Rohlöff Juni 3, 2008 Hallo, mit den VL meines Arbeitgebers bespare ich einen Fondssparplan. Für diesen beantrage ich auch die Arbeitnehmerparzulage. Ist es nun möglich weitere 40 seines Gehaltes sich als VL auszahlen zu lassen, diese in einen Bausparvertrag einzuzahlen und dann auch für diesen die Arbeitnehmersparzulage zu beantragen? Eigentlich denke ich, dass dies nicht geht. Aber ich habe da irgend so eine Reklame im Hinterkopf, die etwas von ein paar hundert (tausend?) Euro besagt, die man mit verschiedenen Produkten von Vater Staat bekommt. (Kein Riester sondern VL, Aktien Wohnungsbauprämie etc. - Ich glaube es war ein Plakat von Schwäbisch Hall) Danke für jede Antwort und bis bald. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Juni 3, 2008 einzige was mir einfällt ist 1x Vertrag = Arbeitnehmersparzulage 1x Vertrag = Wohnungsbauprämie 1x Vertrag = Riester ----------------------- 3x Vertrag = 3x Geld vom Staat vlt. so auf die Masche ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boRn Juni 3, 2008 · bearbeitet Juni 3, 2008 von boRn Du kannst für beliebig viele Verträge die AN-SpZ beantragen, jedoch bleiben die gesetzlichen Höchstbeträge für die Förderung immer gleich hoch (470€ p.a.). Beim FA reichst du einfach alle Anlagen VL ein, die du bekommen hast. mfg Chris Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Privatanleger Juni 3, 2008 · bearbeitet Juni 3, 2008 von Privatanleger Die vermögenswirksamen Leistungen überweist Dir der Arbeitgeber monatlich aus Deiner versteuerten Gehaltszahlung. Er zahlt, je nach Tarifvertrag oder Vereinbarung, ggfs. einen freiwilligen Zuschuss Auch wenn Du von Deinem Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen bekommst, kannst Du die Vergünstigung nutzen. Du bittest Deinen Chef, 470 Euro beziehungsweise 400 Euro im Jahr vom Gehalt abzuzweigen und direkt auf einen Sparvertrag zu überweisen. Wenn gewisse Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, hast Du Anspruch auf die staatliche Sparzulage. Bei Abschluss von zwei Verträgen (z.B. ein Bausparvertrag, ein Aktienfonds) werden die ANSpZ mit neun Prozent beziehungsweise 18 Prozent nebeneinander gewährt. http://www.finanzamt.bayern.de/information...t-Anlagetyp.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rohlöff Juni 4, 2008 D jedoch bleiben die gesetzlichen Höchstbeträge für die Förderung immer gleich hoch (470 p.a.). Das hatte ich mir so gedacht. Danke für die Bestätigung! Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schinderhannes Juni 4, 2008 und zusätzlich die 400 EUR bei Investmentsparen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rohlöff Juni 5, 2008 Irgendwie musste ich nochmal drüber schlafen. Ich hatte mir auch das PDF-Dokument nicht angeschaut. Ich dachte ich hätte es kapiert, hatte ich aber gar nicht. Es ist also so, dass ich neben meinem Fondssparplan den mit 480 bespare (Förderfähig: 400) auch noch meinen BSV mit VL besparen kann und die Arbeitnehmerzulage bekomme. Im Moment spare ich nämlich aus "privater" Tasche 40 im Monat. Das werde ich dann ändern und das Geld direkt von meinem Gehalt dort einzahlen lassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
King Kamehameha Juni 5, 2008 Ich würde nicht so viele VL-Verträge abschliessen, sondern lieber einen besparen, diesen dann aber bis zur möglichen steuerlichen bzw. bis zur Förder-Höchstgrenze. Nachteil ist auch: Jeder VL-Vertrag läuft 6 Jahre + 1 Jahr Sperrzeit. Solange kommst du nicht an Dein Geld, solange das Label "VL" auf dem Kontoauszug steht. Besonders interessant in diesem Zusammenhang sind Bausparverträge. Wenn man so wenig verdient, dass man die Arbeitnehmersparzulage erhält, dann ist man auch zur Bausparprämie berechtigt. Und das ganze zusammen, evtl. in einem attraktiven Rendite-Tarif, ist schon eine lohnende Sache. Man muss halt nur berechtigt sein. Ich ärgere mich immer noch, dass ich vor 3 Jahren einen Bauspar-VL-Vertrag abgeschlossen habe. Leider erhalte ich keine Bausparprämie (und natürlich Arbeitnehmersparzulage) und VL-Zahlungen gibt es von meinem neuen Arbeitgeber (vor 2 1/2 Jahren angefangen) keine. D.h. ich zahle aus eigener Tasche und habe die Nachteile der VL-Verträge... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schinderhannes Juni 5, 2008 Irgendwie musste ich nochmal drüber schlafen. Ich hatte mir auch das PDF-Dokument nicht angeschaut.Ich dachte ich hätte es kapiert, hatte ich aber gar nicht. Es ist also so, dass ich neben meinem Fondssparplan den mit 480 bespare (Förderfähig: 400) auch noch meinen BSV mit VL besparen kann und die Arbeitnehmerzulage bekomme. Im Moment spare ich nämlich aus "privater" Tasche 40 im Monat. Das werde ich dann ändern und das Geld direkt von meinem Gehalt dort einzahlen lassen. Ganz einfach : Volle Förderung bei Ledigen : pro Jahr 470 EUR VL in BSV - 9 % AN-Zulage + 400 EUR VL in Investmentfonds - 18 % Zulage + 512 EUR selbst in BSV zahlen - 8,8 % WoB + Riester = alle Zulagen (4P bei Bs-Hall und den VoBas genannt) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rohlöff Juni 5, 2008 Aufgrund der Freibeträge für zwei Kinder auf der Steuerkarte, komme ich unter die entsprechenden Einkommensgrenzen. Meinen BSV habe ich bei der ALTEN LEIPZIGER. Bei Nicht-Inanspruchnahme des Kredits wird das Guthaben rückwirkend mit 3,75% verzinst. Dazu kommt noch WoP, ich zahle genau den Betrag ein, den ich für die volle WoP benötige. Der Vertrag läuft jetzt schon ca.1,5 Jahre. Meinen Fondssparplan habe ich auch vor ca. 1,5 Jahren abgeschlossen. Er bekommt im Moment die VL. Morgen werde ich meiner Personalabteilung aber mal die Daten des BSVs geben um die Arbeitnehmersparzulage dort auch noch abzugreifen. Vielen Dank noch mal für die Infos! (Ach ja, ich riester natürlich auch noch ;-)) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag