supertobs Dienstag um 10:06 · bearbeitet Dienstag um 10:07 von supertobs Hallo, danke für das Feedback. Ich habe eine große automatische Tabelle programmiert, die mir die Texte an das FA immer gleich bereit stellt. Das ist aber so gar nicht nötig, in der Erträgnisaufstellung ist der Posten aufgeführt. Man muss sich also nur die Summe schnappen. Ich habe bisher folgenden Text abgegeben als Erläuterung der Korrektur. Rückfragen gab es gar keine, einige male schon so gemacht. Nur war der Wert bisher auch nicht sehr hoch wi in diesem Jahr. Zitat In der Erträgnisaufstellung der Ing-Diba vom 31.12.2025 sind Kapitalerträge in Höhe von -xxx,xx € angegeben. Dieser Wert ist aber zu hoch, da beim Verkauf ausl. thes. Fonds besitzanteilige ausschüttungsgl. Erträge in Höhe von yyyyy,yy € aus den Vorjahren (inklusive von der Bank angegeben Schätzwerte) eingerechnet worden sind, die allerdings von uns bereits in den Vorjahren korrekt versteuert wurden. KAP Z7 enthält also die um −yyyyy.yy € korrigierten Erträge. Siehe auch Hinweis in Steuerbescheinigung auf § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG So als Formel: WENN(J48 > 0; VERKETTEN("In der Erträgnisaufstellung der "; $C$2 ;" vom 31.12."; J$3; " sind Kapitalerträge in Höhe von "; J31; " angegeben. Dieser Wert ist aber zu hoch, da beim Verkauf ausl. thes. Fonds besitzanteilige ausschüttungsgl. Erträge in Höhe von ";J48; " aus den Vorjahren (inklusive von der Bank angegeben Schätzwerte) eingerechnet worden sind, die allerdings von uns bereits in den Vorjahren korrekt versteuert wurden. KAP Z7 enthält also die um −"; J48; " korrigierten Erträge. Siehe auch Hinweis in Steuerbescheinigung auf § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG"); "nicht relevant") Ja, lieber führe ich die selber Nachweise nächstes Jahr als meine potentiellen Erben das dann nicht schaffen. Vielen Fonds wurden aber von "TH" auf "Ausschüttend" genau um 2018 umgestellt. Bei einigen muss man also nur nach FIFO die Anteile vor 2018 verkaufen. Snapshot Steuer: Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schlumich Dienstag um 10:54 Danke, Du schickst also proaktiv keine Belege mit, dass Du "die Erträge in Höhe von yyyyy,yy € aus den Vorjahren (inklusive von der Bank angegeben Schätzwerte) eingerechnet worden sind, die allerdings von uns bereits in den Vorjahren korrekt versteuert" hast? . Dann ist die Sache auch wirklich keine Mehrarbeit. Bliebe dann in meinem Fall nur das tränende Auge wegen der realiserten Kursgewinne und der fällig gewordenen Steuer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
supertobs Dienstag um 12:09 · bearbeitet Dienstag um 12:10 von supertobs Ja, korrekt. Man muss nur die Einträge in KAP manuell kürzen. Mit meinem Erklärsatz gingen bisher 4 mal (Jahre) Summen in Höhe von 150 - 1500 Euro ohne Rückfrage durch. Dieses Jahr werden es knapp 10.000. Man müsste dann halt Kaufbelege, Erträgnisaufstellungen einreichen als PDF. Dazu selber die Steuererklärungen der Vergangenheit abspeichern. Ich habe ja alles korrekt gemacht, jahrelange die ausl. Thes. manuell eingegeben. Nicht nach ISIN, aber in Summe. Ist mühsam, sollte aber dann machbar sein. Ich bin aber froh, wenn das alles dann erledigt ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Emilian Dienstag um 16:12 · bearbeitet Dienstag um 16:18 von Emilian Kurze Randnote: Falls ihr den EMLE meint - ich z.B. hab meine EMLE-Anteile vorletztes Jahr komplett verkauft. Das FA wollte dann letztes Jahr gern all meine Erträgnisaufstellungen(pdf) seit 2008 (meinem Anlagebeginn). Zu großen Teilen hab ich die auch noch zusammen bekommen, teilw. war es aber auch schwierig (IngDiba/Comdi). Letztlich war das aber mit ein paar Lücken für das FA ok, mehr wollten sie nicht. Die Mitarbeiterin hab ich als recht kooperativ in Erinnerung. Fazit (für mich zumindest): In jedem Jahr von jedem Depot auch gleich die EA mit ausfertigen lassen. Kostet zwar teilw. etwas (um die 20 €) aber man ist für künftige FA-Anfragen dann sauber vorbereitet. LG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag