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idefix

Depot meiner Mutter jetzt auflösen und Neukauf auf meinem Namen, besser als Depotübertrag im Erbfall? Da keine Kaufdaten mitübertragen

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idefix

Hallo!

 

Meine Mutter und ich haben je ein Depot bei der Ebase.

 

Bisher dachte ich, wenn sie mal stirbt, gibt es ein Depotübertrag und gut ist's.

 

Jetzt sagte mir mein Vermittler am Telefon, das die Kaufdaten bei einem Depotübertrag nicht mitgeliefert werden.

 

Bedeutet das, das bei einem Verkauf in z.B. 20 Jahren Abgeltungssteuer anfällt? (Das Depot wäre auf meinem Namen übertragen worden.)

 

Der Vermittler sagte ich solle unbedingt Mutters Depotpositionen verkaufen und dann wieder in meinem Depot kaufen, anstatt das Depot jetzt übertragen zu lassen.

 

Ist dieser Rat evtl. Interessen gesteuert, da er bei einem Verkauf und danach Neukauf Provisionen od. Ähnliches bekommt?

 

-------------

 

Wenn der Rat stimmig ist, sollte meine Mutter also noch dieses Jahr, die bei der Ebase gelagerten Gelder, verkaufen und mir schenken, damit ich abgeltungssteuerfrei kaufen kann?

 

-------------

 

Konkret habe ich das Problem, das ich keine Vorsorgevollmacht für meine Mutter habe. D.h. wenn sie mal ins Heim müsste, könnte ich das nicht bestimmen. Ich müsste bei Gericht eine Betreuung beantragen. Da stände ich dann glaube ich unter Kontrolle eines Richters. Und ob der Aktienfonds akzeptieren würde, oder nur sogenannte Mündelsichere Anlagen wie Bundeswertpapiere (Festverzinsliche Wertpapiere) ist die Frage.

 

Bekannte sagten, das den Richter finanziell nur das anginge, was bei Beginn der Betreuung vorhanden ist. Daher die Idee, jetzt einen Depotübertrag machen zu lassen.

 

 

Input needed!

 

Danke!

 

Gruß!

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Sapine
· bearbeitet von Sapine

Theoretisch ist es nicht nötig zu verkaufen, aber bei einem Übertrag 2008 werden die Daten nicht übermittelt, insofern hat der Berater schon mal Recht. Soweit hier schon mal diskutiert, dürfen die Banken die Daten sogar nicht übermitteln, bzw. die emfangende Bank es nicht berücksichtigen. Daher würde bei einem späteren Verkauf höchstwahrscheinlich ein Abzug gemacht. Ganz sicher ist das natürlich erst wenn die ganzen Details (Ausführungsbestimmungen?) festgelegt sind. Dennoch wären die Kursgewinne nach heutigem Stand nicht steuerpflichtig, sofern Du den Kaufzeitpunkt nachweisen kannst. Mit ziemlicher Sicherheit müsstest Du jedoch die zu viel gezahlte Steuer über eine Steuererklärung vom Finanzamt zurückholen.

 

Ich würde es genauso machen, wie es der Bankberater empfohlen hat. Gründe:

- Vermeidung jeden Risikos was eventuelle zukünftige rechtliche Auslegungen zur Abgeltungssteuer angeht

- Vermeidung des vorläufigen Steuerabzugs beim späteren Verkauf, der dadurch notwendigen Steuererklärung und des Liquiditätsverlusts durch die verspätete Rückzahlung der Steuern

- Keine Nachweise nötig über Käufe der Wertpapiere durch die Mutter

- Vermeidung jeden Risikos bezüglich zukünftiger Änderungen des Steuerrechts. Hier wäre auch denkbar, dass man zukünftig auch nicht realisierte Kursgewinne von vor 2008 einbezieht.

- Verkauf und Kauf sollten bei ebase mit Vermittler ohne AA sein. Dies sollte man sicher stellen.

 

Finde der Vermittler hat einen guten Job gemacht und Dir vermutlich jede Menge Ärger und möglicherweise auch ordentlich Geld gespart. Mit dem Übertrag hätte er die Anteile wohl genauso in seinen Bestand bekommen und damit die zukünftigen Kickbacks. Ob er bei einem Neukauf noch etwas extra bekommt, weiß ich nicht.

 

Was die Betreuungssituation und den Richter angeht, kann ich leider nicht viel sagen. Das beste wäre sicher, Deine Mutter würde ein Patiententestament und eine Vorsorgevollmacht erstellen. Das ist nicht nur für die finanziellen Belange wichtig. Prinzipiell bin ich nicht begeistert davon, wenn Eltern alles Geld zu früh aus der Hand geben, aber das musst Du mit ihr ausmachen, was da richtig ist.

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Cyriaxx
- Vermeidung jeden Risikos bezüglich zukünftiger Änderungen des Steuerrechts. Hier wäre auch denkbar, dass man zukünftig auch nicht realisierte Kursgewinne einbezieht.

 

Super Idee, das sollte der Staat in Erwägung ziehen. Eventuell könnte man eine weitere Steuer auf nicht realisierte Wertpapierkäufe einführen, für alle Aktien mit steigenden Kursen, die man nicht gekauft hat. :w00t:

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Sapine
Super Idee, das sollte der Staat in Erwägung ziehen. Eventuell könnte man eine weitere Steuer auf nicht realisierte Wertpapierkäufe einführen, für alle Aktien mit steigenden Kursen, die man nicht gekauft hat. :w00t:

Klar ist der Punkt ein wenig paranoid, aber so paranoid nun auch wieder nicht. ;)

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leinad

Ob es richtig ist, dass eine Mutter sich finanziell womöglich vollends in die Hände ihres Kindes begibt, abhängig macht ????

Ich würde das jedenfalls nicht machen, schließlich ist mein Geld dazu da dass ich es im Alter für meine Versorgung im Notfall auch gänzlich verbrauche.

Der Depotübertrag, oder der Verkauf damit du dann auf deinen Namen das Geld anlegst, ist eine Schenkung.

Ab einer gewissen Höhe wird auch da Schenkungssteuer fällig.

Wenn deine Mutter innerhalb von 10 Jahren zum Pflegefall werden sollte und die Allgemeinheit für ihre Versorgung aufkommen müßte, kann von Amts wegen diese Schenkung rückabgewickelt werden.

Bzw., man wird dich voll in die finanzielle Unterhaltspflicht nehmen.

Verwandte ersten Grades sind nach BGB sowieso lebenslänglich einander unterhaltspflichtig.

Du hast natürlich Selbstbehalte, aber im Pflegefall werden sich die Sozialbehörden das ganz genau anschauen.

Bei Verdacht auf Sozialbetrug, kann auch nach 2008 noch eine Kontenabfrage bei den Banken gestartet werden.

 

An Stelle deiner Mutter würde ich das jedenfalls nicht machen.

"Erben kommt erst nach dem Sterben !"

 

Gruss

leinad

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Sapine
"Erben kommt erst nach dem Sterben !"

"Lieber mit der warmen Hand geben als mit der kalten!" ist auch so ein Spruch.

 

Wie so oft im Leben sollte man das nicht verallgemeinern. Die richtige Entscheidung hängt von vielen Dingen ab und das lässt sich pauschal sicher nicht beantworten. Wenn z.B. das Vermögen nennenswert ist, kann man alle 10 Jahre die zulässigen Freibeträge ausschöpfen und auf diese Weise ein erkleckliches Vermögen steuerfrei an die nächste Generation weitergeben und trotzdem noch genug behalten für den Fall der Fälle. Aber auch wer weniger hat, muss sich da nicht auf Gedeih und Verderb in die Hand der Kinder begeben. Es gibt da durchaus geeignete Möglichkeiten, sich vor undankbaren Kindern zu schützen. Bei allen negativen Beispielen, die es so mit undankbaren Kindern gibt, sind sie immer noch die sicherste Methode später mal nicht im Pflegeheim dahinzusiechen. Selbst wenn die Kinder die Pflege nicht selbst übernehmen sind die Alten im Heim in der Regel besser versorgt, weil es Kinder gibt, die gelegentlich mal nach dem rechten sehen.

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leinad
· bearbeitet von leinad

Nja Sapine,

meine Oma hatte 8 Kinder.

Die 2 Nesthäkchen bekamen Haus, Hof und Sparbücher zu Lebzeiten übertragen, die Älteren bekamen nix.

Sie versprachen hoch und heilig dafür Oma im Alter bei sich daheim zu pflegen.

Als es dann Jahre später so weit war, wollt sich keiner mehr daran erinnern und Oma landete im Altersheim.

Gut, eines muß man den Nesthäkchen doch zu gute halten, sie haben dann alles komplett finanziert.

Aber ob das überall und immer funktioniert, ich habe da so meine Zweifel.

 

Ich persönlich geh da lieber auf Nummer sicher

leinad

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Sapine

Sowas macht man vertraglich auch innerhalb der Familie. Wer damit Probleme hat, mit dem hat man leicht ein Problem. Im übrigen sollte man seine Kinder gleich(wertig) behandeln, ansonsten ist der Streit in der Familie vorprogrammiert. Wem das natürlich egal ist, der kann es auch anders handhaben. Beispiele gibt es einige, welche nun gut und welche schlecht sind, sei jedem selbst überlassen:

 

Meine Schwiegereltern hatten "Haus und Hof" an ihre Tochter überschrieben. Die musste dafür beim Notar die Verpflichtung für die Pflege unterschreiben incl. Wohnrecht für den überlebenden der Eltern. Mein Schwiegervater hat nach dem Tod seiner Frau etwa 12 Jahre im Haushalt der Tochter gelebt, davon war er 3-4 Jahre pflegebedürftig (Pflegestufe 3) nach einem Schlaganfall.

 

Mein Patenonkel und -tante haben einen Teil ihres Vermögens an die beiden Kinder übergeben. Dafür gibt es einen Erbvertrag, dass die Kinder auf den Rest des Erbes verzichten, sollte einer der Eltern jemals im Heim enden. Aktuell versorgt die Schwiegertochter den Haushalt, aber noch ist auch keiner pflegebedürftig.

 

Die Schulfreundin meiner Mutter hat ihr Haus an den einzigen Sohn überschrieben gegen die Verpflichtung zur Rückgabe im Notfall und dem lebenslangen Niessbrauch.

 

Die Eltern meiner besten Freundin haben ein Längstlebend Testament gemacht. Um ihre Steuerschulden bezahlen zu können, hat die Mutter mehrere Immobilien veräussern müssen. Möchte lieber nicht wissen, was jetzt mit dem Geld passiert, da die Mutter absolut null Ahnung von Geldanlage hat.

 

Eine Tante zweiten Grades hatte die Zusage ihrer Tochter im Fall der Fälle von ihr gepflegt zu werden. Es gab weder etwas zum Verschenken noch zum Vererben. Als der Pflegefall eintrat, konnte sich die Tochter an nichts mehr erinnern und hatte es ganz fürchterlich im Rücken.

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unser_nobbi
Nja Sapine,

meine Oma hatte 8 Kinder.

Die 2 Nesthäkchen bekamen Haus, Hof und Sparbücher zu Lebzeiten übertragen, die Älteren bekamen nix.

Sie versprachen hoch und heilig dafür Oma im Alter bei sich daheim zu pflegen.

Als es dann Jahre später so weit war, wollt sich keiner mehr daran erinnern und Oma landete im Altersheim.

Gut, eines muß man den Nesthäkchen doch zu gute halten, sie haben dann alles komplett finanziert.

Aber ob das überall und immer funktioniert, ich habe da so meine Zweifel.

 

Ich persönlich geh da lieber auf Nummer sicher

leinad

 

Auch wenn das jetzt etwas weit hergeholt erscheint:

 

In einer Episode der "Simpsons" versprach Abe Simpson, sich mit seinen Ersparnissen bei Marges & Homers Hausbau zu beteiligen.

Bedingung war: Er lebt dann mit denen im Haus. In der Schlussszene sitzt er dann abgeschoben im Altersheim.

 

Simpsons zeigen ja bekanntlich in ueberzeichneter Form das "echte Leben".

 

Deshalb hast Du voellig recht: lieber auf Nummer sicher gehen

 

Was scheren mich die Steuern, die jemand zu zahlen hat, wenn ich tot bin.

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Sapine
· bearbeitet von Sapine
Deshalb hast Du voellig recht: lieber auf Nummer sicher gehen

 

Was scheren mich die Steuern, die jemand zu zahlen hat, wenn ich tot bin.

Meine Überlegungen dazu sind weniger der moralischen Art. Ich glaube einfach nicht, dass es klug ist die eigenen Kinder vor den Kopf zu stoßen, da es immer noch besten Kümmerer sind, die es im Normalfall gibt. Das heißt nicht, dass man sich ihnen rückhaltlos anvertrauen muss, aber man muss sie auch nicht mit Misstrauen überschütten.

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leinad

Will den Fall aus der Familie meines Vaters mit den 8 Kindern und den 2 Zwillingsnesthäkchen noch weiter erzählen.

Es war nicht einmal so, dass die Nesthäkchen daran schuld hatten dass Oma im Altersheim landete.

Im Fall des weiblichen Zwillings war es so, dass sie bereits geschieden war als Oma ins Heim kam.

Sie war auf neuer Partnersuche und hatte alles mögliche im Kopf, aber nicht die Pflege.

Der männliche Zwiling, dessen Frau hatte sich zu einem kleinen Drachen entwickelt und es abgelehnt etwas für die Familie ihres Mannes zu machen.

So blieb ihnen eben nur noch das Zahlen übrig.

Dazu wurden sie natürlich dann auch von den älteren Geschwistern gedrängt.

Freiwillig hätten die vom Erbe auch nix rausgerückt.

Und die Anderen Geschwister von meinem Vater sind auf der ganzen Welt verteilt.

Die Nesthäkchen waren die Einzigsten die überhaupt noch in der Nähe wohnten.

 

Also ich will in jedem Fall bis ins hohe Alter Herr über meine Finanzen bleiben, wenn es nur irgendwie möglich ist.

Die ganzen Geschichten mit Notar rüber und nüber, kosten auch wieder mein Geld und ein Haus alleine macht mich im Alter nicht satt.

 

Gruss

leinad

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Sapine

Abschließender Kommentar von meiner Seite, da ich dann gleich weg bin: "Wie man sich bettet, so liegt man!"

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idefix
· bearbeitet von idefix

Hallo!

 

Theoretisch ist es nicht nötig zu verkaufen, aber bei einem Übertrag 2008 werden die Daten nicht übermittelt, insofern hat der Berater schon mal Recht. Soweit hier schon mal diskutiert, dürfen die Banken die Daten sogar nicht übermitteln, bzw. die empfangende Bank es nicht berücksichtigen. Daher würde bei einem späteren Verkauf höchstwahrscheinlich ein Abzug gemacht. Ganz sicher ist das natürlich erst wenn die ganzen Details (Ausführungsbestimmungen?) festgelegt sind. Dennoch wären die Kursgewinne nach heutigem Stand nicht steuerpflichtig, sofern Du den Kaufzeitpunkt nachweisen kannst. Mit ziemlicher Sicherheit müsstest Du jedoch die zu viel gezahlte Steuer über eine Steuererklärung vom Finanzamt zurückholen.

 

Ich würde es genauso machen, wie es der Bankberater empfohlen hat. Gründe:

- Vermeidung jeden Risikos was eventuelle zukünftige rechtliche Auslegungen zur Abgeltungssteuer angeht

- Vermeidung des vorläufigen Steuerabzugs beim späteren Verkauf, der dadurch notwendigen Steuererklärung und des Liquiditätsverlusts durch die verspätete Rückzahlung der Steuern

- Keine Nachweise nötig über Käufe der Wertpapiere durch die Mutter

- Vermeidung jeden Risikos bezüglich zukünftiger Änderungen des Steuerrechts. Hier wäre auch denkbar, dass man zukünftig auch nicht realisierte Kursgewinne von vor 2008 einbezieht.

- Verkauf und Kauf sollten bei ebase mit Vermittler ohne AA sein. Dies sollte man sicher stellen.

 

Finde der Vermittler hat einen guten Job gemacht und Dir vermutlich jede Menge Ärger und möglicherweise auch ordentlich Geld gespart. Mit dem Übertrag hätte er die Anteile wohl genauso in seinen Bestand bekommen und damit die zukünftigen Kickbacks. Ob er bei einem Neukauf noch etwas extra bekommt, weiß ich nicht.

Werde also Mutters Fondsanteile verkaufen und bei mir neu kaufen. Es bleibt nur die Frage, ob ich ein zweites Depot auf meinen Namen einrichte, um die Werte getrennt zu halten, falls da doch mal ein Richter nachfragt, was mit dem Geld passiert ist. Ein Problem mit zwei Depots könnte ich haben, wenn ich sehr lang Arbeitslos würde, und kein Hartz 4 bekäme (Ich LIEBE unseren Gerd Schröder). Wenn dann mein erstes Depot unter Summe X Euro fällt, müsste ich bei meinem jetzigen Vermittler Depotgebühren zahlen. Evtl. könnte ich ja dann mit dem Depot zu einem anderen Vermittler gehen?

 

Was die Betreuungssituation und den Richter angeht, kann ich leider nicht viel sagen. Das beste wäre sicher, Deine Mutter würde ein Patiententestament und eine Vorsorgevollmacht erstellen. Das ist nicht nur für die finanziellen Belange wichtig. Prinzipiell bin ich nicht begeistert davon, wenn Eltern alles Geld zu früh aus der Hand geben, aber das musst Du mit ihr ausmachen, was da richtig ist.

Patiententestament ist nicht mehr möglich, da Muttern seit einigen Jahren Altersdemenz hat. Wenn zur Frage, inwieweit ein Richter zurückschaut, ob Schenkungen stattgefunden haben, noch Antworten kämen, wäre ich sehr dankbar!

 

Zur Frage mit kalten Händen geben, oder mit warmen: Als Muttern noch fit war, hätte sie mir auf jeden Fall Geld gegeben, wenn ich es gebraucht hätte. Sie ist jetzt wegen der Demenz seit Jahren davon abhängig, was ich für sie organisiere. Pflegedienst, Tagespflege (Tagesstätte auf hohem Niveau). Wenn ich nicht gewesen wäre, wäre sie schon vor etlichen Jahren aus dem Krankenhaus direkt ins Heim gekommen. Und die 8 Wochen im Kurzzeit-Pflegeheim haben ihr gar nicht gefallen. Sie lebt allein in Ihrer Wohnung und freut sich des Lebens (soweit das halt geht, mit der Demenz)

 

Was mit Ihrem Geld geschieht, habe ich auch seit Jahren entschieden. Es allerdings so gehalten, das Geld was in Aktienfonds angelegt ist, beizubehalten. So wie sie es mal eingerichtet hat, als sie noch fit war. Ich habe halt ab und zu Fonds getauscht, aber sehr konservativ. So das man mir nicht nachsagen konnte, ich würde mit dem Geld meiner Mutter spekulieren.

 

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Ob es richtig ist, dass eine Mutter sich finanziell womöglich vollends in die Hände ihres Kindes begibt, abhängig macht ????

Ich würde das jedenfalls nicht machen, schließlich ist mein Geld dazu da dass ich es im Alter für meine Versorgung im Notfall auch gänzlich verbrauche.

Der Depotübertrag, oder der Verkauf damit du dann auf deinen Namen das Geld anlegst, ist eine Schenkung.

Ab einer gewissen Höhe wird auch da Schenkungssteuer fällig.

Ab welcher Höhe? Bzw. wie viel Geld kann man innerhalb von welcher Zeit steuerunschädlich verschenken?

 

Wenn deine Mutter innerhalb von 10 Jahren zum Pflegefall werden sollte und die Allgemeinheit für ihre Versorgung aufkommen müßte, kann von Amts wegen diese Schenkung rückabgewickelt werden. Bzw., man wird dich voll in die finanzielle Unterhaltspflicht nehmen.

Verwandte ersten Grades sind nach BGB sowieso lebenslänglich einander unterhaltspflichtig.

Du hast natürlich Selbstbehalte, aber im Pflegefall werden sich die Sozialbehörden das ganz genau anschauen.

Bei Verdacht auf Sozialbetrug, kann auch nach 2008 noch eine Kontenabfrage bei den Banken gestartet werden.

Mir ist schon klar, das ich dann dafür aufkommen müsste, falls ihre Rente dazu nicht ausreicht. Ich würde dann auch nicht zum Sozialamt gehen, sondern das so regeln. Allerdings hat sie eine sehr gute Rente, sodass der Betrag den ich dazugeben müsste relativ klein wäre.

 

An Stelle deiner Mutter würde ich das jedenfalls nicht machen.

"Erben kommt erst nach dem Sterben !"

Das ist bei uns halt etwas anders: Ich kümmere mich wirklich, so wie sie sich gekümmert hat, als es mir als Erwachsener sehr schlecht ging! Und ich bin eh der einzige Erbe. Daher muss ich auf niemanden Rücksicht nehmen.

 

Vielen Dank!

 

Und bitte noch mehr Input zu den Fragen weiter oben.

 

Gruß

idefix

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Sapine

Der Freibetrag für Schenkungen liegt meines Wissens bei 205.000 Euro alle 10 Jahre für Kinder

http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C30...20_D0_I636.html

Ob das allerdings noch als Schenkung gilt, wenn Deine Mutter bereits dement ist hätte ich meine Zweifel.

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ChristianK

Also steuerlich macht es keinen wirklichen Unterschied, ob das Geld einen Tag vor dem Tod verschenkt wird oder dann eben nach dem Tod geerbt wird, ist ja auch das gleiche Gesetzt es heißt Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, deswegen sehe ich keine Probleme beim Verschenken trotz Demenz.

 

Der Freibetrag für erbende Kinder liegt wie schon richtig gesagt bei 205.000 Euro. Allerdings zählen nicht alle Gegenstände die vererbt werden dazu, zum Beispiel unterliegt der Hausrat bis zu 41.000 Euro nicht der Besteuerung und auch andere bewegliche Gegenstände (auch ein Auto) bis 10.300 Euro müssen nicht versteuert werden.

Ich denke mal deine Mutter wird nur Aktien von großen Firmen besitzen und damit an keiner Kapitalgesellschaft mit über 25% beteiligt sein, wäre das der Fall, würde es weitere Vergünstigungen geben.

 

Es wird 10 Jahre zurückgeblickt, ob du Schenkungen erhalten hast. Wenn deine Mutter also in den nächsten 10 Jahren stirbt, hast du keiner steuerlichen Vorteile durch die Schenkung.

 

Zur Abgeltungssteuer, ich würde da einfach mal eine Vermutung aufstellen, genau weiß ich es nicht. Der Anschaffungszeitpunkt muss, damit die Abgeltungssteuer nicht geift, vor 2009 liegen, vielleicht wird aber der Anfall der Erbschaft als Anschaffungszeitpunkt bei dir gesehen und damit liegt der Anschaffungszeitpunkt dann im Abgeltungssteuerbereich, falls deine Mutter nach 2008 stirbt.

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Sven82

noch was zum Eingangsbeitrag: Die Gesamtrechtsnachfolge beim Ableben einer Person führt nicht zu einem Depotübertrag, so dass auch dessen Probleme nicht auftreten.

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Sapine
noch was zum Eingangsbeitrag: Die Gesamtrechtsnachfolge beim Ableben einer Person führt nicht zu einem Depotübertrag, so dass auch dessen Probleme nicht auftreten.

Da magst Du theoretisch Recht haben, praktisch besteht die Bank oft auf einem Depotübertrag.

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Sven82

was interessiert mich das Geschwätz vom Bankkaufmann, wenn die steuerliche Seite eindeutig ist.

Was die Bank praktisch will interessiert mich erst einmal gar nicht. Wenn sie meint darauf bestehen zu müssen sollte ein einfaches Schreiben ausreichen um sie wieder an ihre Pflichten zu erinnern. So klappt es bei mir und meiner Bank zumindest wunderbar. ;)

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Claudia

Hallo,

 

der Bankberater hat allenfalls recht, wenn es mehr als einen Erben gibt und das Depot auf mehrere Personen aufgeteilt werden muss. Gibt es nur einen einzigen Erben, wird das Depot auf diesen überschrieben und alle Kaufdaten sind noch bei der Bank, weil sich nur der Kontoinhaber geändert hat.

Jetzt schon einen Übertrag zu machen, macht nur Sinn, wenn die Mutter mindestens noch 10 Jahre lebt und die gesamte Erbeschaft den Freibetrag überschreiten wird. Wenn ich mich nicht irre, hat sich nach dem neuen Erbschaftssteuergesetz der Freibetrag für ein Kind verdoppelt und müsste bei 400.000 Euro liegen.

 

Gruß Tarja

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