt 13,x%).

 

Jemand, der voruebergehende Fondsschliessungen fuerchtet, sollte aber sowieso nicht OIFs investiert sein (und wenn dann nur in welche mit breitem Vertriebsnetz).

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checker-finance

Die Cashquote ist zum jetzigen Zeitpunkt vollkommen ok. Der Fonds war ja auch bis zum Sommer geschlossen, aber wer unbedingt raus wollte ist inzwischen längst raus. Sorgen müßte man sich machen, wenns unter 10 % geht.

 

Naja, dann ist bereits wieder Ende im Gelände...

 

"Nach der Selbstverpflichtung der im Branchenverband BVI zusammengeschlossenen Gesellschaften muss ein Fonds eingefroren werden, wenn die Liquiditätsquote unter die Marke von zehn Prozent fällt."

 

Ja, hofffentlich schließt er bald. Dann gibt's wieder höhere Abschläge an der Börse. Meinetwegen müßten die KAG die Dinger überhaupt nicht zurücknehmen.

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leinad

Hab ja seit längerem mal wieder auf die KanAm Website geguckt.

Inzwischen hat ja Finanztest getestet und sogar Ökotest ist überzeugt..............

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Blujuice

Ja, hofffentlich schließt er bald. Dann gibt's wieder höhere Abschläge an der Börse. Meinetwegen müßten die KAG die Dinger überhaupt nicht zurücknehmen.

Wieso investierst du dann nicht in REITs?

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Tom Dully

Die gibts nicht an den Kinderbörsen. AAV und so weiter...

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