August Zillmer April 18, 2011 Das mit der Grundrente (wie es der Name schon sagt) ist so zu verstehen, dass das die mindestens garantierte lebenslange Rente ist, welche die DWS heute schon garantiert, wenn die Wertentwicklung des Anlagevermögens so verläuft, sich also mit 4, 6, 8 oder 10% vermehrt! Auch durch Fettschreiben wird es nicht richtig. Die DWS garantiert hinsichtlích der Rentenhöhe nichts. Das einzige, was garantiert ist, ist die "garantierte Versorungsleistung zu Auszahlungsbeginn". Und das ist das Mindestkaptial, nicht die Rente! Die DWS spricht von einer "voraussichtlichen Grundrente". Die ergibt sich, wenn man vom Fondsvermögen, das sich mit 4, 6, 8 oder 10% Wertentwicklung ergibt, den von der DWS irgendwie ausgewürfelten Einmalbeitrag für die Rentenversicherung abzieht, und das verbleibende Kapital durch die Anzahl der Rentenfälligkeiten bis Alter 85 teilt. Zu diesem Abzug führt die DWS butterweich aus: "Der exakte Einmalbeitrag für die Rentenversicherung hängt u.a. ab von den zum Zeitpunkt der Verrentung gültigen Konditionen und Rechnungsgrundlagen des Versicherungspartners der DWS und kann nach oben oder unten abweichen." Unter Garantie verstehe ich etwas anderes. Bitte liebe User des Wertpapierforums, lasst Euch von einem Fachmann beraten bzw. schreibt nur von etwas, wovon Ihr wirklich Ahnung habt! Ich habe das Gefühl, dass hier manche erst schreiben und dann denken bzw. das Denken komplett sein lassen! Nach dem Motto: "Dabei sein ist alles!" ;-) Ich geb dir auch mal einen Tipp, beherzige deinen eigenen Rat. Schön gesagt. August Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag