Thomas Januar 5, 2005 Hallo. Angenommen, jemand hat Geld zu verschenken. Dabei soll die Schenkungssteuer umgangen werden. Ist doch völliger Quatsch, dass der Staat hier die Hand auf hält Wenn Person A der Geber ist und Person B der Empfänger, wäre die Grenze für die Steuerpflicht erreicht. Wenn jetzt aber Person A der Person B 33%, Person C 33% und Person D 34% gibt, die Personen C und D dann ihr Geld wieder an Person B verschenken. Großzügig, nicht? Dann wäre die Steuerpflicht an die einzelnen Personen nicht wirksam und Person B erhält trozdem die 100%. Würde das funktionieren? Oder hat der Staat auch hier die Möglichkeit zum Kassieren? Heh, wenn man 25 Millionen zu verschenken hat, möchte der Staat gleich 12,5 Millionen, vorrausgesetzt man ist in der Steuerklasse 3. Krass. Noch etwas Infotext: Ein Erwerb von Todes wegen, z.B. aufgrund Erbschaft, Vermächtnis oder Pflichtteilsrecht, aber auch Schenkungen unter Lebenden unterliegen der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Für die Berechnung der anfallenden Steuer ist der Wert des Erwerbes abzüglich der sachlichen und persönlichen Freibeträge zu ermitteln (=steuerpflichtiger Erwerb), zusammen mit der Steuerklasse des Erwerbers ergibt sich der konkrete Steuersatz. Der Wert des Erwerbes ist nach dem Bewertungsgesetz zu ermitteln, das ist grundsätzlich der Verkehrswert; für Immobilien wird der sogenannte "Grundbesitzwert" zugrunde gelegt, dieser liegt i.d.R. unter dem Verkehrswert. Innerhalb von zehn Jahren von derselben Person anfallende Vermögensvorteile werden zusammengerechnet. Diese kurze Einführung muss unvollständig bleiben, immer sind die besonderen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, insbesondere bei dem Erwerb von Betriebsvermögen. Erbschaft und Schenkung können weitere steuerliche Auswirkungen, z.B. bei der Einkommensteuer, haben. Rechtzeitiger fachkundiger Rat ist unbedingt zu empfehlen. Steuersätze:http://www.bnotk.de/notartaetigkeiten/erbeundschenkung_erbschaftundschenkungssteuer.htm Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Aktiencrash Januar 5, 2005 Hättest du 25 Mille im März 2003 in Dax-Zertifikate gesteckt und nach Ablauf der Spekufrist die Zertis deinen besten Freund oder dem Admin "Aktiencrash" B) geschenk, dann wärst du auch um die Steuer gekommen. Es gibt immer Wege um das Finanzamt zu umgehen. Der Staat spekuliert nur auf die Dummheit des einzelnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Thomas Januar 5, 2005 Hat doch nichts mit der Spekulationssteuer und der Frist zu tun. Es kommt doch auf den gegenwertigen Wert der Zertifikate an. Wenn die auf eine andere Person überschrieben werden und die Höhe des Gesamtwertes zum Greifen der Schenkungssteuer führen, muss auch eine Schenkungssteuer abgeführt werden. Vielleicht bekommst du die 25 Riesen das nächste mal. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Thomas Januar 6, 2005 Nun, viele scheinen hierbei nicht kundig zu sein. Da gibt es nur noch eine Möglichkeit, dies heraus zu finden ... Danke, trozdem. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Aktiencrash Januar 6, 2005 Kann man sich ja mal ausrechnen: http://www.geldsparen.de/content/steuern/e.../erbschaft1.php Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Aktiencrash Januar 6, 2005 Schenken meine Eltern mir 25 Mücken, dann will Eichel 6,6 Mücken auch von den 25 Mücken einbehalten. Warum bin ich nicht Finanzminister B) ! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Aktiencrash Januar 6, 2005 Somit dürfen dir deine Eltern je 205.000 EUR (zusammen 410.000 ) steuerfrei schenken und das alle 10 Jahre lang. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Thomas Januar 6, 2005 Nur? Nein, Scherz. Geht ja nicht direkt um mich. Aber danke der Info. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pipox Januar 7, 2005 Hi Thomas ich hab mal meinen Vatta gefragt (der ist Finanzbeamter) und der meint mit der Splittung würde es gehen. Allesdings gibts auch noch nen restrisiko und zwar das dich der Staat wegen Steuerumgeheung (kein Ahnung wie das genau heißt) dran kriegen kann - aber das ist sehr umständlich und die gerichte machen dies auch nicht sogerne mit. Anderes problem ist, dass du, wenn du z.B. einem Verwanten 75.000 anvertraust, bekommst du das Geld nicht wieder auch wenn der das Geld nicht weitergegeben hasst. :'( Gruß Pipox Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Thomas Januar 7, 2005 Danke der Bestätigung. Das ist verständlich, dass der Staat dies gerne strafrechtlich verfolgen möchte. Doch die Beweislast ist gleich null. Macht man eine gemischte Schenkung draus, wird es fast unmöglich. Das mit dem Vertrauen ist natürlich ein wichtiger Punkt. Aber diese Personen haben das gegenseitige Vertrauen mit Sicherheit. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag