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leinad

Fonds ausländisch thesaurierend und Steuererklärung ?

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leinad

Hallo Leutz,

habe mal eine Frage:

Gesetzter Fall man hat nur ausländische Thesaurierer im Depot, deren steuerrelevanter Ertrag unter!den 1600 Euro Steuerpauschbetrag ab 2009 liegt.

Muß man dann nur wegen diesem Fonds die Anlagen KAP usw. bei der Steuererklärung ausfüllen ?

Oder kann man das einfach weglassen ?

Man begeht ja keine Straftat, weil der Ertrag unter dem Steuerpauschbetrag liegt.

Ganz unbeachtet des Umstandes, dass man irgendwann später beim Verkauf nachversteuern müßte.

Weiß da jemand was konkretes ?

 

Dank und Gruss

leinad

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zocker
Hallo Leutz,

habe mal eine Frage:

Gesetzter Fall man hat nur ausländische Thesaurierer im Depot, deren steuerrelevanter Ertrag unter!den 1600 Euro Steuerpauschbetrag ab 2009 liegt.

Muß man dann nur wegen diesem Fonds die Anlagen KAP usw. bei der Steuererklärung ausfüllen ?

Oder kann man das einfach weglassen ?

Man begeht ja keine Straftat, weil der Ertrag unter dem Steuerpauschbetrag liegt.

Ganz unbeachtet des Umstandes, dass man irgendwann später beim Verkauf nachversteuern müßte.

Weiß da jemand was konkretes ?

 

Dank und Gruss

leinad

 

 

ich warte mal bis das Gesetz fertig ist, die Banken ihre Ausführungsbestimmungen haben und dann, dann ist wieder alles ganz anders....

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leinad
ich warte mal bis das Gesetz fertig ist, die Banken ihre Ausführungsbestimmungen haben und dann, dann ist wieder alles ganz anders....

Vielleicht mal beim Finanzamt anrufen, wenn das hier keiner weiß.

Die werden doch hoffentlich wissen wie das ab nächstes Jahr mit den 1600 Euro und Ausländerfonds gehandhabt wird.

Mir wärs am liebsten, wenn ich den ganzen SteuerPapierkram für viele Jahre vom Hals, zumindest möglichst reduziert hätte.

 

Gruss

leinad

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zocker
Vielleicht mal beim Finanzamt anrufen, wenn das hier keiner weiß.

Die werden doch hoffentlich wissen wie das ab nächstes Jahr mit den 1600 Euro und Ausländerfonds gehandhabt wird.

Mir wärs am liebsten, wenn ich den ganzen SteuerPapierkram für viele Jahre vom Hals, zumindest möglichst reduziert hätte.

 

Gruss

leinad

 

 

...ich traue den Brüdern nicht über den Weg und werde einen Aktenordner anlegen mit jedem Bescheid

zu meinem am 31.12.08 geschlossenen "Vor-Abzocker-Steuer-Depot" - diesen Aktenordner werde ich wie meinen

Augapfel hüten, denn irgendeine Schweinerei - und sei es nur aus Schlamperei - werden die sicher versuchen....

 

...wenn man das von Anfang an beihält hält sich die Arbeit in Grenzen und man kann denen Paroli bieten....

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leinad
· bearbeitet von leinad
...ich traue den Brüdern nicht über den Weg und werde einen Aktenordner anlegen mit jedem Bescheid

zu meinem am 31.12.08 geschlossenen "Vor-Abzocker-Steuer-Depot" - diesen Aktenordner werde ich wie meinen

Augapfel hüten, denn irgendeine Schweinerei - und sei es nur aus Schlamperei - werden die sicher versuchen....

 

...wenn man das von Anfang an beihält hält sich die Arbeit in Grenzen und man kann denen Paroli bieten....

Der ganze Aufwand muß aber trotzdem noch in Relation zur Rendite des Investments stehen.

Was bringt ein Eimer Suppe wenn keine Brocken drin schwimmen ?

Paroli bieten kostet auch Zeit und Nerven.

Da mach ich in der Zeit dann lieber nen für mich steuerfreien 400 Euro Job, da weiß ich am Ende dann wenigstens dass ich vom Aufwand was habe.

Ich wills möglichst pflegeleicht und unkompliziert.

 

Klar, trauen tu ich denen auch nicht, erst recht nicht am Telefon......

Und schriftlich ?

Nachher bring ich den Laden noch auf Ideen.........

 

Gruss

leinad

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leinad
· bearbeitet von leinad
Antwort auf Frage 15: Wie bereinigt man den Veräußerungsgewinn beim Verkauf ausländischer thesaurierender Fonds in inländischen Depots um die bis dahin entstandenen Thesaurierungsbeträge?

 

Es sind hierbei zwei Verfahren zu unterscheiden, die Erhebung der Kapitalertragsteuer auf :

 

 

 

* den - u.a. um besitzzeitanteilige ausschüttungsgleiche Erträge - bereinigten Veräußerungsgewinn (1) und

 

 

 

* die akkumulierten ausschüttungsgleichen Erträge ausländischer Fonds (2).

 

 

 

Im Rahmen des ersten Verfahrens (1) bereinigt die inländische depotführende Stelle den Veräußerungsgewinn um die besitzzeitanteiligen ausschüttungsgleichen Erträge, ohne dass sichergestellt ist, dass diese auch versteuert wurden. Beim zweiten Verfahren (2) wird Kapitalertragsteuer auf die akkumulierten ausschüttungsgleichen Erträge ausländischer Fonds erhoben. Letzteres führt dazu, dass im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung darzulegen ist - z.B. durch einen einfachen Hinweis im Anschreiben -, dass die ausschüttungsgleichen Erträge in den Vorjahren bereits angegeben und versteuert wurden, damit die einbehaltene Kapitalertragsteuer angerechnet oder erstattet werden kann.

http://www.bvi.de/de/sonderseiten/faqs/abg...r/index.html#17

 

Ich denke hiermit dürfte es klar sein.

Wenn man die Erträge nicht angegeben hatte, dann werden sie eben am Ende versteuert.

Es bleibt einem somit selbst überlassen, man kann den Fonds somit erst beim Verkauf beim Finanzamt angeben.

Dadurch ist der ausländische thesaurierer sogar im Vorteil.

 

Gruss

leinad

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Raccoon
http://www.bvi.de/de/sonderseiten/faqs/abg...r/index.html#17

 

Ich denke hiermit dürfte es klar sein.

Wenn man die Erträge nicht angegeben hatte, dann werden sie eben am Ende versteuert.

Es bleibt einem somit selbst überlassen, man kann den Fonds somit erst beim Verkauf beim Finanzamt angeben.

Dadurch ist der ausländische thesaurierer sogar im Vorteil.

Ich verstehe das anders: die Frage (15.) ist wie man den Verauesserungsgewinne bereinigt, nicht wie / wann man die ausschuettungsgleichen Ertraege versteuert. Die "Bereinigung" verhindert die Doppelbesteuerung bei Verkauf sofern die Kursgewinne versteuert werden muessen (weil Anteile ab 2009 gekauft oder vor 2008 gekauft und Haltezeit <1 Jahr bei Verkauf in 2009). Les' dir nochmal die Erklaerung am Ende durch, dann sollte es klar sein.

 

Aufgrund der Zuflussfiktion muessen die ausschuettungsgleichen Ertraege jaehrlich versteuert werden, es gibt hier keine Wahl auf Seiten des Anlegers. Machst du die Angaben nicht, dann bist du u.U. der Steuerhinterziehung schuldig.

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