SkyWalker November 20, 2011 Hallo Malvolio, ich persönlich habe die Möglichkeit jetzt noch genutz und einen Vertrag zur Entgeldumwandlung als Zusatzbaustein über die BVV abgeschlossen. Überzeugt hat mich das keinerlei Abschlusskosten anfallen und natürlich der die "Ersparnis" bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Auf der Seite der BVV gibt es direkt einen Rechner, der dir die "Ersparnis" ausrechnet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boll November 20, 2011 Wenn ich noch in diesem Jahr abschließe, bekomme ich noch eine Garantieverzinsung i.H.v. 2,25% für die gesamte Laufzeit (bei Abschluss ab 2012 nur noch 1,75%). Der Beitrag kann einmal im Jahr verändert werden. Das haut mich ehrlich gesagt beides nicht vom Hocker. Im Prinzip ist diese Entgeltumwandlung ja steuerlich für mich vergleichbar mit dem Riester-Vertrag. Abzugsfähigkeit jetzt, Steuerpflicht später, oder? "Ersparnis" bei den Sozialversicherungsbeiträgen durch die Entgeltumwandlung wäre ja nur relevant, falls man unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen liegt, oder übersehe ich da etwas? Sofern dein Einkommen (inkl. des Umwandlungsbetrag) über der BBG der RV/AV liegt (d.h. West 66k), lassen sich im Rahmen der Entgeltumwandlung keine Sozialversicherungsbeiträge während der Einzahlungsphase sparen - Steuern (mit Soli + Reli) jedoch schon. Ich habe mir vor ca. einem Jahr darüber Gedanken gemacht, wie hoch die Förderung in Relation zum Umwandlungsbetrag ist. Auf meine persönliche Situation bezogen (insbesondere keine KiSt-Pflicht) hat sich folgendes Bild ergeben: Hier erkennt man, dass die höchste "Förderquote" bei einem Jahresverdienst von 66.000 liegt. Grund: RV/AV-Beiträge werden gespart und der persönl. Grenzsteuersatz ist auch recht hoch. Danach sinkt die FQ rasant wieder ab, da hier "nur" noch Steuern gespart werden. Und da liegt mE auch der Haken: Du sparst jetzt die Steuern, musst aber in der Auszahlungsphase die Rente versteuern (das war ja klar), aber auch verbeitragen - d.h. du darfst auch KV/PV-Beiträge zahlen und zwar VOLL (KV 15,5% + PV) ! Das gilt aber nur, sofern deine Einkünfte im Rentenalter nicht über der BBG der KV/PV liegen. Kannst du voraussehen, dass du als Rentner solch üppige Einnahmen hast, dass du die BBG der KV/PV knackst, ist die Rente aus der Entgeltumwandlung (als Grenzbetrachtung) beitragsfrei. Beitragsfrei bleibt die Rente aus der EGU auch, wenn du privat kv bist. Hässlich wird die Betrachtung für sogenannte freiwillig Versicherte in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Aber das ist idR eine Ausnahme. (Link) Ich habe für mich (insbesondere wegen der KV/PV-Beiträge als Rentner) entschieden, auf die betriebliche AV durch EGU zu verzichten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malvolio November 21, 2011 · bearbeitet November 21, 2011 von Malvolio Vielen Dank für die Antworten!!! Das hat mir sehr geholfen. Ich werde die BVV-Versicherung wohl nicht abschließen. Die nachgelagerte Besteuerung ist sicher ein gewisser Vorteil, aber wenn die spätere Rente nicht nur von Steuern, sondern auch von Sozialbeiträgen belastet ist, dürfte das die Sache eher unattraktiv machen, sofern man über der BBG liegt. Die zu erwartende Rendite dürfte sich ja auch in überschaubaren Bahnen bewegen .... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag