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TradingMan

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bondholder
vor 11 Minuten von RobertGray:

Darüberhinaus muss zum Schutz des Kunden aber auch des Brokers / der Allgemeinheit ein Sicherungssystem bestehen.

Da es so ein Sicherungssystem bei echtem Börsenhandel nicht geben kann, läuft es dann doch darauf hinaus, bestimmten Personengruppen das Handeln ohne Limit zu verweigern.

Problem dabei: Man könnte zwar festlegen, dass dieses Verbot nur auf ausdrückliche Kundenweisung aufgehoben werden darf, aber dann gibt es bestimmt genug Genies, die so eine Weisung erteilen, ohne die Konsequenzen daraus begriffen zu haben.

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Mangalica
vor 3 Stunden von Ramstein:

Was, wenn die Bank dann so argumentiert und bei der Kundin die Aktien wieder ausbucht?

Dann war es ein fehlerhafter Quote, ist doch klar:

 

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Idontcare
vor 1 Stunde von bondholder:

Neulich: In den Neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts, wenn ich mich richtig erinnere.

Ich vermute du verwechselst das „LiveTrading“ mit dem „Soforthandel“. LiveTrading gibts schon ewig, Soforthandel wurde in der Tat kürzlich neu eingeführt (und auch als Neuheit beworben). War bisher zu faul mich damit zu beschäftigen wo jetzt eigentlich genau der Unterschied liegt, sieht ähnlich aus und funktioniert ähnlich, glaube die Handelsplätze sind teils unterschiedlich und es scheint sich beim Soforthandel um eine Art Börsenhandel zu handeln (im Vergleich zum außerbörslichen Handel beim LiveTrading), zumindest wird im Gegensatz zum LiveTrading das Börsenplatzentgelt berechnet. Da bin ich letztens drauf reingefallen, dachte ich ordere im LiveTrading, war aber der Soforthandel und hat mich daher 3x2,50€ Börsenplatzentgelt gekostet. Klarer Anwenderfehler, zumal das korrekt in der Kosteninfo dargestellt war (und ich dachte nach zuviel WPF-Lektüre ernsthaft das ist mal wieder ein Beispiel für eine fehlerhafte Kosteninfo!). Erwarte jetzt Staatsrettung und Erstattung von 7,50€. Kleiner Scherz.

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RobertGray
· bearbeitet von RobertGray
vor 21 Minuten von bondholder:

Problem dabei: Man könnte zwar festlegen, dass dieses Verbot nur auf ausdrückliche Kundenweisung aufgehoben werden darf, aber dann gibt es bestimmt genug Genies, die so eine Weisung erteilen, ohne die Konsequenzen daraus begriffen zu haben.

 

Zu einen Vertrag gehören immer mindestens zwei Parteien. Nur weil der Kunde eine solche Aufhebung wünscht muss der Broker dem ja nicht ohne dem Nachweis von entsprechenden Sicherheiten zustimmen.

 

vor 21 Minuten von bondholder:

Da es so ein Sicherungssystem bei echtem Börsenhandel nicht geben kann, läuft es dann doch darauf hinaus, bestimmten Personengruppen das Handeln ohne Limit zu verweigern.

 

Ich sehe das Problem nicht. Der Kunde kann ja im Rahmen der Deckung "quasi" unlimitiert Handeln wie er möchte. Das Wort "unlimitiert" ist dann natürlich nicht mehr hundertprozentig wörtlich zu nehmen. Aber würde man deine Auffassung des freien Börsenhandels weiterdenken, dann könnte ein einziger Kunde mit einer unlimitierten Order auch einen Million, Milliarden oder gar Billiardenschaden anrichten - weil unlimitiert und damit theoretisch ein unendlicher hoher Wert gehandelt werden kann.

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Beginner81
· bearbeitet von Beginner81

Ich sehe das Problem auch nicht. Der "freie Markt" dürfte deswegen jedenfalls nicht gleich untergehen.

Dass m.E. der Fehler bei der Bank liegt, sieht man eigentlich schon an einem einfachen Vergleich:
Beim Handeln mit Futures wird explizit eine entsprechende Margin bzw.  Overnight-Margin gefordert, und zwar für einen Fall ähnlich wie er hier eingetreten ist.
Wieso werden also für "gefährlichere" Produkte wie Futures Sicherheitsleistungen gefordert und beim "einfachen" Aktienhandel nicht?

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rolasys
vor 40 Minuten von bondholder:

läuft es dann doch darauf hinaus, bestimmten Personengruppen das Handeln ohne Limit zu verweigern.

im Rahmen der Deckung, ja, genau das und, wäre das so schlimm? Letztendlich genau das wollte ja auch hier die Kundin bzw. sie glaubte es so zu tun.

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chirlu
vor 4 Minuten von Beginner81:

Dass m.E. der Fehler bei der Bank liegt, sieht man eigentlich schon an einem einfachen Vergleich:
Beim Handeln mit Futures wird explizit eine entsprechende Margin bzw.  Overnight-Margin gefordert, und zwar genau für den Fall, der hier eingetreten ist.

 

Und wenn der Future nachträglich in die falsche Richtung läuft, wird nachträglich weitere Unterlage angefordert – der sogenannte Margin Call.

 

Hier ist nachträglich der Kurs gestiegen.

 

vor 2 Minuten von rolasys:

wäre das so schlimm?

 

Ja. Viele Leute, die verstehen, was sie da tun, möchten (verständlicherweise) nicht bebabysittert werden.

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west263
vor 2 Minuten von chirlu:

bebabysittert

das ist doch ein neues Wort? :P

(was es aber im Kern trifft)

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Idontcare
vor 15 Minuten von Beginner81:


Wieso werden also für "gefährlichere" Produkte wie Futures Sicherheitsleistungen gefordert und beim "einfachen" Aktienhandel nicht?

Um beim konkreten Beispiel zu bleiben: Wärest du also damit einverstanden für eine Aktienorder von 25k€ dann >600k€ Sicherheitsleistung hinterlegen zu müssen? 

 

lg,

 

idontcare

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Schwaben-Sparer

Verstehe nicht, dass die Comdirect nicht sofort nach gibt, denn der Fehler liegt ja offensichtlich bei der Bank. Wahrscheinlich hat die Bank, da der Vorgang jetzt öffentlich wurde, einen noch höheren Reputationsschaden bei sich angerichtet. Viel Verstand scheint dort nicht vorhanden.

 

Einer jungen Mutter, die für 25 Tsd. Euro Aktien kaufen wollte, über 600 Tsd. Euro Aktien zu ordern und dann auch noch hinterher Geld zu fordern, also ehrlich!

Da muss ich mir jetzt auch gut überlegen, ob ich dort noch länger Kunde bleiben will.

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 3 Minuten von Schwaben-Sparer:

Einer jungen Mutter

Bist du dafür, einer so verantwortungslos handelnden Person die Kinder wegzunehmen? Oder sie als nicht geschäftsfähig einstufen zu lassen?

 

Zumindest könnte die Bank das Depot aus wichtigem Grund sofort kündigen und alle Geschäftsbeziehungen zu solchen Kunden beenden.

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RobertGray
vor 1 Minute von Schwaben-Sparer:

Verstehe nicht, dass die Comdirect nicht sofort nach gibt, denn der Fehler liegt ja offensichtlich bei der Bank.

 

Nein. Der eigentliche Fehler lag bei der Kundin. Dieser Fehler hätte aber durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen verhindert werden können / sollen.

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein
vor 4 Minuten von Schwaben-Sparer:

Verstehe nicht, dass die Comdirect nicht sofort nach gibt, denn der Fehler liegt ja offensichtlich bei der Bank.

Ich sehe einen offensichtlichen Fehler bei der Kundin, die zu dumm war, ein Limit zu setzen.

Bei der Bank allenfalls den Fehler, dass sie unlimitierte Kauforders erlaubt. Aber wollen wir jetzt für alle Anleger unlimitierte Orders verbieten? (Hinweis: das würde auch Stop-Loss-Orders einschließen.) Das wäre die typische "der Verbraucher muss vor sich selbst geschützt werden"-Mentalität, der wir auch solche (nicht nur in meinen Augen abartige) Regeln wie MiFIF II "verdanken".

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west263
vor 3 Minuten von Schwaben-Sparer:

Verstehe nicht, dass die comdirect nicht sofort nach gibt, denn der Fehler liegt ja offensichtlich bei der Bank. Wahrscheinlich hat die Bank, da der Vorgang jetzt öffentlich wurde, einen noch höheren Reputationsschaden bei sich angerichtet. Viel Verstand scheint dort nicht vorhanden.

ist ja schon ein Wunder, das Du nicht gleich forderst, der comdirect sofort die Banklizenz zu entziehen.

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Holgerli
vor 1 Minute von bondholder:

Bist du dafür, einer so verantwortungslos handelnden Person die Kinder wegzunehmen? Oder sie für nicht egschäftsfähig einstufen zu lassen?

Wie ich im anderen Thread schon schrieb: Nein, dazu wird es nicht kommen. Diese arme, den Krebs knapp überlebt habende Mutter, wird nun vom Gesetzgeber vor der Bank geschützt werden.

Die CoDi wird sich fragen, woher sie die schlechte Presse hat und einige hier im Forum warum der Aktienhandel für Privatpersonen noch weiter eingeschränkt wurde. :blink:

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west263
vor 1 Minute von RobertGray:

 

Nein. Der eigentliche Fehler lag bei der Kundin. Dieser Fehler hätte aber durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen verhindert werden können / sollen.

das hast Du nun schon mehr als einmal gesagt, aber nicht aufgezeigt, wie die hätten aussehen sollen.

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RobertGray
Gerade eben von west263:

das hast Du nun schon mehr als einmal gesagt, aber nicht aufgezeigt, wie die hätten aussehen sollen.

 

Hab ich schon mehrfach?!

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west263
vor 1 Minute von RobertGray:

 

Hab ich schon mehrfach?!

ok, dann mache ich mich mal auf die Suche.

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Ramstein
vor 5 Minuten von west263:

das hast Du nun schon mehr als einmal gesagt, aber nicht aufgezeigt, wie die hätten aussehen sollen.

Das ist doch "einfach": unlimitierte Käufe verbieten. Verbieten ist in Deutschland "in".

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odensee
vor 11 Minuten von Schwaben-Sparer:

Verstehe nicht, dass die Comdirect nicht sofort nach gibt, denn der Fehler liegt ja offensichtlich bei der Bank.

Da Details bisher nicht bekannt sind, musst du Insiderkenntnisse haben. Sonst könntest du nicht von "offensichtlich" schreiben.

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Geldhaber

Es hätten m.E. nur solange Aktien gekauft werden dürfen - zu welchem Kurs auch immer, da kein Limit - bis die 25.000 € aufgebraucht sind. 

Ist das nicht auch die Erwartungshaltung des durchschnittlichen Verbrauchers? Würde mich nicht wundern, wenn die Sache vor Gericht so ausgehen wird. 

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chirlu

Vielleicht würde es auch reichen, statt der Selbstauskunft zu den eigenen Kenntnissen den Nachweis eines entsprechenden Kurses mit einer BaFin-genehmigten Abschlußprüfung vorzuschreiben und für die Vorerfahrung („habe 27 Aktiengeschäfte in den letzten zwei Jahren durchgeführt“) schriftliche Nachweise von den Vor-Banken zu verlangen.

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein
vor 4 Minuten von Geldhaber:

Es hätten m.E. nur solange Aktien gekauft werden dürfen - zu welchem Kurs auch immer, da kein Limit - bis die 25.000 € aufgebraucht sind. 

Ist das nicht auch die Erwartungshaltung des durchschnittlichen Verbrauchers? Würde mich nicht wundern, wenn die Sache vor Gericht so ausgehen wird. 

Also die „geduldete Überziehung“ des Kontos wird abgeschafft ? 
Und wenn ein Verkauf erst kurz nach dem Kaufauftrag durchgeht, wird trotzdem nicht gekauft? Oder ist dann wieder „die Bank Schuld“?

Vielleicht sollte man 10 Jahre betreutes Anlegen bei Sparkasse und Co. zu entsprechenden Kosten vorschreiben, bevor die Leute zu einem Online-Broker wechseln dürfen.

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Schwaben-Sparer

Woher will die Bank denn gewusst haben, dass die Mutti überhaupt mehr als 25 Tsd. Euro zur Verfügung hat? Ist doch wohl klar, dass die Bank den übersteigenden Betrag auf eigenes Risiko handelt oder den Auftrag eben mangels Deckung nicht hätte durchführen dürfen.

Jetzt kann die Bank eben maximal versuchen noch bezogen auf die 25 Tsd. und die Kursänderung etwas aus der armen Mutti rauszuquetschen oder sich einfach bei ihr für die Unannehmlichkeiten entschuldigen und die eigenen Systeme für die Zukunft verbessern. 

 

Dass hier wirklich so realitsfremde Nerds schreiben, die meinen die Bank wäre gegenüber der Mutter im Recht, wegen unlimitierter Order oder anderen hyperkomplexen Begründungsversuchen,die so eine junge Mutter wahrscheinlich jetzt noch nicht vesteht, das schockiert mich echt.

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chirlu
vor 3 Minuten von Geldhaber:

Es hätten m.E. nur solange Aktien gekauft werden dürfen - zu welchem Kurs auch immer, da kein Limit - bis die 25.000 € aufgebraucht sind. 

Ist das nicht auch die Erwartungshaltung des durchschnittlichen Verbrauchers?

 

Wahrscheinlich, da der durchschnittliche Verbraucher keine Ahnung von einer Börse hat. Deswegen ja die Abfrage von Kenntnissen, eben damit durchschnittliche Verbraucher gar nicht in diese Lage kommen.

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