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Dagobert

Nur noch heute steuerfreier Zerti-Kauf möglich?

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Dagobert

Für Zertifikate, die ab dem 15.03.2007 angeschafft wurden/werden, bleiben bei Veräußerung bis spätestens zum 30.06.2009 steuerfrei soweit die einjährige Haltedauer eingehalten wurde.

 

Meine Frage dazu: Wenn ich am Montag den 30.06.2008 ein Zertifikat kaufe und es am 30.06.2009 verkaufe, habe ich dann die einjährige Haltefrist eingehalten oder ist heute der letzte mögliche Kauftag für Zerti's bzgl. der einjährige Haltedauer?

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€-man

Heute, Dago.

 

Gruß

-man

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Dagobert
Heute, Dago.

 

Gruß

-man

 

Danke für die schnelle Antwort, -man!

 

Hab's mir fast gedacht, naja dann hab' ich ja noch ein paar Stündchen Zeit zum Einkauf...... :lol:

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Sapine
· bearbeitet von Sapine

Aber denke dran, dass sie auch noch gebucht werden müssen heute, bilde mir ein irgendwo habe ich es gelesen, aber finde die Quelle nicht auf die Schnelle.

 

Diesmal war ich zu langsam -man. :D

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Dagobert
Aber denke dran, dass sie auch noch gebucht werden müssen heute, bilde mir ein irgendwo habe ich es gelesen, aber finde die Quelle nicht auf die Schnelle.

 

Diesmal war ich zu langsam -man. :D

 

guter Punkt, bisher hatte ich sie innerhalb von Sekunden im Depot stehen, allerdings ist die Wertstellung erst 2 Tage später erfolgt.....was ist relevant?

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€-man
guter Punkt, bisher hatte ich sie innerhalb von Sekunden im Depot stehen, allerdings ist die Wertstellung erst 2 Tage später erfolgt.....was ist relevant?

 

Die Einbuchung im Depot.

 

Gruß

-man

 

P.S. Sapine, das geht nur noch mit Einzeilern. ;)

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Dagobert
Die Einbuchung im Depot.

 

Gruß

-man

 

P.S. Sapine, das geht nur noch mit Einzeilern. ;)

 

perfect :thumbsup:

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Powerboat3000
perfect :thumbsup:

 

Ich habe am 26.6.08 ein Papier über Cortalconsors gekauft, welches am selben Tag eingebucht wurde. Am 26.6.09 wird es fällig. Wie schaut´s hier steuerlich aus, wenn ich nicht vorher verkaufe und es gemütlich auslaufen lasse?

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Fleisch

@ dago : Valuta is maßgebend

 

@ powerboat: ist jetzt die Frage, ob exakt 365 Tage maßgebend sind oder 1 Zeitjahr

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Sven82
@ dago: Valuta is maßgebend

 

Dies gilt jedoch nicht für die Berechnung der 1-Jahresfrist, da es da auf das Datum des Rechtsgeschäft ankommt.

 

@ powerboat: ist jetzt die Frage, ob exakt 365 Tage maßgebend sind oder 1 Zeitjahr
Das Zeitjahr gilt.

 

Wer es amtlich haben möchte, § 52a Abs. 10 Satz 8 EStG - ist aber schwer zu lesen.

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Dagobert
· bearbeitet von Dagobert
@ dago : Valuta is maßgebend

 

@ powerboat: ist jetzt die Frage, ob exakt 365 Tage maßgebend sind oder 1 Zeitjahr

 

Danke, hab's aber dann doch sein lassen mit dem Teufelszeug Zerti's, gibt so schöne Short-ETF's da hab ich jetzt meine Speicherinhalte steuerfrei investiert, jetzt bitte aber mindestens 12 Monate Kursstürze...... :rolleyes:

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Akaman
jetzt bitte aber mindestens 12 Monate Kursstürze...... :rolleyes:

Dago, mach kein Scheiss!

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Powerboat3000
Dies gilt jedoch nicht für die Berechnung der 1-Jahresfrist, da es da auf das Datum des Rechtsgeschäft ankommt.

 

Das Zeitjahr gilt.

 

Wer es amtlich haben möchte, § 52a Abs. 10 Satz 8 EStG - ist aber schwer zu lesen.

 

Angenommen, bei mir wird bis spätestens 30.6.09 gutgeschrieben, wäre ich fein raus oder?

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neysee
Angenommen, bei mir wird bis spätestens 30.6.09 gutgeschrieben, wäre ich fein raus oder?

 

Wie Sven82 schon schrieb, geht es nicht um die Gutschrift, sondern um das Datum des Rechtsgeschäfts.

 

Was hattest du eigentlich an den Antworten in dem von dir eröffneten Thread auszusetzen, dass du die parktisch wortgleiche Frage hier nochmal stellst?

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Belgien
Was hattest du eigentlich an den Antworten in dem von dir eröffneten Thread auszusetzen, dass du die parktisch wortgleiche Frage hier nochmal stellst?

 

Das ist die "Absicherungsstrategie", vielleicht bekommt man ja in einem anderen Thread eine Antwort, die einem besser passt (egal, ob sie richtig ist oder nicht, Hauptsache sie gefällt). ;-)

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neysee
Das ist die "Absicherungsstrategie", vielleicht bekommt man ja in einem anderen Thread eine Antwort, die einem besser passt (egal, ob sie richtig ist oder nicht, Hauptsache sie gefällt). ;-)

 

Erinnert mich an einen alten MAD-Comic:

 

Arzt: Sie haben einen Tumor!

Patient: Sollte man bei so einer Diagnose nicht besser eine zweite Meinung einholen?

Arzt: Na gut, wenn Sie meinen. Wie wäre es mit Magengeschwür?

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