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Junkbond Junkie

Thesaurierende Fonds ab 2009

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Junkbond Junkie
· bearbeitet von Titanic

Hallo Allerseits,

 

Ab 2009 bei:

 

Ausschüttende Fonds (In u. Ausland) - Abgeltungssteuer wird von der Bank abgeführt

 

Thesaurierende Fonds ( Inland) - Fondsgesellschaft führt Abgeltungssteuer ab.

 

Ausländische Thesaurierende Fonds - muss in Steuererklärung angegeben werden.

 

Wie läuft das mit Thesaurierende ETFs?

Wird Abgeltungssteuer von der Bank oder Fondsgesellschaft abgeführt?

 

:unsure:

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Herr S.

Die Fondsgesellschaft führt nie Abgeltungssteuer ab!

Woher sollen die denn wissen, wer Anteile hat (1.Problem) und vorallem wie du besteuert wirst (mit Kirchesteuer, ohne, NV Beshceinigung...)

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Junkbond Junkie

Hallo,

Die Fondsgesellschaft führt nie Abgeltungssteuer ab!

 

Auf Seite 85 von dem Buch

Abgeltungssteuer -na und! on Markus Tschaber steht

 

Bei ausschüttende Fonds aus dem In und Ausland führt stets die depotführende Bank die Abgeltungssteuer (plus Soli und ggf. Kirchensteuer) an den Fiskus ab.

 

 

:thumbsup:

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Herr S.
Hallo,

 

 

Auf Seite 85 von dem Buch

Abgeltungssteuer -na und! on Markus Tschaber steht

 

Bei ausschüttende Fonds aus dem In und Ausland führt stets die depotführende Bank die Abgeltungssteuer (plus Soli und ggf. Kirchensteuer) an den Fiskus ab.

 

 

:thumbsup:

 

Genau so ist es! :thumbsup:

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Junkbond Junkie

Hallo

 

und

 

Bei Inländischen thesaurierenden Investmentfonds führt die Fondsgesellschaft die Abgeltungssteuer an den Fiskus ab.

 

 

:thumbsup:

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Herr S.

Dann erklär mir doch mal bitte, woher die Fondsgesellschaft weiß, wieviel Abgeltunsgsteuer sie für dich abführen muss?

Und woher Sie weiß, das ausgerechnet DU ihren Fonds im Depot hast.

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schnithooo
Dann erklär mir doch mal bitte, woher die Fondsgesellschaft weiß, wieviel Abgeltunsgsteuer sie für dich abführen muss?

Und woher Sie weiß, das ausgerechnet DU ihren Fonds im Depot hast.

 

und woher weiss die depotführende bank welche religionszugehörigkeit ich habe ?

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Herr S.
und woher weiss die depotführende bank welche religionszugehörigkeit ich habe ?

 

Bei uns kann der Kunde einen Antrag stellen, dass wir die gleich mitabführen oder er muss sie in der Steuerklärung angeben.

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Slivomir
und woher weiss die depotführende bank welche religionszugehörigkeit ich habe ?

 

Das wirst du ihr wahrscheinlich vor 2009 noch mitteilen dürfen.....

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Jose Mourinho
Das wirst du ihr wahrscheinlich vor 2009 noch mitteilen dürfen.....

 

Das riecht doch förmlich schon wieder nach Gebühren für eine Beglaubigung, kann mir kaum vorstellen, das die ne Kopie der Lohnsteuerkarte oder nen Gehaltsauszug akzeptieren.

 

Was mich zwangsläufig zur Frage kommen läßt, wer hier schon irgendwelche Aktivitäten eingeläutet hat und in Kontakt mit den diversen Banken getreten ist? Hat hier jemand schon einen Versuch gestartet der Bank seine Religionszugehörigkeit mitzuteilen? :rolleyes:

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Sapine

Wer keine Religionszugehörigkeit mitteilt, bekommt auch keine Kirchensteuer abgezogen - soweit zumindest am Anfang. Selbstverständlich ist man in dem Fall verpflichtet, dies über die Steuererklärung nachzuholen. Aktiv werden müssen also nur diejenigen, die einer relevanten Religionsgemeinschaft angehören und nicht vorhaben, einen Steuererklärung dazu abzugeben.

 

In zwei Jahren war zumindest mal angedacht, dass die Banken diese Informationen aus einer zentralen Datenbank bekommen sollen. Denke die Details sind aber noch nicht festgezurrt - zumindest habe ich davon schon länger nichts mehr gehört.

 

Kirchensteuer. Nur wenn ein Anleger sich als Kirchenmitglied offenbart, zwacken Banken auch Kirchensteuer ab. Die Kirchen fürchten Einnahmeausfälle.

Quelle wirtschaftswoche

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Claudia

Hallo,

 

ich war neulich zufällig bei meinem Bankberater. Der hat mir erklärt, dass er bereits Anweisung habe, bei seinen Kunden bis zu einem bestimmten Zeitpunkt die Religionszugehörigkeit abzufragen. Er gebe nur noch keine Vorgaben, wie konkret die Abfrage aussehen soll. Die Frage sei, ob der Kunde die Wahl haben wird, die Angaben zu machen oder ob er dazu verpflichtet werden kann/wird seine Religionszugehörigkeit Preis zu geben.

 

Gruß Claudia

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incts
Dann erklär mir doch mal bitte, woher die Fondsgesellschaft weiß, wieviel Abgeltunsgsteuer sie für dich abführen muss?

Und woher Sie weiß, das ausgerechnet DU ihren Fonds im Depot hast.

 

Zumindest bei ausschüttungsgleichen Thesaurierungen inländischer Fonds wird ab 01.01.2009 die Abgeltungssteuer (zzgl. Soli) direkt dem Fondsvermögen entnommen werden.

So wie es übrigens bereits heute (und bis 31.12.2008) mit den ZASt-pflichtigen Bestandteilen entsprechender Thesaurierungen geschieht.

 

Wie es sich in diesem Fall mit der Kirchensteuer verhält...keine Ahnung. Vielleicht wird die dann über die Depotbank abgerechnet.

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Enrico85

Gilt das auch für Fonds, die vor 2009 gekauft wurden?

 

Also angenommen ich kaufe am 01.09.2008 einen thesaurierenden Fond, der seine jährliche Dividente sofort wieder investiert.

Dann zahle ich für die Dividenten, die ab 2009 wieder angelegt werden die Abgeltungssteuer?

Wenn ja, wie ist es dann bei dem Verkauf der ganzen Fondsanteile? Wird dann doppelt besteuert, oder die Anteile der Dividente vorher abgezogen?

 

Grüße

Enrico

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incts
Gilt das auch für Fonds, die vor 2009 gekauft wurden?

 

Also angenommen ich kaufe am 01.09.2008 einen thesaurierenden Fond, der seine jährliche Dividente sofort wieder investiert.

Dann zahle ich für die Dividenten, die ab 2009 wieder angelegt werden die Abgeltungssteuer?

Wenn ja, wie ist es dann bei dem Verkauf der ganzen Fondsanteile? Wird dann doppelt besteuert, oder die Anteile der Dividente vorher abgezogen?

 

Sämtliche Erträge (Dividenden und Zinsen) unterliegen ab 2009 der Abgeltungssteuer und zwar unabhängig vom Kaufdatum und unabhängig davon ob ausschüttender oder thesaurierender Fonds.

 

Kursgewinne unterliegen der Abgeltungssteuer bei Kauf nach 2009.

Bei ausschüttenden Fonds unterliegen auch diejenigen Kursgewinne, die aus ab 2009 wiederangelegten Ausschüttungen resultieren, der Abgeltungssteuer.

Dies gilt nicht für thesaurierende Fonds.

 

Bei inländischen thesaurierenden Fonds (ISIN beginnt mit DE..) entrichtet wie gesagt die Fondsgesellschaft direkt aus dem Fondsvermögen die Abgeltungssteuer, somit ist hier bei Verkauf eines VOR 2009 gekauften Fonds (der mind. 1 Jahr gehalten wurde) keine weiter Abgeltungssteuer fällig, da die reinen Kursgewinne ja steuerfrei sind und die Erträge bereits direkt vom Fonds versteuert wurden.

 

Bei Verkauf eines NACH 2009 gekauften Fonds hingegen muss auch auf die Kursgewinne Abgeltungssteuer entrichtet werden. Die Depotbank verrechnet dann die bereits innerhalb des deutschen thesaurierenden Fonds entrichtete Abgeltungssteuer.

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T.Mälzer
Ausländische Thesaurierende Fonds - muss in Steuererklärung angegeben werden.

Kann man das eigentlich wirklich so stehen lassen? Müssen thesaurierte Erträge von ausländischen Fonds wirklich auch weiterhin in der Steuererklärung angegeben werden, auch wenn ich bereit bin, beim Verkauf des Fonds alles nachzuversteuern? Ich hatte gehofft, ab 2009 bliebe ich davon verschont, die Bank würde automatisch alles miteinander verrechnen und an der Quelle abführen. Geht der Steuernerv doch weiter?

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leinad
Antwort auf Frage 15: Wie bereinigt man den Veräußerungsgewinn beim Verkauf ausländischer thesaurierender Fonds in inländischen Depots um die bis dahin entstandenen Thesaurierungsbeträge?

 

Es sind hierbei zwei Verfahren zu unterscheiden, die Erhebung der Kapitalertragsteuer auf :

 

* den - u.a. um besitzzeitanteilige ausschüttungsgleiche Erträge - bereinigten Veräußerungsgewinn (1) und

 

* die akkumulierten ausschüttungsgleichen Erträge ausländischer Fonds (2).

 

Im Rahmen des ersten Verfahrens (1) bereinigt die inländische depotführende Stelle den Veräußerungsgewinn um die besitzzeitanteiligen ausschüttungsgleichen Erträge, ohne dass sichergestellt ist, dass diese auch versteuert wurden. Beim zweiten Verfahren (2) wird Kapitalertragsteuer auf die akkumulierten ausschüttungsgleichen Erträge ausländischer Fonds erhoben. Letzteres führt dazu, dass im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung darzulegen ist - z.B. durch einen einfachen Hinweis im Anschreiben -, dass die ausschüttungsgleichen Erträge in den Vorjahren bereits angegeben und versteuert wurden, damit die einbehaltene Kapitalertragsteuer angerechnet oder erstattet werden kann.

http://www.bvi.de/de/sonderseiten/faqs/abg...r/index.html#17

 

Ich denke hiermit dürfte es klar sein.

Ausländische Thesaurierer müssen ab 2009 nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

Bei ausländischen Thesaurierern wird von der Depotbank keine Abgeltungssteuer vom thesaurierten Betrag einbehalten.

Wenn man den Fonds, die Erträge in der Steuererklärung nicht angegeben hatte, dann werden sie eben erst beim Verkauf versteuert, zuerst von der Depotbank und dann exakt bei der Steuererklärung.

Es bleibt einem somit selbst überlassen.

So hat man den klassischen Steuerstundungseffekt und verkauft erst, wenn man im Alter weniger zu versteuern hat.

Dadurch ist der ausländische Thesaurierer sogar im Vorteil.

So verstehe ich zumindest das Ganze.

 

Gruss

leinad

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Sven82
· bearbeitet von Sven82

@ leinad: Das gilt nur für Kursgewinne. Wenn Dividenden und Zinsen thesauriert werden sind diese auch jährlich anzugeben (Zuflussfiktion).

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