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Jahresbescheinigung und Steuererklärung

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famacon

Ich habe die vorliegenden Werte für die Anlagen KAP und AUS aus den Jahresbescheinigungen entnommen. Dabei ein ausländischer Thesaurierer. Jedoch habe ich weitere ausländische Thesaurierer, zu denen keine Angaben aufgelistet werden???

 

Mir ist immer noch nicht ganz klar wie und wo ausländische Thesaurierer denn nun in der Steuererklärung anzugeben sind und wo ich die Werte herbekomme...

 

Help needed :blink:

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DAX43
Ich habe die vorliegenden Werte für die Anlagen KAP und AUS aus den Jahresbescheinigungen entnommen. Dabei ein ausländischer Thesaurierer. Jedoch habe ich weitere ausländische Thesaurierer, zu denen keine Angaben aufgelistet werden???

 

Mir ist immer noch nicht ganz klar wie und wo ausländische Thesaurierer denn nun in der Steuererklärung anzugeben sind und wo ich die Werte herbekomme...

 

Help needed :blink:

 

versuch es mal über den Bundesanzeiger.

 

www.ebundesanzeiger.de

 

Ist es z.B. ein Carmignac Fonds wird es klappen. Bei anderen weiss ich das nicht ob sie beim Bundesanzeiger Angaben machen.

 

DAX43

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famacon

Ich habe festgestellt, dass ich nur Jahresbescheinigungen und keine Jahressteuerbescheigungen von ING Diba und comdirect vorliegen habe. Wie sehen die aus?

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DAX43
Ich habe festgestellt, dass ich nur Jahresbescheinigungen und keine Jahressteuerbescheigungen von ING Diba und comdirect vorliegen habe. Wie sehen die aus?

 

müsstest du eigentlich schon bekommen haben ( Post Box ? )

 

 

Bei der ING Diba heisst es :

 

Informationen zu den Jahresend-

belegen 2007

 

Die ING-DiBa ist für das Jahr 2007 wie alle Kreditinstitute verpflichtet, für Konten und Depots eine Jahresbescheinigung zu erstellen. Diese muss dem amtlich vorgeschriebenen Muster entsprechen. Sie erleichtert Ihnen das Ausfüllen folgender Anlagen zur Einkommensteuer-/Feststellungserklärung:

 

Einkünfte aus Kapitalvermögen (Anlage KAP)

Ausländische Einkünfte und Steuern (Anlage AUS)

Sonstige Einkünfte (Anlage SO)

Die Jahresbescheinigung ersetzt jedoch nicht Ihre Jahressteuer-bescheinigung/en. Diese müssen Sie weiterhin zusammen mit Ihren Einkommensteuerunterlagen bei Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt einreichen, um Ihren Anspruch auf Anrechnung gezahlter Kapitalertrags- und/oder Zinsabschlagsteuer sowie des Solidaritätszuschlags geltend zu machen.

 

Bitte merken Sie sich folgende Termine für den Versand Ihrer Jahresendbelege (Jahressteuerbescheinigung, Erträgnisaufstellung, Jahresbescheinigung) vor:

 

Kunden ohne Direkt-Depot

Wir senden Ihnen Ihre Jahressteuerbescheinigung und die Jahresbescheinigung bis spätestens Mitte Februar per Post zu.

 

Wenn Sie keine Jahressteuerbescheinigung erhalten und Ihre Post-Box aktiviert haben, können Sie Ihre Jahresbescheinigung Mitte Februar ganz einfach in Ihrem persönlichen Postfach abrufen und dort ausdrucken.

 

Erhalten Sie keine Jahressteuerbescheinigung und haben keine aktive Post-Box, senden wir Ihnen Ihre Jahresbescheinigung auf Wunsch gerne zu. Bitte schicken Sie uns in diesem Fall einfach eine E-Mail oder wenden Sie sich telefonisch an unsere Kundenbetreuer unter 0180 2 / 34 22 24 (Festnetz der Dt. Telekom - 0,06 Euro pro Anruf, ggf. abweichende Mobiltarife).

 

Kunden mit Wertpapierdepot

Sie erhalten Ihre Jahressteuerbescheinigung/Erträgnisaufstellung für Ihr Wertpapierdepot und Ihre Konten bis spätestens Mitte März per Post.

 

Haben Sie Ihre Post-Box aktiviert, können Sie Ihre Erträgnisaufstellung ab Mitte März und Ihre Jahresbescheinigung ab Mitte April ganz einfach in Ihrem persönlichen Postfach abrufen und dort ausdrucken. Wenn Sie keine aktive Post-Box haben, erhalten Sie Ihre Unterlagen per Post.

 

 

DAX43

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geldbaer
· bearbeitet von geldbaer

Eine Jahressteuerbescheinigung erhältst Du nur, wenn tatsächlich Steuern abgeführt wurden. Eventuell sind ja keine Steuern angefallen oder sie lagen unter dem Freistellungsauftrag??

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famacon
Eine Jahressteuerbescheinigung erhältst Du nur, wenn tatsächlich Steuern abgeführt wurden. Eventuell sind ja keine Steuern angefallen oder sie lagen unter dem Freistellungsauftrag??

 

Es sind keine inländischen Steuern angefallen. Nur ausländische....

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geldbaer

Ohne jetzt Deine Verhältnisse zu kennen, würde ich mal denken, dass, wenn Du keine Steuern für Kapitalerträge zahlen musst, natürlich auch keine ausländischen Steuern angerechnet werden können.

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famacon
Ohne jetzt Deine Verhältnisse zu kennen, würde ich mal denken, dass, wenn Du keine Steuern für Kapitalerträge zahlen musst, natürlich auch keine ausländischen Steuern angerechnet werden können.

 

Und was ist mit der Quellensteuer für ausl. Aktien, die abgeführt wurde?

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Sven82

die Jahressteuerbescheinigung gibt es nicht online, nur per Post.

 

Hast du dir die Daten aus dem eBundesanzeiger für deine Fonds schon angeschaut???

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famacon
· bearbeitet von famacon
Hast du dir die Daten aus dem eBundesanzeiger für deine Fonds schon angeschaut???

 

Komm da nicht weiter.

 

Es geht um:

BGF - Emerging Europe Fund (LU0011850392)

BGF - World Energy Fund (LU0122376428)

Pictet Funds (LUX) - Water (LU0104884860)

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geldbaer
Und was ist mit der Quellensteuer für ausl. Aktien, die abgeführt wurde?

 

 

Ich denke mal, dass die nur mit Steuern auf Kapitalerträge verrechnet werden kann. Und wenn da nix ist....

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famacon
Ich denke mal, dass die nur mit Steuern auf Kapitalerträge verrechnet werden kann. Und wenn da nix ist....

 

Naja bei ner anderen Bank fielen schon Steuern an!

 

Mein größeres Problem bleiben nach wie vor die Thesaurierer! Ich weiß immer noch nicht wo ich was eintragen soll...

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Sven82
· bearbeitet von Sven82

ISIN für die Fonds wäre gut ;)

 

außerdem solltest du genauer beschreiben wo du nicht weiter kommst ... und schreib jetzt nicht überall

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