OMD 24. Januar · bearbeitet 24. Januar von OMD vor 22 Stunden von ghost_69: 25. Ausschüttung am 30. Januar 2024 in Höhe von rund 70,2 Mio. EUR bzw. 0,98 EUR je Anteil (38,7 % des aktuellen Fondsvermögens) aus dem Newsletter. Danke für die Info. Diese Ausschüttungen jetzt in 2024 sind bereits voll steuerpflichtig, oder? Das heißt, was der Freistellungsauftrag nicht abdeckt, ist am Ende des Jahres 2024 tatsächlich an Kapitalertragssteuer zu zahlen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch 25. Januar vor 19 Stunden von OMD: Diese Ausschüttungen jetzt in 2024 sind bereits voll steuerpflichtig, oder? Ja vor 19 Stunden von OMD: Das heißt, was der Freistellungsauftrag nicht abdeckt, ist am Ende des Jahres 2024 tatsächlich an Kapitalertragssteuer zu zahlen. Ja Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
franko 25. Januar vor 20 Stunden von OMD: Das heißt, was der Freistellungsauftrag nicht abdeckt, ist am Ende des Jahres 2024 tatsächlich an Kapitalertragssteuer zu zahlen. Die Kapitalertragsteuer wird sofort fällig (nicht erst am Ende des Jahres), sobald ein Kapitalertrag zufließt, für den der Freistellungsauftrag nicht mehr vollständig reicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
OMD 25. Januar · bearbeitet 25. Januar von OMD vor 5 Stunden von franko: Die Kapitalertragsteuer wird sofort fällig (nicht erst am Ende des Jahres), sobald ein Kapitalertrag zufließt, für den der Freistellungsauftrag nicht mehr vollständig reicht. Stimmt. Die Bank handelt da sofort nach der Ausschüttung im Auftrag des Fiskus. Die ING-DIBA hat aber bisher immer am Ende des Jahres die ganze Berechnung dann nochmal neu von vorne aufgerollt und verbindlich endgültig berechnet (machen wegen der Steuerjahresbesch. wohl alle Banken so). Man könnte z.B. die Freistellung nochmal geändert haben. Das wird wohl so bleiben und das meinte ich. Dass man gezahlte Kapitalertragssteuer je nach Steuererklärung mit dieser später wieder zurückbekommt, bleibt von all dem unberührt, korrekt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Valueanalyst 25. Januar vor 11 Stunden von kleinerfisch: Ja Ja Wieso ist eine verlustbezogene Liquidation ein Ertrag also voll Kapitalsteuerpflichtig? Bei 100 Anteilen werden also 98 Eur als volle Kapitalerträge gewertet ,also bleiben 75€ nach Steuer über? Wenn ich mit 10% Abschlag über die Börse verkaufe oder das kürzliche Angebot angenommen hätte bekommt man netto mehr? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch 25. Januar Um die offenbare Verwirrung aufzuklären: Bei dem Spezialfall offene ImmoFonds in Liquidation (wozu der Kanam Grund bekanntlich gehört) wird wie folgt besteuert: bei Auschüttung: 100% des Betrags steuerpflichtig im Folgejahr: Stornierung der Besteuerung, Neuberechnung nach § 17 InvStG, gilt steuerlich für das Ausschüttungsjahr dabei bleiben ggf. Teilbeträge der Ausschüttung steuerfrei, Steuern werden entsprechend erstattet und die Anschaffungskosten werden um die steuerfreien Teilbeträge erhöht. bei Verkauf (egal ob über Börse oder endgültige Auflösung durch Fondsgesellschaft): ggf. erhöhte Besteuerung durch die o.g. Teilbeträge Im Endeffekt ist die Steuerzahlung über die Jahre gleich, lediglich der Zeitpunkt der Steuerzahlungen ändert sich. Dieses Verfahren wird jedoch nur 5 Jahre angewendet. Danach wird ganz normal besteuert. Beim Kanam Grund sind die Jahre nun vorbei. Es wird also für Ausschüttungen ab 2024 keine weiteren Stornierungen aus diesem Grund mehr geben und die Besteuerung bei Ausschüttung ist endgültig. Es kommt allerdings noch die Stornierung der Ausschüttungen aus 2023. vor 5 Stunden von OMD: Die ING-DIBA hat aber bisher immer am Ende des Jahres die ganze Berechnung dann nochmal neu von vorne aufgerollt und verbindlich endgültig berechnet (machen wegen der Steuerjahresbesch. wohl alle Banken so). Man könnte z.B. die Freistellung nochmal geändert haben. Nein, das kann sie erst im Folgejahr machen, da sie den letzten NAV des Fonds kennen muss. Die (und alle anderen Banken) machen das, weil es der Gesetzgeber so vorschreibt. Mit geändetem Freistellungsauftrag hat das nichts zu tun. vor 45 Minuten von Valueanalyst: Wieso ist eine verlustbezogene Liquidation ein Ertrag also voll Kapitalsteuerpflichtig? Ist sie nicht. Beispiel (ohne SolZ/KiSt): Kauf für 100 Ausschüttung 40, =Bemessungsgrundlage für Steuer, vorläufige Besteuerung 10 im Folgejahr: Stornierung, neue Bemessungsgrundlage 20, endgültige Besteuerung 5, Rückzahlung Steuer 5 Auflösung zu 30, steuerliches Ergebnis: Ertrag 30 - 100 aus Kauf + 20 steuerfreie Ausschüttung= -50 Gesamtbetrachtung wirtschaftliches Ergebnis: -100+40+30=-30 steuerliches Ergebnis: Ausschüttung (nach Storno) 20 - Verlust Auflösung 50 = -30 Steuerzahlung: Ausschüttung (nach Storno) 5 - Verlust Auflösung 12,5 = -7,5 (=25% vom wirtschaftlichen Ergebnis) (die negative Steuerzahlung ist entweder - bei vorhandenen vorherigen anderen Erträgen im Auflösungsjahr - eine sofortige Erstattung oder wird zunächst im Verlusttopf "gespeichert" und führt zu entsprechend niedrigeren Steuerzahlungen auf spätere Erträge.) vor 58 Minuten von Valueanalyst: Wenn ich mit 10% Abschlag über die Börse verkaufe oder das kürzliche Angebot angenommen hätte bekommt man netto mehr? Nein, denn dann verringert sich der Auflösungsbetrag (und die Steuergutschrift daraus) entsprechend. Netto bleiben dann 75% der Differenz Auflösungsbetrag/Verkaufserlös weniger. Wie es auch sein soll. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Valueanalyst 26. Januar · bearbeitet 26. Januar von Valueanalyst @kleinerfisch danke für die Erläuterung. Das blöde ist, dass ich genau in 2024 alle weiteren Erträge verhindern muss auch wenn ich diese im Folgejahr wieder bekomme und dies rechnerisch neutral ist . Wie kann man dies jetzt kurzfristig verhindern. Eine Schenkung/Übertragung wird auf die Schnelle wohl auch nicht mehr klappen. Den selben Mist habe ich bei einem anderen Immofond mit der Haltefrist. Hatte mich leider nach der Kündigung bei der Gewinnausschüttung verrechnet und die Liquidierung ist auch mitte des Jahres. Kann man sowas los werden? FRAGE: Wie kann man also den KANAM-Ertrag und den Ertrag des verkauften Immo-Fonds mit der Haltefrist und der Liquidierung in 2024 verhindern? Freue mich über Ideen, denn leider sind andere Anlagenerträge in der Fälligkeit nicht verschiebbar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 26. Januar vor 4 Stunden von Valueanalyst: leider sind andere Anlagenerträge in der Fälligkeit nicht verschiebbar. Dann musst du eben in entsprechendem Umfang Verluste realisieren. Gegebenenfalls per Stückzinstrick. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Valueanalyst 27. Januar vor 12 Stunden von chirlu: Dann musst du eben in entsprechendem Umfang Verluste realisieren. Gegebenenfalls per Stückzinstrick. Leider habe ich bislang nie richtig mit dem Thema Steuern auseinandergesetzt und insbesondere gerade in 2024 viele Dinge nicht bedacht und unterschätzt. Danke für den super Tipp und der hier gut beschrieben ist: https://der-privatier.com/kap-10-8-5-der-stueckzinstrick/ Es ist ja quasi unmöglich die Kapitalerträge ohne Festgeldanlage halbwegs genau abzuschätzen oder man baut viel Puffer ein. Den hatte ich zwar, aber da kamen schlag auf Schlag unbedachte Dinge dazu, die Zeigen, dass ich in jedem Fall mal die Altlasten los werden muss. Die Vorabpauschale habe ich auch unterschätzt und vergessen. Danke nochmal für den Trick, damit komme ich über die Runden ohne jetzt irgendwelche Verrenkungen anderweitig machen zu müssen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nordsee 23. Februar Kann mir bitte jemand kurz erklären, welche steuerlichen Folgen auf mich zukommen, wenn ich Anteile am KanAm jetzt veräußere bzw. bis zur endgültigen Auflösung warte? Annahme: Kauf von Anteilen in 2006 zu EUR 55,00. Fiktiver Kaufpreis am 01.01.2018 EUR 7,84. Aktueller Preis EUR 1,18. Steuerfreie Substanzausschüttung bislang EUR 4,53 pro Anteil (wenn ich mich nicht verrechnet habe). Ich erhalte dann eine Verlustzuweisung, oder? In welcher Höhe? Danke! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Allesverwerter 23. Februar · bearbeitet 23. Februar von Allesverwerter Ich hab mich eine Weile nicht mehr damit beschäftigt, aber folgendes fällt mit dazu ein: Die Substanzausschüttung reduziert den fiktiven Kaufpreis? Gibt es noch eine Teilfreistellung? Wie hoch ist der "negative Immobiliengewinn" ? Der sollte auch - soweit vorhanden - auf der Abrechnung vom 01.01.2018 stehen. EDIT: Für Offene Immobilienfonds sind grundsätzlich sogenannte Teilfreistellungen (60 bzw. 80 %) der Ausschüttungen vorgesehen. Aufgrund fehlender Übergangs- bzw. Anwendungsvorschriften können für den KanAm grundinvest Fonds keine dieser Regelungen geltend gemacht werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch 23. Februar Mit den vorliegenden Infos ist die Frage nicht zu beantworten. Es wird so gerechnet: Verkaufspreis abzgl. fiktiver Kaufpreis zzgl. Substanzausschüttungen ab 2018 vorläufiges Ergebnis (soweit klar: 1,18-7,84+4,53=-2,13) Dann kommt aber noch der sog. Rucksack dazu, das Ergebnis des fiktiven Verkaufs 2017. Inhaltlich ist das das steuerliche Ergebnis der Anteile vom Kauf bis zum fiktiven Verkauf nach den damals geltenden Regeln. Eventuell gibt es auch noch ausschüttungsgleiche Erträge (agE) aus den Jahren bis 2017. Und vielleicht ist beim Kauf ein Zwischengewinn gezahlt worden, der beim Verkauf steuerlich wieder angerechnet wird. Schließlich könnten noch Vorabpauschalen angefallen sein, die beim Verkauf steuerlich gutgeschrieben werden. Du siehst, es ist kompliziert. Es gibt drei Möglichkeiten, vor einem Komplettverkauf das steuerliche Ergebnis zu kennen: 1. Teilverkauf einer geringen Menge. Da kann man dann auf den Gesamtbestand hochrechnen. Das funktioniert aber nur, wenn die Anteile in einem einzigen Vorgang gekauft wurden, da sonst jede Tranche einzeln gerechnet werden muss, und kostet einmal Spesen extra. 2. Die fehlenden Daten zu Rucksack, Zwischengewinn und agE sollten aus dem fiktiven Verkauf 2018 ersichtlich sein. Da bekam man, je nach Bank auf Anfrage oder von allein, eine Abrechnung, in der alles drinsteht. Wenn Du noch bei der gleichen Bank bist, lohnt sich evtl. eine Anfrage, da sie gesetzlich verpflichtet ist, Dir die Daten zu geben (§ 56 Abs. 4 S. 2 InvStG). Sie muss bei einem Depotübertrag die Daten auch an die empfangende Bank weitergeben, so dass auch die eine Quelle sein könnte. 3. Bei einem Depotübertrag werden die Daten zu Rucksack, Zwischengewinn und agE wie gesagt weitergegeben. Inzwischen teilen viele Banken nach Empfang eines Übertrags die Daten automatisch mit, andere auf Anfrage, wieder andere gar nicht. Also wäre auch ein Weg, die Anteile woanders hin zu übertragen bzw. wenn es schon einen Übertrag seit 2018 gab, die jetzige Bank nach den damas übertragenen Daten zu fragen. Die Daten zur Vorabpauschale solltest Du den Unterlagen Deiner Bank aus den Jahren seit 2018 (erstmalige Erhebung) entnehmen können, wobei es 2021 und 2022 wegen der niedrigen Zinsen keine gab. Es sind also nur die Jahre 2018, 2019, 2020 und 2023 zu prüfen, wobei die Pauschale immer am Jahresanfang des folgenden Jahres erhoben wird. vor 2 Minuten von Allesverwerter: Wie hoch ist der "negative Immobiliengewinn" ? Der sollte auch - soweit vorhanden - auf der Abrechnung vom 01.01.2018 stehen. Der ist in dem fiktiven Ergebnis von 2018 enthalten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nordsee 23. Februar Besten Dank! Das ist alles logisch – ich stand irgendwie auf dem Schlauch wegen der Fonds-Auflösung. Letztlich ist das ja eine normale Abrechnung (mit der Besonderheit der steuerfreien Substanzausschüttungen). Ich suche mir die Vorabpauschalen und anderen Beträge raus und überschlage das für mich. Die Frage kam jetzt bei mir auf, da ich über Cortalconsors ein Angebot einer SCP Investments Ltd. zum Kauf der Anteile (und auch zum Kauf meiner Anteile am Axa Immoselect) erhalten habe, das mir auf den ersten Blick ganz vernünftig erscheint. Dabei geht es mir auch darum, diese beiden Positionen im Depot einfach endlich zu beseitigen. Dafür bin ich bereit, gewisse Abschläge hinzunehmen. Gibt es etwas, was man bei solchen außerbörslichen Veräußerungen beachten muss? Ich habe das noch nie gemacht. Erheben die Broker für sowas Gebühren? Danke! