Jose Mourinho November 13, 2007 Wer ein Haus bauen oder eine Wohnung kaufen will, kann schon bald mehr Hilfe vom Staat erwarten. Nach langem Tauziehen haben sich die Spitzen der Koalitionsfraktionen am Montag auf eine neue Förderung des privaten Wohneigentums im Rahmen der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge ("Wohn-Riester") verständigt. Zum einen soll man künftig mehr als bisher aus einem bestehenden Riester-Vertrag entnehmen können, um damit schneller in die eigenen vier Wände zu ziehen. Zum anderen sollen auch Tilgungsleistungen direkt gefördert werden. Für die Bausparkassen winkt mit den Riester-Verträgen neues Geschäft. Grundsätzlich neu ist das Angebot, auch ein Baudarlehen zu fördern. In dem Fall sollen die Tilgungsleistungen mit Zulagen oder Steuerabschlägen begünstigt werden. Am Ende steht dann idealerweise das schuldenfreie eigene Haus oder die eigene Wohnung. Beides ist damit der Geld-Rente weitgehend gleichgestellt. Die Fraktionsführungen haben dem Kompromiss schon zugestimmt. Unklar ist noch, ab wann die Neuregelung gelten soll. Im Koalitionsvertrag war vorgesehen, sie Anfang 2007 in Kraft zu setzen. Signal für die Bauwirtschaft Die Vereinbarung von Eckpunkten zur Integration der Wohnimmobilie in die private Altersvorsorge ist eine gute Botschaft für alle, die eine Wohnimmobilie zur Selbstnutzung erwerben oder bauen möchten, sagte Unionsfraktionsvize Michael Meister der F.A.Z.: Die Einigung ist aber auch ein dringend notwendiges Signal für die Bauwirtschaft, die gerade im Wohnungsbau erhebliche Einbrüche zu verzeichnen hat. Nach Informationen der F.A.Z. ist geplant, dass man drei Viertel des gebildeten Altersvorsorgevermögens für den Immobilienerwerb entnehmen kann. Auch soll man das Geld anders als bisher vor dem Eintritt in die Auszahlungsphase nicht zwingend zurückzahlen müssen. Begünstigt sind die Anschaffung oder der Bau der selbstgenutzten Immobilie oder der Kauf von Genossenschaftsanteilen. Auch sollen drei Viertel des Vermögens in der Auszahlungsphase genutzt werden können, um eine selbstgenutzte Wohnimmobilie zu entschulden. Derzeit ist diese Möglichkeit auf 30 Prozent begrenzt. Besonders heikel war die Frage, wie sich die Immobilien in die nachgelagerte Besteuerung einbinden lassen, denn grundsätzlich folgt die Riester-Rente dem Motto: steuerfrei oder mit Zulagen sparen, dafür im Alter Steuern auf die Auszahlungen zahlen. Für Immobilien sollen nun gelten: Der Begünstigte hat zu Beginn der Auszahlungsphase die Wahl, ob er den Vorteil jährlich besteuern lässt (über 25 Jahre) oder auf einen Schlag. Im zweiten Fall soll 75 Prozent des vom Staat geförderten Kapitals, das in der Wohnung oder dem Haus steckt, mit dem individuellen Steuersatz besteuert werden. Er muss dann die Immobilie zwanzig Jahre halten oder das Geld reinvestieren - sonst droht eine nach Haltedauer gestaffelte Nachversteuerung. http://www.faz.net/s/Rub0E9EEF84AC1E4A389A...n~Scontent.html Davon mag man ahlten was man will. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial Juni 18, 2008 Wohnriestern ist ja von Finanzbranche und diversen Verbraucherverbänden kritisiert worden, weil es bürokratisch und teuer wäre. Wenn ich mir das ganze so ansehe, dann scheint mir Wohnriester aber direkt ein Segen zu sein: Ich kann die Leibrentenregelung umgehen. Wohnriester erlaubt mir, das gesamte angesparte Geld in meine Wohnung zu investieren. Bei Rentenbeginn zahle ich die Steuern und kann den Riestervertrag auflösen. Die 2% Wertsteigerung des fiktiven Förderkontos betrachte ich als Kreditzinsen. Und die sind doch richtig gut. Der Effektivzins ist natürlich höher, weil ich das gesamte Förderkonto versteuern muss und der Steuersatz ziemlich nach oben geht. Bei der Abzahlung kann ich optimieren: Entweder 70% des Förderkontos sofort versteuern, oder in Raten versteuern. Da nimmt man natürlich die bessere Variante von beiden. Leider weiß ich noch nicht ob eine Variante immer besser ist. Ich umgehe Kosten von Riesterprodukten. Für das Förderkonto kann man mir ja keine Kosten berechnen, da ja kein Geld zum Verwalten da ist. Statt mit 5% AA und TER 1,2% anzusparen kann ich kostenlos Kredite (mit Kreditzins von 7% und höher) tilgen. Insgesamt muss ich sagen, dass Wohnriester mir als deutlich bessere Alternative erscheint, als das herkömmliche Riester. Was mir allerdings sehr komisch vorkommt: Die Entscheidung für Wohnriester müsste für die Anbieter von Riesterverträgen wie ein Schlag ins Gesicht wirken. Sie sehen kein Geld mehr und können keine Kosten mehr veranschlagen. Ich hoffe es gibt noch ein paar Leute, die zu diesem Thema was beitragen können und einige meiner Vorstellungen ins richtige Licht rücken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JavaDirk Juni 18, 2008 Was ich mich zur Zeit beim Wohnriester am meisten frage, ist folgendes: Man soll den ja auch "nur" für die Tilgung eines Kredits verwenden können. Und es muss ja auch immer einen Riesterprodukt-Anbieter geben. Sprich: Ich gehe dann zu einem Anbieter und sage denen, dass ich Riester abschliessen möchte, der Anbieter aber nie Geld von mir sehen wird (da ja alles in den Kredit fliessen wird). Im Gegenzug soll der Anbieter dann dieses fiktive Konto verwalten? Der lacht sich doch scheckig... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Juni 18, 2008 · bearbeitet Juni 18, 2008 von Schnitzel interessant fänd ich diesbezüglich auch mal die Positionen einiger Banken und Bausparkassen. Gerade die Bausparkassen müssen sich doch auch etwas hintenrum gehoben fühlen, da plötzlich ein neues Konkurrenzprodukt zu den Bausparverträgen am Markt positioniert wurde. Beitrag aus Handelsblatt Gute Nachrichten für Häusle-Bauer: Das Bundeskabinett hat sich Ende April darauf geeinigt, dass selbst genutztes Wohneigentum voll in die staatlich geförderte, private Altersvorsorge aufgenommen werden soll. Wichtige Details über den so genannten "Wohn-Riester" sind allerdings noch offen. FRANKFURT. Einig sind sich die Regierungspolitiker bereits darüber, dass es künftig drei Arten einer Wohn-Riester-Förderung geben wird. Erstens sollen Bausparverträge mit Riester-Zertifikat gefördert werden. Für die Ansparzeit und die Tilgungsphase von Wohnungskrediten sollen die Bausparer Riester-Zulagen beziehungsweise den Riester-Steuerbonus in Anspruch nehmen können. Zweitens will die Regierung klassische Hypothekendarlehen fördern. Für den Kauf einer Immobilie können Riester-Sparer auch ihr gesamtes angespartes Kapital aus laufenden Verträgen einsetzen. Drittens soll es den Riester-Zuschuss auch für Vorfinanzierungen von Bauspardarlehen geben. Hier zahlen Schuldner mit einem Kredit nur die Zinsen ihres Baudarlehens. Statt zu tilgen, sparen sie einen Bausparvertrag an. Vor allem über die Förderung dieser Bausparsofortfinanzierungen streiten die Interessenvertreter. Verbraucherzentralen halten davon nichts. "Wir mögen diese Vorfinanzierungen nicht, weil sie intransparent sind", sagt Arno Gottschalk von der Verbraucherzentrale Bremen. Immerhin loben die Verbraucherschützer Pläne der Bundesregierung, dass die Finanzinstitute für diese Kredite-Kombination einen einheitlichen Effektivzinssatz angeben müssen. Die Bausparkassen halten einen einheitlichen Effektivzins hingegen für schwer verständlich. Der Verband freier Bausparkassen interpretiert den Gesetzentwurf so, dass weiterhin für jeden Kredit - also für die Vorfinanzierung und das spätere Baudarlehen - ein Effektivzins anzugeben sein wird. Die Regelung habe sich bewährt, meint ein Verbandssprecher. Generell begrüßt der Verband die Riester-Förderung für die Vorfinanzierungen, für die es "attraktive Angebote von Bausparkassen" gebe. Verbraucherschützer monieren zudem, dass Häuslebauer mit den Sofortfinanzierungen ein höheres Risiko eingingen als mit Hypothekendarlehen. Wenn die Finanzierung scheitere, säßen sie auf höheren Verbindlichkeiten und zahlten somit eine höhere Gebühr für die Auflösung des Darlehens. Die Bausparkassen bemühen sich zudem um Nachbesserung bei der Wohnungsbauprämie. Diese weitere staatliche Förderung des Bausparens soll im Zuge des Eigenheimrentengesetzes eine Zweckbindung an Kauf oder Umbau von Eigenheimen bekommen. Die Bausparkassen wollen eine Ausnahme für junge Bausparer unter 25 Jahren durchsetzen. "Die Politik darf nicht riskieren, dass junge Leute ihre Sparmotivation verlieren", argumentiert ein Verbandssprecher. Generell sehen Verbraucherschützer und Baufinanzierer die Erweiterung der Riester-Rente auf Eigenheime positiv. Kritik kommt von der Konkurrenz der Baufinanzierer, vor allem von Fonds und Versicherern. Der Fondsverband BVI spricht von der Gefahr des "Ausblutens der Riester-Rente" durch das "Verkonsumieren" des bisher erreichten Riester-Vermögens für Wohnzwecke. Es geht immerhin um 33 Mill. Förderberechtigte, die mit der Riester-Rente jahrzehntelang laufende Verträge abschließen. Das Gesetz soll in diesem Jahr in Kraft treten und rückwirkend ab Anfang 2008 gelten. Bausparkassen arbeiten bereits an Produkten. Staatliche Förderung Konzept: Mit der Riester-Rente fördert der Staat das private Sparen für das Alter über Zulagen und Steuervorteile. Riester-Verträge bei Versicherungen, Fonds, Banken und künftig Bausparkassen garantieren den Kapitalerhalt. Generell wird das Kapital als Rente ausgezahlt, 30 Prozent des Geldes kann man bei Rentenbeginn bekommen. Häuslebauer können ihr Kapital ins Eigenheim stecken. Förderung: Jeder Riester-Sparer bekommt jährliche Zulagen von 154 Euro, für jedes Kind 185 Euro. Für ab 2008 geborene Kinder gibt es 300 Euro. Außerdem kann man Sparraten bis zu 2 100 Euro im Jahr minus Zulagen von der Steuer absetzen. Im Rentenalter werden die Auszahlungen versteuert. Für Häuslebauer sollen fiktive Auszahlungen ermittelt werden, auf die Steuern anfallen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial Juni 18, 2008 Der lacht sich doch scheckig... Sehe ich genauso. Wenn jeder Riestervertrag nun wohnriesterfähig würde, müssten die Banken und Versicherungen drastisch umkalkulieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Juni 20, 2008 · bearbeitet Juni 20, 2008 von Sapine Bis zu 16.000 Euro für die eigenen vier Wände20. Juni 2008 Der Bundestag hat am Freitag den neuen Wohn-Riester beschlossen. Mit dem Gesetz, das offiziell den sperrigen Namen Eigenheimrentengesetz trägt, können staatliche Zuschüsse für die Riester-Rente nun auch für den Bau oder Kauf eines eigenen Hauses oder einer Wohnung genutzt werden. Bisher gehörte selbstgenutztes Immobilienvermögen nicht zu den unmittelbar begünstigten Anlageformen im Rahmen der Riester-Rente. ... Genutzt werden kann das Wohn-Riester-Modell auch für die Entschuldung einer selbst genutzte Wohnimmobilie. Das gilt allerdings erst dann, wenn der Riester-Vertrag zur Auszahlung kommt, also zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr. Ferner kann das angesparte Kapital im Alter entweder komplett oder bis zu 75 Prozent für Wohnungszwecke eingesetzt und das verbleibende Kapital als Rente ausgezahlt werden. Quelle FAZ.NET Nun ist es endlich beschlossen - Wohnriestern rückwirkend ab diesem Jahr. Habe die parallelen Themen mal zusammengeführt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat Juni 21, 2008 · bearbeitet Juni 21, 2008 von stezo ich habe das ganze thema wohnriester noch nicht so richtig verstanden. gibts es hier jemanden, der das von sich behaupten kann? ich habe mittlwerweile zwei riesterverträge. könnte ich diese also dazu nutzen, kredite für wohneigentum abzuzahlen eine förderung zu bekommen? und damit der leibrente entgehehen? oder brauch ich spezielle riesterverträge von bausparkassen? und wie funktioniert das mit der besteuerung? wenn ich riestergefördert wohneigentum bis zum renteneintritt abzahle und keine riesterrente bekomme, fallen dann trotzdem steuern an?? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial Juni 22, 2008 ich habe mittlwerweile zwei riesterverträge.könnte ich diese also dazu nutzen, kredite für wohneigentum abzuzahlen eine förderung zu bekommen? und damit der leibrente entgehehen? Ich glaube, eine vollständige Entnahme ist auch mit heutigen Verträgen schon möglich. Die Banken dürften über diese neue Option kaum begeistert sein. oder brauch ich spezielle riesterverträge von bausparkassen? Gute Frage. wenn ich riestergefördert wohneigentum bis zum renteneintritt abzahle und keine riesterrente bekomme, fallen dann trotzdem steuern an?? Im Idealfall läuft das so: 1. du verwendest dein bereits eingezahltes Riestervermögen für die Hausfinanzierung, nehmen wir mal an 30.000 2. du verwendest mindestens 2000/Jahr um den Kredit zurückzuzahlen. Auf diese 2000 kriegst du zusätzlich noch die Steuern, die du dafür gezahlt hast (nehmen wir mal an 700). 3. Alles was von Riesterprämien betroffen war, kannst du also für den wohnungsbau verwenden. Parallel dazu wird ein sog. fiktives Förderkonto damit bespart. Es wird also so getan als hättest du 30000 einmal und 2700 jährlich auf dieses Förderkonto gezahlt hättest. Auf dieses Förderkonto gibts 2% Zinsen pro Jahr. 4. Bei Renteneintritt wird das fiktive Förderkonto ausgezahlt. Für dich bedeutet das, dass du nun die Steuern nicht auf dein Wohneigentum, sondern die Steuern auf das Geld auf dem Förderkonto begleichen musst. Entweder sofort (mit 25% Rabatt) oder für den Rest der Rente verteilt. 5. Der Rabatt ist nicht immer gut, weil du oft deinen Riestervertrag so bespart hast, dass du über 125 kommst. Ab dieser Grenze gilt (nach heutigem Recht und wenn die SPDS sich durchsetzen) die Reichensteuer von 45%, ansonsten gilt immer noch der höchste Steuersatz von 42% Monatlich abgezahlt ist der Steuersatz womöglich geringer, dafür fallen aber weitere Zinsen an. Du merkst sicher, dass ein normaler Mensch hier kaum noch abschätzen kann, was die bessere Alternative ist. Und deswegen ist die Regelung auch zu Recht als zu kompliziert bezeichnet worden. Andererseits ist es aber die einzige Möglichkeit staatliche Fördermittel zu erhalten ohne der Finanzbranche die Hälfte abgeben zu müssen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat Juni 22, 2008 · bearbeitet Juni 22, 2008 von Sapine Im Idealfall läuft das so:1. du verwendest dein bereits eingezahltes Riestervermögen für die Hausfinanzierung, nehmen wir mal an 30.000 2. du verwendest mindestens 2000/Jahr um den Kredit zurückzuzahlen. Auf diese 2000 kriegst du zusätzlich noch die Steuern, die du dafür gezahlt hast (nehmen wir mal an 700). 3. Alles was von Riesterprämien betroffen war, kannst du also für den wohnungsbau verwenden. Parallel dazu wird ein sog. fiktives Förderkonto damit bespart. Es wird also so getan als hättest du 30000 einmal und 2700 jährlich auf dieses Förderkonto gezahlt hättest. Auf dieses Förderkonto gibts 2% Zinsen pro Jahr. 4. Bei Renteneintritt wird das fiktive Förderkonto ausgezahlt. Für dich bedeutet das, dass du nun die Steuern nicht auf dein Wohneigentum, sondern die Steuern auf das Geld auf dem Förderkonto begleichen musst. Entweder sofort (mit 25% Rabatt) oder für den Rest der Rente verteilt. 5. Der Rabatt ist nicht immer gut, weil du oft deinen Riestervertrag so bespart hast, dass du über 125 kommst. Ab dieser Grenze gilt (nach heutigem Recht und wenn die SPDS sich durchsetzen) die Reichensteuer von 45%, ansonsten gilt immer noch der höchste Steuersatz von 42% Monatlich abgezahlt ist der Steuersatz womöglich geringer, dafür fallen aber weitere Zinsen an. oh man! wer soll denn da noch durchblicken? EDIT SAPine: Bitte zukünftig die Zitat-Funktion verwenden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JavaDirk Juni 24, 2008 Ganz interessantes Interview IMHO: Wohnriester geht am Ziel vorbei Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Juni 29, 2008 ich bin ja mal gespannt, wie die nachgelagerte Besteuerung letztlich umgesetzt wird? *fg Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Juli 15, 2008 Wohn-Riester kommt - Die Antworten auf die wichtigsten Fragen [15.07.2008] - Die Riester-Förderung gibt es rückwirkend zum 1.1.2008 auch für die Anschaffung einer selbstgenutzten Immobilie. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat hat einem entsprechenden Gesetzentwurf zugestimmt. Wir erklären Ihnen, wie es funktioniert und für wen sich die Förderung lohnt. Wofür können Sie die Riester-Förderung erhalten? Sie erhalten die Riester-Förderung für die Anschaffungen einer selbstgenutzten Immobilie, für den Erwerb von Anteilen an einer Wohnungsbaugenossenschaft oder für den Erwerb eines Dauerwohnrechts Sie haben bei der Finanzierung verschiedene Möglichkeiten. Sie können sofort eine selbstgenutzte Wohnung anschaffen. Dann gibt es die Riester-Förderung für die Tilgung des Immobilien-Darlehens. Oder Sie sparen zunächst Kapital an, das sie später für die Anschaffung Ihrer Immobilie verwenden. Zum Beispiel über einen Bausparvertrag. Sie können auch zunächst in einen anderen Riester-Vertrag einzahlen (Rente, Fondssparplan). Sie haben später jederzeit die Möglichkeit, das Geld zu entnehmen und damit eine Immobilie anzuschaffen oder zu entschulden. Das gilt auch für Altverträge, die Sie vor dem 1.1.2008 abgeschlossen haben. Beachten Sie dabei, dass Sie entweder den vollen bisher angesparten Betrag entnehmen dürfen oder nur einen Teil. Wollen Sie nur einen Teil für die Immobilie verwenden, müssen Sie mindestens 25% des angesparten Kapitals im Vertrag belassen. Durch diese Aufteilung haben Sie nach Renteneintritt nicht nur den Vorteil des mietfreien Wohnens, sondern erhalten zusätzlich eine kleine Rente. Wie hoch ist die Riester-Förderung? Die selbstgenutzte Immobilie wird mit denselben Beträgen gefördert, wie andere Riester-Varianten. Sie erhalten entweder eine staatliche Zulage oder dürfen Ihre Riester-Beiträge als Sonderausgaben von der Steuer abziehen Die Zulage beträgt jährlich 154 Euro zzgl. 185 Euro für jedes vor 2008 geborene Kind und 300 Euro für jedes ab 2008 geborene Kind. Der Sonderausgabenabzug beträgt maximal 2.100 Euro. Zahlen Sie einen Immobilienkredit ab, dürfen Sie die Tilgungsleistung als Sonderausgaben ansetzen, nicht jedoch die Zinsen. Berufseinsteiger, die nicht älter als 25 Jahre sind, erhalten einen einmaligen Bonus von 200 Euro bei Abschluss eines Riester-Vertrages. Diesen Bonus gibt es für Wohn-Riester und für jede andere Form des Riester-Sparens. Was bekommen Sie nach Renteneintritt? Nach Renteneintritt haben Sie den Vorteil des kostenlosen Wohnens in Ihren eigenen vier Wänden. Sie erhalten aber keine Rentenzahlung. Im Gegenteil: Sie müssen auf die Mietersparnis sogar Steuern zahlen. Ausnahme: Sie haben in der Ansparphase einen Riester-Vertrag nur zum Teil für die Anschaffung einer Immobilie verwendet. Dann erhalten Sie zusätzlich eine kleine Rente. Was müssen Sie versteuern? Während der Ansparphase hält der Fiskus alle geförderten Riester-Beiträge und die staatlichen Zulagen auf einem sogenannten Wohnförderkonto fest. Dieses Konto wird jedes Jahr mit 2 Prozent verzinst. Nach Renteneintritt, in der Regel ab dem 67. Lebensjahr, müssen Sie den auf dem Konto verzeichneten Betrag (Auflösungsbetrag) versteuern. Dies können Sie entweder sofort und auf einen Schlag erledigen. Dann setzt der Fiskus nur 70 Prozent des Kontostandes als sonstige Einkünfte an. Oder Sie versteuern Jahr für Jahr - bis zu Ihrem 85. Geburtstag - einen Teil des Auflösungsbetrags. Haben Sie in der Ansparphase nur einen Teil eines Riester-Vertrages zur Anschaffung einer Immobilie verwendet, bekommen Sie eine kleine Rente, die Sie zusätzlich zum Auflösungsbetrag versteuern müssen. Wie hoch die zusätzliche Steuerbelastung durch Wohn-Riester nach dem Renteneintritt ist, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab und von der Höhe der Förderung, die Sie zuvor kassiert haben. Für Ruheständler mit hohem Steuersatz lohnt es sich eher, den Sofortzahler-Rabatt in Anspruch zu nehmen. Wer jedoch als Rentner ohnehin keine oder nur wenig Steuern zahlen muss, fährt mit dem zweiten Modell der Besteuerung in jährlichen Raten besser Gibt es die Riester-Förderung auch für eine vermietete Immobilie? Nein, vermietete Immobilien werden leider nicht gefördert. Wenn Sie aufgrund z.B. eines beruflich bedingten Umzugs Ihre bisher selbst genutzte Immobilie vermieten müssen, wird das Wohnförderkonto aufgelöst und Sie müssen den dort verzeichneten Betrag voll in einem Jahr versteuern. In Härtefällen kann es Ausnahmen geben, zum Beispiel wenn Sie den Verkaufserlös sofort in einen andere selbstgenutzte Immobilie oder einen anderen Riester-Vertrag investieren. Was sind die Nachteile von Wohn-Riester? Wer die Riester-Förderung für Wohneigentum nutzt, beeinträchtigt seine Altersvorsorge auf dreifache Weise: * Er verzichtet auf eine zusätzliche Altersvorsorge, die er deshalb mit höherem Aufwand aufbauen muss, * er riskiert eine höhere Steuerbelastung ab 62 Jahren und * er investiert sein Kapital in einen Bereich, der künftig an Wert verlieren könnte, weil in schrumpfenden Gesellschaften die Immobilienpreise fallen. Außerdem zu bedenken: Stirbt der geförderte Hauseigentümer während der Besteuerungszeit, die längstens bis zum 85. Lebensjahr dauern kann, muss der Erbe die Steuerschuld abtragen. Für wen lohnt sich Wohn-Riester? Wohn-Riester lohnt sich lediglich für Geringverdiener, die sich ohne diese Förderung sonst kein Wohneigentum leisten könnten. Ansonsten erscheint es besser, den Immobilienerwerb separat zu finanzieren und mit der Riester-Förderung die eigene Altersvorsorge auszubauen. Denn auch Wohn-Riester ändert nichts daran, dass eine Immobilie keine sichere Geldanlage ist. Wohn-Riester kann aber dabei helfen, schneller wieder aus den Schulden herauszukommen und im Alter dank eingesparter Miete über ein höheres freies Einkommen zu verfügen. Dabei müssen sich Sparer bewusst sein, dass Geld flexibler einsetzbar ist als eine Immobilie. Auf keinen Fall sollte die neue Riester-Förderung dazu führen, geplante Bauvorhaben nur wegen der Förderung aufzustocken. Gilt Wohn-Riester auch für schon laufende Immobilien-Darlehen? Ja. Wer die Finanzierung seines Eigenheims vor Kurzem abgeschlossen hat, kann seinen Darlehensvertrag an die neue Riester-Förderung anpassen lassen. Dazu muss in bereits laufende Bankverträge eine entsprechende Option eingefügt werden und es muss vereinbart werden, dass Sondertilgungen durch die jährlich fließenden Riester-Zulagen möglich sind. www.steuertipps.de Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schwaebele Juli 22, 2008 Wohn-Riester kommt - Die Antworten auf die wichtigsten Fragen [15.07.2008] - Die Riester-Förderung gibt es rückwirkend zum 1.1.2008 auch für die Anschaffung einer selbstgenutzten Immobilie. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat hat einem entsprechenden Gesetzentwurf zugestimmt. Wir erklären Ihnen, wie es funktioniert und für wen sich die Förderung lohnt. Wofür können Sie die Riester-Förderung erhalten? Sie erhalten die Riester-Förderung für die Anschaffungen einer selbstgenutzten Immobilie, für den Erwerb von Anteilen an einer Wohnungsbaugenossenschaft oder für den Erwerb eines Dauerwohnrechts Sie haben bei der Finanzierung verschiedene Möglichkeiten. Sie können sofort eine selbstgenutzte Wohnung anschaffen. Dann gibt es die Riester-Förderung für die Tilgung des Immobilien-Darlehens. Oder Sie sparen zunächst Kapital an, das sie später für die Anschaffung Ihrer Immobilie verwenden. Zum Beispiel über einen Bausparvertrag. Sie können auch zunächst in einen anderen Riester-Vertrag einzahlen (Rente, Fondssparplan). Sie haben später jederzeit die Möglichkeit, das Geld zu entnehmen und damit eine Immobilie anzuschaffen oder zu entschulden. Das gilt auch für Altverträge, die Sie vor dem 1.1.2008 abgeschlossen haben. Beachten Sie dabei, dass Sie entweder den vollen bisher angesparten Betrag entnehmen dürfen oder nur einen Teil. Wollen Sie nur einen Teil für die Immobilie verwenden, müssen Sie mindestens 25% des angesparten Kapitals im Vertrag belassen. Durch diese Aufteilung haben Sie nach Renteneintritt nicht nur den Vorteil des mietfreien Wohnens, sondern erhalten zusätzlich eine kleine Rente. Wie hoch ist die Riester-Förderung? Die selbstgenutzte Immobilie wird mit denselben Beträgen gefördert, wie andere Riester-Varianten. Sie erhalten entweder eine staatliche Zulage oder dürfen Ihre Riester-Beiträge als Sonderausgaben von der Steuer abziehen Die Zulage beträgt jährlich 154 Euro zzgl. 185 Euro für jedes vor 2008 geborene Kind und 300 Euro für jedes ab 2008 geborene Kind. Der Sonderausgabenabzug beträgt maximal 2.100 Euro. Zahlen Sie einen Immobilienkredit ab, dürfen Sie die Tilgungsleistung als Sonderausgaben ansetzen, nicht jedoch die Zinsen. Berufseinsteiger, die nicht älter als 25 Jahre sind, erhalten einen einmaligen Bonus von 200 Euro bei Abschluss eines Riester-Vertrages. Diesen Bonus gibt es für Wohn-Riester und für jede andere Form des Riester-Sparens. Was bekommen Sie nach Renteneintritt? Nach Renteneintritt haben Sie den Vorteil des kostenlosen Wohnens in Ihren eigenen vier Wänden. Sie erhalten aber keine Rentenzahlung. Im Gegenteil: Sie müssen auf die Mietersparnis sogar Steuern zahlen. Ausnahme: Sie haben in der Ansparphase einen Riester-Vertrag nur zum Teil für die Anschaffung einer Immobilie verwendet. Dann erhalten Sie zusätzlich eine kleine Rente. Was müssen Sie versteuern? Während der Ansparphase hält der Fiskus alle geförderten Riester-Beiträge und die staatlichen Zulagen auf einem sogenannten Wohnförderkonto fest. Dieses Konto wird jedes Jahr mit 2 Prozent verzinst. Nach Renteneintritt, in der Regel ab dem 67. Lebensjahr, müssen Sie den auf dem Konto verzeichneten Betrag (Auflösungsbetrag) versteuern. Dies können Sie entweder sofort und auf einen Schlag erledigen. Dann setzt der Fiskus nur 70 Prozent des Kontostandes als sonstige Einkünfte an. Oder Sie versteuern Jahr für Jahr - bis zu Ihrem 85. Geburtstag - einen Teil des Auflösungsbetrags. Haben Sie in der Ansparphase nur einen Teil eines Riester-Vertrages zur Anschaffung einer Immobilie verwendet, bekommen Sie eine kleine Rente, die Sie zusätzlich zum Auflösungsbetrag versteuern müssen. Wie hoch die zusätzliche Steuerbelastung durch Wohn-Riester nach dem Renteneintritt ist, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab und von der Höhe der Förderung, die Sie zuvor kassiert haben. Für Ruheständler mit hohem Steuersatz lohnt es sich eher, den Sofortzahler-Rabatt in Anspruch zu nehmen. Wer jedoch als Rentner ohnehin keine oder nur wenig Steuern zahlen muss, fährt mit dem zweiten Modell der Besteuerung in jährlichen Raten besser Gibt es die Riester-Förderung auch für eine vermietete Immobilie? Nein, vermietete Immobilien werden leider nicht gefördert. Wenn Sie aufgrund z.B. eines beruflich bedingten Umzugs Ihre bisher selbst genutzte Immobilie vermieten müssen, wird das Wohnförderkonto aufgelöst und Sie müssen den dort verzeichneten Betrag voll in einem Jahr versteuern. In Härtefällen kann es Ausnahmen geben, zum Beispiel wenn Sie den Verkaufserlös sofort in einen andere selbstgenutzte Immobilie oder einen anderen Riester-Vertrag investieren. Was sind die Nachteile von Wohn-Riester? Wer die Riester-Förderung für Wohneigentum nutzt, beeinträchtigt seine Altersvorsorge auf dreifache Weise: * Er verzichtet auf eine zusätzliche Altersvorsorge, die er deshalb mit höherem Aufwand aufbauen muss, * er riskiert eine höhere Steuerbelastung ab 62 Jahren und * er investiert sein Kapital in einen Bereich, der künftig an Wert verlieren könnte, weil in schrumpfenden Gesellschaften die Immobilienpreise fallen. Außerdem zu bedenken: Stirbt der geförderte Hauseigentümer während der Besteuerungszeit, die längstens bis zum 85. Lebensjahr dauern kann, muss der Erbe die Steuerschuld abtragen. Für wen lohnt sich Wohn-Riester? Wohn-Riester lohnt sich lediglich für Geringverdiener, die sich ohne diese Förderung sonst kein Wohneigentum leisten könnten. Ansonsten erscheint es besser, den Immobilienerwerb separat zu finanzieren und mit der Riester-Förderung die eigene Altersvorsorge auszubauen. Denn auch Wohn-Riester ändert nichts daran, dass eine Immobilie keine sichere Geldanlage ist. Wohn-Riester kann aber dabei helfen, schneller wieder aus den Schulden herauszukommen und im Alter dank eingesparter Miete über ein höheres freies Einkommen zu verfügen. Dabei müssen sich Sparer bewusst sein, dass Geld flexibler einsetzbar ist als eine Immobilie. Auf keinen Fall sollte die neue Riester-Förderung dazu führen, geplante Bauvorhaben nur wegen der Förderung aufzustocken. Gilt Wohn-Riester auch für schon laufende Immobilien-Darlehen? Ja. Wer die Finanzierung seines Eigenheims vor Kurzem abgeschlossen hat, kann seinen Darlehensvertrag an die neue Riester-Förderung anpassen lassen. Dazu muss in bereits laufende Bankverträge eine entsprechende Option eingefügt werden und es muss vereinbart werden, dass Sondertilgungen durch die jährlich fließenden Riester-Zulagen möglich sind. www.steuertipps.de ich hab nicht vor in nächster zeit zu bauen bzw wohneigentum zu erwerben (vielleicht in 10-15 jahren) aber hab ein paar verständnisfragen zu wohnriester. was wäre denn, wenn ich mit 30 zu meinem haus geld aus dem riestervertrag rausnehme und dadurch meinen kreditbetrag senken kann. dadurch spare ich zinsen und bin vorher mit der tilgung fertig. weil ich dadurch nach der abbezahlung des kredites ja geld "übrig" habe, das ich eigentlich ja für die abbezahlung des kredites aufbringen müsste, könnte ich eigentlich ja das geld in den riestervertrag stecken und so das rausgeholte geld wieder zurückeinzahlen. was würde dann denn mit dem förderkonto passieren und ist das überhaupt so möglich? was passiert überhaupt mit einzahlungen und förderungen nach der auszahlung des riesterguthabens und der laufzeit des kredites? wird damit auch der kredit abbezahlt oder gehen diese beträge wieder in den normalen riestervertrag? danke schonmal Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Juli 22, 2008 abwarten...die produkte und bedingungen müssen erst noch erarbeitet und genehmigt werden. insofern sind dies hier alles nur vorabinfos Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
00schneider Juli 22, 2008 Was ich mich zur Zeit beim Wohnriester am meisten frage, ist folgendes: Man soll den ja auch "nur" für die Tilgung eines Kredits verwenden können. Und es muss ja auch immer einen Riesterprodukt-Anbieter geben. Sprich: Ich gehe dann zu einem Anbieter und sage denen, dass ich Riester abschliessen möchte, der Anbieter aber nie Geld von mir sehen wird (da ja alles in den Kredit fliessen wird). Im Gegenzug soll der Anbieter dann dieses fiktive Konto verwalten? Der lacht sich doch scheckig... soweit ich weiß, soll das Wohn-Förder-Konto nun nicht mehr bei den Anbietern/Versicherern geführt werden, sondern direkt bei der Zulagenstelle ZfA Ich habe hier noch eine gute FAQ zu Wohn-Riester gefunden. grüße 00schneider Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schwaebele Juli 22, 2008 abwarten...die produkte und bedingungen müssen erst noch erarbeitet und genehmigt werden. insofern sind dies hier alles nur vorabinfos ist ja lustig ich habe von meinem alten riestervertragsanbieter, der nie geld von mir bekommen hat, schon werbung für neue einzahlungen wegen wohn-riester bekommen *g* soweit ich weiß, soll das Wohn-Förder-Konto nun nicht mehr bei den Anbietern/Versicherern geführt werden, sondern direkt bei der Zulagenstelle ZfAIch habe hier noch eine gute FAQ zu Wohn-Riester gefunden. grüße 00schneider jo, meine frage war ja, ob ich die verzinsung von 2% pa auf dem förder-konto "stoppen" kann und außerdem noch die renteneinbußen verringern bzw ausgleichen kann, wenn ich nach dem abbezahlen vom wohneigentum wieder mehr geld als mein "normaler" betrag einzahle. dies ist ja jetzt schon ohne weitere förderung möglich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Oktober 19, 2008 · bearbeitet Oktober 19, 2008 von GlobalGrowth Salute, ich finde die Wohnriester vom Grunde her ein vernünftiges Instrument um letztlich die Schulden der Immobilie schneller loszuwerden. Nichts ist besserm als Schuldenabbau...aber letztlich gab es diese Möglichkeit schon immer....mit Einführung der Wohnriester muss man nur nicht mehr das Geld bis zum Rentenbeginn zurück in den Vertrag zahlen! Aber: Nicht vergessen sollten wir, dass das "Förderkonto beim Fiskus" jährlich mit 2% zusätzlich verzinst wird. Eine Rechnung mal hier klick Ich werde später meine eigene Riester auch mal für das Darlehen einsetzen, aber mit einem Unterschied. Ich werde meinen bestehenden Vertrag "auflösen" und das angesparte Guthaben für die Tilgung einsetzen. Danach werde ich das Geld bis zum 67- Lebensjahr wieder in den Vertrag zurückzahlen. Vorteil: ich habe mit Eigenbeiträgen+Zulagen+Steuererstattungen eins der Darlehen getilgt und hab dann 20 Jahre später das Geld wieder in der Riester. Dadurch hab ich Zinsen beim Darlehen gespart und hab dennoch meine lebenslange Rentenzahlung...mit der Vorgehensweise kann ich auch selbst entscheiden, wann ich mein Haus verkaufe oder wieviel % vermietet sein dürfen.... Bei der neuen Wohnriester gibt es da nämlich nur einen schmalen Korridor für Entscheidungsmöglichkeiten! Wer aber "demnächst" nen Immobilienkauf plant, sollte wirklich warten, was die Wohnriester bei den Banken und Bausparkassen für Tarife bringt, dann macht der Abschluss gleich bei Immobilienkauf mehr Sinn, als der direkte Abschluss einer Fondsriester oder Riesterversicherung.-->bei letzteren müssen nämlich mind 10.000 enthalten sein, damit die "Übertragung" in das Darlehen funktionieren. Für mich, da ich noch kein Immobilienbesitzer bin, stellt sich sowieso nicht die Frage der Wohnriester. Ich bespare jetzt meine Riester um dann in 15-20 Jahren für eine Immobilie zusätzliche Mittel zu haben...aber mein Hauptziel bleibt meine Lebenslange Rente...! Während der Finanzierung einer Immobilie können soviele Sachen eintreten....da ist es mir lieber, dass mein Geld 'pfändungssicher" im Vertrag ist. Wenn Haus versteigert wurde, ist die Riesterförderung nämlich auch weg, dann bleiben noch die Restschulden bei der Bank und beim Fiskus. Das wäre jetzt zwar der "worst case", aber denkbar. Die pauschale Empfehlung der Wohnriester ist daher nicht immer richtig. Wer also vor 2008 gebaut hat, kann die "Wohnriester" nur über einen Vertrag bekommen (Fondssparplan, Versicherung oder Banksparplan) der mind. 10.000 Guthaben hat...Vertrag bleibt bei der Gesellschaft. Gerade hier machen viele Sparkassen bereits große Fehler und "verbimmeln" über die LBS die Riester-Bausparverträge...daher Finger weg! Wer nach 2008 gebaut oder Immobilie gekauft hat, kann die Wohnriester direkt in die Finanzierung einbinden lassen..mir bekannte Möglichkeiten: 1. Zertifiziertes Darlehen (Baufinanzierungsdarlehen-->Tilgungsanteil ist förderfähig) 2. Zertifizierte Vorfinanzierungsdarlehen weitere Möglichkeit...allerdings absoluter Schwachsinn (da bringt jeder Banksparplan mehr): 3. Zertifizierter Eigenheim Bausparvertrag (Förderung erfolgt in der Ansparphase und nach Auszahlung der Baussparsumme in der Tilgungsphase) Dennoch gilt, je schneller die Schulden schrumpfen, desto besser. Ob ihr am Ende drauflegt mit der Wohnriester hängt von der Höhe des Darlehenszinses, der Laufzeit und der Steuerbelastung später zum 62 Lebensjahr. cya Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PierreDeFermat Oktober 19, 2008 Nicht vergessen sollten wir, dass das "Förderkonto beim Fiskus" jährlich mit 2% zusätzlich verzinst wird. Eine Rechnung mal hier klick Davon legst du dann 4000 zurück mit sagen wir mal 4,5% Zinsen (3,3% nach Abgeltungssteuer). Von diesen 4000 werden dann von 67 bis 85 deine nachgelagerte Besteuerung beglichen. Ich habe mal mit 30% Steuersatz im Alter gerechnet sonst müsstest du das anpassen. In dem Beispiel ist das Problem, dass die davon ausgehen, dass man mit dem eingesparten Geld eine Rendite von 0% erwirtschaftet. Sie schreiben es zwar nicht explizit, aber man muss natürlich die Steuern auf das Vergleichsdatum abdiskontieren. Vorteil: ich habe mit Eigenbeiträgen+Zulagen+Steuererstattungen eins der Darlehen getilgt und hab dann 20 Jahre später das Geld wieder in der Riester. Dadurch hab ich Zinsen beim Darlehen gespart und hab dennoch meine lebenslange Rentenzahlung...mit der Vorgehensweise kann ich auch selbst entscheiden, wann ich mein Haus verkaufe oder wieviel % vermietet sein dürfen.... Wenn man vermieten will ist das sicherlich ein Hinderungsgrund. Aber ich glaube es gibt viele, die es eher als Vorteil sehen, dass sie nicht "gezwungen" sind eine lebenslange Rente zu "wählen". Wenn man vor hat etwas zu vererben, dann vererbt man halt ein bisschen weniger wenn man 100 Jahre alt wird, dafür aber entsprechend viel mehr, wenn man nur 70-80 Jahre alt wird. Wenn man also nicht auf den letzten Cent angewiesen ist, dann kan man sich indirekt familienintern eine Leibrente basteln, indem man ggf. einfach mehr oder weniger vererbt. Für mich, da ich noch kein Immobilienbesitzer bin, stellt sich sowieso nicht die Frage der Wohnriester. Ich bespare jetzt meine Riester um dann in 15-20 Jahren für eine Immobilie zusätzliche Mittel zu haben...aber mein Hauptziel bleibt meine Lebenslange Rente...! Während der Finanzierung einer Immobilie können soviele Sachen eintreten....da ist es mir lieber, dass mein Geld 'pfändungssicher" im Vertrag ist. Wenn Haus versteigert wurde, ist die Riesterförderung nämlich auch weg, dann bleiben noch die Restschulden bei der Bank und beim Fiskus. Das wäre jetzt zwar der "worst case", aber denkbar. Ich will auch stark davon Abstand nehmen, jemanden zu raten nur wegen des Wohnriesters ein Haus zu bauen, dann hätten wir hier bald amerikanische Verhältnisse. Wenn du nicht ein Fall für die Privatinsolvenz werden willst, dann erhöhen meiner Meinung nach die z.B. 20000 aus dem Riestervertrag deine Chancen, dass es klappt, im Vergleich dazu, dass man diese 20000 im Vertrag lässt. Im Falle einer Privatinsolvenz, bringen dir aber die 20k wohl auch nicht mehr so viel. Die pauschale Empfehlung der Wohnriester ist daher nicht immer richtig. Solange man keine Probleme mit der geringen Flexibilität (Vermietung, Umzug) hat, und sowieso geplant hat zu bauen, würde ich der Meinung sein. Wohnriester ist ex ante immer richtig. Wenn natürlich genau in den Jahren in denen man seinen Fondsparplan aufgelöst hat, die Kurse in den Himmel steigen, ist das halt so, aber das weiß man ex ante natürlich nicht (kann ja genau so bergab gehen). Wenn man unbedingt auf lebenslange Rente steht, kann man ja mit dem übrigen Geld, entweder in eine Lebensversicherung, eine Rürupversicherung, einen Fondssparplan (ggf. mit späterer Verrentung) investieren. Wenn man das Geld natürlich vergubelt, dann bleibt in der Rente natürlich weniger. Wer also vor 2008 gebaut hat, kann die "Wohnriester" nur über einen Vertrag bekommen (Fondssparplan, Versicherung oder Banksparplan) der mind. 10.000 Guthaben hat...Vertrag bleibt bei der Gesellschaft. Gerade hier machen viele Sparkassen bereits große Fehler und "verbimmeln" über die LBS die Riester-Bausparverträge...daher Finger weg! Das wusste ich nicht so genau, ich dachte nur die Darlehnsschuld mit den Riesterraten tilgen ginge auch vorher. [Also Allianz Riester auf Eis legen und dann die Riesterraten direkt ins Darlehn, @global kannst du mir dazu einen Link geben?] Ich meine jetzt nicht wenn sich die Bank querstellt und sagt, ne machen wir nicht, schließlich hast er ja ziemlich gute Sondertilgungskonditionen hat er gesagt. Wenn die Bank also nichts dagegen hat kann man das dann nicht nachträglich zertfizieren lassen? Also Option 1 von unten Wer nach 2008 gebaut oder Immobilie gekauft hat, kann die Wohnriester direkt in die Finanzierung einbinden lassen..mir bekannte Möglichkeiten: 1. Zertifiziertes Darlehen (Baufinanzierungsdarlehen-->Tilgungsanteil ist förderfähig) 2. Zertifizierte Vorfinanzierungsdarlehen weitere Möglichkeit...allerdings absoluter Schwachsinn (da bringt jeder Banksparplan mehr): 3. Zertifizierter Eigenheim Bausparvertrag (Förderung erfolgt in der Ansparphase und nach Auszahlung der Baussparsumme in der Tilgungsphase) 4. alte Riesterverträge nach 2010 oder mit über 10000. Aber ansonsten sehe ich das genau so Dennoch gilt, je schneller die Schulden schrumpfen, desto besser.Ob ihr am Ende drauflegt mit der Wohnriester hängt von der Höhe des Darlehenszinses, der Laufzeit und der Steuerbelastung im Renteneintritt ab. In meiner Exceltabelle konnte ich bei einer Familie keinen sinnvollen Fall konstruieren, in dem sie nicht von Wohnriester proftieren (selbst mit Reichensteuer im Rentenalter) Ich habe mal den Fall hier mit Reichensteuer (47,48%) und Darlehen von 57 bis 67 Jahre. Alternativ Anlage: 7% nach Steuern und Kosten. Trotzdem entsteht ein Vorteil von 1600. Wenn die Förderquote irgendwie auf 20% fällt (bei Familien unmöglich), dann ließe sich vielleicht ein Fall konstruieren. Vielleicht Singel Jahres Einkommen 30000 und Rente von 250.000, dürfte aber wohl eher zu den Ausnahmen gehören Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Oktober 19, 2008 · bearbeitet Oktober 19, 2008 von Schnitzel Thema in eigenen Thread ausgegliedert mir fehlt leider die Zeit, dir ausführlich zu belegen, dass Wohnriester nicht für jeden iO ist, hier ein paar Links: Klick "Für wen lohnt sich Wohn-Riester? Wohn-Riester lohnt sich lediglich für Geringverdiener, die sich ohne diese Förderung sonst kein Wohneigentum leisten könnten. Ansonsten erscheint es besser, den Immobilienerwerb separat zu finanzieren und mit der Riester-Förderung die eigene Altersvorsorge auszubauen. Denn auch Wohn-Riester ändert nichts daran, dass eine Immobilie keine sichere Geldanlage ist. Wohn-Riester kann aber dabei helfen, schneller wieder aus den Schulden herauszukommen und im Alter dank eingesparter Miete über ein höheres freies Einkommen zu verfügen. Dabei müssen sich Sparer bewusst sein, dass Geld flexibler einsetzbar ist als eine Immobilie. Auf keinen Fall sollte die neue Riester-Förderung dazu führen, geplante Bauvorhaben nur wegen der Förderung aufzustocken. Gilt Wohn-Riester auch für schon laufende Immobilien-Darlehen? Ja, in sehr eingeschränktem Rahmen. Die Immobilie muss auf jeden Fall nach dem 31.12.2007 angeschafft oder hergestellt worden sein. Für vor 2008 angeschaffte oder hergestellte Wohnungen und Häuser gibt es kein Wohn-Riester. Der Darlehensvertrag muss außerdem nachträglich angepasst werden, damit er den Riester-Zertifizierungs-Kritierien entspricht. " weniger qualifiziert, aber auf den Punkt gebracht : klick Ich hab mich jetzt noch nicht intensiv mit der Wohnriester beschäftigt, werd ich aber in nächster Zeit nachholen... Aber vereinfacht gerechnet...alle Beiträge werden ja fiktiv auf dem Wohnförderkonto angelegt und danach mit 2% mind. bis 62 Lebensjahr aufgezinst.... Wenn ich jetzt bei der Immofinanzierung 5% habe....habe ich effektiv 7% gezahlt? Dann lieber doch mit meinem Vehikel: Erst in meine Riester, dann etwa 20.000-30.000€ herausgenommen und ein Teil des Darlehens getilgt und letztlich, dass zinsfreihe Darlehen wieder bis 67. zurückgezahlt und damit zusätzlich noch Überschussbeteiligung erreicht. Wenn es mir dann immernoch nicht passt mit der lebenslangen Rente, kann ich immernoch den Vertrag kündigen (muss zwar die Förderung zurückzahlen, hab dann aber das Halbeinkünfteverfahren) und fertig. --> glaub mir, die Lobby wird auch die Wohnriester jedem schmackhaft machen, obwohl es letztlich doch nur ne schnellere und höhere Besteuerung verursacht...den Fiskus wird es freuen! --> Rechne doch mal nach, wenn ein heute 37 jähriger mit seiner Frau 4200€ 25 Jahre lang die Wohnriester nutzt, 2 % aufgezinst, macht das ne Basissumme von 137.217,80 € diese wird auf das gesamte Einkommen angerechnet und dann der persönliche Steuersatz hinterlegt....sagen wir mal beide haben zusammen nur 50.000€ Brutto = 187217,80 € ---> das macht eine Steuer von 66.256,11 Euro (35,39 %) Vergleich Finanzierung: 59.194,57 Darlehensbetrag x 5% Tilgung 25 Jahre 4200€ Jährlich = Gesamtkreditsumme = 105.000,00 € Davon Zinsen: 45.805,43 € (schonmal besser als Wohnriestersteuer) Wohnriester: 59.194,57 Darlehensbetrag x 5% Tilgung 25 Jahre 4200€ Jährlich = Gesamtkreditsumme = 105.000,00 € Davon Zinsen: 45.805,43 € + 66.256,11 € Steuerlast durch Wohnförderkonto abzüglich Steuerersparnis über Sonderausgabenabzug (bei 50.000€ Gesamtbrutto) ca. 461,06 € x 2 x 25 Jahre = 23053 € Gesamtbelastung bei Wohnriester somit = 89008,54 € (abzüglich 308 € jährliche Zulage für 2 Erwachsene =7700 € Effektivaufwand bei Wohnriester : 81308,54 € Also fast doppelt so hoch, wie bei einer klassischen Finanzierung!!! --> ich hoffe mich nicht verrechnet zu haben ... Nun rechne mal aus, beide würden die Rente beziehen, wie lange du Rente bekommen müsstest, um diese Steuer zu zahlen. Davon abgesehen, wenn die Steuer sofort beglichen wird, wird glaub ich 30% abgezogen...wer das nicht macht, muss die Last auf 25 Jahre verteilt zurückzahlen. Heisst also, ich muss jeden Monat 25 Jahre lang : 220,85 € an den Fiskus zahlen, versterbe ich früher müssen die Erben blechen! Na Prima!! pps.: wenn der Einwand kommt, dass man doch auch die Kinderzulage berücksichtigen muss, dem sei gesagt, die bekommt man nur solange man Kindergeld bekommt und zusätzlich bei der Wohnriester, solange auch die Kids mit im elterlichen Haus leben (zumindest der Lebensmittelpunkt dort ist) --> wie lange wird das wohl bei einem heute zb. 37 Jährigen der Fall sein? Und bei wesentlichen jüngeren Personen wird es meist knapp mit der Bonität (zwecks Eigenkapital)...von daher ist die Wohnriester nur in der Theorie gut und soll die gestrichene Eigenheimzulage ersetzen...Hahahha cya Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Oktober 19, 2008 wenn wir hier sind natürlich ! was glaubst du denn ich klink das Teil direkt mit Link in den Sticky und putz hier noch ein bisschen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Oktober 19, 2008 · bearbeitet Oktober 19, 2008 von GlobalGrowth wenn wir hier sind natürlich ! was glaubst du denn ich klink das Teil direkt mit Link in den Sticky und putz hier noch ein bisschen gute Idee...hoffe, hier kommen noch keine Detailfragen, hab mich zur Wohnriester noch nicht "voll" belesen...Die Branche geht davon aus, dass nur 40-70k Bundesbürger diese Möglichkeit nutzen werden, weil es sonst vielleicht nicht zu einer Finanzierung kommen würde (Bonität---> obwohl einem in so einer Situation der normale Verstand sagen müsste, dass der Hauskauf/Finanzierung dann sinnlos ist)... Der Rest kommt günstiger mit ner stink normalen Finanzierung und ist zudem noch wesentlich felxibler! Ich weiß nicht, irgendwie ist die Wohnriester nichts halbes und nichts ganzes....um so schlimmer, dass die Sparkassen über die LBS für sowas werben.. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Oktober 19, 2008 @ growth: da wir ja von der schnellen Truppe sind hab ich das Thema mit dem im Sticky verlinkten Wohnriesterthread verbunden. So haben wir einige Hintergründe und deine Berechnungen. Schaut auf die schnelle gut aus, aber auf's langsame habe ich gerade keine Zeit. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Oktober 19, 2008 wie gesagt, ich hab mich auch nur flüchtig mit der Materie beschäftigt....werd mich damit "irgendwann" auch mal intensiver beschäftigen. Aber meine Rechnungen nicht für bare Münze nehmen, der Sachverhalt ergab sich bei mir nur auf den ersten Blick...wer sich damit schon genauer beschäftigt hat, möge bitte korrigieren. cya Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PierreDeFermat Oktober 19, 2008 @ Schnitzel erstmal vielen Dank für das Eingliedern "Für wen lohnt sich Wohn-Riester? Wohn-Riester lohnt sich lediglich für Geringverdiener, die sich ohne diese Förderung sonst kein Wohneigentum leisten könnten. Ansonsten erscheint es besser, den Immobilienerwerb separat zu finanzieren und mit der Riester-Förderung die eigene Altersvorsorge auszubauen. Denn auch Wohn-Riester ändert nichts daran, dass eine Immobilie keine sichere Geldanlage ist. Wohn-Riester kann aber dabei helfen, schneller wieder aus den Schulden herauszukommen und im Alter dank eingesparter Miete über ein höheres freies Einkommen zu verfügen. Dabei müssen sich Sparer bewusst sein, dass Geld flexibler einsetzbar ist als eine Immobilie. Auf keinen Fall sollte die neue Riester-Förderung dazu führen, geplante Bauvorhaben nur wegen der Förderung aufzustocken. Genau für diese Gruppe lohnt es sich meiner Meinung nach nicht besonders. Bei denen scheint mir das Risiko zu groß. Meine Berechnungen zielen eher auf diejenigen ab, die sowieso bauen wollen und so halt ein paar sparen. Aber vereinfacht gerechnet...alle Beiträge werden ja fiktiv auf dem Wohnförderkonto angelegt und danach mit 2% mind. bis 62 Lebensjahr aufgezinst....Wenn ich jetzt bei der Immofinanzierung 5% habe....habe ich effektiv 7% gezahlt? Ich weiß nicht wie du auf 7% kommst, besonders, weil du nachher ja auch mit 2% rechnest. Dann lieber doch mit meinem Vehikel: Erst in meine Riester, dann etwa 20.000-30.000 herausgenommen und ein Teil des Darlehens getilgt und letztlich, dass zinsfreihe Darlehen wieder bis 67. zurückgezahlt und damit zusätzlich noch Überschussbeteiligung erreicht. Wenn es mir dann immernoch nicht passt mit der lebenslangen Rente, kann ich immernoch den Vertrag kündigen (muss zwar die Förderung zurückzahlen, hab dann aber das Halbeinkünfteverfahren) und fertig. Vielleicht können wir diesen Vergleich erstmal hinten an stellen. Aber ich komme ganz sicher darauf zurück. --> glaub mir, die Lobby wird auch die Wohnriester jedem schmackhaft machen, obwohl es letztlich doch nur ne schnellere und höhere Besteuerung verursacht...den Fiskus wird es freuen! Sehe ich eher umgekehrt rum, besonders der Versicherungs- und Fondslobby dürfte es nicht besonders schmecken, wenn plötzlich kein Geld mehr in den Verträgen ist und Provisionen abwirft. --> Rechne doch mal nach, wenn ein heute 37 jähriger mit seiner Frau 4200 25 Jahre lang die Wohnriester nutzt, 2 % aufgezinst, macht das ne Basissumme von 137.217,80 diese wird auf das gesamte Einkommen angerechnet und dann der persönliche Steuersatz hinterlegt....sagen wir mal beide haben zusammen nur 50.000 Brutto = 187217,80 ---> das macht eine Steuer von 66.256,11 Euro (35,39 %) Okay auf die 137.217,80 komme ich auch. Ja lass uns annehmen, dass die in der Rente genau so 50000 Brutto haben wie im Arbeitsleben. Von mir aus können wir auch deine 35,39% nehmen. Auch wenn ich eher für die Abzahlung über 23 Jahre verteilt bin. Vergleich Finanzierung: 59.194,57 Darlehensbetrag x 5% Tilgung 25 Jahre 4200 Jährlich = Gesamtkreditsumme = 105.000,00 Davon Zinsen: 45.805,43 (schonmal besser als Wohnriestersteuer) Okay 5% Zins [habe ich am Anfang nicht rausgelesen], alles klar sonst. abzüglich Steuerersparnis über Sonderausgabenabzug (bei 50.000 Gesamtbrutto) ca. 461,06 x 2 x 25 Jahre = 23053 Gesamtbelastung bei Wohnriester somit = 89008,54 (abzüglich 308 jährliche Zulage für 2 Erwachsene =7700 Also irgendwo ein Grenzsteuersatz um und bei, bei 29,3%. Also auch eine Förderquote von 29,3%. Die alles entscheidende Frage ob Wohnriester sinnvoll ist, ist jetzt, was machst du mit dem Geld. Alternative 1: Alles unter das Kopfkissen, denn nur bares ist wahres (deine Rechnung) Alternative 2: vorerst zusätzliche Tilgung mit 461*2+308=1230. Sobald das dann nach 16 Jahren getilgt wurde, wird das Geld zu 3,3% nach Kosten und Steuern angelgt. Leider bekommt man dann auch nur 16Jahre Förderung. Dafür hat man lange Zeit 5% statt 3,3% Rendite: Ergebnis: mit 62 Jahren hat man 43575,43 angespart das Wohnriesterkonto steht bei: 95428,98 Bei den von dir vorgeschlagenen 35,39% Steuersatz (immerhin 6% höher als während des Arbeitslebens) käme man auf entweder einmalig 95428,98*35,39%*0,7=33772,31 oder jährlich 95428,98*35,39%=3976,21 für 24 Jahre. Nach 24 Jahren (Alter 85) hat man als Ergebnis entweder: 44676,86954 (jährlich) oder 43453,00281 (einmalig) als Guthaben. [wobei zu beachten ist, dass bei jährlicher Zahlweise der Steuersatz vermutlich nicht so hoch sein wird.] Alternative 3: Von Anfang an wird das Geld zu 3,3% nach Kosten und Steuern angelegt. Hier hat man als Endergebnisse: 32713,20 (jährlich) bzw. 30953,40 (einmalig). Wobei bei nicht ausgereitstem Freistellungsauftrag hier mehr Potential nach oben besteht als in Variante 2. --> ich hoffe mich nicht verrechnet zu haben ... Ich glaube die Rechnungen waren richtig, nur habe ich mich nicht auf Alternative 1 bezogen. Deswegen haben wir wohl beide recht. Nun rechne mal aus, beide würden die Rente beziehen, wie lange du Rente bekommen müsstest, um diese Steuer zu zahlen. Davon abgesehen, wenn die Steuer sofort beglichen wird, wird glaub ich 30% abgezogen...wer das nicht macht, muss die Last auf 25 Jahre verteilt zurückzahlen. Heisst also, ich muss jeden Monat 25 Jahre lang : 220,85 an den Fiskus zahlen, versterbe ich früher müssen die Erben blechen! Na Prima!! Ich weiß jetzt nicht wie du auf die 220,85 gekommen bist, aber so weit ich weiß, werden die Beiträge bei Renteneintritt nicht weiter mit 2% verzinst. Ansonsten können deine Erben das fast aus den Zinseinnahmen bestreiten, von dem Geld was du extra gespart hast, so dass sie zu deinem Alter von 85 obigen Summen alleine zusätzlich übrig haben. Falls das mit Erbschaftssteuer zu Problemen führt, kann man ja einmalig tilgen, auch wenn ich im Normfall zu der Ratenzahlung tendiere (außer Zinsniveau >3% und Spitzensteuersatz schon erreicht). pps.:wenn der Einwand kommt, dass man doch auch die Kinderzulage berücksichtigen muss, dem sei gesagt, die bekommt man nur solange man Kindergeld bekommt und zusätzlich bei der Wohnriester, solange auch die Kids mit im elterlichen Haus leben (zumindest der Lebensmittelpunkt dort ist) --> wie lange wird das wohl bei einem heute zb. 37 Jährigen der Fall sein? Und bei wesentlichen jüngeren Personen wird es meist knapp mit der Bonität (zwecks Eigenkapital)...von daher ist die Wohnriester nur in der Theorie gut und soll die gestrichene Eigenheimzulage ersetzen...Hahahha Bei unserem Beispiel war die Kinderzulage unbedeutend, ansonsten macht es vielleicht Sinn nur 4% einzuzahlen und die Folge Zulage abgreifen und damit das Wohnriesterkonto nicht so stark wachsen zu lassen. Ich habe mal eine Excel-Tabelle angefügt, bei Bedarf mache ich sie noch ein wenig schöner. Wohnriester1.xls Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Oktober 19, 2008 · bearbeitet Oktober 19, 2008 von GlobalGrowth Sehe ich eher umgekehrt rum, besonders der Versicherungs- und Fondslobby dürfte es nicht besonders schmecken, wenn plötzlich kein Geld mehr in den Verträgen ist und Provisionen abwirft. da bist du schlecht informiert, jeder oder fast jeder Versicherer hat auch eine Bausparkasse oder Bank inne, von daher kannst so nicht an die Sache herangehen! Okay auf die 137.217,80 komme ich auch. Ja lass uns annehmen, dass die in der Rente genau so 50000 Brutto haben wie im Arbeitsleben. Von mir aus können wir auch deine 35,39% nehmen. Auch wenn ich eher für die Abzahlung über 23 Jahre verteilt bin. War mein Fehler, nach nochmaligen Lesen hat sich ergeben, dass nicht nur bis zum 62. Lebensjahr, sondern bis in den Ruhestand das Wohnförderkonto geführt wird, aber: Selbst mit 20.000 Gesamtbruttorente würde das Ergebnis nicht verzerrt werden...da du dann ja die normale Riester auch wieder gegenüber stellen müsstest...was du ja bisher in keiner deiner Rechnungen gemacht hast. Also irgendwo ein Grenzsteuersatz um und bei, bei 29,3%. Also auch eine Förderquote von 29,3%. Die alles entscheidende Frage ob Wohnriester sinnvoll ist, ist jetzt, was machst du mit dem Geld. Alternative 1: Alles unter das Kopfkissen, denn nur bares ist wahres (deine Rechnung) Alternative 2: vorerst zusätzliche Tilgung mit 461*2+308=1230. Sobald das dann nach 16 Jahren getilgt wurde, wird das Geld zu 3,3% nach Kosten und Steuern angelgt. Leider bekommt man dann auch nur 16Jahre Förderung. Dafür hat man lange Zeit 5% statt 3,3% Rendite: ??? du haust immer die ganzen Zahlen zusammen, gar nicht so einfach bei dir den Überblick zu behalten! Aber verstehen kann ich das nicht, was du damit sagen willst? Ergebnis: mit 62 Jahren hat man 43575,43 angespart das Wohnriesterkonto steht bei: 95428,98 Bei den von dir vorgeschlagenen 35,39% Steuersatz (immerhin 6% höher als während des Arbeitslebens) käme man auf entweder einmalig 95428,98*35,39%*0,7=33772,31 oder jährlich 95428,98*35,39%=3976,21 für 24 Jahre. was rechnest du denn da? Macht so keinen Sinn. 1. Musst du Wohnriesterkonto und Bruttogehalt addieren, daraus wird zusammen dann dein persönlicher Steuersatz verrechnet, damit erklären sich dann auch meine 35,x% -->soweit klar oder? wie hat man denn bis 62: 43575,43 angespart? Irgendwie bringst du hier etwas völlig durcheinander, aber ich versuch es mal zu ordnen: Wir gehen jetzt mal nur vom Regelsparbeitrag bei einem Gesamteinkommen von 50k aus 2 Personen 1. Wohnriester wird gleich zu Beginn der Finanzierung genutzt: bei 50.000 Bruttogehalt macht das zur maximalen Zulagenförderung einen Beitrag von: 50.000 x 0,04 -308 (2x Zulage) = 1692 beide müssten also zusammen 1692 jährlich zahlen heisst also, beim Darlehen kann ich max. : 28.187,89 x 5% auf 25 Jahre mit jährlich 2000 (1692+308) Tilgung --> Gesamtkreditbelastung 50.000,00 / d.h. 21.812,11 Zinsen ---> Wohnförderkonto: 2000 x 25 Jahre x 2% = 65.341,81 ----> Steuerermittlung: 20.000 Bruttorente + 65.341,81 Wohnförderkonto = 21.547,32 Euro Steuerschuld ( 25,24 % Durschnittssteuersatz/ 37,65 % Grenzsteuersatz) Gesamtrechnung: 21.812,11 Zinsen aus Kreditvertrag + 21.547,32 Steuerschuld = 43359,43 43359,43 - 12714,25 (508,57 jährl. Steuerrückerstattung aus Regelsparbeitrag x 25) = 30645,18 ----> Mehrbelastung zur klassischen Finanzierung: eff. 8833,07 ------> Die Gesamtsteuerschuld von 21.547,32 wird jetzt durch 300 Monate (25 Jahre geteilt, ohne weitere Diskontierung) = 71,82 mtl. Belastung Eine sinnvolle Methode wäre folgende: 1. entweder das Geld aus dem verzinsten Riestervertrag zu nehmen und damit das Darlehen tilgen, anschließend das zinsfreie Darlehen bis zum Renteneintritt wieder einzahlen (hab ich in den ersten Beiträgen ausführlicher erläutert) 2. Riester normal weiterzuführen und nur die Steuererstattungen für die Darlehenstilgung einzusetzen (damit hast du dann nämlich einen reelen Zinsgewinn von 5% --> bezogen auf unser Beispiel hier / und das Steuerfrei ) 3. einfach nur ne stink normale Finanzierung zu machen Andere Herangehensweise: Riesterfonds/ Riesterversicherung/ Riesterbanksparplan 2000 (Gesamtbeitrag inkl Zulagen) x 5% Verzinsung x 25 Jahre = 100.226,91 Auszahlungssumme bei Kündigung -->100.226,91 - 42300 (gezahlte Beiträge) - 7700 Zulage = 50.000 Erträge 50.000 / 2 (Halbeinkünfteverfahren) = 25.000 Gesamtrechnung: 25.000 Erträge + 20.000 Bruttorente = 45.000 ---> Gesamtsteuerbelastung: 7.482,06 ( ohne Riester: 796,00 ) ---> eff. 6686,06 Steuern durch Riesterkündigung, damit habe ich von den 100.226,91 effektiv 93.540,85 zum verballern / hab ich die Beiträge jährlich dann noch von der Steuer abgesetzt, werden diese ebenfalls noch abgezogen...aber man kann ja die jährliche Erstattung zusätzlich für die Tilgung einsetzten und damit einen Zusatzgewinn erwirtschaften --> alternativ lasst man sich die Riester gleich verrenten, dann fällt die einmalige Steuer nicht an, dann aber wird mit Renteneintritt die Altersrente + Riesterrente zusammen voll versteuert Resümierend kann man also sagen: Hab ich genug Geld um eine Finanzierung durchzuziehen, dann mach ich das wie bisher....die Fondsriester/Riesterrente/Banksparplan verwende ich für die Altersvorsorge, weil damit erstens eine Rente oder bei Kündigung Kapitalauszahlung zur Verfügung steht und zweitens nicht die doppelten Kosten entstehen. Wir haben ja festgestellt, dass Darlehenszins + Steuern durch Wohnförderkonto selbst beim Regelsparbeitrag (4% vom Brutto abzügl. Zulage) zusammen kosten von insgesamt: --> Gesamtkosten Wohnriester: 43.359,43 --> zur Bereinigung zieh ich mal alle jährlichen Steuererstattungen ab: 30645,18 ---> Vergleich dazu: klassische Finanzierung 21.812,11 @PierreDeFermat Es erschließt sich mir also nicht, weshalb das besser sein soll??? Ich könnte die Gesamtkostenrechnung jetzt noch weiter ausführen und würde gerne deine Berechnung mit einfließen lassen, aber sie erschließen sich mir nicht. Jetzt ganz generalisiert: (ohne die Mehrbelastung durch Wohnförderkonto zu bedenken) 25 Jahre x 2000 Beitrag = 50.000 (genau die Höhe des getilgten Darlehens/ du hast also nur den Reingewinn der 7700 Zulage + Steuererstattung mehr nicht) im Vergleich zur Riester steht ein Kapital von 100.226,91 zur Verfügung/ abzüglich der Beiträge immernoch über 50.000 Gewinn --->und genau das ist meine Herangehensweise ---> unter Bezugnahme der Wohnfördersteuer wird das nen richtige fettes Minusgeschäft (aber das kann sich jetzt jeder selbst errechnen) So, für mich ist Feierabend für heute...wenn du heute noch antwortest, werd ich erst im Laufe der Woche darauf eingehen können...aber bitte deine "gedanklichen Schritte" mit hinschreiben, damit ich auch nachvollziehen kann, was du meinst...damit wird es auch leichter eventuelle Fehler in meiner oder deiner Herangehensweise zu finden, ohne Raten zu müssen. pps. wer jetzt die zertifizierten Bausparverträge (alla Sparkasse via LBS) abschließt, wegen der Wohnriester...bescheißt sich gleich zweimal, erstens weil das Förderkonto schon in der Ansparphase eröffnet wird und zweitens weil im Sinne eines niedrigen Darlehenszinses auch noch die Guthabenszinsen niedriger sind. Damit wird die oben ausgeführte Berechnung noch negativer! In diesem Sinne, allen noch nen schönen Restsonntag! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag