Junkbond Junkie Juni 17, 2008 Hallo Allerseits, ich habe eine Frage an alle Steuer Profis hier in Forum weil ich wirklich wenig Ahnung habe. ich habe 2 ETFs bei der gleichen Bank und ein aktiv gemanagt Fond bei einer KAG. Die ETFs habe ich seit Juni und Juli 2007. Der aktiv gemanagt Fond seit 2002. Wie die meisten Leute hier haben alle meine Fonds Verluste. Können diese Verluste auf der Steuererklärung geltend gemacht werden? Wenn das möglich ist wo kommen die hin, auf KAP oder irgendwo anderes ? ich lese Begriffe wie Verlustvortrag , Verlustverrechnungstopf und Verlustbescheinigung, Verlustfeststellungsbescheid und komme nicht klar. Können reine Verluste verrechnet werden oder nur Verluste mit Gewinnen? (Gewinnen habe ich keine) Danke für alle Tipps, Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial Juni 17, 2008 (Spekulations-)Verluste kannst du nur geltend machen, wenn du sie innerhalb eines Jahres realisierst. Das könnte also höchstens für deine 2007er-Werte zutreffen. Wenn du die vor Ablauf einer 1-jahres-Haltefrist verkaufst, dann realisierst du den Verlust. Wenn du dann im Rest vom Jahr (oder im nächsten) mit Spekulationen Gewinne machst, so kannst du deine realisierten Verluste damit verrechnen und deine Steuerpflicht so senken. Soviel ich weiß kannst du aber nicht wählen ob du verrechnen möchtest oder nicht. Das Finanzamt verrechnet die Verluste sobald Gewinne da sind (also ab 1 Gewinn) und nicht erst wenn steuerpflichtige Gewinne (über der Freigrenze von 500) da sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Baloo Juni 17, 2008 · bearbeitet Juni 17, 2008 von Baloo soweit ich weiss können Verluste aus Wertpapierveräusserungsgeschäften nur mit Gewinnen aus Wertpapierveräusserungsgeschäften verrechnet werden und das, wenn ich nicht irre, nur innerhalb der "Spekulationsfrist" von 12 Monaten. ups, etherial war um Längen schneller und präziser mit siner Antwort Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Junkbond Junkie Juni 17, 2008 Hi Etherial (Spekulations-)Verluste kannst du nur geltend machen, wenn du sie innerhalb eines Jahres realisierst. Das könnte also höchstens für deine 2007er-Werte zutreffen. Wenn du die vor Ablauf einer 1-jahres-Haltefrist verkaufst, dann realisierst du den Verlust. Wenn du dann im Rest vom Jahr (oder im nächsten) mit Spekulationen Gewinne machst, so kannst du deine realisierten Verluste damit verrechnen und deine Steuerpflicht so senken. Also das geht dann nur um Spekulations-Verluste. Alles klar, Danke Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Juni 17, 2008 · bearbeitet Juni 17, 2008 von Sapine Für die Steuererklärung von Spekulationsgewinnen/-verlusten bitte die Anlage SO ausfüllen. Hier ein schöner Artikel aus der FAZ zu dem Thema. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Juni 17, 2008 Wenn ich das richtig sehe hat er noch nichts verkauft. Buchverluste kann man nicht steuerlich absetzen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag