Sapine März 15, 2009 · bearbeitet März 15, 2009 von Sapine Bausparkassen dürfen weiter Abschlussgebühr kassierenMillionen Bausparkunden können vorerst nicht mit einer Erstattung gezahlter Abschlussgebühren rechnen. Das Landgericht Heilbronn entschied im Musterverfahren gegen die Bausparkasse Schwäbisch-Hall, dass Anbieter beim Abschluss eines Bausparvertrags weiterhin eine Gebühr verlangen dürfen. ... Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verbraucherzentrale kündigte umgehend an, in Berufung zu gehen. Falls nötig, wollen die Verbraucherschützer bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) ziehen. In diesem Fall dürfte es frühestens in zwei bis drei Jahren eine endgültige Entscheidung geben. Quelle: Financial Times Deutschland Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Muggel März 16, 2009 Ich verstehe die VBZ nicht. Die FAZ stellt schon richtig fest: "akademische Sandkastenspiele" Viel wichtiger wäre es für die VBZ Produktvor- und nachteile genau darzustellen, denn bei 31 Millionen Bausparkonten haben viele (viel zu viele) das falsche Produkt. Deswegen will ich dies nicht verteufeln aber man kann schon genau untersuchen, ob sich das im Einzelfall lohnt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Luxor Januar 1, 2011 sollte man nach dem neuen urteil vom 7.12.2010 überhaupt noch den musterbrief losschicken? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
35sebastian Januar 1, 2011 sollte man nach dem neuen urteil vom 7.12.2010 überhaupt noch den musterbrief losschicken? Du kannst alles tun. Was andere über den Fall denken, haben sie vor langer Zeit schon umfassend gesagt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag