el galleta Mai 28, 2008 ich glaube, das ist immer ein lotteriespiel. es gibt auf lokaler ebene immer eine gewisse "vernetzung" zwischen kanzleien und richtern. manche kanzleien wissen ja ganz genau, welche anwält(in) sie auf welchen richter "ansetzen". oder irre ich mich? Nö, tust Du nicht. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Theta Mai 28, 2008 Nur, wenn flächendeckend die Amtsrichter qualifiziert werden! Sonst sind mir 5000 Euro schon bissl viel Spielgeld, um sie in der Eingangsinstanz zu verzocken. "Auf hoher See und vor (dem Amts-)Gericht ist man in Gottes Hand." saludos, el galleta Die haben exakt dieselbe Ausbildung wie Richter am Landgericht. Wenig überraschend. Nach oben hin wird lediglich die Zahl der zu bearbeitenden Fälle *massiv* geringer. Der Richter am AG (Einzelrichter Zivilsachen) übernimmt seinen Job mit mehreren hundert offenen Fällen, die er vom Vorgänger erbt. Dann arbeitet er sich ein, was die Zahl der offenen Fälle erstmal klar ansteigen läßt. Dann muß er mehrere Fälle pro Tag erledigen (endgültig erledigen, nicht "mal was dran machen"!!!), um Null auf Null zu bleiben. Eventuell holt er sogar etwas auf. Dann wird er versetzt und das Spiel geht mit dem Nachfolger von vorne los. Und "ganz oben" hat der Richter dann sogar noch Referendare und Assistenten, die ihm zuarbeiten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
D-Mark Mai 28, 2008 Ja, und außerdem sind Unten all die Versager und Diejenigen, die später wegen irgendwelcher Umstände degradiert wurden. Kommt Leute, ich muß euch doch hier nicht erklären, wie Hierarchien und Ränkelspiele funktionieren... Ein weiterer Baustein im Amtsricherfrust: Auf der lokalen Ebene gibt es sehr viele Eingaben. Ein gut Teil davon ist etwas einfach ausgedrückt Pipifax. Es macht dann bei interessanten Fällen auch keinen Spaß, wenn man genau weiß, daß der Verlierer eh die nächste Instanz anruft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Mai 28, 2008 Die haben exakt dieselbe Ausbildung wie Richter am Landgericht. Ja, ich weiß. Das bedeutet aber definitiv nicht, dass sie dasselbe können. Schließlich steigt der Amtsrichter ja nicht wegen seines Dienstalters zum Landgericht auf... saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Theta Mai 28, 2008 Ja, ich weiß. Das bedeutet aber definitiv nicht, dass sie dasselbe können. Schließlich steigt der Amtsrichter ja nicht wegen seines Dienstalters zum Landgericht auf... saludos, el galleta Stimmt, du kannst problemlos in deinem ersten oder zweiten Jahr als Richter einer Großen Strafkammer am LG angehören und lebenslange Freiheitsstrafen auswerfen. Ja, und außerdem sind Unten all die Versager und Diejenigen, die später wegen irgendwelcher Umstände degradiert wurden. Kommt Leute, ich muß euch doch hier nicht erklären, wie Hierarchien und Ränkelspiele funktionieren... Doch, erzähl mal. Wie degradiert man einen Richter? Welche Schritte sind dazu notwendig und wie oft ist das in Deutschland in den letzten dreißig Jahren schon passiert? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Mai 28, 2008 · bearbeitet Mai 28, 2008 von el galleta Wie degradiert man einen Richter? Welche Schritte sind dazu notwendig und wie oft ist das in Deutschland in den letzten dreißig Jahren schon passiert? Natürlich weiß ich nicht, was D-Mark genau meint. Und vermutlich unterscheidet sich unser Verständnis von "degradieren". Aber: Ich habe selbst erlebt, wie eine, sagen wir forsche, aber wenig kompetente Richterin vom LG zum AG und dort in einem weiteren Schritt zu den "beliebten" Baumängel-Sachen versetzt wurde. Zufall? EDIT: Du gehst nicht wirklich davon aus, dass Richter ohne Rücksicht auf ihr tatsächliches Können eingesetzt werden, oder? Wie Du selbst geschrieben hast: Eigentlich haben sie alle "exakt dieselbe Ausbildung". Trotzdem sind sie nicht gleich. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
IefTina Mai 28, 2008 Nochmal danke für die vielen Infos. Kurzer Zwischenbericht - der Berater hat sich nun 'vorschriftsmässig' mit einer Woche Verspätung per eMail erkundigt, auf welches Urteil ich mich denn beziehe. Es scheint also auch eine aussergerichtliche Lösung in Sicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hurus Mai 29, 2008 Aussergerichtlich einigen! Zur Not in der Güteverhandlung. Falls Du Klage erhebst, nimm einen Anwalt. Dein Gegner muss im Falle des Unterliegens die Kosten tragen. Jedoch nur in höhe des RVG. Ansonsten: Falls Du Fragen hast zu Formalia der Klageerhebung, Zuständigkeit etc, frag per PN. Solange das unter 5000 bleibt, ist AG zuständig. Gruss H Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag