lambda Juni 13, 2008 Hallo zusammen, bin neu hier im Forum und hoffe, ihr seid nett zu mir. Ich suche ein günstiges (am besten kostenloses) Girokonto für Freiberufler. Bin noch bei der Sparkasse, aber sie haben mir soeben mitgeteilt, dass sie mich ab dem 01.07. auf Geschäftskonto umstellen werden. Das Argument, dass ich ja keine Geschäfte abwickle, sondern nur monatliche Zahlungen von meinen eher wenigen Kunden erhalte, hat bei denen leider nicht gewirkt. Hier im Forum werden u.a. DKB und ING-Diba empfohlen. Die Konditionen bei DKB gefallen mir recht gut, sie bieten aber Geschäftskonten nur für bestimmte Berufsgruppen an, zu denen ich leider nicht gehöre (bin Übersetzerin). Bei ING-Diba verlangen sie für die Kontoeröffnung Steuerbescheide für die letzten 2 Jahre. Da ich aber erst seit 2007 selbständig bin, habe ich noch keine Steuerbescheide. Das Geld fließt, den regelmäßigen Geldeingang kann ich schon nachweisen (Kontoauszüge). Ich bin mir aber nicht sicher, ob das ausreichend ist, dass die Bank ihre Sicherheit hat. Ein Online-Konto würde mir völlig ausreichen, da ich eher alles über PC mache. Kreditkarte wäre wünschenswert, aber kein muss. Für Einkäufe und Bargeldabhebungen werde ich weiterhin das Sparkassen-Konto behalten, da es immer noch am einfachsten ist (hab hier Geldautomat um die Ecke). Was würdet ihr mir empfehlen? Bin für jeden Tipp dankbar! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Juni 13, 2008 Glaube in diesem Thread sind ein paar Beiträge zu dem Thema enthalten: https://www.wertpapier-forum.de/index.php?s...mp;#entry165615 Ansonsten schieb ich das Thema mal ins richtige Unterforum. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Juni 13, 2008 Für Geschäftskonten habe ich schon an einigen Stellen von der CRONBANK gelesen. Das Konto an sich ist kostenlos, Ec-Karte kostet aber, eine Postengebühr fällt auch an, aber bei wenig Transaktionen ist das sicher immer noch günstiger als das, was Banken sonst meist für Geschäftskonten verlangen. Da ich mit dieser Bank selber noch nie zu tun hatte, kann ich aber keinerlei Erfahrungen zu Qualität und Service bieten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lambda Juni 13, 2008 Danke Sapine, habe den Thread gelesen. Die Frage bleibt aber offen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
yogi1611 Juni 13, 2008 Hallo lambda, bin selbst Freiberufler und habe mein Geschäftskonto bei der Dresdner Bank. Dort bekommst Du als Freiberufler ein ganz normales Privatkundenkonto, nennt sich glaube ich Basiskonto --> als Geschäftskonto inklusive Onlinezugang. Und dieses ist ab 650 monatlichen Geldeingang kostenlos. EC-Karte ist mit dabei, Kreditkarte kostet extra. Bin soweit sehr zufrieden damit! Gruß und weg Volker Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lambda Juni 14, 2008 @Volker Bei der Dresdner Bank steht im kleingedruckten folgendes: "Das Konto darf nur privat genutzt werden, d.h. eine Verwendung als Geschäftskonto bei Freiberuflern und Gewerbetreibenden ist nicht zulässig." Für Freiberufler bieten sie Geschäftskonten an (ab 5 Euro/Monat). Anscheinend haben sie bei Dir etwas übersehen, dass Du das Privatkonto als Geschäftkonto verwenden kannst. @neysee Danke für die Info, die Bank schaue ich mir genauer an. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sisyphos Juni 14, 2008 Die Netbank erlaubt es Freiberuflern, das Girokonto auch geschäftlich zu nutzen. Bis 100 Buchungen pro Monat ist das kostenfrei. Allerdings hat man dort nur noch eine Guthabenverzinsung von 0,5 %. Parallel wird aber ein Tagesgeldkonto mit derzeit 4% Zinsen angeboten. Mit dem Internetbanking der Netbank bin ich sehr zufrieden, mit den neuen Zinskonditionen weniger. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Roland20030_1 Juni 15, 2008 Hallo Lamda, hab auch ein Konto bei der Cornbank, kann es sehr empfehlen wenn du nur überweisungen machst. 10 Überw. im Monat frei, und guter Zinsatz aufs Guthaben was besseres denke Ich kannst du nicht finden. Bar hab Ich keine erfahrungen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Maikel Juni 15, 2008 Allerdings hat man dort nur noch eine Guthabenverzinsung von 0,5 %. Es sei denn, man überweist sich selbst ein "Gehalt", dann gibt es weiterhin etwa 2,5%. Der Tip stammt übrigens von der netbank selber. Nach meiner Überweisung, bei der im Betreff einfach u.a. der Begriff "Gehalt" auftauchte, habe ich sogar die "Gehaltserhöhung" der aktuellen Werbeaktion bekommen.:-) Ich finde die Regelung zwar be*********, aber wenn die unbedingt ausgetrickst werden möchten, dann mache ich das. Gruß Michael Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sisyphos Juni 15, 2008 Es sei denn, man überweist sich selbst ein "Gehalt", dann gibt es weiterhin etwa 2,5%.Der Tip stammt übrigens von der netbank selber. Nach meiner Überweisung, bei der im Betreff einfach u.a. der Begriff "Gehalt" auftauchte, habe ich sogar die "Gehaltserhöhung" der aktuellen Werbeaktion bekommen. :- ) Ich finde die Regelung zwar be*********, aber wenn die unbedingt ausgetrickst werden möchten, dann mache ich das. Gruß Michael Das ist richtig (es genügt sogar der Begriff "Vergütung" statt "Gehalt"), hat aber u.U. gravierende steuerliche Auswirkungen. Das Finanzamt könnte eine solche Überweisung nämlich als "Privatentnahme" interpretieren. Dessen sollte man sich vorher bewußt sein und das ggf. mit dem Steuerberater abklären. Darauf weist sogar die Netbank selbst hin. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Maikel Juni 16, 2008 Das ist richtig (es genügt sogar der Begriff "Vergütung" statt "Gehalt"), hat aber u.U. gravierende steuerliche Auswirkungen. Das Finanzamt könnte eine solche Überweisung nämlich als "Privatentnahme" interpretieren. Dessen sollte man sich vorher bewußt sein und das ggf. mit dem Steuerberater abklären. Darauf weist sogar die Netbank selbst hin. Bei mir als "kleinem Selbständigen" ist das eh alles ein Topf. Außerdem habe ich, aufgrund dieser Warnung, den Text für die Überweisung so gewählt, daß es bei näherer Betrachtung eben kein Gehalt ist. Außerdem: Bisher hat das Finanzamt meine Kontoauszüge noch nicht zu Gesicht bekommen. Und würde die von der Netbank eh nicht akzeptieren, da die nicht in Papierform sind.:-) Gruß Michael Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
IefTina Juni 17, 2008 · bearbeitet Juni 17, 2008 von IefTina Wenn ich mich nicht total verbrowst habe, hat die netbank hat nun ihre Pforten auch für Freiberufler geöffnet - links stehen gleich hier rechts: www.netbank.de edit: Hatte er ein 'hat' zuviel gehabt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ipl Juni 17, 2008 Bisher hat das Finanzamt meine Kontoauszüge noch nicht zu Gesicht bekommen. Und würde die von der Netbank eh nicht akzeptieren, da die nicht in Papierform sind.:-) Reichen dem Finanzamt keine ausgedruckten (und elektronisch übermittelten) Kontoauszüge?? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Juni 17, 2008 Reichen dem Finanzamt keine ausgedruckten (und elektronisch übermittelten) Kontoauszüge?? So hab ich das schon gehört, weshalb es wohl auch die Möglichkeit gibt, "analoge" Auszüge für viel Geld von der Bank nachzufordern. Aber: Bei mir hat das FA gerade die offensichtlich (weil z.T. digital geschwärzt) ausgedruckten Auszüge klaglos anerkannt. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
IefTina Juni 18, 2008 Reichen dem Finanzamt keine ausgedruckten (und elektronisch übermittelten) Kontoauszüge?? Hops, habe überlesen, dass netbank schon empfohlen wurde ... Die elektronischen Steuerbescheinigungen oder Ausdrucke reichen dem Finanzamt nicht, dazu gibt es ein Urteil. Begründung, dass die Belege mehrfach eingereicht werden könnten, z.B. über Landesgrenzen hinweg (ominös, ist aber so, warum nur Steuerbescheinigungen). Sonst werden meines Wissens Scans/Ausdrucke akzeptiert. Zu netbank - die haben sich einig Zeit gewehrt, original Belege kostenfrei rauszugeben. Nach einigen Mails gabs die dann aber doch immer kostenlos - es wäre auch gar nicht anders denkbar, dazu sind sie verpflichtet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Maikel Juni 18, 2008 Die elektronischen Steuerbescheinigungen oder Ausdrucke reichen dem Finanzamt nicht, dazu gibt es ein Urteil.Begründung, dass die Belege mehrfach eingereicht werden könnten, z.B. über Landesgrenzen hinweg (ominös, ist aber so, warum nur Steuerbescheinigungen). Weil ich ja in mehreren Ländern eine Steuererklärung abgebe? Im Ernst: In welchen Fällen brauche ich denn Kontoauszüge fürs Finanzamt? Bisher hatte ich noch keinen solchen Fall. Gruß Michael Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Juni 18, 2008 Im Ernst: In welchen Fällen brauche ich denn Kontoauszüge fürs Finanzamt? Bisher hatte ich noch keinen solchen Fall. Du hast also keine Kinder und hast noch nie haushaltsnahe Dienstleistungen abgerechnet. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
IefTina Juni 18, 2008 Weil ich ja in mehreren Ländern eine Steuererklärung abgebe? Im Ernst: In welchen Fällen brauche ich denn Kontoauszüge fürs Finanzamt? Bisher hatte ich noch keinen solchen Fall. Gruß Michael also ich mache regelmässig parallele steuererklärungen - das ist auch gar keine hexerei, z.B.: * bist in deutschland steuerpflichtig (und bereits über die abgabe von steuererklärungen aufgefallen), * im märz gehts dann weiter ins nächste land, z.B. Österreich * im november gehts du dann nach - sagen wir mal rumänien, mit Absicht ein Jahr zu bleiben. Und wenn man dann brav ist macht man hier 3 Steuererklärungen. Man kann auch unterscheiden, ob die Pflicht besteht, oder man sich einen Vorteil verspricht und deshalb eine Erklärung abgibt. In Österreich hat jedermann das Recht eine Arbeitnehmerveranlagung abzugeben, auch wenn keine Pflicht dazu besteht. Wer das freiwillig tut (also nicht verpflichtet ist und trotzdem eine abgibt) kann nur gewinnen. Denn wenn's unterm Strich eine Nachzahlung bedeuten würde, kann man ungeschoren davon zurücktreten. Und wäre jemand nun böse, könnte aus total zufälligem versehen, dann in mehreren ländern absetzposten generiert werden. So zumindest ist mir die Argumentation der deutschen Finanz in Erinnerung. Es wird ja nicht von Kontoauszügen gesprochen, sondern davon, dass die Netbank die Steuererklärungen nur elektronisch über die Postbox liefert. Wer sein elektronisches 'Original' dann ausdruckt wird mit hoher Wahrscheinlichkeit die Aufforderung vom FA erhalten, ehebaldig das Original abzuliefern, sonst könnte man bereits von den Banken abgeführte Steuern nicht in der endgültigen Festsetzung berücksichtigen. Sonst Kontoauszüge als Beweismittel/Nachweis ... warum nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Delphin Juni 19, 2008 Vielleicht noch mal zur Ausgangsfrage: Ich bin ja auch Freiberufler und habe mein Girokonto schon seit Jahren bei der örtlichen Sparkasse. Ich nutze das Konto geschäftlich und privat, trenne das also nicht. (Es wird aber oft empfohlen das zu tun, für deine eigene Übersicht. Im Falle einer Betriebsprüfung ist das aber eh egal, weil ja all privaten Konten dann eh ggf. offen gelegt werden müssen.) An sich gibt es bei meiner Sparkasse für Geschäftskonten natürlich erheblich schlechtere Konditionen. Mein Sparkasse weiß, dass ich Freiberufler bin, und duldet das bisher. Dass die ING-DiBa Steuerbescheide sehen will, finde ich unsympatisch. Aber gut, muss da ja nicht Kunde werden. Inzwischen ist das Konto auch kostenlos als Online-Variante. Die Sache mit den Kontoauszügen ist allerdings offenbar ein Problem, die Sparkasse versichert, die wären rechtsgültig (ausgeruckt von der Webseite), in vielen anderen Quellen liest man, dass dem prinzipiell nicht so sei. Wenn da weniger Andrang ist, werd ich das mal mit dem Finanzamt besprechen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lambda Juni 19, 2008 Bis jetzt hat meine Sparkasse auch gewusst, dass ich Freiberuflerin bin, und hat das geduldet. Anscheinend als sie gemerkt hatten, dass der Umsatz um einiges gestiegen ist, wollen sie jetzt auch was davon haben, obwohl ich schon für Privatkonto genug zahle (zwar überschaubar, aber mehr muss es nicht sein). Inzwischen habe ich ein gutes Angebot für Geschäftskunden bei einer der Volksbank-Filialen gefunden und Antrag gestellt. Mal abwarten, ob es klappt. Wenn nicht, werde ich das mit der Cronbank versuchen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
IefTina Juni 19, 2008 Die Sache mit den Kontoauszügen ist allerdings offenbar ein Problem, die Sparkasse versichert, die wären rechtsgültig (ausgeruckt von der Webseite), in vielen anderen Quellen liest man, dass dem prinzipiell nicht so sei. Wenn da weniger Andrang ist, werd ich das mal mit dem Finanzamt besprechen. Ausgedruckte Kontoauszüge sind m.E. nicht zu beanstanden, wie auch andere elektronische Belege. Ausnahme sind Steuererklärungen - hab schwarz auf weiss meine Battles mit dem Finanzamt. Es ist aber immer im Ermessen des jeweiligen Steuerbeamten, die Ausdrucke anzuerkennen, oder auch nicht. Netbank rallt es nicht das Design z.B. auf Schwarz-Weiss zu ändern, so dass nicht jedem unter 20 Dioptrien sofort auffällt, dass es sich um einen Ausdruck handelt. Denn auch eine Bank wird die Teile nicht handmalen, sondern ausdrucken. DAB Steuerbescheinigungen auf einem brauchbaren Laserdrucker ausgedruckt schaut aus wie das original von der Bank ausgedruckte Exemplar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag