sebbi2910 Juni 11, 2008 ich bin noch Schüler und deshalb zahle ich selber keine Steuern und der Freistellungsbetrag reicht für meine Kapitalerträge aus. Im letzten Quartal hat mir die Bank, da ihnen wohl kein Freistellungsauftrag vorgelegen ist, von den Zinsen die Kapitalsertragssteuer sowie den Solidaritätszuschlag abgezogen. Insgesamt war es nicht viel, jedoch immerhin über 10. Meine Frage ist nun, wie bekomme ich diese 10 wieder zurück? Eine Einkommenssteuererklärung als Schüler wäre im Prinzip ja Quatsch, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Geldtuxx Juni 11, 2008 Hallo sebbi2910, für dieses mal wirst Du, wenn Du die 10Euro wieder haben willst, wohl eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen. Wenn Du noch Schüler ohne/mit geringem eigenen Einkommen bist, solltest Du beim Finanzamt Nichtveranlagungsbescheinigungen beantragen und die an Deine Banken verteilen. Dann führen die nichts mehr an das Finanzamt ab. Die Bescheinigungen gelten für 3 Jahre und müssen danach neu beantragt werden. Alternativ kannst Du auch Freistellungsaufträge ausfüllen. Diese sind aber nur bis 810Euro möglich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Juni 11, 2008 Meine Frage ist nun, wie bekomme ich diese 10 wieder zurück? Eine Einkommenssteuererklärung als Schüler wäre im Prinzip ja Quatsch, oder? Im Wesentlichen wird es aber darauf hinaus laufen. Ich habe zwar bei unserem Vereinskonto mal erlebt, wo wir vergessen hatten, der Bank unseren Befreiungsbescheid von der Körperschaftssteuer zu geben, diese nach der Zinsgutschrift mit Abführung von ZASt und Soli die ganzen Buchungen storniert und dann die Zinsen wieder neu ohne Abzug gutgeschrieben hat. Aber dieser Akt der Kulanz hat mich sehr überrascht, eigentlich fällt sowas unter persönliches Pech. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag