Junkbond Junkie Juni 12, 2008 Hallo Alllerseits, Das ist mir klar wie ab 2009 Zinsen von einer Tageskonto (außer Freibetrag) von der Bank automatisch abgezogen wird. ich lese gerade das Buch Abgeltungssteuer -na und! von Marlus Zschaber und es steht drin Fondssparpläne werden genauso behandelt wie normale Investmentfonds. Die Frage ist nur, ab wann die Abgeltungssteuer auf Kursgewinne greift. Der entscheidende Punkt: Bei einem Fondssparplan kommt es nicht darauf an, wann man ihn abgeschlossen hat sondern allein darauf, wann die Fondsanteile wirklich gekauft werden. Meine Frage: Werden ab 2009 die monatlichen Gewine monatlich von der Bank abgezogen oder werden die Gewinne erst abgezogen wenn die Anteile verkauft werden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
asche Juni 12, 2008 Werden ab 2009 die monatlichen Gewine monatlich von der Bank abgezogen oder werden die Gewinne erst abgezogen wenn die Anteile verkauft werden? Merke: Gewinn machst Du erst, wenn Du ihn realisierst. Abgeltungssteuer wird auf Ausschüttungen zum Zeitpunkt der Ausschüttung fällig und auf 'Spekulations'(=Kurs)gewinne zum Zeitpunkt des Verkaufs. Obacht: Es gibt wohl auch einen fingierten Verkauf bei Depotübertrag, Umwandlung des Fonds, etc pp, da dann steuerlich nicht mehr nachvollziehbar sei, ob das ein Neukauf oder ein vor 2009 gekaufter Fonds ist, so tönt es jdfs überall. Also so schwer ist das doch nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SumSum Juni 12, 2008 · bearbeitet Juni 12, 2008 von SumSum Also, solange Du unterhalb des FSA (Freistellungsauftrag) bleibst, passiert gar nichts. Wie bisher. Kriegst eine Dividende und die wird auf den FSA angerechnet. Steuern werden nur dann fällig, wenn Du über den FSA kommst. Dividenden werden zum Zeitpunkt der Ausschüttung besteuert, d. h. Deine Bank überweist dem Finanzamt halt die 25% + Soli > Sonderprobleme können ausländische thesauierende Fonds aufweisen (LU...). Einfach mal googeln Wertgewinne werden dagegen erst beim Verkauf fällig. Beispiel: Kaufkurs 50 EUR, Verkauf zu 100 EUR = 50 EUR Gewinn. Davon dann 25% +Soli. Der Einfachheit halber 25% von 50 EUR = 12,50 EUR Steuern. Die Günstigerprüfung: Liegst Du nun aber zum Zeitpunkt des Verkaufes mit Deinem Steuersatz unter den 25% kannst Du beim Finanzamt eine sog. "Günstigerprüfung" beantragen, d. h. wenn Dein Steuersatz unter 25% liegt, bekommst Du die Differenz über die Steuererklärung zurück. Ggf. Überlegenswert Bei Anlagen, die ab 2009 gekauft (und damit eh der Abgeltungssteuer unterliegen) werden kann es sich imo ev. lohnen, einmal im Jahr Gewinne bis zur FSA Genze zu realisieren (ist eh egal) und das Geld dann neu anzulegen. Spart langfristig zwar keine Steuern, ev. hast Du aber einen Stundungseffekt erreicht > Wenn Du über dem FSA Betrag liegst, hilft Dir das aber auch nichts - es sei denn, Du kannst erst eine Verlustposition verkaufen und dann eine Gewinposition (Bedingung: gleiche Wertpapiergattung). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Junkbond Junkie Juni 13, 2008 Hallo Zusammen, ich wollte nur fragen ob jemand dieses Video auf Seite: http://www.fondstv.com/# unter Fonds-Report CDU/CSU will Fondssparpläne abgeltungssteuer frei belassen (Gepsräch mit Otto Bernhard, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Finanzen und finanzpolitischer Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion) gesehen hat? :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odenter Juni 14, 2008 In 10 Jahren wird eh alles irgendwie besteuert weil kein Geld da ist um den (deutschen) Staat dann noch zu finanzieren (Rente/Pflege/Pensionen!!). Wenn in 10 Jahren Deine Zinsgewinne nicht besteuert werden dann greift vermutlich wieder eine Vermögenssteuer. Gesetze, gerader Steuergesetze, ändern sich doch permanent. Aber zu hoffen bleibt vorerst natürlich trotzdem das Fondsparpläne noch genauso behandelt werden wie Versicherungen. Langfristig spielt es jedoch keine Rolle, mitlerweile werden ja sogar Renten bestuert, vor 20 Jahren hätte daran niemand gedacht... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
geheimflo Juni 14, 2008 Hi, Gewinne aus Wertpapiergeschäften werden nicht auf den Freistellungsauftrag (801,-) angerechnet. Hierfür gibt es eine Freigrenze (512,-). Wichtig: wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Gewinn zu versteuern, nicht nur der Teil, der darüber liegt. Nicht verwechseln das Ganze. Gruß, Flo Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag