frankA Juni 18, 2008 Hallo, ich bin seit 4 Jahren selbstständig (Einzelunternehmer) und überlege derzeit, ob ich mein Einzelunternehmen nach dem neuen Momig Gesetz in eine GmbH umwandeln soll. Derzeit investiere ich als Privatperson über ein Depot und habe mein Geld in Aktien, Fonds, Tagesgeld und Festgeld geparkt/ angelegt. Ich wollte mich nun erkundigen, ob es möglich ist über die GmbH wie eine Privatperson ein Depot zu führen und darüber zu investieren. Der Hintergrund: Derzeit unterliegt mein Einzelunternehmen natürlich (neben der Gewerbesteuer) der Einkommenssteuer. D.h. meinen Gewinn versteuere ich erst mit meinen Einkommenssteuersatz (ledig, keine Kinder, daher ca 32 %), den größtenteil meines Gewinn nutze ich nicht für den Konsum, sondern reinvestiere dieses. Den Gewinn der Investments unterliegen natürlich dann meist auch der Einkommenssteuer. Da ich aber an einer langfristigen Entwicklung interessiert bin und das Geld, welches ich als Überschuss in meinem Unternehmen/ durch meine Anlagen, verdiene nicht für jetzige Konsumzwecke ausgeben möchte hätte ich folgende Idee: Der Gewinn, den die GmbH abwirft (ich werde alleiniger Gesellschafter) soll, bis auf das Geschäftsführergehalt, welches knapp über meinen monatlichen Ausgaben liegt, in der GmbH bleiben, damit ich möglichst wenig Einkommenssteuer zahlen muss. Der Rest des Gewinn soll, wie jetzt, angelegt werden. Die Gewinne unterliegen dann nur noch der jeweiligen Unternehmensbesteuerung, die weit aus geringer als die Einkommensteuer ist. Die Gewinne sollen so lange in der GmbH bleiben, bis die Geschäfte evtl nicht mehr so gut laufen bzw. sich mein Steuersatz "verbessert" hat. Ich dachte ich stell meine Überlegung erstmal öffentlich zur Diskussion. Ist es überhaupt möglich als GmbH, so wie eine Privatperson, ein Depot zu führen? Übersehe ich etwas bei meinen Überlegungen? Danke vorab! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus Juni 18, 2008 Hallo, ich bin seit 4 Jahren selbstständig (Einzelunternehmer) und überlege derzeit, ob ich mein Einzelunternehmen nach dem neuen Momig Gesetz in eine GmbH umwandeln soll. Derzeit investiere ich als Privatperson über ein Depot und habe mein Geld in Aktien, Fonds, Tagesgeld und Festgeld geparkt/ angelegt. Ich wollte mich nun erkundigen, ob es möglich ist über die GmbH wie eine Privatperson ein Depot zu führen und darüber zu investieren. Der Hintergrund: Derzeit unterliegt mein Einzelunternehmen natürlich (neben der Gewerbesteuer) der Einkommenssteuer. D.h. meinen Gewinn versteuere ich erst mit meinen Einkommenssteuersatz (ledig, keine Kinder, daher ca 32 %), den größtenteil meines Gewinn nutze ich nicht für den Konsum, sondern reinvestiere dieses. Den Gewinn der Investments unterliegen natürlich dann meist auch der Einkommenssteuer. Da ich aber an einer langfristigen Entwicklung interessiert bin und das Geld, welches ich als Überschuss in meinem Unternehmen/ durch meine Anlagen, verdiene nicht für jetzige Konsumzwecke ausgeben möchte hätte ich folgende Idee: Der Gewinn, den die GmbH abwirft (ich werde alleiniger Gesellschafter) soll, bis auf das Geschäftsführergehalt, welches knapp über meinen monatlichen Ausgaben liegt, in der GmbH bleiben, damit ich möglichst wenig Einkommenssteuer zahlen muss. Der Rest des Gewinn soll, wie jetzt, angelegt werden. Die Gewinne unterliegen dann nur noch der jeweiligen Unternehmensbesteuerung, die weit aus geringer als die Einkommensteuer ist. Die Gewinne sollen so lange in der GmbH bleiben, bis die Geschäfte evtl nicht mehr so gut laufen bzw. sich mein Steuersatz "verbessert" hat. Ich dachte ich stell meine Überlegung erstmal öffentlich zur Diskussion. Ist es überhaupt möglich als GmbH, so wie eine Privatperson, ein Depot zu führen? Übersehe ich etwas bei meinen Überlegungen? Danke vorab! Ja, es ist natürlich möglich als GmbH ein Depot zu eröffnen. Aber ich glaube das machen nicht alle Banken. Bei den Filialbanken dürfte es aber kein Problem geben...normalerweise. Die sind aber teuerer was die Kosten angeht als die Direktbanken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
maush Juni 19, 2008 Wie DrFaustus schon sagte ist es natürlich möglich. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass es auch sinnvoll ist. Zwar hast du zunächst deine Gewinne nur mit den günstigen Unternehmensteuern (15%) zu versteuern, aber irgendwann wirst Du ja auch etwas entnehmen wollen. Dann mußt du nochmal mit deinem individuellen Steuersatz versteuern. Verglichen mit 25% Abgeltungsteuer ist das dann wesentlich mehr. Außerdem hast du noch höhere Bankgebühren, mußt bilanzieren und veröffentlichen und soweit du nicht sehr fachkundig bist, Steuerberatungskosten. Außerdem würde ich wenn überhaupt für die Vermögensverwaltung eine extra GmbH gründen. Ernstens unterliegt diese dann nicht der Gewerbesteuer und zweitens ist im Insolvensfall dein Vermögen nicht gleich mit weg. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag