idu Mai 31, 2008 Ich habe enen fertig eingezahlten VL-Sparvertrag mit einem Depot bei der DWS, der noch bis Anfang 09 gesperrt ist. Jetzt wollte ich die Anteile in mein kostenloses DIBA-Depot übertragen lassen, aber die DWS besteht auf Einhaltung der Sperre.Die DIBA sagt aber im Übertragungsformular, dass sie sich an eventuelle Sperren hält. Außerdem erinnere ich mich dunkel, dass diese Sperren sowieso nicht für Verträge gelten, für die es keine Sparzulagen vom Staat gegeben hat. Ich bin leider zu blöd, den entsprechenden Thread hier zu finden, kann mir jemand helfen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Mai 31, 2008 soweit mir bekannt kann erst nach Ablauf der Sperrfrist verfügt werden, egal ob Übertrag oder Veräußerung unabhängig von Förderungen http://bundesrecht.juris.de/vermbg_2/__8.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fondsnewbie Juni 3, 2008 Die Frage hat mich auch schonmal beschäftigt. Bin allerdings über AVL bei der FODB. Hatte mal bei AVL nachgefragt und folgende Antwort bekommen: ...vielen Dank für Ihre Anfrage: Sie haben die Möglichkeit die Stücke Ihres VL Vertrages in ein anderes Depot zu übertragen. Bitte beauftragen Sie Ihre Depotführenden Stelle schriftlich die Stücke von dem Vertrag einzuziehen. Bei Übertragung vor Ablauf der Sperrfrist kann die Übertragung nur Zulagenschädlich erfolgen. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. ... Wenn man keine Zulagen vom Staat bekommen hat, sollte die Sperrfrist doch gar nicht gelten?!? Hast Du nicht mehr die Vertragsunterlagen für VL-Depots von der DWS? Da müsste doch auch etwas drin stehen. Ich bin ja noch lange nicht fertig mit den 7 Jahren, frage mich aber auch, wie es dann weitergehen soll. Wenn ich die Anteile irgendwann übertrage, ist dann sichergestellt, dass der Kaufzeitpunkt (VOR 2009) für die betreffenden Anteile übertragen wird? Oder ist dann die Steuerfreiheit für diese Anteile dahin? Bzw. könnte ich die Anteile dort (reines VL-Depot) einfach liegen lassen, ohne einen neuen Vertrag zu starten? Viele Fragen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ralf Juni 3, 2008 · bearbeitet Juni 3, 2008 von ralf Hallo, wenn Du keine staatliche Förderung bekommst, kannst Du den VL-Vertrag immer auf ein anderes Depot übertragen. Hierbei werden allerdings nur ganze Stücke übertragen, Bruchteile müssen dann verkauft werden. Bei der DWS reicht ein normaler Brief mit der Bitte um Übertrag der Papiere. Wichtig dabei ist, dass in dem Brief drin steht, dass der Übertrag prämienschädlich erfolgen soll (auch wenn Du keine Prämien bekommst. Die DWS weiss das ja nicht). Wenn das nicht drin steht, wird der Übertrag abgelehnt. Bei mir hat das die DWS so gemacht. Viel Erfolg @fondsnewbie: 1.) Z.Z. wird immer empfohlen die Papiere nicht zu übertragen, da die Banken das Kaufdatum nicht mit übertragen. Im Zuge der Abgeltungssteuer kann es sein, dass sich das ändert. Wenn dazu aber erst die Computerschnittstelle zwischen den Banken geändert werden muss kann dauern. Damit wäre die Steuerfrei zwar nicht hin, aber beim Verkauf würden die Steuern abgeführt und Du müsstest Dir die Steuern über die Steuererklärung zurück holen. Dabei musst Du aber den gesamten Vorgang Kauf-Übertrag-Verkauf gegenüber dem Finanzamt belegen. Das ist beim monatlichem Kauf über 7 Jahre ein ziemlicher Aufwand. 2.) Du kannst Du Anteile im Depot liegen lassen. Dabei fallen u.U. jährlich Depotgebühren an. Die DWS z.B. verkauft dann pro Jahr so viele Anteile, wie zur Deckung der Depotgebühren notwendig ist. Eine Verrechnung mit Ausschüttungen erfolgt nicht, da diese zu anderen Zeitpunkten statt finden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
idu Juni 4, 2008 Vielen Dank, Ralf! Das war genau die Information, die ich brauchte. Mir geht es eben darum, die Übertragung wegen der Steuer noch in diesem Jahr hinzukriegen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Imhoteph Juni 17, 2008 · bearbeitet Juni 17, 2008 von Imhoteph soweit mir bekannt kann erst nach Ablauf der Sperrfrist verfügt werden, egal ob Übertrag oder Veräußerung unabhängig von Förderungen http://bundesrecht.juris.de/vermbg_2/__8.html Hi Sven82, das ist so nicht korrekt: Lies einmal §4 Satz (5) und §4 Satz4 Punkt 6 @fondsnewbie die Antwort habe ich ebenfalls von AVL bekommen. Diese ist aber nicht richtig - bzw. halt eine Standardantwort. Damit machen sie sich das Leben leichter. Die wollen ja auch nicht, dass man sein Depot woanders hin überträgt. Ich habe in den letzten Tagen mehrere Telefonate mit meiner Depotführenden Stelle und der DWS geführt, da ich mein VL Depot gerne zur DWS übertragen würde. Auch bei der DWS wurde mir am Telefon erst gesagt, das ein unschädlicher Übertrag nicht möglich wäre. Ich habe die Dame dann gebeten bei Ihren Vorgestetzten nachzufragen und dann ging es auf einmal doch. Zur Sicherheit habe ich nochmals angerufen und mit einer anderen Person gesprochen. Diese sagte mir dann auch es ginge nicht. Diesmal bat ich sie mich mit ihrem Vorgestetzten zu verbinden. Auch die Dame war der Meinung es ginge nicht, aber da die VL Spezialisten nicht mehr im Haus waren konnte sie dort nicht nachfragen. Ich bat sie dies zu tun, sobald von denen jemand da ist und mich dann zurückzurufen. Und siehe da - am nächsten Tag bekam ich die Info: es ist möglich. 2 mal von Telefonistinnen eine Absage und 2 mal von den angestellten der höheren Ebene eine Zusage. Bedingung dafür ist das die DWS einen Nachweis über den Beginn und das Ende der Sperrfrist bekommt. Deswegen habe ich bei meiner Depotführenden Stelle angerufen und nachgefragt. Dieser Nachweis wird erbracht (muss erbracht werden, wenn gewünscht). Im laufe des Tages werde ich nochmal versuchen mit meinem zuständigen Beamten beim Finanzamt zu telefonieren, wie das mit den Zulagen zu handhaben ist, die bereits beantragt wurden. Da dort ja die "alte" Depotnummer vermerkt ist zur Auszahlung. EDIT: auch vom Finanzamt habe ich die Bestätigung erhalten, dass dies möglich ist (aber auch diese Dame musste nachfragen ^^). Es genügt ein formloses Schreiben in dem ich dem Finanzamt die neuen Depotdaten mitteile, damit die Zulage dann dorthin überwiesen wird (nach Ablauf der (übernommenen) Sperrfrist). EDIT2: habe gerade noch bei AVL angerufen und dort wurde schon wieder gesagt, dass es nur zulagenschädlich möglich ist. Habe den entsprechenden Mitarbeiter aufgeklärt mit Verweis auf 5. VermbG § s.o. und der Herr entschuldigte sich und sagte so gut kenne er sich doch nicht aus, dass er dazu Stellung nehmen könne. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Imhoteph November 12, 2009 UPDATE: Das Finanzamt wollte erst nur den Betrag akzeptieren, den ich nach dem Übertrag in den Sparplan bei der DWS eingezahlt hatte. Nach erneutem einsenden der Kontoauszüge, Belege und der bestätigten gesperrten Übertragung meines Depots zur DWS wurden auch die Beiträge akzeptiert, welche ich vor dem Übertrag zur DWS in den Vertrag eingezahlt hatte, als er noch bei der Deutschen Bank lag. Einfacher wäre es gewesen, wenn die Deutsche Bank mir einen Beleg gegeben hätte. Trotz mehrfacher Anfrage (schriftlich und tel.) an die Deutsche Bank meinerseits und auch dem tel. Versprechen eines Mitarbeiters sich umgehend darum zu kümmern, bekam ich nichts. Diesem Mitarbeiter schickte ich auch extra noch eine schriftliche Erinnerung. Aber auch das half nichts. Die Deutsche Bank stellte sich stur. Sie war mir zwar vorher schon die unsympatischste Bank und durch diese Angelegenheit hat sich das nicht gebessert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag