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OnVista Bank

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intInvest
· bearbeitet von intInvest
vor 7 Minuten von PiusAugustus:

Letzendlich darf ich in der Summe ja nicht über meine 801€ kommen, sobald ich aber bei einem broker was ändere muss ich es bei dem anderen ja auch machen. Wann genau werden die Daten an das Finanzamt übermittelt, passiert das quasi sofort oder immer erst am Ende des Jahres? 

Du kannst das (fast) beliebig ändern. Das einzige was nicht geht ist, den Freibetrag kleiner zu machen als die Höhe in der er schon genutzt wurde.

Beispiel: OnVista Freibetrag 100€ , bereits genutzt 10€ -> du kannst den Freibetrag nicht auf unter 10€ ändern.

Was auch geht: OnVista, keine Freibetrag, 23€ Steuern bezahlt -> Freibetrag einrichten und je nach Höhe des Freibetrags werden dir die 23€ rückwirkend zum Teil / ganz erstattet (je nach Höhe des gültigen Freibetrags).

 

 

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BFler

Oder wenn kein Freistellungsauftrag gestellt wurde, bei der Steuererklärung die kohle wieder holen.

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PiusAugustus

Danke für die Antworten! Dann werde ich mal ein bisschen Freibetrag auf TR verteilen und von Onvista nehmen. 

 

:thumbsup:

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chirlu
vor einer Stunde von PiusAugustus:

Wann genau werden die Daten an das Finanzamt übermittelt, passiert das quasi sofort oder immer erst am Ende des Jahres? 

 

Erst im neuen Jahr. Es werden auch nur die tatsächlich freigestellten Beträge gemeldet, also nur der genutzte Teil des Freistellungsauftrags.

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PiusAugustus

Das bedeutet also, dass ich theoretisch bei beiden Depots einfach 801€ angeben kann, und dann bei der Steuererklärung zahlen muss, wenn ich in der Summe die 801€ überschreite? Oder habe ich mich dann schon strafbar gemacht? 

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Das bedeutet also, dass ich theoretisch bei beiden Depots einfach 801€ angeben kann, und dann bei der Steuererklärung zahlen muss, wenn ich in der Summe die 801€ überschreite? Oder habe ich mich dann schon strafbar gemacht?

"Strafbar" ist jetzt ein schweres Geschütz, aber wenn man es genau nimmt: Ja.

 

In der Realität ist das aber meist kein großes Ding (zumindest beim ersten mal), solange man es später richtigstellt.

 

Stefan

 

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chirlu
vor 10 Minuten von PiusAugustus:

Das bedeutet also, dass ich theoretisch bei beiden Depots einfach 801€ angeben kann, und dann bei der Steuererklärung zahlen muss, wenn ich in der Summe die 801€ überschreite? Oder habe ich mich dann schon strafbar gemacht? 

 

Ja, das wäre nicht gut. Kann vielleicht mal versehentlich passieren, aber sollte keinesfalls der Normalfall werden.

 

Beiden 801 Euro Freibetrag erteilen und dann einmal 300 Euro und einmal 200 Euro nutzen ist eher machbar und fällt zumindest nicht auf; ist aber auch nicht ganz korrekt, weil du mit dem Freistellungsauftrag versicherst, daß die Gesamtsumme aller Aufträge nicht über 801 Euro liegt.

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PiusAugustus

Dann teile ich das 70/30 oder so auf und kann ja schauen wie das Jahr so läuft und eventuell das nochmal anpassen. 

 

Vielen Dank für die Antworten!! 

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Ramstein
vor 23 Minuten von PiusAugustus:

Das bedeutet also, dass ich theoretisch bei beiden Depots einfach 801€ angeben kann, und dann bei der Steuererklärung zahlen muss, wenn ich in der Summe die 801€ überschreite? Oder habe ich mich dann schon strafbar gemacht? 


Bist du wild darauf, dass dir das Finanzamt Steuerzinterziehung oder Steuerverkürzung unterstellt und den Fall an die Steuerfahndung gibt?

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PiusAugustus

Natürlich nicht, genau daher habe ich die ja die Frage gestellt ab wann man sich strafbar macht. 

 

 

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Quailman
vor 10 Stunden von Ramstein:


Bist du wild darauf, dass dir das Finanzamt Steuerzinterziehung oder Steuerverkürzung unterstellt und den Fall an die Steuerfahndung gibt?

Glaube kaum, dass wegen 801€ (Einnahmen) die Steuerfahndung ausrückt. Das wird per Kontrollmaterial ans FA geschickt, die fordern dich auf Stellung zu nehmen und ändern ggf. Den Bescheid. 

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Glaube kaum, dass wegen 801€ (Einnahmen) die Steuerfahndung ausrückt.

Erstens, wer sagt denn, dass es nur 801 Euro sind? Man kann das auch bei mehr als 2 Banken machen.

Und zweitens gibt es zahlreiche Verfahren wegen deutlich weniger ... (es geht halt auch um Abschreckung, oder halt um's Prinzip).

 

Zitat

Natürlich nicht, genau daher habe ich die ja die Frage gestellt ab wann man sich strafbar macht. 

Und ich hatte dir geantwortet: Ab dem ersten Euro zuviel steuerfrei.

Wenn hingegen nur die Freistellungsaufträge zu hoch sind diese aber gar nicht über Gebühr genutzt werden ist das eine Grauzone - das dürfte imho nur eine Vertragsverletzung sein (auch über den Sparer-Pauschbetrag schließt man ja eine Art Vertrag mit der Bank).

 

Zum Abschluss nochmal was grundsätzliches: Die ganze Problematik betrifft doch eh' nur wenige. Entweder liegt man deutlich unter 801 Euro, dann kann man großzügig verteilen, oder aber man liegt darüber und dann nimmt' man halt die Bank mit dem größten Depot (damit der Steuervorteil möglichst schnell kommt).

Nur wer fast genau 801 Euro Kapitalerträge hat muss etwas genauer planen, und da bietet es sich beispielsweise an nur 600 Euro aufzuteilen und mit den restlichen 200 Euro dann im Laufe des Jahres Lücken aufzufüllen.

 

Stefan

 

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wodorne
· bearbeitet von wodorne
PS

Hallo!

Wie handhabt es OnVista eigentlich, wenn man zum bestehenden Depot noch ein weiteres Depot einrichtet? Wird das über das selbe Abrechnungskonto laufen, bleibt es bei einem Login oder wird das vollständig getrennt. Die telefonische Auskunft ist widersprüchlich ...

Hat da jemand Erfahrung?

PS: Auch interessant ist die Bearbeitungszeit, da ich mein Flatex-Depot zu OV transferieren will, bevor dort Gebühren anfallen

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monopolyspieler

Die Bearbeitungszeit von Flatex wäre sicher relevanter.

Als damals die DAB zur Consorsbank zwangsmigriert wurde, sind auch viele Leute weg.

Da sind die bei Consors abgesoffen mit abgehenden Depotwechseln und entsprechend hat es sehr lange gedauert.

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wodorne
vor 15 Minuten von monopolyspieler:

Die Bearbeitungszeit von Flatex wäre sicher relevanter.

 

Ich denke, dass ich bei Flatex jederzeit den neuen Geschäftsbedingungen widersprechen kann. Dann werden die vermutlich kündigen und wissen wollen, wohin das Depot gehen soll. Das Ziel könnte OnVista sein. Allerdings überlege ich mir angesichts der möglichen Ausfälle wie kürzlich bei der DKB inzwischen, ob es wirklich klug ist, wenn ich mich von einer Depot-Verbindung abhängig mache. Das ist zwar ist komfortabler, aber mit Risiken verbunden.

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Belgien
· bearbeitet von Belgien
vor 10 Stunden von wodorne:

 

Wie handhabt es OnVista eigentlich, wenn man zum bestehenden Depot noch ein weiteres Depot einrichtet? Wird das über das selbe Abrechnungskonto laufen, bleibt es bei einem Login oder wird das vollständig getrennt. Die telefonische Auskunft ist widersprüchlich ...

Hat da jemand Erfahrung?

PS: Auch interessant ist die Bearbeitungszeit, da ich mein Flatex-Depot zu OV transferieren will, bevor dort Gebühren anfallen


Das zweite Depot bekommt ein eigenes Verrechnungskonto. Der Online-Zugriff auf beide Depots erfolgt über denselben - für das erste Depot eingerichteten - Shortcode und Passwort. Man kann nach dem Einloggen zwischen den beiden Depots/Konten hin- und herschalten und definiert eins von beiden als Default, das nach dem Einloggen zunächst angezeigt wird. Ein Überweisen zwischen den beiden Verrechnungskonten soll telefonisch möglich sein und zeitnah ausgeführt werden (noch nicht selbst ausprobiert), online sind nur Überweisungen auf das jeweils hinterlegte Referenzkonto möglich.

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wodorne

@Belgien Danke!

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blackearth
vor 16 Stunden von Belgien:


Das zweite Depot bekommt ein eigenes Verrechnungskonto. Der Online-Zugriff auf beide Depots erfolgt über denselben - für das erste Depot eingerichteten - Shortcode und Passwort. Man kann nach dem Einloggen zwischen den beiden Depots/Konten hin- und herschalten und definiert eins von beiden als Default, das nach dem Einloggen zunächst angezeigt wird. Ein Überweisen zwischen den beiden Verrechnungskonten soll telefonisch möglich sein und zeitnah ausgeführt werden (noch nicht selbst ausprobiert), online sind nur Überweisungen auf das jeweils hinterlegte Referenzkonto möglich.

Sind beide Depots dann steuerlich getrennt wenn die unter einer Haube laufen, oder wird z.B. für beide Depots dann derselbe Freistellungsauftrag und dieselben Verlustverrechnungstöpfe genutzt? Wäre für ausländische Einzelaktien welche Dividenden ausschütten gut zu wissen bzgl. Quellensteuer etc. diese würde ich ggf. von Flatex auf ein zweitdepot bei OnVista umsiedeln wollen (steuerliche Trennung der Depots vorausgesetzt).

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wodorne

Die Steuern sind an die Person gebunden. Also ein Freistellungsauftrag und Steuertopf für alle Depots bei der Bank.

Allerdings: Hat man das gleiche Wertpapier in beiden Depots, dann kann man steuern, welche Position verkauft wird. Das ist nützlich, wenn Altanlagen zu anderen steuerlichen Regeln angeschafft sind als den heute gültigen. Aber auch wenn für alles schon Kursgewinne steuerpflichtig sind, ist es interessant zu trennen, weil man dann die teuer eingekauften Papiere zuerst verkaufen kann.

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blackearth

Danke für die info. Dann muss ich mich wohl nach einer alternativen Lösung umsehen.

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Belgien
vor 3 Stunden von wodorne:

Die Steuern sind an die Person gebunden. Also ein Freistellungsauftrag und Steuertopf für alle Depots bei der Bank.

 


Die Aussage gilt nicht nur für die Onvista Bank, sondern wird von allen Banken so gehandhabt (ich habe auch bei anderen Banken tlw. zwei Depots, steuerlich wird jeweils auf Kunden- und nicht auf Depotebene abgerechnet).

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chirlu
vor 30 Minuten von Belgien:

ich habe auch bei anderen Banken tlw. zwei Depots, steuerlich wird jeweils auf Kunden- und nicht auf Depotebene abgerechnet

 

Nur sofern ein Freistellungsauftrag vorliegt.

 

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Clumsy

Wielange hat die Depoteröffnung ungefähr bei euch gedauert?

Also die jetzt kürzlich den Antrag gestellt haben.

 

Wir haben alles inkl. PostIdent letzten Montag abgeschickt.

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Merol Rolod
vor 1 Stunde von Belgien:


Die Aussage gilt nicht nur für die Onvista Bank, sondern wird von allen Banken so gehandhabt (ich habe auch bei anderen Banken tlw. zwei Depots, steuerlich wird jeweils auf Kunden- und nicht auf Depotebene abgerechnet).

Würde ich so pauschal nicht bestätigen. Ich hatte bei der Comdirect für das Zweitdepot eigene Verlusttöpfe. Ob das jedoch noch aktuell ist, kann ich nicht sagen.

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chirlu
vor einer Stunde von Merol Rolod:

Ich hatte bei der Comdirect für das Zweitdepot eigene Verlusttöpfe.

 

Schlußfolgerung: Du hattest keinen Freistellungsauftrag erteilt. (S.o.)

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