Powerboat3000 Juni 28, 2008 · bearbeitet Juni 28, 2008 von Powerboat3000 Hallo, am 26.6.08 habe ich CG80EL gekauft. Dieses Papier wird am 26.6.09 fällig. Nun hörte ich aus verschiedenen Ecken, dass wohl vielleicht gar nicht - wie von mir erwartet - Steuerfreiheit hierfür gegeben ist. Ich halte das Papier exakt ein Jahr und war davon ausgegangen, wenn es vor Ende Juni 09 wieder aus dem Depot geht, sind die Gewinne steuerfrei. Freue mich über eine Rückinfo. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dagobert Juni 28, 2008 Hallo, am 26.6.08 habe ich CG80EL gekauft. Dieses Papier wird am 26.6.09 fällig. Nun hörte ich aus verschiedenen Ecken, dass wohl vielleicht gar nicht - wie von mir erwartet - Steuerfreiheit hierfür gegeben ist. Ich halte das Papier exakt ein Jahr und war davon ausgegangen, wenn es vor Ende Juni 09 wieder aus dem Depot geht, sind die Gewinne steuerfrei. Freue mich über eine Rückinfo. schau mal hier ich hatte die Frage gestern auch schon gestellt. Geht wohl darum wann es bei Dir eingebucht wurde und wenn ich es richtig verstanden habe hast Du wohl ein Problem falls die Einbuchung nicht vor dem 26.06.08 passiert ist! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Juni 28, 2008 · bearbeitet Juni 28, 2008 von neysee am 26.6.08 habe ich CG80EL gekauft. Dieses Papier wird am 26.6.09 fällig. Nun hörte ich aus verschiedenen Ecken, dass wohl vielleicht gar nicht - wie von mir erwartet - Steuerfreiheit hierfür gegeben ist. Ich halte das Papier exakt ein Jahr und war davon ausgegangen, wenn es vor Ende Juni 09 wieder aus dem Depot geht, sind die Gewinne steuerfrei. Genau ein Jahr = Pech. Wobei man schauen müsste, ob der 26.6. letzter Handelstag oder Tag der Auszahlung ist. Als sonstige Einkünfte steuerpflichtig sind u.a. "Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt" (§23 (1), §22 Nr.1 EStG). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Powerboat3000 Juli 1, 2008 · bearbeitet Juli 1, 2008 von Powerboat3000 Genau ein Jahr = Pech. Wobei man schauen müsste, ob der 26.6. letzter Handelstag oder Tag der Auszahlung ist. Als sonstige Einkünfte steuerpflichtig sind u.a. "Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt" (§23 (1), §22 Nr.1 EStG). Genau ein Jahr wäre es doch, wenn der Ablauf des Papiers am 25.6.09 wäre, denn ein Jahr = 365 Tage. Da ich das Papier in zwei aufeinanderfolgenden Jahren jeweils am 26.6.08 halte, müsste das doch genau 1 Tag mehr sein als exakt ein Jahr. Sorry wegen der gleichen Nachfrage in dem anderen Thread. Hatte den Überblick darüber verloren (zur Zeit beruflich etwas gestresst). Der 26. ist übrigens Tag der Fälligkeit. Gleichzeitig ist das der letzte außerbörsliche Handelstag. Letzter börslicher Handelstag ist der 25.6. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Juli 1, 2008 Genau ein Jahr wäre es doch, wenn der Ablauf des Papiers am 25.6.09 wäre, denn ein Jahr = 365 Tage. Da ich das Papier in zwei aufeinanderfolgenden Jahren jeweils am 26.6.08 halte, müsste das doch genau 1 Tag mehr sein als exakt ein Jahr. Also, nach meinem Sprachgefühl liegt zwischen dem 26.6.2008 und 26.6.2009 genau ein Jahr. Zwischen dem 26.6.08 und 27.6.08 liegt ja auch ein Tag und nicht zwei. Und bei jemand, der am 26.6. Geburtstag hat, würde ich auch sagen, dass zwischen seinen Geburtstagen 2008 und 2009 genau ein Jahr liegt und nicht ein Jahr und ein Tag. Insofern hättest du mit Einbuchung am 26.6.08 und Fälligkeit am 26.6.09 meines Erachtens Pech. Sorry wegen der gleichen Nachfrage in dem anderen Thread. Hatte den Überblick darüber verloren (zur Zeit beruflich etwas gestresst). Das ist schon ok. Ich wunderte mich nur. Ich halte meine Antworten ja auch nicht für die Verkündung der Wahrheit, aber dasselbe einfach nochmal neu gefragt hatte mich doch verwundert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag