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kiss76

Die Steuererklärung und die ETFs

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kiss76

Wenn man keinen Mehraufwand in der Steuererklärung durch Angabe von therausierten Dividenden ausl. ETFs haben möchte, dann kann man momentan nur iShares und ETFLab nehmen, da Lyxor sowohl therausieren wie auch ausschütten kann. Ist das so richtig? Wie siehts bei den DBX TRN Fonds aus, muss man für die Therausierer irgendwas angeben (die japanische Minidividende vielleicht)?

 

Welche Emittenten kann man nehmen, wenn man auf jeden Fall keinen Mehraufwand bei der Steuererklärung haben will?

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Sven82
· bearbeitet von Sven82

db-x-trackers weisen derzeit keine steuerpflichtigen Erträge aus. Die Mini-Dividenden werden mit den Fondsausgaben verrechnet, so dass die Erträge negativ wären. Das kann sich aber in der Zukunft ändern, so dass durch zu hohe Dividenden steuerpflichtige Erträge zu versteuern sind, wenn auch nur geringe. Ein gewisser Mehraufwand ist auf jeden Fall vorhanden.

 

Gruß

Sven

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Marcise
· bearbeitet von Marcise

Danke Sven,

 

es bleiben also iShares und ETFlab da auf jeden Fall ausschüttend. Richtig?

 

Ist ja auch wichtig zu wissen. Manch einer möchte vielleicht keinen Steuermehraufwand...

 

Mir fallen zu DBX noch die ausschüttenden DIV-Fonds ein. Sind die auf jeden Fall immer ausschüttend oder können die auch wechseln?

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Neuroniker
· bearbeitet von Neuroniker
Welche Emittenten kann man nehmen, wenn man auf jeden Fall keinen Mehraufwand bei der Steuererklärung haben will?

Wenn der Aufwand das Kriterium ist, solltest Du alles ausgeben oder ein Matratzendepot anlegen :-

DBX kommt gleich danach, keine Dividendenerträge = keine Steuererklärung (bei Kauf in diesem Jahr). Bei allem, was Du ab nächstes Jahr kaufst, musst Du sowieso Ausschüttungen bzw. thesaurierte Erträge jährlich versteuern, Kursgewinne bei Verkauf. Also auch da weniger Arbeit mit den DBX, da keine Erträge thesauriert werden. Zusätzlich hast Du noch den Zinseszins durch Steueraufschub bis zum Verkauf.

Die DBX-Trackers sind also zwar ausländische thesaurierende Fonds, da aber die Dividenden in Kursgewinne umgewandelt werden, thesaurieren sie nix und man hat keinen Aufwand mit der Steuer.

 

Edit: Natürlich nur unter der Voraussetzung, dass weiterhin keine thesaurierten Beträge ausgewiesen werden.

Der Aufwand ist dann auch geringer als bei ausschüttenden Fonds, da man dort ja die Ausschüttung versteuern muss.

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kiss76
Der Aufwand ist dann auch geringer als bei ausschüttenden Fonds, da man dort ja die Ausschüttung versteuern muss.

 

Die Versteuerung wird doch von der Depotstelle vorgenommen.

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fehdi
Die Versteuerung wird doch von der Depotstelle vorgenommen.

 

Hallo!

 

Wie immer im deutschen Steuerrecht gibt es Ausnahmen: Wenn Du Dein Depot im Ausland hast, musst Du trotzdem alles in der Steuererklärung angeben. Solltest Du außerdem Mitglied in einer Kirche sein, dies aber Deiner Depotstelle nicht mitgeteilt haben, dann würde die Kirchensteuer auf Deine Ausschüttung nicht automatisch von der Depotstelle abgeführt und Du wärst verpflichtet dies über die Steuererklärung nachzuholen. Sollte vielleicht Dein persönlicher Einkommenssteuersatz unter dem Satz der Abgeltungssteuer liegen, dann solltest Du auch auf jeden Fall alles in der Steuererklärung angeben, denn dann bekommst Du die über Deinen persönlichen Steuersatz hinaus gezahlte Abgeltungssteuer erstattet.

 

Es gibt garantiert noch mehr Ausnahmen. Die Auswahl hier soll nur verdeutlichen, dass man mit ausschüttenden Fonds nicht generell bei der Steuererklärung auf der sicheren Seite ist und bei Ishares, ETFlab und Co häufig genug um die Arbeit in der Steuererklärung nicht herum kommt.

 

Meiner Meinung nach lohnt es sich daher nicht, nur wegen der Steuererklärung auf einen bestimmten Fonds zu verzichten, solange man wenigstens alle relevanten Daten relativ einfach im Internet finden kann.

 

Viele Grüße!

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Raccoon
Die Versteuerung wird doch von der Depotstelle vorgenommen.

Nicht bei auslaendischen thesaurierenden Fonds, also alles was kein "DE" am Anfang der ISIN hat.

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