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch 23. Februar JA! Du bekommst an der Börse mehr als von diesen Gangstern. 1,18 ist der aktuelle Börsenpreis. Die wollen nur 0,80 zahlen! Beim Axa wird es ähnlich sein, das ist bei diesen Angeboten immer so. Consors ist übrigens super mit den o.g. Infos. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nordsee 23. Februar Ja, das ist klar, aber dann kommen die Transaktionskosten bei Consors bei einem regulären Verkauf. Obwohl ich mir jetzt überlegt habe, das Geld lieber Consors zu geben als den "Gangstern" :-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder 23. Februar · bearbeitet 23. Februar von bondholder vor 2 Stunden von Nordsee: Dabei geht es mir auch darum, diese beiden Positionen im Depot einfach endlich zu beseitigen. Dafür bin ich bereit, gewisse Abschläge hinzunehmen. Wenn du aus irrationalen Gründen unbedingt Geld verschenken willst, darfst du das – verboten ist es nicht. vor 41 Minuten von Nordsee: Obwohl ich mir jetzt überlegt habe, das Geld lieber Consors zu geben als den "Gangstern" :-) Bessere Idee: Spende das Geld für einen gemeinnützigen Zweck. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
OMD 23. Februar vor einer Stunde von bondholder: Wenn du aus irrationalen Gründen unbedingt Geld verschenken willst, darfst du das – verboten ist es nicht. Grundsätzlich verschenkt er vielleicht Einiges. Aber wenn der Börsenpreis nicht so viel unter dem theoretischen "wahren Wert" läge, hätte ich vielleicht auch schon verkauft. Wenn er nicht viele Anteile hat und sich damit zukünftig die Auseinandersetzung mit dem Kanam sparen kann und nicht mehr Jahre warten muss bis zur finalen Auflösung... auch Zeit ist Geld... muss das nicht irrational sein. Nicht immer bemisst sich alles nach Heller und Pfennig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fgk 23. Februar In diesem Fall könnte er aber dann ja über die Börse verkaufen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nordsee 23. Februar Danke für Euer Feedback. Meine Anteile am KanAm Grundinvest und AXA Immoselect zusammen haben heute einen Börsenwert von .......... EUR 110. So wenig ist seit 2006 aus TEUR 10 geworden, wobei man natürlich die Ausschüttungen von rund TEUR 8,5 nicht außer acht lassen darf. Ich weiß, dass ich Geld verliere, wenn ich mich jetzt - auf welchem Weg auch immer - von den Anteilen trenne. Aber der Aufwand mit jährlichen Ausschüttungen, Fondsnewslettern etc. ist es mir nicht (mehr) wert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder 23. Februar · bearbeitet 23. Februar von bondholder vor 53 Minuten von Nordsee: Aber der Aufwand mit jährlichen Ausschüttungen, Fondsnewslettern etc. ist es mir nicht (mehr) wert. Welcher Aufwand? Fühlst du dich etwa verpflichtet, Fondsnewsletter zu lesen? Nun gut: Was spricht für dich in dem Fall dagegen, die Fondsanteile an einem Handelsplatz mit niedrigen Transaktionskosten wie Tradegate oder Gettex zu verkaufen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jogo08 Donnerstag um 14:09 Nächste Ausschüttung am 19.12.24 - 0,27€ je Anteil. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Simulant vor 14 Stunden · bearbeitet vor 14 Stunden von Simulant Am 25.1.2024 um 22:30 von kleinerfisch: Dieses Verfahren wird jedoch nur 5 Jahre angewendet. Danach wird ganz normal besteuert. Beim Kanam Grund sind die Jahre nun vorbei. Es wird also für Ausschüttungen ab 2024 keine weiteren Stornierungen aus diesem Grund mehr geben und die Besteuerung bei Ausschüttung ist endgültig. Das wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 kürzlich geändert, siehe hier: Zitat Verlängerung der Abwicklungsfrist für Investmentfonds von fünf auf zehn Jahre Darauf gestoßen bin ich hier. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag