Junkbond Junkie Juni 28, 2008 Hallo Allerseits, ich möchte bei der gleichen Bank für 2009 ein zweites Depot öffnen um meinen ETF Sparplan fortzusetzen. (wegen Übersichtlichkeit bei Abgeltungssteuer) ich möchte auch ab 01.01.2009 einen ETF Sparplan für meine Frau starten. Meine Frage: Meine Frau bezahlt Kirchensteuer aber ich nicht. Wie kann ich das anlegen dass mein ETF Sparplan ab 01.01.2009 von Kirchensteuer nicht betroffen ist. Soll ich den ETF Sparplan nur unter meinen Namen in diesem zweiten Depot anlegen? Neugierig Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
H.B. Juni 28, 2008 wie wäre es, wenn du einfach aus der Kirche austritts? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Junkbond Junkie Juni 28, 2008 Hi Ficoach wie wäre es, wenn du einfach aus der Kirche austritts? Ich bin vor 30 Jahren aus der Kirche ausgetreten. Mein Frau nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Juni 28, 2008 Sofern Ihr die Bank über die Religionszugehörigkeit in Kenntnis setzt passiert folgendes: Kein Abzug für Konten, die alleine auf Dich laufen Halber Abzug für Gemeinschaftskonten Voller Abzug für Konten, die alleine auf Deine Frau laufen Wenn Du der Bank nicht Bescheid gibst, erfolgt 2009 gar kein Kirchensteuerabzug, dafür musst Du dann eine Steuererklärung abgeben bzw. Deine Frau, wenn sie keine Steuern hinterziehen will. Was dann passiert könnte noch spannend werden. Bisher war es bei mir zumindest so, dass die Kapitaleinkünfte gemäß dem übrigen Einkommen aufgeteilt wurden und sich der Kirchensteueranteil entsprechend errechnet hat. Das wäre natürlich reiner Zufall, wenn dies mit den Konten identisch wäre. Aber keine Ahnung, ob sie das zukünftig auch so machen werden, ja noch nicht mal ob es so richtig war, wie es mein Finanzamt gehandhabt hat. Wie ist das denn bisher bei Dir gelaufen? Ab 2010 oder 2011 sollen die Banken ja irgendwie zentral die Info über die Religionszugehörigkeit bekommen, dann müsste es wie zuerst beschrieben funktionieren. Soweit zumindest mein Kenntnisstand von vor ein paar Monaten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Juni 28, 2008 · bearbeitet Juni 28, 2008 von Schnitzel rein vom gefühl her würd' ich sagen, dass das davon abhängt wie die Depots bzw. Konten geführt werden. Also ob gemeinsam oder nur auf den eigenen namen. bei gemeinsamen konten ihr könntet die kirchensteuer von der bank abführen lassen, müsst es aber nicht. wenn nein, dann müsst ihr die zwar noch in der einkommensteuererklärung angeben, allerdings hättet ihr es dann in der hand das selbst zu steuern bei getrennten konten denke, da ist die sache klar Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
eurofetischist Juni 28, 2008 da nun jede zweite ehe geschieden wird, würde ich vorschlagen das jedes depot auf jenen lauten sollte, dem das vemögen zusteht. kirchensteuer hin oder her. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Junkbond Junkie Juni 28, 2008 Hi Sapine Sofern Ihr die Bank über die Religionszugehörigkeit in Kenntnis setzt passiert folgendes: Kein Abzug für Konten, die alleine auf Dich laufen Halber Abzug für Gemeinschaftskonten Voller Abzug für Konten, die alleine auf Deine Frau laufen Ab 2010 oder 2011 sollen die Banken ja irgendwie zentral die Info über die Religionszugehörigkeit bekommen, dann müsste es wie zuerst beschrieben funktionieren. Du schreibst ab 2010 oder 2011? Heute morgen habe ich telefonisch mit der Bank darüber gesprochen. Die wollen noch nichts von unserem Kirchensteuerstatus wissen. CU Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Juni 28, 2008 Es ist ja gerade erst das Gesetz verabschiedet worden und die Banken sind da sicherlich noch nicht alle im Stoff. Ob es dann alle gleich handhaben oder Handlungsalternativen bestehen, kann ich Dir auch nicht sagen. Für die Bank ist es natürlich weniger Arbeit, wenn sie die Kirchensteuer nicht abführen müssen. Die Tage hat denke ich auch jemand gepostet, dass bei einer anderen Bank diese Info jetzt bereits standardmäßig bei den Kunden eingeholt wird. Könnte noch spannend werden das Thema. Was die Verteilung des Vermögens auf die Konten angeht, würde ich auch dringend davon abraten, das Geld aus steuerlichen Gründen abweichend aufzuteilen. Welche Bank ist es bei Dir? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Junkbond Junkie Juni 28, 2008 Was die Verteilung des Vermögens auf die Konten angeht, würde ich auch dringend davon abraten, das Geld aus steuerlichen Gründen abweichend aufzuteilen. Welche Bank ist es bei Dir? DAB Bank. Warum denn das? ich will sowieso meinen Sparplan in einem zweiten Depot fortsetzen. (wegen Unklarheiten und Übersichtlichkeit) :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Juni 28, 2008 Scheidung und Tod um nur zwei der gängigsten Gründe zu nennen. Wenn dann die Eigentumsverhältnisse im Konto nicht dem in der Realität entsprechen, wird das ganze nur noch komplizierter und streitanfälliger als es ohnehin schon ist. Im übrigen unterschreibt man bei der Kontoeröffnung irgendeinen Passus zum Thema Geldwäsche, für mich klang das sogar danach, als ob man sich strafbar macht, wenn man sich nicht dran hält. Aber ich bin kein Jurist und kann den Teil nicht wirklich beurteilen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Junkbond Junkie Juni 28, 2008 Scheidung und Tod um nur zwei der gängigsten Gründe zu nennen. Ich gebe Dir Recht, aber ich glaube in dem Fall von Tod bekommt sie auch das Geld. Es dauert vielleicht etwas länger Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Juni 29, 2008 Ich gebe Dir Recht,aber ich glaube in dem Fall von Tod bekommt sie auch das Geld. Es dauert vielleicht etwas länger Dies ist ein weit verbreiteter Irrtum. Ehegatten sind nicht automatisch Alleinerben. Neben Kindern erben auch die Eltern und falls diese tot sind die Geschwister. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag