Pantau Juni 13, 2008 Meine Festgeldanlage (Bank in den Niederlanden) ist jetzt fällig geworden, habe mir das Geld auch schon auf mein Referenzkonto in Dtl. auszahlen lassen (Betrag war über 12.500 EUR). Jetzt steht auf dem Kontoauszug meiner dt. Bank: "AWV-Meldung beachten". Weiss jemand wie ich die AWV-Meldung ausfülle? Bis wann muss ich das überhaupt melden? Was passiert, wenn ich sie nicht ausfülle? Habe dazu im Netz leider nichts (verständliches) gefunden, vielleicht kennt sich damit von euch ja einer aus! Danke für die Antwort(en)! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Juni 13, 2008 klick 1 - Zoll klick 2 - § 59 klick 3 - § 62 soweit erstmal auf die schnelle die Grundlagen. Du hast bei den 12.500,- gerade so den Grenzbetrag getroffen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pantau Juni 13, 2008 Nein, bin "leider" über den 12.500 Euro! Ich muss dann anscheinend die Anlage Z4 ausfüllen, weisst du auch welchen Schlüssel ich verwenden muss? Bei der Hotline geht keiner mehr dran bis Montag 09.00 Uhr (Wochenende). Will das gerne vom Tisch haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Juni 13, 2008 puh, da bin ich leider überfragt, vlt. kann dir da sven82 oder drfaustus helfen oder andere bei einer Bank tätigen Personen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Juni 13, 2008 Nein, bin "leider" über den 12.500 Euro!Ich muss dann anscheinend die Anlage Z4 ausfüllen, weisst du auch welchen Schlüssel ich verwenden muss? Bei der Hotline geht keiner mehr dran bis Montag 09.00 Uhr (Wochenende). Will das gerne vom Tisch haben. Ich würde 284 nehmen, Zinseinnahmen der Unternehmen und Privatpersonen aus Bankguthaben usw. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pantau Juni 13, 2008 Danke erst einmal. Was passiert wenn ich sie nicht hinschicke? Soll man solche doch rel. sensiblen Daten per einfachen Brief auf den Weg bringen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Juni 13, 2008 Was passiert wenn ich sie nicht hinschicke?Soll man solche doch rel. sensiblen Daten per einfachen Brief auf den Weg bringen? Verstöße gegen die Meldepflichten sind Ordnungswidrigkeiten, darauf steht eine Geldbuße, in den Knast kommt man also nicht, bisschen mehr als als Parken ohne Parkscheibe dürfte aber schon rauskommen. Und per einfachem Brief? Was ist die echte Alternative außer einem reitenden Boten? Einschreiben können auch verloren gehen und sind nicht gegen Wasserdampf immun. Und ehrlich gesagt, bei den Millionen von Kontoauszügen, die per Post verschickt werden, würde ich mir um so eine simple statistische Meldung eher weniger Sorgen machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag