Black-Scholes Mai 19, 2008 Hallo, was haltet ihr von der VBL dynamik im Rahmen einer Entgeltumwandlung? Sind die Fonds in Ordnung? Von der Gebührenseite scheinen die ja relativ günstig zu sein. Grüße, Sebastian Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TheMightyGandalf Mai 20, 2008 Die VBL Dynamik ist für Angestellte im ÖD genial. Meine Frau hat den Tarif abgeschlossen. Kosten von 3% (im Sinne eines Ausgabeaufschlags, abgezogen von der monatlichen Zahlung) und KEINE Verwaltungskosten - das kann man kaum toppen. Dazu immerhin ein Investment in den MSCI World. Ist zwar nicht der Renditekracher, aber ein solides Basisinvestment. Wenn Du also eine Entgeltumwandlung machen willst, fährst Du aus meiner Sicht damit sehr gut - denn dann zahlst Du nur ca. 40-60% der Beiträge netto, der Rest ist unversteuert und bringt durch die Steuerstundung und den Zinseszinseffekt mehr Rendite als jede andere Anlage aus dem Netto. Weniger sinnvoll ist m.E. die Riesteranlage, außer, Du bekommst ordentliche Zulagen oder der Steuerspareffekt ist bei Dir sehr hoch. Du solltest allerdings in jedem Fall überlegen, ob Du nicht privat zusätzlich etwas in andere Anlagen steckst, z.B. 20% in MSCI Emerging Markets und - falls Du Sicherheitsorientiert bist und bei Einbrüchen an der Börsae nicht ruhig schlafen kannst - auch in Immobilienfonds und Renten/Anleihen. Dadurch reduzierst Du das Risiko durch bessere Verteilung der Anlage. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
junale Mai 20, 2008 Die VBL Dynamik ist für Angestellte im ÖD genial. Meine Frau hat den Tarif abgeschlossen. Kosten von 3% (im Sinne eines Ausgabeaufschlags, abgezogen von der monatlichen Zahlung) und KEINE Verwaltungskosten - das kann man kaum toppen. Dazu immerhin ein Investment in den MSCI World. Ist zwar nicht der Renditekracher, aber ein solides Basisinvestment. Ich stehe vor einer ähnlichen Entscheidung, daher öffnete ich gestern auch einen Thread hierzu... Wenn Du also eine Entgeltumwandlung machen willst, fährst Du aus meiner Sicht damit sehr gut - denn dann zahlst Du nur ca. 40-60% der Beiträge netto, der Rest ist unversteuert und bringt durch die Steuerstundung und den Zinseszinseffekt mehr Rendite als jede andere Anlage aus dem Netto. Weniger sinnvoll ist m.E. die Riesteranlage, außer, Du bekommst ordentliche Zulagen oder der Steuerspareffekt ist bei Dir sehr hoch. Danke Gandalf. Das ist genau die Info die ich gesucht habe, sh. mein eigener Thread - hatte mich aber durch die nervenaufreibenden ersten Nächte meines Sohnes "vertippt" und hatte VBL Klassik geschrieben... Was mich nun noch interessiert ob ein oder zwei Kinder (das zweite erst in drei Jahren) die Riesterei durch die Zulagen noch besser aussehen lassen... Mehr Info hierzu in meinenm Thread Entgeltumwandlung oder Riestern Bis bald, JunAle Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Black-Scholes Mai 20, 2008 Ich stehe vor einer ähnlichen Entscheidung, daher öffnete ich gestern auch einen Thread hierzu... ... Danke Gandalf. Das ist genau die Info die ich gesucht habe, sh. mein eigener Thread - hatte mich aber durch die nervenaufreibenden ersten Nächte meines Sohnes "vertippt" und hatte VBL Klassik geschrieben... Genau aus dem Grunde habe ich einen neuen Thread eröffnet. Wenn du auch den Dynamik meinst, kann einer der Mods ja die beiden Threads zusammenführen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch August 23, 2009 da ich nicht genau weiß wohin Zusatzversorgung: Umlagebeiträge sind steuerpflichtig [20.08.2009] - Viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zusatzversichert. Dafür gezahlte Umlagebeiträge des Arbeitgebers werden vom Finanzamt als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt. Zu recht? Leider ja! Der Bundesfinanzhof hat aktuell entschieden: Mit Zahlung der Umlagebeiträge durch den Arbeitgeber fließt Ihnen als Beschäftigter steuerpflichtiger Arbeitslohn zu. Denn damit erwerben Sie einen Rechtsanspruch auf die spätere Versorgungsleistung. Das gilt unabhängig davon, ob und in welcher Höhe Sie später tatsächlich Versicherungsleistungen erhalten. Entscheidend ist vielmehr, ob jedenfalls bei planmäßigem Versicherungsverlauf eine hinreichende Werthaltigkeit der von den Arbeitnehmern erworbenen Ansprüche bzw. Anwartschaften zu erwarten ist. Und das ist in aller Regel der Fall. Auch eine Steuerbefreiungsvorschrift kommt hier nicht zum Tragen. Die Umlagebeiträge sind nicht steuerfrei * nach § 3 Nr. 62 EStG, weil die Umlagebeiträge nicht auf gesetzlicher Verpflichtung beruhen, sondern tarifvertraglich geregelt sind; * nach § 3 Nr. 63 EStG (Eichel-Förderung), weil es sich bei der VBL nicht um eine kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung handelt (BFH-Urteil vom 7. 5. 2009, VI R 8/07, DStR 2009 S. 1522). Aufgrund dieses Urteils verspricht unseres Erachtens ein Einspruch in dieser Frage keine Aussicht mehr auf Erfolg. Für die spätere Besteuerung der Versorgungsrente bedeutet dies zu Ihrem Vorteil: Da die (vom Arbeitgeber teilweise pauschal versteuerten) Beiträge als steuerpflichtiger Arbeitslohn zählen, brauchen Sie die spätere Zusatzrente nur in Höhe des Ertragsanteils zu versteuern. Seit 2008 gibt es auch für umlagefinanzierte Versorgungssyteme, wie die VBL, eine sehr begrenzte Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 56 EStG: Die Umlagebeiträge sind bis zu 1 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steuerfrei. Der steuerfreie Anteil steigt auf 2% ab dem 1.1.2014, auf 3% ab dem 1.1.2020 und auf 4% ab dem 1.1.2025. Im Rahmen der Eichel-Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei einbezahlte Beiträge werden allerdings angerechnet. Und: Soweit die späteren Rentenzahlungen auf diesen steuerfreien Beiträgen beruhen, sind sie in voller Höhe steuerpflichtig. steuertipps.de Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
herr_welker August 26, 2009 Ohne mich jetzt mit der Thematik genauer beschäftigt zu haben. Die VBL bei Frontal 21. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
incts August 26, 2009 Ohne mich jetzt mit der Thematik genauer beschäftigt zu haben. Hättest du vielleicht besser mal getan, dann wüsstest du auch, dass es im Beitrag um die umlagefinanzierte Pflichtversicherung (VBLklassik) geht. Die VBLdynamik hingegen ist eine freiwillige Versicherung im Kapitaldeckungsverfahren, bei der es zu den in dem verlinkten Beitrag beschriebenen Entwicklungen nicht kommen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag