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Sapine

Altersvorsorge, Rente (Nachrichten, Analysen und Kommentare)

Empfohlene Beiträge

krett
· bearbeitet von krett
vor 4 Stunden von Dandy:

Noch ein Kommentar zum mündigen Bürger: Gerade Rentenversicherungspolicen sind unheimlich schwer zu verstehen und ich finde es vermessen, dem Kunden abzuverlangen, das bezüglich Kosten, Sicherheit, Garantien, realistischer Prognosen etc. abklopfen zu können. Gerade das müsste eigentlich Aufgabe der Versicherungen sein, aber das haben sie, meiner Meinung nach in voller Absicht, vergeigt. Es wäre die Aufgabe der Politik gewesen, die Versicherungen in ein solch enges Korsett zu zwängen, damit man die Leistungen überhaupt direkt miteinander vergleichen kann. Die kläglich gescheiterten Nacbesserungen haben gezeigt, wie weit die Versicherungsindustrie in dem Spiel die Nase vorn hat.

 

Sehe ich genauso. Tausend Punkte kann und sollte man kritisieren an der Reform. Aber dennoch: Es ist die erste richtige Reform auf diesem Feld seit fast 25 Jahren. Das muss man der FDP anrechnen (sofern auch alles durch den Bundestag geht). Und das gegen Widerstände von allen Seiten: SPD, Gewerkschafter, Grüne, Versicherungen...

 

Und die Kritik ist ja im Prinzip nur die, das die Reform nicht weit genug geht. Das, was gemacht wird, ist ja alles richtig. Und das ein großes Stück.

 

Machen wir uns nichts vor: Unser Rentensystem wird in den nächsten 10-15 Jahren noch mindestens eine große Reform brauchen, egal ob das Rentenpaket II durch den Bundestag kommt oder nicht, Vielleicht wird man bei der Reform dann ja sehen, wie positiv sich das Altersvorsorgedpot geschlagen hat und das ganze System dementsprechend umbauen.

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whister
vor einer Stunde von krett:

Machen wir uns nichts vor: Unser Rentensystem wird in den nächsten 10-15 Jahren noch mindestens eine große Reform brauchen, egal ob das Rentenpaket II durch den Bundestag kommt oder nicht, Vielleicht wird man bei der Reform dann ja sehen, wie positiv sich das Altersvorsorgedpot geschlagen hat und das ganze System dementsprechend umbauen.

Das würde voraussetzen dass das Altersvorsorgedpot auf breiter Front auch abgeschlossen und genutzt wird. Ich habe da so meine Zweifel.

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krett
vor 2 Stunden von whister:

Das würde voraussetzen dass das Altersvorsorgedpot auf breiter Front auch abgeschlossen und genutzt wird. Ich habe da so meine Zweifel.

Wenns nicht schwerer zu eröffnen ist als ein normales Depot denke ich schon. Gibt ja auch schon Millionen ETF Sparer.

 

Wobei ich hier noch Fragen habe:

https://x.com/Tiefseher/status/1841456876330037597

 

Das man Abgeltungssteuer zahlen muss verstehe ich nicht so.

Aber muss man sich das Depot Zwangsweise 20 Jahre lang auszahlen lassen wie geschrieben? Dann nehme ich alles zurück, dann ist es echt Murks.

 

 

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chirlu
vor einer Stunde von krett:

Das man Abgeltungssteuer zahlen muss verstehe ich nicht so.

 

Nein, natürlich nicht. Es ist nachgelagerte Besteuerung, wie bisher auch.

 

vor einer Stunde von krett:

Aber muss man sich das Depot Zwangsweise 20 Jahre lang auszahlen lassen wie geschrieben?

 

Ja, Auszahlplan bis 85 ist eine zulässige Option (neu), Leibrente eine andere (wie bisher). 30% entnehmen geht auch (wie bisher).

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Muigi

Hallo,

ich habe eine doofe Frage wegen der Berechnung der neuen Zulage. Neu ist, dass pro eingezahltem Euro der Staat nun 20 Cent drauf schießt.  Bei meinem bisherigen Vertrag will ich das aber GAR NICHT !!! :-(

Das würde ja bedeuten, dass die Versicherung mehr Zulagen vom Staat erhält, und mir das möglicherweise von der Steuererstattung wieder abgezogen wird?

Ich dachte es greift der Bestandsschutz für alte Verträge, aber bei der Steuererstattung kann wohl ohne meine Zustimmung rumgeschraubt werden?

Klassischer Fall von Versicherungsunternehmen wieder mal subventioniert, und meine Vorteile bei der Steuererstattung kastriert?

Bin der Meinung dieses Modell muss schnellstmöglich abgewürgt werden, wenn obiges Szenario wirklich der Fall wäre. Warum nur dürfen irgendwelche Minderheiten an solch entscheidenden Schrauben drehen. Schön langsam vergeht mir sämtliche Lust :-(

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stagflation

Troll?

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Caveman8
vor 14 Minuten von stagflation:

Troll?

Oder was total daneben verstanden… 

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Muigi

Gehts um meinen Beitrag? Sorry, wenn der Post an falscher Stelle steht. Wusste nicht wo ich sonst posten soll, das Thema ist ja "Altersvorsorge, Rente (Nachrichten, Analysen und Kommentare)"

Dass ich immer brav direkten Bezug zum Vorpost nehmen MUSS war mir nicht klar, und entschuldige mich für meinen Frage.

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poipoi
vor 22 Stunden von Fondsanleger1966:

Hier scheint der Kontext meiner Aussagen verloren gegangen zu sein. Es ging zuletzt auch sehr viel thematisch durcheinander.

 

Aussage 1 war: Riester ist kein pauschal "katastrophales Produkt", wie @Cepha in #1172 behauptete, sondern kann sehr wohl ein relevanter Bestandteil der Altersvorsorgestrategie sein, siehe mein Beispiel hier:

Riester löst dabei nicht das gesamte Altersvorsorgeproblem, sondern war von Anfang an nur als Ausgleich für (einen Teil) der Kürzungen bei der gesetzlichen Rente gedacht. Nicht mehr und nicht weniger. Deshalb ist auch die geplante Erhöhung des Riester-Maximalbetrags sinnvoll (damit fing die Diskussion in #1172 an).

 

Aussage 2: @poipoi knüpft in #1190 an mein oben direkt verlinktes Posting an und schreibt:

Das zeigte mir, dass er - wie vermutlich 95% der WPF-Mitglieder - nicht wusste, wie eine private Rentenpolice (Riester oder auch nicht) kalkuliert wird und was sie leisten kann und was nicht. Deshalb habe ich das hier für mein Beispiel der (Riester-)Rentenversicherung von 2002 mit dem Rechnungszins von 3,25% p.a. erklärt:

Wenn 3,25% Kapitalertrag p.a. schon vorab ausgeschüttet werden, kann es naturgemäß auch keinen Inflationsausgleich geben, weil dann Renditen von ca. 6-7% p.a. mit einem defensiven Mischportfolio erzielt werden müssen (die Risikoüberschüsse mal außenvor gelassen). Das braucht es aber auch nicht, weil die Riester-Rente ja nur ein Teil der Gesamtversorgung ist und (einen Teil) der Kürzungen bei der gesetzlichen Rente ausgleichen soll.


Riester Cosmos 3677: Anlage in Fonds möglich. Zur Auszahlung in der Rentenphase kam auf meine Frage folgendes:

Zitat

Wann kommt es zu einer Rentenerhöhung nach Beginn der Rentenzahlung?
Eine Rentenerhöhung erfolgt, wenn die Gesamtverzinsung über die Ihrem Vertrag zugrunde liegende Garantieverzinsung steigt. Die Garantieverzinsung für Ihren Vertrag beträgt  2,75%. Die Gesamtverzinsung in 2024 beträgt 2,10 %. 
Über die zukünftige Entwicklung der Gesamtverzinsung können wir keine Vorhersagen treffen.

 

Ich verstand es so, dass nichts erhöht wird solange die Gesamtverzinsung < 2,75% ist. Im schlechtesten Fall eben nie mehr für immer. Klar hat der Vertrag vorher in der Ansparphase mehr gebracht als viele heutige Angebote und ist sicher keine Katastrophe (Rendite ~5% inkl. Zuzahlung ohne Berücksichtigung der Steuererstattung), aber das meinte ich mit „unklare Steigerung“ des Versicherers. 

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chirlu
vor 6 Stunden von Muigi:

Gehts um meinen Beitrag?

 

Ja. Er ergibt sehr wenig Sinn.

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Sapine

Das Handelsblatt berichtet über eine Studie von Prof. Hermann Weinmann für die "Zeitschrift für Versicherungswesen". Dabei berechnet und vergleicht er unter anderem die sogenannte erweiterte Betriebskostenquote. Die gibt an, wieviel von den Beiträgen für Vertragsabschluss, Verwaltung und sonstige betriebswirtschaftliche Aktivitäten verwendet werden. Ergebnis sind Werte zwischen 4,90 Euro und 18,70 Euro pro 100 Euro.

Zitat

Niedrige Kostenquoten weisen beispielsweise der Direktversicherer Cosmos Leben und der Marktführer Allianz Leben auf. Eine hohe Kostenbelastung müssen dagegen die Kundinnen und Kunden von WWK Leben, Nürnberger Leben und HDI Leben hinnehmen. Bei den drei Anbietern liegt die erweiterte Betriebskosten-Quote bei mehr als 18 Prozent.

Nach der Bafin-Schelte sind einige Versicherungen bereits dabei ihre Kosten zu verringern. 

 

Die Studie selbst konnte ich nicht finden. Beim Ranking liegt die Hannoversche Leben vor der Allianz an der Spitze. Dabei gingen noch weitere Werte ein wie Ertragskraft, Bewertungs- und Verlustreserven, Netto-Neuzugang, Beteiligung der Versicherten an Erträgen, Solvenzquote. 

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whister
Am 2.10.2024 um 19:55 von Muigi:

Hallo,

ich habe eine doofe Frage wegen der Berechnung der neuen Zulage. Neu ist, dass pro eingezahltem Euro der Staat nun 20 Cent drauf schießt.  Bei meinem bisherigen Vertrag will ich das aber GAR NICHT !!! :-(

Das würde ja bedeuten, dass die Versicherung mehr Zulagen vom Staat erhält, und mir das möglicherweise von der Steuererstattung wieder abgezogen wird?

Ich dachte es greift der Bestandsschutz für alte Verträge, aber bei der Steuererstattung kann wohl ohne meine Zustimmung rumgeschraubt werden?

Klassischer Fall von Versicherungsunternehmen wieder mal subventioniert, und meine Vorteile bei der Steuererstattung kastriert?

Bin der Meinung dieses Modell muss schnellstmöglich abgewürgt werden, wenn obiges Szenario wirklich der Fall wäre. Warum nur dürfen irgendwelche Minderheiten an solch entscheidenden Schrauben drehen. Schön langsam vergeht mir sämtliche Lust :-(

Du kannst mit deinem bisherigen Vertrag die Förderung nach dem bisherigen Schema weiter nutzen. Es wird nur der Maximalbetrag auf 3500 Euro/Jahr erhöht. Du darfst dann jedoch keinen neuen Vertrag, den du fördern lässt, ab 2026 abschließen (dann würde nämlich die Förderung deines bisherigen Vertrag auch umgestellt werden).

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satgar
Am 4.10.2024 um 23:05 von whister:

Du darfst dann jedoch keinen neuen Vertrag, den du fördern lässt, ab 2026 abschließen (dann würde nämlich die Förderung deines bisherigen Vertrag auch umgestellt werden).

Das hab ich so noch nirgends gelesen. Wie es sein wird, wenn man gleichzeitig nen Riestervertrag mit Förderung weiter gesparten will und zusätzlich dazu neue Altersvorsorgedepot besparen will, dazu hab ich noch nichts gelesen.

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fgk

Man kann ja heute auch schon mehrere Verträge haben. Gefördert wird halt ein Maximalbetrag, Aufteilen ist aber kein Problem.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 9 Minuten von fgk:

Man kann ja heute auch schon mehrere Verträge haben. Gefördert wird halt ein Maximalbetrag, Aufteilen ist aber kein Problem.

Ja, da stellen sich aber eben viele Fragen. Wenn es aufgeteilt wird, dann könnte beides nicht mit dem „jeweiligen Höchstbetrag“ gespart werden. Der Sonderausgabenabzug soll bei der alten riesterrente ja auf 3.500€ steigen, aber viel früher als bei der geplanten Lindner-Rente (da erst ab 2030). Wie also diese Höchstbeträge und die beiden Vorsorgeform zusammen wirken und bespart werden können, ist nicht wirklich klar. Es wird sich ja, wie die Betriebsrente, in der zweiten Schicht der Altersvorsorge befinden. Dort kann bisher bAV und Riester jeweils mit Höchstbeträgen (8% der BBG GRV West für Direktversicherungs bAV) und 2.100€ Jahresbetrag Riester gemacht werden. Die Lindner Rente soll wohl aber im gleichen Gesetz „AltZertG“ umgesetzt werden wie Riester selbst. Das würde dafür sprechen, dass man es nicht (Lindner + Riester) jeweils voll ausschöpfen kann, Sondern nur mit einem Höchstbetrag X zusammen. Aber klargestellt ist das mE noch nicht.

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fgk

Ich verstehe den Entwurf so, daß steuerlich alles gleich behandelt wird. 
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Es gibt aber tatsächlich eine neue Regelung für mehrere Verträge:

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satgar
vor 2 Minuten von fgk:

Ich verstehe den Entwurf so, daß steuerlich alles gleich behandelt wird. 
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Es gibt aber tatsächlich eine neue Regelung für mehrere Verträge:

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Ah, interessant. „Nicht derselben Produktkategorie“. Es bleibt aber auf den Höchstbetrag von erst 3000€, dann ab 2030…3500€ begrenzt. Allerdings versteh ich dann trotzdem nicht, wie es in der Zeit von 2025-2029 läuft. In der Zeit gibts die Grenze des 10a von 3.000€, aber Riester soll per 2025 schon 3.500€ kriegen. Das macht doch keinen Sinn irgendwie.

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fgk

Offensichtlich ja nicht:

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satgar
vor 3 Minuten von fgk:

Offensichtlich ja nicht:

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Aber wie passt das mit deinem oben zitierten, schwarzen Bereich -57- zusammen? Da steht doch klar, dass für alte riesterrenten ab 2025 3500€ gelten solle.

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fgk
· bearbeitet von fgk

Ich habe nochmal nachgelesen:

 

- 2025 Erhöhung auf 3.500

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- ab 2026 dann 3.000

- ab 2030 dann wieder 3.500

 

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 2 Minuten von fgk:

Ich habe nochmal nachgelesen:

 

- 2025 Erhöhung auf 3.500

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- 2026 dann 3.000

- ab 2030 dann wieder 3.500

 

Das klingt verrückt und echt dämlich, würde man es so machen. Kann ich mir nicht vorstellen. 
 

Dann hätte man in deinem neu verlinkten Teil auch nicht geschrieben „ab“.. sondern „für“

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fgk

Paßt aber zur gewählten Formulierung:

Zitat

Aus Haushaltsgründen wird der Höchstbetrag für die Veranlagungszeiträume 2026 bis 2029 zunächst auf 3 000 Euro festgelegt.
 

Haushaltsschonend wird erst ab dem Veranlagungszeitraum 2030 der Höchstbetrag wieder auf 3 500 Euro erhöht.

 

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satgar
vor 1 Minute von fgk:

Paßt aber zur gewählten Formulierung:

 

Ich komme ja auf meine Eingangsstatements zurück: warten wir mal die fertige Novelle ab. ^^

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 11 Minuten von satgar:

Das klingt verrückt und echt dämlich, würde man es so machen.

 

2025 gilt noch die bisherige Regelung, dass der Zulagenanspruch enthalten ist (förderfähig ist maximal 3500 Euro insgesamt, z.B. bei drei Kindern 2425 Euro Eigenbeitrag und 1075 Euro Zulage). Ab 2026 kommt der Zulagenanspruch stattdessen noch hinzu (z.B. 3000 Euro maximaler Eigenbeitrag plus 1500 Euro Zulage, insgesamt also 4500 Euro förderfähig). Wie auch auf Seite 60/61 gesagt wird („Durch die Hinzurechnung des Zulagenanspruches kommt es insgesamt zu keiner Kürzung des Höchstbetrages für den Sonderausgabenabzug.“).

vor 24 Minuten von fgk:

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satgar
vor 27 Minuten von chirlu:

 

2025 gilt noch die bisherige Regelung, dass der Zulagenanspruch enthalten ist (förderfähig ist maximal 3500 Euro insgesamt, z.B. bei drei Kindern 2425 Euro Eigenbeitrag und 1075 Euro Zulage). Ab 2026 kommt der Zulagenanspruch stattdessen noch hinzu (z.B. 3000 Euro maximaler Eigenbeitrag plus 1500 Euro Zulage, insgesamt also 4500 Euro förderfähig). Wie auch auf Seite 60/61 gesagt wird („Durch die Hinzurechnung des Zulagenanspruches kommt es insgesamt zu keiner Kürzung des Höchstbetrages für den Sonderausgabenabzug.“).

 

Bleibt die 4% riesterregel für bestandsverträge? Und wie stellt es sich da mit den neuen Höchstgrenzen 2026 dar? Für Singles war bei 2100€ Höchstbetrag und 4% Regel das Maximum bei 52.500€ brutto erreicht. Wie schaut’s Dann neu aus?

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