Maikel Sonntag um 08:12 · bearbeitet Sonntag um 08:15 von Maikel vor 14 Stunden von Jazzdrummer: Warum war denn keine Ausbuchung bei onvista möglich ? Dort gibt es doch ein pdf zum downloaden für Ausbuchung wertloser Aktien. Frage weil ich auch noch Depotleichen in meinem Depot habe.... Solche Papiere habe ich auch noch bei Onvista. Ich möchte die gerne behalten, da manche z.Zt. nicht handelbare Papiere doch noch wieder "auferstehen" können; z.B. Venezuela-Anleihen. Ich hoffe, daß Onvista jetzt eine Art "Direktübertrag" organsiert hat (wie sonst sollte das plötzlich so schnell gehen?), bei dem solche Papiere mit übertragen werden. Werde ich dort mal anfragen; ich habe jetzt nämlich auch die Kündigung bekommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chaconne Sonntag um 09:44 vor einer Stunde von Maikel: Solche Papiere habe ich auch noch bei Onvista. Ich möchte die gerne behalten, da manche z.Zt. nicht handelbare Papiere doch noch wieder "auferstehen" können; z.B. Venezuela-Anleihen. Ich hoffe, daß Onvista jetzt eine Art "Direktübertrag" organsiert hat (wie sonst sollte das plötzlich so schnell gehen?), bei dem solche Papiere mit übertragen werden. Werde ich dort mal anfragen; ich habe jetzt nämlich auch die Kündigung bekommen. Bei meinem Anruf letzte Woche bei onvista wurde mir gesagt dass der Übertrag auch 2-3 Wochen dauern könnte , je nachdem wo die Lagerstellen der Aktien, ETFs usw sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
morini Sonntag um 09:49 · bearbeitet Sonntag um 09:52 von morini vor 15 Stunden von Jazzdrummer: Warum war denn keine Ausbuchung bei onvista möglich ? Dort gibt es doch ein pdf zum downloaden für Ausbuchung wertloser Aktien. Frage weil ich auch noch Depotleichen in meinem Depot habe.... Ich frage mich gerade, wie du die Kursverluste nach der Ausbuchung wertloser Aktien in den Verlustverrechnungstopf übertragen bekommst. Geschieht das automatisch, oder geht das Geltendmachen von Kursverlusten in einem solchen Fall nur über die Steuererklärung? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Maikel Sonntag um 17:43 vor 23 Stunden von Jazzdrummer: Warum war denn keine Ausbuchung bei onvista möglich ? Dort gibt es doch ein pdf zum downloaden für Ausbuchung wertloser Aktien. Frage weil ich auch noch Depotleichen in meinem Depot habe.... Dazu eben in der FAQ der Aktionsseite gesehen: "Grundsätzlich können alle Gattungen zu comdirect übertragen werden. Eine Ausnahme stellen Gattungen dar, die generell aufgrund übergeordneter Vorgaben, z. B. Sanktionen, weder handelbar noch übertragbar sind. Diese verbleiben zunächst im Depot der onvista bank und werden an comdirect übertragen, wenn die Übertragung wieder zulässig ist. Dies gilt analog bei Überträgen an eine Fremdbank." Dann müßten Depots mit Depotleichen dort solange "virtuell" noch weiter bestehen; theoretisch denkbar unter den Fittichen der Mutter. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
koeln2999 Sonntag um 21:41 Ich werde zum Umgang mit wertlosen Aktien und meiner realen Erfahrung berichten. Dauert aber etwas. In meinem Fall sind die wertlosen Aktien die einer insolventen Firma. Onvista gibt die ab - man muss nur eine Bank finden, die sie annimmt. Das ist möglich, aber ich habe nur eine einzige gefunden Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hamster92 Montag um 09:30 Am 24.1.2025 um 10:03 von pvrrr: Ich möchte eigentlich einen Benefit für "den Aufwand", mit dem ich was anfangen kann. 3,90 + x + y + z finde ich nicht so sexy und 100 Euro haben sie mir bisher nicht geboten. Woraus genau leitest du diesen (vermeintlichen) Anspruch ab? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Geldhaber Montag um 10:28 vor 52 Minuten von Hamster92: Woraus genau leitest du diesen (vermeintlichen) Anspruch ab? @pvrrr"möchte" (!) einfach ein besseres Angebot haben. Da spricht doch nichts dagegen. Vielleicht bekommt er es noch, vielleicht auch nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Jazzdrummer Montag um 20:26 Am 26.1.2025 um 10:49 von morini: Ich frage mich gerade, wie du die Kursverluste nach der Ausbuchung wertloser Aktien in den Verlustverrechnungstopf übertragen bekommst. Geschieht das automatisch, oder geht das Geltendmachen von Kursverlusten in einem solchen Fall nur über die Steuererklärung? Das frage ich mich ja auch. Vielleicht werde ich mal probeweise bei onvista eine Position wertlos ausbuchen lassen und sehe dann was passiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
koeln2999 Montag um 20:49 vor 20 Minuten von Jazzdrummer: Das frage ich mich ja auch. Vielleicht werde ich mal probeweise bei onvista eine Position wertlos ausbuchen lassen und sehe dann was passiert. Es geht bei Onvista nicht in den Verlusttopf, Du müsstest es bei der Steuererklärung geltend machen. Ich habe es mehrfach von OnVista schriftlich mitgeteilt bekommen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Jazzdrummer vor 7 Stunden · bearbeitet vor 7 Stunden von Jazzdrummer vor 20 Stunden von koeln2999: Es geht bei Onvista nicht in den Verlusttopf, Du müsstest es bei der Steuererklärung geltend machen. Ich habe es mehrfach von OnVista schriftlich mitgeteilt bekommen Das ist mir bewusst. Ich gebe es bei der Steuererklärung an. Wer sagt mir denn, daß es beim anderen Broker nicht so ist. Dann kann ich doch vor dem Depotübertrag ausbuchen lassen, oder verstehe ich was nicht ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Belgien vor 6 Stunden vor 54 Minuten von Jazzdrummer: Wer sagt mir denn, daß es beim anderen Broker nicht so ist. Dann kann ich doch vor dem Depotübertrag ausbuchen lassen, oder verstehe ich was nicht ? Die Gesetzeslage ist eindeutig: Totalverluste können (wieder) in die Verlustverrechnungstöpfe wandern. Die Broker müssen ihre Systeme spätestens bis zum 31.12. an diese Gesetzeslage anpassen. Onvista hat nachvollziehbarerweise in der aktuellen Phase der Selbstauflösung keine Lust, noch irgendeinen Euro in die Anpassung ihrer technischen Systeme zu investieren und wird die Änderung vor Schließung nicht mehr implementieren. Andere Broker wie Consors, Comdirect, Flatex u.a. haben bereits vor Wochen gemeldet, dass sie Totalverluste wieder automatisch in die Verlustverrechnungstöpfe einbuchen. Wie Dein (zukünftiger) Broker dies aktuell handhabt, kannst Du bei ihm erfragen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Jazzdrummer vor 4 Stunden vor einer Stunde von Belgien: Alles klar. Danke für die Info. Gibt es hier jemand, der dies schon gemacht hat (also zu comdirect oder consors übertragen) und wurden denn da die ehemaligen Einstandspreise der "wertlosen Aktien" übernommen ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
koeln2999 vor 4 Stunden @Belgien: Du hattest vor einiger Zeit hier auf die veränderte Gesetzeslage hingewiesen und auch entsprechende Nachweise hier verlinkt. Wen es interessiert, der kann hier ein wenig zurücklesen und findet dass dann. Ich bin Dir hierfür heute noch dankbar, auch wenn jetzt eine Geschichte beginnt. Ich möchte diesen Verlust nicht über die Steuererklärung geltend machen, da der in der Steuererklärung geltend gemachte Verlust nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet werden kann. Da ich gleichzeitig einen hohen Verlusttopf bei OnVista führe und ich nicht absehen kann, in wie vielen Jahren ich ihn mit Gewinnen so auflösen kann, dass ich DANACH über die Steuererklärung verrechnen kann,möchte ich eine Ausbuchung nur, wenn der Verlust direkt in den Verlusttopf wandert. Mit dieser Ausgangslage und der neuen Gesetzeslage habe ich mich dann hingesetzt und eine Vielzahl von Brokern angeschrieben und denen folgende Fragen gestellt: 1) Nehmen Sie bei einem Depotübertrag meine wertlosen Aktien mit der WKN A1W8LN an? 2) Wenn Sie diese annehmen und ich mein Depot zu Ihnen übertrage, setzen Sie die Gesetzänderung ab 2025 um und stellen die Verluste in den Verlusttopf ein? Ich bekam dann von einigen Brokern eine schriftliche Antwort und füge die mal wortwörtlich hier ein: Antwort der ING Zu Frage 1: Ihre myFC Holding-Aktien, ISIN SE0005505898, können Sie also nicht zu uns übertragen - leider. Zu Frage 2: Ja, wir werden diese Änderung ab 2025 bei uns so umsetzen Antwort der Comdirect (19.12.2024) Zu Frage 1: Ob gegenwertlose Papiere übertragbar sind, hängt von diversen Faktoren ab, z. B. der Verwahrart und dem Stand des Insolvenzverfahrens. Eine klare Aussage zum Übertrag können wir daher leider nicht treffen. Zu Frage 2: Aktuell ist es leider noch nicht möglich, die Ausbuchung gegenwertloser Papiere in die Verlustverrechnung einfließen zu lassen. Sollte sich die Gesetzgebung dahingehend ändern, werden wir diese Änderung selbstverständlich unmittelbar für unsere Kunden umsetzen. Antwort von Consors Zu Frage 1: Gerne haben wir Ihre Anfrage in der Fachabteilung recherchiert. Zum aktuellen Zeitpunkt können wir die Wertpapier A1W8LN - MYFC HOLDING AB AK einbuchen. Wie Sie bereits bemerkt haben, findet in dieser Gattung derzeitig kein Handel statt. Zu Frage 2: Die Verlustverrechnung für wertlose Wirtschaftsgüter können wir erst ab dem 01.01.2025 durchführen. Für das Jahr 2024 gilt das bisherige Verfahren: Ausweis des Verlusts in der Jahressteuerbescheinigung. Die Verrechnung kann der Anleger im Rahmen seiner Veranlagung bei seinem zuständigen Finanzamt beantragen. FAZIT Ich habe 3 sehr unterschiedliche Antworten erhalten. Die Antwort der ING war für mich o.k. - sie setzen die Gesetzänderung um, nehmen aber meine Aktien nicht an Die Antwort von Comdirect war völlig inakzeptabel. Man hat die konkret angegebene WKN/ISIN nicht geprüft und eine allgemeine Antwort gegeben. Zudem ist die Gesetzänderung dem Kundenservice hier gar nicht bekannt. Die Antwort von Consors war für mich o.k. - sie nehmen meine Aktien an und setzen die Gesetzänderung ab 01.01.2025 um. Alle anderen Broker die geantwortet haben, nehmen keine wertlosen Aktien an ENTSCHEIDUNG UND WEITERES VORGEHEN Da ich von OnVista leider weg muss, habe ich mich entschieden, ein Dopot bei Consors zu eröffnen und meine Aktien von Onvista dorthin zu übertragen. Die Depoteröffnung wurde in 3 Arbeitstagen so umgesetzt dass ich bei Consors traden konnte - vorbildlich. Ich habe dann OnVista im Januar den Auftrag erteilt, zunächst 8 WKN zu Consors zu übertragen - die wertlosen Papiere waren natürlich Bestandteil. OnVista hat das innerhalb einer Woche umgesetzt (vorbildlich) und Consors hat wie zugesagt die wertlosen Aktien angenommen und ins Depot eingebucht. Das ist alles sehr glatt gelaufen DAS PROBLEM Ich möchte nun natürlich die wertlosen Aktien ausbuchen lassen und in einen Verlusttopf übertragen lassen. Beim Studium der FAQ von Consors war ich das erste Mal verwundert. Dort stand zumindest letzte Woche noch, dass die Verluste, die bei der Ausbuchung wertloser Aktien entstehen, über die Steuererklärung geltend gemacht werden müssen. Na gut, man hat die FAQ noch nicht entsprechend angepasst - sollte nicht so sein, kann aber "passieren". Da ich auf Nummer sicher gehen wollte, habe ich dann den Kundenservice erneut angeschrieben und bezüglich der Folgen der Ausbuchung nachgefragt, damit ich etwas in der and habe. Die Antwort, die ich erhalten habe, kopiere ich wortwörtlich hier ein: Buchen Sie die Wertpapiere einfach wertlos aus. Die Kosten dafür betragen 19,95 EUR pro Wertpapierposition. Bitte senden Sie uns Ihren unterschriebenen Auftrag als Fax oder mit der Post zu. Das Formular finden Sie hier: https://www.consorsbank.de/content/dam/de-cb/editorial/nc/formulare/depot-sparplan/wertlosausbuchung.pdf Wichtig zu wissen: Den von Ihnen vereinnahmten Verlust dürfen wir nicht in Ihren Verlusttopf einstellen. Ab dem Steuerjahr 2022 weisen wir derartige Verluste in Ihrer Jahressteuerbescheinigung aus, sofern die Anschaffung ab dem 01.01.2009 erfolgte. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Steuerberater oder Ihrem Finanzamt, ob eine Verlustverrechnung in Ihrer Steuererklärung möglich ist. Alternativ behalten Sie Ihre Wertpapiere kostenlos in Ihrem Depot. Sobald wir eine Meldung von der Lagerstelle bekommen, buchen wir das Wertpapier kostenlos aus. Ob und wann das passiert, ist uns nicht bekannt. Oder Sie lassen Ihre Stücke übertragen. Bitte informieren Sie sich bei der Empfängerbank, wie der Übertrag möglich ist. Viele Banken nehmen wertlose Wertpapiere nicht an. Falls der Übertrag möglich ist, verlangen wir dafür keine Gebühren. Das ist nun eine nicht nur sehr überraschende, sondern auch extrem unbefriedigende Antwort. Nicht nur dass man sich nun nicht mehr an die Zusage gebunden fühlt, die dazu geführt hat, dass ich überhaupt ein Depot bei Consors eröffnet habe. Erschwerend kommt nun hinzu, dass ich die wertlosen Aktien nicht mehr da wegbekomme. Ich überlege aktuell wie ich damit umgehe. Ganz sicher belasse ich es nicht dabei, aber wenn man hart bleibt, dann stehe ich da. Es kann sein dass ich an einen "ahnungslosen" geraten bin, oder aber dass man die Umstellung der Systeme noch nicht vorgenommen hat. Zweiteres wäre nicht schlimm, denn ich kann ja einige Wochen warten, aber dann wäre die Antwort wohl anders ausgefallen und das in Kombi mit den FAQ - das ist schon seltsam. @Belgien: Du bist ja sehr gut informiert. Hast Du auch noch einen Nachweis welche Banken die Gesetzänderung umsetzen wollen und speziell was über Consors? Ich habe mir jetzt mal die Mühe gemacht, das alles ausführlich hier aufzulisten, um dem Forum was zurückzugeben - auch wenn ich hier letzte Woche schon beschimft wurde, weil ich auf mein Recht bestehen möchte. Ich habe ürigens auch ein Depot bei der Comdirect eröffnet und OnVista mit dem Übertrag der verbliebenen Positionen beauftragt - der eine zugesagte Tag für in Deutschland gelagerte Aktien ist schon verstrichen. Ist nicht so schlimm, aber es war mir klar, dass man es nicht schafft, die schriftlich geschickten Zusagen einzuhalten. vor 21 Minuten von Jazzdrummer: Alles klar. Danke für die Info. Gibt es hier jemand, der dies schon gemacht hat (also zu comdirect oder consors übertragen) und wurden denn da die ehemaligen Einstandspreise der "wertlosen Aktien" übernommen ? Ja, die Einstandspreise wurde übernommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlowHand7 vor 3 Stunden vor 55 Minuten von koeln2999: DAS PROBLEM Ich möchte nun natürlich die wertlosen Aktien ausbuchen lassen und in einen Verlusttopf übertragen lassen. Beim Studium der FAQ von Consors war ich das erste Mal verwundert. Dort stand zumindest letzte Woche noch, dass die Verluste, die bei der Ausbuchung wertloser Aktien entstehen, über die Steuererklärung geltend gemacht werden müssen. Na gut, man hat die FAQ noch nicht entsprechend angepasst - sollte nicht so sein, kann aber "passieren". Da ich auf Nummer sicher gehen wollte, habe ich dann den Kundenservice erneut angeschrieben und bezüglich der Folgen der Ausbuchung nachgefragt, damit ich etwas in der and habe. Die Antwort, die ich erhalten habe, kopiere ich wortwörtlich hier ein: Buchen Sie die Wertpapiere einfach wertlos aus. Die Kosten dafür betragen 19,95 EUR pro Wertpapierposition. Bitte senden Sie uns Ihren unterschriebenen Auftrag als Fax oder mit der Post zu. Das Formular finden Sie hier: https://www.consorsbank.de/content/dam/de-cb/editorial/nc/formulare/depot-sparplan/wertlosausbuchung.pdf Wichtig zu wissen: Den von Ihnen vereinnahmten Verlust dürfen wir nicht in Ihren Verlusttopf einstellen. Ab dem Steuerjahr 2022 weisen wir derartige Verluste in Ihrer Jahressteuerbescheinigung aus, sofern die Anschaffung ab dem 01.01.2009 erfolgte. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Steuerberater oder Ihrem Finanzamt, ob eine Verlustverrechnung in Ihrer Steuererklärung möglich ist. Das ist nun eine nicht nur sehr überraschende, sondern auch extrem unbefriedigende Antwort. Nicht nur dass man sich nun nicht mehr an die Zusage gebunden fühlt, die dazu geführt hat, dass ich überhaupt ein Depot bei Consors eröffnet habe. Erschwerend kommt nun hinzu, dass ich die wertlosen Aktien nicht mehr da wegbekomme. Ich überlege aktuell wie ich damit umgehe. Ganz sicher belasse ich es nicht dabei, aber wenn man hart bleibt, dann stehe ich da. Das ist doch sicherlich ein Standard-Text der inzwischen veraltet ist. Consors hat doch gerade zum Jahresbeginn die Änderungen des Gesetzes angeblich umgesetzt. Nochmal nachfragen und auf eine aktuelle Antwort bestehen. Wenn es um einen größeren Betrag geht den du keinesfalls nur bescheinigt haben willst kannst du auch auf Nummer sicher gehen. Nur eine Aktie in ein zweites Depot übertragen und dort ausbuchen lassen. Dann siehst du ja was passiert. Kostet dich halt die 19,95 EUR plus den Verlust der einen Aktie. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Belgien vor 3 Stunden · bearbeitet vor 1 Stunde von Belgien Das Jahressteuergesetz 2024 beinhaltet die Aufhebung des besonderen Verlustverrechnungskreises bei Termingeschäften und der betragsmäßigen Beschränkung der Verrechenbarkeit von Verlusten aus Forderungsausfällen („Totalverlust“). In beiden Fällen darf (ab 01.01.26 muss) der Broker in den entsprechenden Fällen Verluste (wieder) in die entsprechenden Verlustverrechnungstöpfe einstellen. Consors hat seine Kunden Ende letzten Jahres über die Aufhebung des besonderen Verlustverrechnungskreises bei Termingeschäften und die Einbuchung von entstehenden Verlusten in den Verlustverrechnungstopf „sonstige Erträge“ informiert. Ich ging beim flüchtigen Lesen (da es mich nicht betrifft) davon aus, dass Consors das Jahressteuergesetz damit schon frühzeitig umgesetzt hat. Es kann jedoch sein, dass Consors die beiden Veränderungen des Jahressteuergesetzes nicht gleichzeitig, sondern nacheinander umsetzt und die automatische Einstellung von Totalverlusten in den entsprechenden Verlustverrechnungstopf noch nicht umgesetzt ist. Comdirect hat seine Kunden Ende letzten Jahres in ähnlicher Weise informiert. Flatex hat Anfang Dezember seine Kunden informiert, das Jahressteuergesetz bankseitig ab dem 01.01.25 umzusetzen. In dieser Information hat Flatex explizit beide Veränderungen (Termingeschäfte, Totalverluste) genannt und die bankseitige Einbuchung von Verlusten in die entsprechenden Verlustverrechnungstöpfe ab 01.01.25 zugesagt. Ich habe vielfach in Foren gelesen, dass etliche Broker wertlose Wertpapierpositionen bei Depotüberträgen nicht annehmen (ich selbst hatte noch nie eine Depotleiche und kann daher keine eigenen Erfahrungen beisteuern). Daher ist eine Vorabanfrage, ob ein Broker Wertpapier xyz annehmen würde, sinnvoll. Sparen kann man sich eine solche Anfrage, wenn es sich um ein Wertpapier handelt, das unter die derzeitigen Sanktionen fällt. Solche Wertpapiere können aktuell nicht übertragen werden, da sie gesperrt sind. In Deinem konkreten Fall würde ich mit der Wertlosausbuchung bei Consors warten, bis Consors Dir bestätigt, dass der Totalverlust in den Verlustverrechnungstopf eingebucht wird. Frag einfach in monatlichen Abständen nach, ob sie das Jahressteuergesetz jetzt komplett umgesetzt haben und Totalverluste aus Wertlosausbuchungen wieder im Verlustverrechnungstopf landen. EDIT: Die geäußerte Annahme („Es kann jedoch sein, dass Consors die beiden Veränderungen des Jahressteuergesetzes nicht gleichzeitig, sondern nacheinander umsetzt und die automatische Einstellung von Totalverlusten in den entsprechenden Verlustverrechnungstopf noch nicht umgesetzt ist.“) habe ich jetzt in den Steuernews der BNP Paribas bestätigt gefunden: Zitat Abschaffung der Verlustverrechnungsbeschränkungen bei Termingeschäften und wertlosen Wirtschaftsgütern Die Verrechnungsbeschränkungen bei Termingeschäften und wertlosen Wirtschaftsgütern wurden vom Gesetzgeber für alle offenen Fälle rückwirkend aufgehoben. Entsprechende Verluste können wieder mit allen Kapitalerträgen verrechnet werden. Es gibt keine Höchstgrenze mehr. Verluste aus Termingeschäften auf den bei der Consorsbank geführten Depotkonten werden bereits ab dem 20.12.2024 wieder im Verlustverrechnungstopf allgemein berücksichtigt. Bezüglich der wertlosen Wirtschaftsgüter arbeiten wir derzeit noch an einer Umsetzung in unseren Systemen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag