Baloo Mai 18, 2008 · bearbeitet Mai 18, 2008 von Baloo Hallo zusammen und ersteinmal herzlichen Dank für die tollen Infos, die Ihr diesem Forum bietet. Ich bin relativ neu im Fondsmarkt und bin gerade dabei mir ein kleines Depot zusammenzustellen und da habe ich auch gleich mal eine mich ziemlich drückende Frage. Ich kaufte schon 2005 auf anraten meiner Hausbank den JPM EUROPE STRATEGIC VALUE A (LU0107398884), wechselte vor kurzen mein Depot zur ebase über AVL und lies dabei auch den JPM dorthin transferieren (anstatt ihn zu verkaufen :'( ) Es handelt sich um einen ausschüttenden Fond. Jetzt würde ich gerne einen Teil davon verkaufen bzw umschichten und bin mir allerdings nicht ganz im Klaren wie dies steuerlich gehandhabt wird. Meine Hausbank (Commerzbank) transferierte, da scheinbar momentan noch unüblich, die Einstandskurse und Kaufdatum nicht an die ebase und somit würde ein Verkauf/Teilverkauf in die Spekulationsfrist von einem Jahr fallen. Wie wird dies steuerlich bei ebase gehandhabt? Werden bei einem Verkauf direkt 30% des Verkaufserlöses abgezogen, die ich in der nächsten Stererklärung wieder zurückfordern könnte und dem Staat so ein schönes zinsfreies Darlehen bieten würde oder macht die ebase evtl gar keine Abzüge und ich muss dann das ganze in der Steuerklärung im nächsten Jahr deklarieren und gleichzeitig belegen, dass ich den Fond schon länger als 12 Monate besitze? Für eine Erleuchtung wäre ich echt dankbar Grüsse, Baloo Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
D-Mark Mai 18, 2008 Tststs, diese Commerzbank! Dabei ist Ebase ein Plattformangebot von wem nochmal? Im Ernst: Hingehen, Wisch fordern, dabei ruhig zur besten Mittagszeit vor den anderen Kunden laut werden und noch bei der Bank eine Kopie ziehen und an Ebase schicken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Baloo Mai 18, 2008 diese Commerzbank! Dabei ist Ebase ein Plattformangebot von wem nochmal? Genau, von derselbigen Im Ernst: Hingehen, Wisch fordern, dabei ruhig zur besten Mittagszeit vor den anderen Kunden laut werden und noch bei der Bank eine Kopie ziehen und an Ebase schicken. Meinst Du die Ebase würde dies akzeptieren? habe irgendwo mal gelesen, dass in diesem Fall die Depotbank keinen Nachweis des Anlegers akzeptiert, sondern nur bei Direktkontakt Bank-Bank. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Mai 18, 2008 · bearbeitet Mai 18, 2008 von Sapine Einstandspreise und Kaufzeitpunkt werden derzeit generell nicht übermittelt bei einem Depottransfer. Aber das ist auch gar nicht schlimm, da Banken bis Ende diesen Jahres sich noch nicht um Spekulationsgewinne kümmern, da gibt es keinen automatischen Abzug. Evtl. musst Du bei der nächsten Steuererklärung die Kaufbelege und den Übertragungsnachweis beilegen, daher die entsprechenden Belege gut aufheben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Baloo Mai 18, 2008 @Sapine Genau das wollte ich wissen. Somit kann ich also ersteinmal beruhigt umschichten bzw verkaufen, ohne termporären Verlust und ein Gratisdarlehen an den Staat. Vielen Dank für die schnelle Antwort. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Mai 18, 2008 wenn kein Kaufdatum vorliegt und auch keine Anschaffungskosten wird eBase anhand der Ersatzbemessungsgrundlage besteuern. Rund 30 % des Verkaufserlös wenn ich es richtig im Kopf habe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Mai 18, 2008 wenn kein Kaufdatum vorliegt und auch keine Anschaffungskosten wird eBase anhand der Ersatzbemessungsgrundlage besteuern. Rund 30 % des Verkaufserlös wenn ich es richtig im Kopf habe. Spekulationsgewinne werden nicht abgeführt von den Banken. Aber hast natürlich Recht, es ist ein ausländischer Fonds und wenn er die Zwischengewinne nicht täglich ausweist, dann gibt es die Strafsteuer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Baloo Mai 18, 2008 · bearbeitet Mai 18, 2008 von Baloo wenn kein Kaufdatum vorliegt und auch keine Anschaffungskosten wird eBase anhand der Ersatzbemessungsgrundlage besteuern. Rund 30 % des Verkaufserlös wenn ich es richtig im Kopf habe. Ebase würde folglich 30% des Gesamtbetrags (da Anschaffungskosten unbekannt) sofort abziehen und ich könnte diesen Betrag erst mit der nächsten Steuererklärung zurückfordern? Ist das richtig so? Aber hast natürlich Recht, es ist ein ausländischer Fonds und wenn er die Zwischengewinne nicht täglich ausweist, dann gibt es die Strafsteuer. Eine Strafsteuer dürfte bei dem JPM nicht anfallen, da er die nötige Transparenz bieten sollte (zumindest laut Finanztest Fonds Spezial, da dort nur solche Fonds gelistet sind und der JPM Strategic Value dort gelistet ist) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Mai 18, 2008 Spekulationsgewinne werden nicht abgeführt von den Banken. Ich hätte den mit 30 % Steuerabzug aufgrund § 43a EStG abgehandelt, da im InvStG keine genaueren Angaben gemacht wurden. § 6 InvStG hätte ich hier nicht angewandt, da die Fondsgesellschaft hier die Daten bekannt gemacht hat und § 6 InvStG somit nicht erfüllt ist. Eine Bank hat die Daten nicht an die andere weitergeleitet und daher hätte ich dann das EStG zugrunde gelegt. Ebase würde folglich 30% des Gesamtbetrags (da Anschaffungskosten unbekannt) sofort abziehen und ich könnte diesen Betrag erst mit der nächsten Steuererklärung zurückfordern? Ist das richtig so? so sehe ich das. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Baloo Mai 19, 2008 · bearbeitet Mai 19, 2008 von Baloo Ich habe heute einmal bei ebase angerufen: Ebase führt keine Spekulationsgewinne direkt ab, genau wie Sapine schon sagte. Von den 30% Ersatzbemessungsgrundlage wusste die Dame am Telefon nichts (ich glaube, das greift erst ab 2009 wenn die Daten bei einem Depotwechsel nicht mitübertragen werden). Sie meinte desweiteren, dass die Daten des Einstandskurses und Kaufdatums aus Gründen des Bankgeheimnisses bei einem Depotwechsel momentan nicht mitübertragen werden dürfen; irgendwie lächerlich, nachdem wir in D doch mittlerweile transparente Konten haben Was natürlich versteuert werden muss wäre der eventuelle Zwischengewinn, welcher für diesen JPM am 15.5.08 jedoch 0 laut Fondsweb.de betrug. Ich verkaufe jetzt einfach mal ein paar Anteile und schaue was passiert Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Baloo Mai 19, 2008 · bearbeitet Mai 19, 2008 von Baloo Habe zusätzlich nocheinmal eine email-Anfrage an ebase gerichtet. Leider antworteten sie mir bis dato nur für den Fall eines thesaurierenden ausländischen Fonds, obwohl ich mich für den Sachverhalt eines ausschüttenden ausländischen Fond erkundigt hatte. Hier die Antwort für evtl interessierte: Bei Verkäufen von Fondsanteilen von ausländisch thesaurierenden Fonds muss die ebase zum Zeitpunkt des Verkaufs einen Kapitalertragsteuerabzug vornehmen. DieKapitalertragsteuer beträgt 30% der Summe aus den kumulierten thesaurierten Erträgen des Fonds und -ab 1.1.2005- den im Rücknahmepreis enthaltenen Zwischengewinnen des laufenden Fondsgeschäftsjahres und wird vom Verkaufspreis einbehalten. Werden die Anteile nicht über die ebase erworben sondern eingeliefert, werden die seit dem 01.01.1994 (bzw. ab dem Auflagedatum des Fonds) aufgelaufenen kaE für den Kapitalertragsteuerabzug herangezogen (Hintergrund: Die ebase kann die Besitzzeit nicht nachprüfen). Anhand Ihrer Kaufbelege können Sie den tatsächlichen Anschaffungszeitpunkt mit Ihrer Einkommenssteuererklärung nachweisen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fehdi Mai 19, 2008 Hallo, ich denke, die Antwort ist auch für Deine Zwecke eine Entwarnung. Du hast zwar keinen thesaurierenden Fonds, aber auch bei diesem werden nur die im Fonds thesaurierten Erträge von Ebase direkt besteuert (bzw. der Freistellungsauftrag belastet). Würde sie im Hinblick auf die Spekulationssteuer noch etwas einbehalten, dann würde das auf thesaurierende Fonds ja genauso zutreffen wie bei ausschüttenden. In die Richtung brauchst Du aber offensichtlich keine Sorgen haben! Viele Grüße! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Baloo Mai 19, 2008 Denke ich auch.Genau so wie schon von Sapine und bei der telefonischen Anfrage bei ebase herauskam,nämlich dass keine Spekulationsgewinne direkt abgeführt werden. Und solange die Zwischengewinne von der KAG ständig veröffentlicht werden dürfte auch keine Strafsteuer anfallen. Danke nochmals an alle für die Hilfe Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Mai 20, 2008 Denke ich auch.Genau so wie schon von Sapine und bei der telefonischen Anfrage bei ebase herauskam,nämlich dass keine Spekulationsgewinne direkt abgeführt werden. Und solange die Zwischengewinne von der KAG ständig veröffentlicht werden dürfte auch keine Strafsteuer anfallen. Strafsteuer gilt nur fuer intransparente / in Deutschland nicht zugelassene Fonds, solche kann man AFAIK bei Ebase erst gar nicht kaufen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Baloo Mai 20, 2008 Der Vollständigkeit halber hier noch die Antwort von ebase bezüglich der ausschüttenden Fonds: Durch den Zufluss von Erträgen bei ausschüttenden Fonds (i. d. R. Zwischengewinne) werden bei Verkauf/Umschichtung Kapitalertragssteuern sofort vom Verkaufserlös einbehalten, sofern kein ausreichender Freistellungsauftrag gestellt ist. Auch hier kann die ebase die Besitzzeit der Anteile nicht nachprüfen. Über den Steuerabzug erhalten Sie eine Steuerbescheinigung. Diese ermöglicht eine Anrechnung der einbehaltenen Steuerabzüge auf die Einkommensteuer, die das Finanzamt im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung feststellt. Grüße, Baloo Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag