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HatschiPu

Verbraucherschützer klagen gegen Bausparkassen

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HatschiPu
· bearbeitet von HatschiPu
Verbraucherschützer klagen gegen Bausparkassen

 

Umstrittene Praxis: Bausparkassen verrechnen bei jedem Vertragsabschluss eine Gebühr von bis zu 500 Euro - Verbraucherschützer halten das für Abzocke und ziehen vor Gericht.

 

Deutschlands größte Verbraucherzentrale geht gegen die Gebühren der Bausparkassen vor. Mit Abmahnungen gegen drei ausgewählte Institute wolle man die Gebührenpraxis der Branche insgesamt kippen, kündigte der Chef der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Klaus Müller, an.

 

Die Verbraucherschützer halten die Abschluss- und Darlehensgebühren der

Bausparkassen für rechtswidrig. Die Millionen Bausparer sollten ihre Ansprüche, die sich auf mehrere Milliarden Euro summierten, jetzt geltend machen.

 

Überwiegend für Provisionen

 

Wenn sich die Juristen der Verbraucherzentrale vor Gericht durchsetzen, können die Besitzer der rund 30 Millionen Bausparverträge in Deutschland davon zum Teil erheblich profitieren. Bei einem 30.000-Euro-Vertrag werde den Kunden beim Abschluss zwischen 300 und 480 Euro abverlangt - was 1 bis 1,6 Prozent der Darlehenssumme entspreche. Bei der Darlehensvergabe würden in vielen Fällen weitere 300 Euro fällig. Bei einem 50.000-Euro-Vertrag könne sich dies samt Zinseszins-Effekt auf 1800 Euro summieren.

 

Die Verbraucherschützer sehen sich durch einen Hinweis des Bundesgerichtshofs in ihrem Vorstoß bestärkt. Danach können Kreditinstitute Gebühren nur für Leistungen verlangen, die sie vertraglich vereinbart für den Kunden erbringen. Die Gebühren der Bausparkassen würden aber nicht für eine Kunden-Dienstleistung erbracht, sondern flössen überwiegend in Provisionen ihrer Vertreter. Letztlich handele es sich also um Vertriebskosten, die auf diese

Weise gedeckt würden, eigentlich aber im Effektivzins enthalten sein müssten.

 

"Allgemein üblich"

 

Mit den Musterverfahren will die Verbraucherzentrale für die Bausparer in zwei bis drei Jahren ein Urteil erstreiten. Deswegen haben die Bausparkasse Schwäbisch Hall, die LBS West und der Deutsche Ring Bausparkasse Abmahnungen und Unterlassungsbegehren erhalten. Bausparer sollten mit im Internet abrufbaren Musterbriefen eine Korrektur des aktuellen

Vertragskontostandes verlangen. Auch nach Ablauf des Vertrages könnten noch mindestens bis zu drei Jahre rückwirkend Ansprüche geltend gemacht werden.

 

Der Verband der privaten Bausparkassen bezeichnete die Rechtsauffassung der Verbraucherschützer als falsch. Mit dieser "juristischen Einzelmeinung" würden die Verbraucher lediglich verunsichert, teilte ein Verbandssprecher in Berlin mit. Die Abschlussgebühr sei "allgemein üblich", von der Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungen bestätigt und vom Bundeskartellamt genehmigt. Maßgeblich sei, dass die Entgelte mit dem Kunden konkret vereinbart und für ihn hinreichend transparent seien.

 

Die 25 Bausparkassen am deutschen Markt haben mehr als 30 Millionen Verträge mit einer Bausparsumme von 743 Milliarden Euro im Bestand. Bei den 15 privaten Instituten liegt die durchschnittliche Vertragssumme bei 30.000 Euro.

 

(sueddeutsche.de/dpa/jkf/jkr)

 

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/,ra9m1/finanzen...kel/419/176883/

 

 

Hört sich doch gut an. :thumbsup: Schade, dass es wohl 2-3 Jahre dauern wird, bis eine rechtskräftige Entscheidung beim BGH erwirkt wird.

 

 

Hier noch der Link zu der federführenden Verbraucherzentrale: http://www.vz-nrw.de/html/static/link429661A.html

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Muggel

Der Vorstoss der VBZ in allen Ehren, aber bei den Abschlussgebühren werden diese scheitern. Denn hier greift die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht. Bausparen ist eben Spar- und Darlehensvorgang in einem Produkt und dies nach Bausparkassengesetz mit einem Rechtsanspruch auf ein zinsfestes Darlehen, jedoch nicht mit der Abnahmepflicht für ein solches Darlehen.

 

Und genau dort werden die Rechtsabteilungen der Bausparkassen ansetzen. Und die Abschlussgebühr hat nichts mit Provisionen zu tun!!! Niemand soll glauben, dass sich z.Bsp Volksbanken für lächerliche 1% abspeisen lassen.

 

Bei den Darlehensgebühren hat die VBZ (aufgrund der Bundesgerichtsentscheidung zu Einpreisung der Kosten in die Zinsen) sehr gute Chancen und ich würde jedem raten,von den Musterbriefen Gebrauch zu machen und sich seine Ansprüche zu sichern.

 

Interessant finde ich die Auswahl der verklagten Bausparkassen: Schwäbisch Hall verlangt schon mehreren Tarifgenerationen keine Darlehensgebühren, jedoch sind deren Mitbewerber LBS, BHW und vor allem Wüstenrot recht kreativ bei Ihren Darlehensgebühren. Ich kann mir vorstellen, dass bei Klagereduzierung durch die VBZ die größte private Bausparkasse durchaus Interesse an einem rechtskräftigen Urteil hätte, denn Wüstenrot hängt eh schon in den Seilen.

Man hat ja fast den Eindruck, dass da der Mitbewerber um drei Ecken eine mitkriegen soll. Egal - für uns Verbraucher wäre es gut.

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Herr S.

Na toll, sorgen wir doch dafür das alle Bausparkassen und Banken keine Gebühren mehr erheben dürfen.

Wieviele Menschen arbeiten in diesen Bereichen? Mehrere Hunderttausend dürften das ja sein. Den kann man dann ja schonmal ein ALG Antrag zukommen lassen. Traurig das Leistung in diesem Land nicht bezahlt werden will.

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HatschiPu
· bearbeitet von HatschiPu
Na toll, sorgen wir doch dafür das alle Bausparkassen und Banken keine Gebühren mehr erheben dürfen.

Wieviele Menschen arbeiten in diesen Bereichen? Mehrere Hunderttausend dürften das ja sein. Den kann man dann ja schonmal ein ALG Antrag zukommen lassen. Traurig das Leistung in diesem Land nicht bezahlt werden will.

 

Die Bausparkassen leben doch nicht allein von den Gebühren...die Zinsen die sich für die Darlehen bekommen bringen doch die Gewinne. Das ist ja auch in Ordnung, schließlich leitet die Bausparkasse dafür etwas, sie leiht einem Verbraucher das Geld.

 

Beispiel: Ein Autohändler verlangt ja auch keine Gebühr dafür, dass er dir zu einem bestimmten Automodell rät. Warum sollten also die Bausparkassen eine Gebühr dafür erheben dürfen, nur weil mir ein Mitarbeiter zu einer bestimmten Tarifform geraten hat? Diese "Beratung" ist für mich keine Leistung...aber gut, da kann man wohl unterschiedlicher Ansicht sein.

 

Der folgende Abschnitt ist wohl der Teil des Urteils, auf das sich die VBZ stützt (das ganze Urteil ist im Anhang):

 

Zu den wesentlichen Grundgedanken auch des dispositiven

Rechts gehört, daß jeder Rechtsunterworfene seine gesetzlichen Verpflichtungen

zu erfüllen hat, ohne dafür ein gesondertes Entgelt verlangen

zu können. Ein Anspruch auf Ersatz anfallender Kosten besteht nur

dann, wenn dies im Gesetz vorgesehen ist. Ist das nicht der Fall, kön-

nen anfallende Kosten nicht auf Dritte abgewälzt werden, indem gesetzlich

auferlegte Aufgaben in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu

individuellen Dienstleistungen gegenüber Vertragspartnern erklärt werden.

Der Hinweis auf das auch vom Berufungsgericht herangezogene

sogenannte Verursacherprinzip geht von vornherein fehl, da dieses

Prinzip für die Preisgestaltung im nicht regulierten Wettbewerb rechtlich

bedeutungslos ist. Entgelte können nur für Leistungen verlangt

werden, die auf rechtsgeschäftlicher Grundlage für den einzelnen Kunden

erbracht werden. Jede Entgeltregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen,

die sich nicht auf eine solche Leistung stützt, sondern

Aufwendungen für die Erfüllung eigener Pflichten oder für Zwecke des

Verwenders abzuwälzen versucht, stellt nach ständiger Rechtsprechung

des Senats eine Abweichung von Rechtsvorschriften dar und

verstößt deshalb gegen § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG (BGHZ 137, 43, 45 f.;

141, 380, 385 f.; Senatsurteile vom 21. Oktober 1997 – XI ZR 296/96,

WM 1997, 2300 und vom 19. Oktober 1999 – XI ZR 8/99, WM 1999,

2545, 2546).

 

BGH XI ZR 197/0 S. 6 f

BGH_Urteil.pdf

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Herr S.

Wenn eine Beratung richtig gemacht wird, ist das sehrwohl eine Leistung!

Und man kann sich ja mal die Zinsstrukturkurve angucken. Viel Geld verdient da keine Bank/Bausparkasse mehr mit Fristentransformation.

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edwin

In dem Beitrag wurden die Richter zitiert. Danach darf eben keine Gebühr für die Kontoeröffnung verlangt werden, die Kontoeröffnung ist keine besondere Leistung für die ein Entgelt erhoben werden kann.

Dann werden die Bausparkassen die Gebühren wohl künftig im Zins verstecken.

 

Die 1%-1,6% Abschlussgebühren auf die Bausparsumme klingen eigentlich nicht viel, aber bezogen auf das selbst eingezahlte/angelegte Geld sind dies dann schon 2,5 - 4% Gebühren !

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HatschiPu
· bearbeitet von HatschiPu
Wenn eine Beratung richtig gemacht wird, ist das sehrwohl eine Leistung!

 

Auch im juristischen Sinn? Sonst könnten ja fast alle Unternehmen Beratungsgebühren erheben. Wenn ich einen Handyvertrag abschließe, mein Gas/Wasserversorger, Internetprovider, Autohändler...etc. Und nur weil sie mir zu einem Produkt/Tarif aus ihrem Angebot geraten haben. Wie uneigennützig...

 

Und man kann sich ja mal die Zinsstrukturkurve angucken. Viel Geld verdient da keine Bank/Bausparkasse mehr mit Fristentransformation.

 

Mein Mitleid hält sich in Grenzen.

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Michael72

Bei der Verbraucherzentrale NRW kann man Musterbriefe downloaden

 

www.vz-nrw.de/bausparkassen

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Fleisch

so lange sich da noch niemand vom höchsten gericht positioniert hat würd' ich da die füße mal stillhalten.

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Muggel

Alle Bausparkassen-Tarife sind genehmigungspflichtig. Und es gibt eben selten Dienstleistungen oder Waren, die vorher beim BAFIN genehmigt werden müssen und auf der Grundlage eines eigenständigen Gesetzes ruhen. (Bausparkassengesetz)

Und die Abschlussgebühr hat nichts mit Beratungen zu tun, da irrt manch Makler und die VBZ.

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King Kamehameha
Und die Abschlussgebühr hat nichts mit Beratungen zu tun, da irrt manch Makler und die VBZ.

 

Für welche Leistung wird denn nun die Abschlussgebühr erhoben?

Kontoführung z.B.?

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DerDude1980
· bearbeitet von DerDude1980

Tja, wofür wird sie erhoben? Das ist eben die Frage, die meiner Meinung das Vorgehen der VBZ vollkommen rechtfertigt. Ich schicke dieser Tage meiner guten alten Quelle Bausparkasse den Musterbrief. Versuchen kann man es, jeder muss selbst sehen, wo er bleibt. Die Bausparkasse hat nach Online(!!)abschluss des Vertrages bisher nur ein paar Euro Potokosten für mich erübrigt, mehr nicht. Und das war Werbung, denn Auszüge muss ich selber runterladen und ausdrucken! Kontoführungsgebühr zahle ich im übrigen auch noch jährlich.

 

Von daher kann ich mich HatschiPu vollkommen anschließen: Mein Mitleid für die armen, armen Bausparkassen, die sicher schönes Geld mit den ominösen Abschlussgebühren machen, hält sich auch bei mir extrem in Grenzen...

 

EDIT: Schonmal ein Tagesgeldkonto mit Abschluss- und Kontoführungsgebühren gesehen?!?

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DrFaustus
Wenn eine Beratung richtig gemacht wird, ist das sehrwohl eine Leistung!

Und man kann sich ja mal die Zinsstrukturkurve angucken. Viel Geld verdient da keine Bank/Bausparkasse mehr mit Fristentransformation.

 

Die abschlussgebühr fließt ja zu 100% dem Berater zu und nicht der Bausparkasse. Und dieser Berater hat rein gar nichts davon, dass die BSK durch das Darlehen etwas verdient. aber er hat natürlich einen Aufwand dadurch, dass er den Kunden berät. Wer meint Beratung sei eine Leistung die kostenlos sein muss, der sollte mal zum SteuerBERATER gehen....

 

Wenn mans richtig macht kann man gerade bei einer solchen Zinsstruktur sehr viel geld mit Fristentransformation verdienen. Aber vor allem die Kleinen Banken denken immernoch nach Schema F und das kostet zur Zeit richtig Geld.

 

@HatschiPu: Ja genau! Machen wir uns doch eine Welt ohne Banken!!!! Viel Spaß dabei! *kopfschüttel*

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Fleisch

@ dottore: swaption gingen doch erst ab bissl mehr kohle am konto oder was hast du gerade im hinterkopf :blink:

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culo
Wer meint Beratung sei eine Leistung die kostenlos sein muss, der sollte mal zum SteuerBERATER gehen....

 

 

ein ziemlich abwegiger vergleich. du vergleichst einen VERKÄUFER, der sich selber berater nennt, mit einem (studierten) dienstleister, der den kunden in steuerangelegenheiten berät.

 

da könntest du auch einen zeitungsverkäufer mit einem journalisten vergleichen.

 

der steuerberater hilft, steuern zu sparen. er verkauft einem nichts zu überhöhten preisen. der versicherungsvertreter dagegen versucht nur, seine provision zu maximieren.

das hat mit unabhängiger beratung nichts zu tun. eher mit dem gegenteil, nämlich dem kunden sand in die augen zu streuen.

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LagarMat
ein ziemlich abwegiger vergleich. du vergleichst einen VERKÄUFER, der sich selber berater nennt, mit einem (studierten) dienstleister, der den kunden in steuerangelegenheiten berät.

 

da könntest du auch einen zeitungsverkäufer mit einem journalisten vergleichen.

 

der steuerberater hilft, steuern zu sparen. er verkauft einem nichts zu überhöhten preisen. der versicherungsvertreter dagegen versucht nur, seine provision zu maximieren.

das hat mit unabhängiger beratung nichts zu tun. eher mit dem gegenteil, nämlich dem kunden sand in die augen zu streuen.

 

sehr treffend ausgedrückt!

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35sebastian
Tja, wofür wird sie erhoben? Das ist eben die Frage, die meiner Meinung das Vorgehen der VBZ vollkommen rechtfertigt. Ich schicke dieser Tage meiner guten alten Quelle Bausparkasse den Musterbrief. Versuchen kann man es, jeder muss selbst sehen, wo er bleibt. Die Bausparkasse hat nach Online(!!)abschluss des Vertrages bisher nur ein paar Euro Potokosten für mich erübrigt, mehr nicht. Und das war Werbung, denn Auszüge muss ich selber runterladen und ausdrucken! Kontoführungsgebühr zahle ich im übrigen auch noch jährlich.

 

Von daher kann ich mich HatschiPu vollkommen anschließen: Mein Mitleid für die armen, armen Bausparkassen, die sicher schönes Geld mit den ominösen Abschlussgebühren machen, hält sich auch bei mir extrem in Grenzen...

 

EDIT: Schonmal ein Tagesgeldkonto mit Abschluss- und Kontoführungsgebühren gesehen?!?

Mal eine Frage: Warum hast du denn einen Bausparvertrag abgeschlossen, wenn dir die Gebühren nicht passen? Genötigt wurdest du ja nicht, da du den Vertrag online abgeschlossen hast.

Einen langlaufenden Bausparplan mit einem Tagesgeldkonto zu vergleichen, ist albern.

Vielmehr ist er eher mit einem Fondsplan zu vergleichen, der meist höhere Kosten verursacht.

Ich habe bei der besagten Sparkasse auch einen Vertrag und führe ihn auch wie Du online. Da ich selbst die "richtige" Bausparsumme bestimmt habe, sind die Kosten absolut okay. Dafür bekomme ich über einen langen Zeitraum einen guten Festzinssatz und darüber hinaus noch ein "Bonbon" von Vater Staat. Auch nach Abzug der Kosten erziele ich damit eine Rendite, die ich bei keiner anderen Anlage bekommen kann.

Ich schreibe ja häufig sehr kritisch über die Finanzbranche, aber ich halte die Forderung "alle Finanzdienstleistungen zum Nulltarif" für unangemessen. Banken und Versicherungen bieten ihren Kunden modernste Technik und qualifizierte Berater an, die immense Kosten verursachen. Im Vergleich zu ausländischen Geldinstituten bleibt deutschen Banken und Versicherungen von den "riesigen Gewinnen", von denen immer die Rede ist, nur recht wenig in der Kasse.

Gute Beratung kostet Geld, und die wird auch von vielen Bankern geleistet. Und die gibt`s nicht zum Nulltarif. Das kann auch keine Mc Bank verkraften.

Was mir nach wie vor nicht gefällt, dass einige Banken und ihre Mitarbeiter ihre Kunden falsch beraten.

Beim Abschluss eines Bausparvertrags wird dann z.B. eine bedeutend höhere Bausparsumme eingesetzt, so dass statt 100 200 als Abschlussgebühr fällig werden und die Zuteilung dann bedeutend länger auf sich warten lässt.

 

Also, warum hast du überhaupt einen Bausparvertrag abgeschlossen?

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DerDude1980
· bearbeitet von DerDude1980
Also, warum hast du überhaupt einen Bausparvertrag abgeschlossen?

Weil er mir trotz Gebühren mit eingerechneter Wohnungsbauprämie ca. 6% sichere Rendite bringt über 7 Jahre. Bei Abschluss stand nicht zur Debatte, dass möglicherweise irgendwann mal gerichtlich festgestellt werden könnte, dass die Abschlussgebühr gegebenenfalls rechtswidrig ist. Jetzt ist es aber nunmal so, und ich wäre wohl wahrlich ein Trottel, wenn ich nicht - für mich ohne Folgen, aber mit Chance auf Profit - einfach auf den Zug aufspringen würde.

 

So simpel ist das. Ist das so schwierig zu verstehen? Und ich kann mich darüberhinaus nur wiederholen: Für die Abschlussgebühr habe ich bisher in der Tat keine Finanzdienstleistung gesehen. Man zahlt sie halt, weil man keine Wahl hat. Ich seh da auch ehrlich gesagt gar keinen wilden Diskussionsbedarf hier: Wer geil darauf ist (warum auch immer, für mich nicht nachvollziehbar), die Abschlussgebühr zu zahlen, soll es halt machen. Ich nehm den Profit jedenfalls gerne an, wenn es sich ergibt.

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losemoremoney
· bearbeitet von losemoremoney

Ich denke die die Wenigiten können sich die reale Rendite eines solchen Vertrages ausrechnen.Vielleicht hat jemand ne genaue Aufschlüsselung zur Hand.

 

Soweit ich weiß wird auch die Prämie nicht mit verzinst, sondern man muß jedes Jahr nen Antrag auf Fördergelder stellen und die Prämie bekommt dann nach 7 Jahren. Diese 8,8% sind dann logischer Weise weniger.

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losemoremoney
Weil er mir trotz Gebühren mit eingerechneter Wohnungsbauprämie ca. 6% sichere Rendite bringt über 7 Jahre. Bei Abschluss stand nicht zur Debatte, dass möglicherweise irgendwann mal gerichtlich festgestellt werden könnte, dass die Abschlussgebühr gegebenenfalls rechtswidrig ist. Jetzt ist es aber nunmal so, und ich wäre wohl wahrlich ein Trottel, wenn ich nicht - für mich ohne Folgen, aber mit Chance auf Profit - einfach auf den Zug aufspringen würde.

 

So simpel ist das. Ist das so schwierig zu verstehen? Und ich kann mich darüberhinaus nur wiederholen: Für die Abschlussgebühr habe ich bisher in der Tat keine Finanzdienstleistung gesehen. Man zahlt sie halt, weil man keine Wahl hat. Ich seh da auch ehrlich gesagt gar keinen wilden Diskussionsbedarf hier: Wer geil darauf ist (warum auch immer, für mich nicht nachvollziehbar), die Abschlussgebühr zu zahlen, soll es halt machen. Ich nehm den Profit jedenfalls gerne an, wenn es sich ergibt.

6% bezweifle ich.

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DerDude1980
· bearbeitet von DerDude1980
6% bezweifle ich.

Dann bezweifle du mal.

 

4,75% Verzinsung, 43,00 EUR Sparrate monatlich (macht 516,00 EUR jährlich für maximale Förderung mit Wohnungsbauprämie), abschließende Addition von 7 x 45,06 EUR (= maximaler Prämiensatz) (Endsumme: 4276,73 EUR + 315,42 EUR = 4592,15) ergibt auf die konstante Sparrate bezogen irgendwas um die 6,75% Rendite jährlich. Einrechnung der Kontoführungsgebühren von 9,00 EUR jährlich (ist etwas aufwendiger) und Abschlussgebühr resultiert in irgendwas um die ca. 6,1% Rendite im Jahr.

 

Ist natürlich etwas tricky, man muss 1. wohnungsbauprämieberechtigt sein und 2. gezielt mit Minimalstbeträgen arbeiten (43,00 EUR monatlich), sonst sinkt die Rendite natürlich ab. Aber für einen Studenten, der ohnehin nicht viel verdient, eine absolute Topanlage, wenn du mich fragst.

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Fleisch

von welcher Gesellschaft haste den BSV ? :rolleyes:

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DerDude1980
· bearbeitet von DerDude1980

Quelle Bausparkasse, läuft allerdings auch jetzt schon 3,5 Jahre etwa. Mit den aktuellen Angeboten sind ja sogar Zinsen bis 5,3% drin, da kann man demnach noch mehr rausholen mit. Meine Berechnung oben ist wohlgemerkt "quick & dirty", die exakte Berechnung ist etwas aufwendiger, weil die Wohnungsbauprämie auch auf Abschlussgebühr usw. angerechnet wird, also ist etwas Mathe-Gefummel, aber meine Angabe oben dürfte auf etwa +/- 0,1 Prozentpunkte richtig sein.

 

EDIT: Mehr rausholen ist übrigens nicht - die sind so raffiniert geworden und haben den Bonuszins neuerdings gestaffelt! Ich hab noch einen alten Vertrag, wo der Bonuszins vom ersten Tag an zählt bei Darlehensverzicht rückwirkend. Also die tricksen auch kräftig rum, um die Kunden zu verar**en aktuell...

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Fleisch

also entweder hab ich gerade einen an der waffel (könnt am bier liegen :rolleyes:) oder der Zinsrechner rechnet krum

 

damit käme ich auf 19 %

 

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DerDude1980
· bearbeitet von DerDude1980
auch Bier holen

Ach Schnitzel, was haste denn da fabriziert? ;) Woher hast du denn diesen gigantischen Endbetrag? Du musst 43,00 EUR monatlich über 7 Jahre mit dem Sparplanrechner berechnen (ich lege nur 7 Jahre an, danach kann man den BSV ja frühestens abrufen ohne Verlust der Prämie), zuzüglich 45,06 EUR x 7 (7 Jahre Bausparprämienhöchstbetrag für Singles) - diesen Betrag setzt du dann am Ende zur Zinsberechnung ein, wenn du als Sparrate wieder nur die 43,00 EUR eingibst. Dann hast du den Ertrag, der entstünde, wenn du keine Gebühren hättest.

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