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Sapine

Altersvorsorge, Rente (Nachrichten, Analysen und Kommentare)

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basti_

Ob die Reform zur Betriebsrente "Murks" ist, so wie es der verlinkte Artikel behauptet, weiß ich nicht.

 

Das mit dem Kapitalerhalt hat sicher seine Vor- und Nachteile.

 

Wenn ich das mit dem Zuschuss richtig verstanden habe, dann wird der Arbeitgeber zukünftig bei der Entgeldumwandlung "gezwungen" seine Einsparungen (Sozialversicherungsbeiträge AG-Anteil) an den Arbeitnehmer weiterzugeben, wenn er das nicht sowieso bereits freiwillig gemacht hat.

Größtenteils geht es, meinem Verständnis nach, um Geringverdiener. Z.B. Anrechnung Grundsicherung

Was der Artikel mit



... oder Entgelt umzuwandeln, was allein deswegen unbeliebt und unattraktiv ist, weil sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer auf die spätere Betriebsrente die doppelten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) zahlen müssen. 

meint verstehe ich nicht. Entgeldumwandlung ist doch unversteuertes Geld, dass ich später zur Rente versteuere

Die Überlegung ist somit, zahle ich jetzt oder zur Rente mehr Steuern. Viele dürften im Alter weniger zahlen . Hatte ich das falsch verstanden oder ändert sich jetzt etwas?

 

Wenn sich jemand damit auskennt (also mit den Änderungen), dann wäre es wirklich freundlich, wenn man 2-3 Sätze oder ein paar Stichpunkte dazu schreibt und nicht nur nebulöse Andeutungen macht.

 

Ich denke das sich eigentlich "nur" für Geringverdiener (unter 2k Brutto?) etwas ändert. Am Grundproblem ändert sich aber mMn nichts, wenn man kein Geld zur Seite legen kann, dann kann man halt kein Geld zur Seite legen.

 

Sorry falls das alles "Murks" ist was ich schreibe, aber ich habe keine Ahnung :unsure:

 

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tyr

Betriebsrente über Entgeltumwandlung kann sich vor allem dann lohnena, wenn der AG etwas dazu gibt, mindestens seine Sozialkostenersparnis. Noch besser: rein AG-finanzierte Betriebsrente.

 

Zudem sollten die bAV Angebote günstig sein. Zum Beispiel gar keine Abschlusskosten, kein Vermittler, Durchführungsweg Direktzusage. 

 

Ist das bei den Angeboten deines AG der Fall?

 

Meines Erachtens braucht man gar nicht so viel von bAV zu verstehen, es reicht, die Möglichkeiten, die einem der AG ermöglicht mit guten Riesterverträgen zu vergleichen, die ja ebenfalls in Schicht 2 durch nachgelagerte Besteuerung gefördert werden. Da kommen dann schnell weiche Faktoren wie die Portabilitätseinschränkungen von bAV ins Spiel.

 

Daher: schaue doch, was dir dein AG an bAV Möglichkeiten anbietet.

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basti_
vor 47 Minuten schrieb tyr:

Betriebsrente über Entgeltumwandlung kann sich vor allem dann lohnena, wenn der AG etwas dazu gibt, mindestens seine Sozialkostenersparnis. Noch besser: rein AG-finanzierte Betriebsrente.

 

Zudem sollten die bAV Angebote günstig sein. Zum Beispiel gar keine Abschlusskosten, kein Vermittler, Durchführungsweg Direktzusage. 

 

Ist das bei den Angeboten deines AG der Fall?

 

Meines Erachtens braucht man gar nicht so viel von bAV zu verstehen, es reicht, die Möglichkeiten, die einem der AG ermöglicht mit guten Riesterverträgen zu vergleichen, die ja ebenfalls in Schicht 2 durch nachgelagerte Besteuerung gefördert werden. Da kommen dann schnell weiche Faktoren wie die Portabilitätseinschränkungen von bAV ins Spiel.

 

Daher: schaue doch, was dir dein AG an bAV Möglichkeiten anbietet.

Danke. Mein Beitrag war eigentlich eher als Kommentar/Anmerkung/Frage zu den vorherigen Posts (Reform zur Betriebsrente) gedacht.

 

Beschäftige mich zwar aktuell mit bAV, aber das ist ein anderes Thema.

 

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Shak
· bearbeitet von Shak
vor 10 Stunden schrieb basti_:

Was der Artikel mit

 

 

meint verstehe ich nicht. Entgeldumwandlung ist doch unversteuertes Geld, dass ich später zur Rente versteuere

Die Überlegung ist somit, zahle ich jetzt oder zur Rente mehr Steuern. Viele dürften im Alter weniger zahlen . Hatte ich das falsch verstanden oder ändert sich jetzt etwas?

Wenn du Entgelt umwandelst sparst du aber eben nicht nur Steuern, sondern auch Sozialabgaben.

Diese Sozialabgaben möchte der Staat natürlich in der Rente zurück.

D.h. du musst auf deine Rente aus der bAV nicht nur Steuern zahlen, sondern auch Sozialabgaben. Doppelt deswegen, weil in der Rentenphase kein Arbeitgeber mehr da ist, der den etwaigen Arbeitgeberanteil übernehmen kann. Deswegen zahlst du "doppelt" Sozialabgaben auf deine bAV-Rente: Arbeitnehmer- UND Arbeitgeberanteil zahlst jetzt du allein.

Zustätzlich solltest du bedenken, dass die durch Umwandlung verringerte Abfuhr von Sozialabgaben natürlich auch deine Ansprüche aus den Sozialversicherungen mindert. Heißt weniger Arbeitslosengeld und vor allem weniger gesetzliche Rente.

Das ist einer der unbequemen Seiten der betrieblichen Altersvorsorge.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Genau das ist der Grund, warum "klatsch Riester gegen bAV" nur bedingt ein Ansatz ist. Denn all diese Faktoren hängen vom Finanzierungs- und Durchführungsweg (sowie weiteren Faktoren) ab, welche es in Riester schlichtweg nicht gibt.

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tyr
vor 1 Minute schrieb polydeikes:

Genau das ist der Grund, warum "klatsch Riester gegen bAV" nur bedingt ein Ansatz ist. Denn all diese Faktoren hängen von Finanzierungs- und Durchführungsweg (sowie weiteren Faktoren) ab, welche es in Riester schlichtweg nicht gibt.

 

Wo steht was von "klatsch Riester gegen bAV"? Ich habe geschrieben: 

 

Zitat

Meines Erachtens braucht man gar nicht so viel von bAV zu verstehen, es reicht, die Möglichkeiten, die einem der AG ermöglicht mit guten Riesterverträgen zu vergleichen, die ja ebenfalls in Schicht 2 durch nachgelagerte Besteuerung gefördert werden. Da kommen dann schnell weiche Faktoren wie die Portabilitätseinschränkungen von bAV ins Spiel.

 

Man vergleicht also den konkreten Einzelfall und kann dann entscheiden, ob man in Schicht 2 lieber den einen oder den anderen Weg geht, eine Mischung oder vielleicht keins von beidem. Das macht das Thema schonmal erheblich einfacher und man muss sich nicht mit viel bAV-Theorie herumschlagen, die man als AN vielleicht selber gar nicht braucht.

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polydeikes

Sorry. Ottonormal AN vergleicht bAV und Riester gaaaaanz sicher nicht. Weil er es nicht kann. Und den Wenigen, die es können, ist es auch reichlich egal, dass es Ottonormal AN nicht kann. Denn die spielen für die AG-Seite, was viel lukrativer ist.

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor 48 Minuten schrieb polydeikes:

Sorry. Ottonormal AN vergleicht bAV und Riester gaaaaanz sicher nicht. Weil er es nicht kann.

 

Ist doch egal, ob beim AN die Kompetenz vorhanden ist, um das fachkundig zu entscheiden oder nicht. Die Entscheidung wird trotzdem getroffen, jeden Tag vielfach. Und besser man macht sich ein paar Gedanken und entscheidet auf einer dünnen Wissensbasis statt komplett nach Gefühl oder nachdem, was einem der bAV-Vermittler an schönen Geschichten im Sinne seines Interessenskonfliktes erzählen will.

 

Beispiel: der AG bietet eine tolle Direktversicherung an, auf Zinsbasis, nix Aktien oder sonstiges, von einer sehr großen blauen Versicherungsgesellschaft. Ich schaue mir kurz an, ob mir der Vertrag gefällt, schaue mir die Verrentungsgrundlagen an, sehe mir die Beispielrechnung an, lache kurz und bleibe bei meinem Riestervertrag. Da muss ich nicht viel wissen und da kann man hoch und runter rechnen, wie man will, das Ding ist unattraktiv.

 

Anderes Beispiel: der Arbeitgeber finanziert von sich aus eine bAV, komplett ohne Entgeltumwandlung des AN nur mit AG-Beiträgen. Super Sache, mitnehmen.

 

Oder wieder anderes Beispiel: Direktzusage, interner Durchführungsweg. Da wird es knifflig, aber man hat eben keinen unparteiischen fachkundigen Berater zur Hand, muss trotzdem entscheiden. Man schaut sich als Laie die Informationen an, die man hat und entscheidet eben. So ist das Leben.

 

Weiteres Beispiel: Pensionskasse. Man schaut sich an, was die taugt, rechnet ein bischen und trifft die Entscheidung. Der Vermittler hilft nicht viel, der will den Vertrag unterschrieben haben und erzählt einem nur die Vorteile. Klassisches Principal-Agent Problem. https://de.wikipedia.org/wiki/Prinzipal-Agent-Theorie Sinnfrei, den löchern zu wollen. Selbst wenn der wirklich kompetent ist wird der einem nicht zu Konkurrenzprodukten oder gar einem ganz anderen Weg raten (können/wollen). Wie beim Ausschließlichkeitsvermittler mit seinem schön eingerichten Versicherungsbüro draußen. Da brauch man auch nicht reinlaufen und erwarten, dass der einem erläutert, dass man lieber was ganz anderes abschließen sollte, was er gar nicht anbieten kann oder dass seine Produkte im Vergleich zur Konkurrenz nichts taugen.

 

So kompliziert, wie du das darstellst ist das gar nicht. Man sieht sich an, was für Möglichkeiten man als AN hat und entscheidet. Fertig. Ja, ein bAV-Spezialist könnte besser entscheiden. Hat man aber nicht, der steht bestenfalls auf AG-Seite. Siehe o.g. Principal-Agent Theorie.

 

Und ja, im Detail ist das alles viel komplizierter und ein wirklich taugliches Produkt bekommt man so nicht. Geht ja auch in vielen Fällen gar nicht, weil der AG bestimmt, was für bAV-Möglichkeiten er dem AN lässt. Wenn zufällig der AN klein ist und dich als Vermittler beauftragt und dann der AN zufällig Hobby-Anleger ist: Bingo! Dann könnte man auf der Basis mal ein richtig tolltes bAV-Produkt vermitteln. Das ist dann der eine glückliche Zufall unter ganz wenigen. Die Realität die ich kenne sieht viel trostloser aus und beginnt schon beim AG-Wechsel und der in der Praxis spannenden Portabilität. Letztens hier im Forum: bestehender bAV-Anspruch von Alt-AG hätte gesetzlichen Übertragungsanspruch, aber der neue AG ist dazu unwillig. Der AN will es sich nicht mit dem neuen AG verscherzen und seinen Portabilitätsanspruch durchsetzen. Tolles Konstruktion, so eine bAV. Sowas wird einem kein PK-Vermittler erzählen. Aber ältere andere AN können erzählen, was sie für einen bAV-Anspruchsbestand haben.

 

Ist völlig i. O., dass du deine Kompetenz bewirbst, trotzdem ist die Entscheidung an dieser Stelle in der Regel durch den AN zu treffen, ohne kompetenten bAV-Fachmann auf Seiten des AN. Und da muss man sich es eben einfacher machen, da hilft es nicht, wenn sich ein AV-Fachmann über die bAV-Inkompetenz von AN lustig macht.

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor 34 Minuten schrieb polydeikes:

Sorry. Ottonormal AN vergleicht bAV und Riester gaaaaanz sicher nicht. Weil er es nicht kann. Und den Wenigen, die es können, ist es auch reichlich egal, dass es Ottonormal AN nicht kann. Denn die spielen für die AG-Seite, was viel lukrativer ist.

 

Lukrativ für den AG, höchstens zufällig lukrativ für den AN. Wer profitiert, wer ist der Kunde: der AG! In so einem Fall sollte man als AN schnell reißaus nehmen. Wenn, dann sollte man so einen "wenigen, der es kann" auf SEINER Seite haben, AN-Seite. Gibt's nicht. Also: Finger weg. Für mich stirbt die bAV-Story aber öfter eher vorher, an der Portabilität. Wo ist da die Flexibilität? Bei Riester sieht das ganz anders aus.

 

Ist wirklich toll, dass es im bAV-Umfeld theoretisch möglich sein kann, ganz tolle Produkte mit Aktien zu bauen. Wenn der kompetente bAV-Vermittler aber den AG und nicht den AN als Kunden hat läuft das nicht richtig. Und solange die Portabilitätsfrage so desaströs ist bleibe ich weiterhin eher bAV-skeptisch.

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basti_
vor 11 Stunden schrieb Shak:

Wenn du Entgelt umwandelst sparst du aber eben nicht nur Steuern, sondern auch Sozialabgaben.

Diese Sozialabgaben möchte der Staat natürlich in der Rente zurück.

D.h. du musst auf deine Rente aus der bAV nicht nur Steuern zahlen, sondern auch Sozialabgaben. Doppelt deswegen, weil in der Rentenphase kein Arbeitgeber mehr da ist, der den etwaigen Arbeitgeberanteil übernehmen kann. Deswegen zahlst du "doppelt" Sozialabgaben auf deine bAV-Rente: Arbeitnehmer- UND Arbeitgeberanteil zahlst jetzt du allein.

Zustätzlich solltest du bedenken, dass die durch Umwandlung verringerte Abfuhr von Sozialabgaben natürlich auch deine Ansprüche aus den Sozialversicherungen mindert. Heißt weniger Arbeitslosengeld und vor allem weniger gesetzliche Rente.

Das ist einer der unbequemen Seiten der betrieblichen Altersvorsorge.

 

Der Teil mit weniger gesetzliche Rente, weil weniger Brutto war mir klar.

Den Teil mit "Arbeitgeber und Arbeitnehmer" Anteil habe ich noch nicht verstanden oder er war mir so nicht bewusst. Kommt das nicht drauf an, ob man gesetzlich oder privat versichert ist?

 

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Am 27.6.2017 um 08:30 schrieb basti_:

Den Teil mit "Arbeitgeber und Arbeitnehmer" Anteil habe ich noch nicht verstanden oder er war mir so nicht bewusst. Kommt das nicht drauf an, ob man gesetzlich oder privat versichert ist?

 

 

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basti_

Frage mich gerade warum man die Kosten der bAV dann immer als das großes Problem sieht.

 

Nehmen wir mal an ich bekomme 200€ Rente. Gesetzlich versichert zahle ich dann ~50€ Steuer + 35€ Sozialabgaben + weniger gesetzlich Rente.

 

Das kann sich doch schon nicht mehr lohnen. Da muss der Arbeitgeber schon deutlich mehr als die ~20% Sozialabgaben, die er sich spart, dazugeben.

Alternativ brauche ich eine Versicherung die mir das umsonst macht.

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polydeikes

Für dieses Szenario, welches nur eines von vielen bAV Szenarien ist:

 

Zunächst mal habe ich doch zuvor auch die entsprechende Freistellung, vorausgesetzt ich übersteige die BBG KV / RV nicht. So lange Eingangsgrenzsteuersatz maximal gleich Ausgangsgrenzsteuersatz ist die Stundung rentabel ab Rendite über 0. Das würde analog für KV / RV u. AV Beiträge gelten, vorausgesetzt der AG rückt sie raus.

 

Bei 200 mtl Rente Stand heute hab ich aber schlichtweg auch gepennt: Wir sind immerhin schon bei 2975 / 20 = 148,75 mtl.. Bagatellgrenze ...

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Tradeoff

Gibt es ein Szenario wo sich bAV lohnt, wenn man über der BBG für KV / RV ist? Mir will keines einfallen.

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Dandy
· bearbeitet von Dandy

Wenn der Arbeitgeber einen Beitrag leistet, dann kann es sich in vielen Szenarien lohnen. Da er das in Zukunft muss, sieht die Sache dann in Einzelfällen auch wieder anders aus.

 

In der aktuellen Finanztest sind ein paar Szenarien aufgeführt die beleuchten sollen, für wen es sich lohnen könnte und für wen nicht. Mag nicht vollumfassend sein, aber immerhin ein kleiner Einblick.

 

Bei der nachgelagerten Besteuerung spielt zum Beispiel auch der Renteneintritt eine Rolle. Der Steuersatz steigt ja bis irgendwann um 2040 bei Renteneintritt auf 100% des Einkommensteuersatz. Vermutlich, Achtung: Nullwissen, werden alle Rentenarten zusammen besteuert, also gesetzliche wie auch Riester und bAV zusammen. Damit hängt es auch von diesen ab, ob es sich letztlich lohnen (könnte) oder auch nicht.

 

Auch die Bagatellgrenze, sofern sie denn bestehen bleibt, könnte ein Weg sein, bei dem es sich für fast jeden bis zu einem gewissen Grad lohnen könnte, in die bAV einzuzahlen.

 

Dazu kommt dann noch die Art der Durchführung. Direktzusage oder Versicherung. Da gelten ja auch Konditionen, Garantien, Kosten, Verrentungsbedingungen etc. Da durchzublicken ist nun wirklich nicht einfach. Riester ist ja schon komplex, aber bAV erscheint mir noch intransparenter. Das ist in meinen Augen einfach das wirkliche Problem bei der privaten Altersvorsorge, welches die Politik nicht angehen kann oder will. 

 

Apropos Krankenversicherung. Das ist auch relevant, ob man privat versicher ist oder in der Krankenversicherung der Rentner. Es gibt einfach so viele Faktoren, die da reinspielen, dass ich persönlich keinerlei Aussage dazu tätigen könnte, ob sich bAV im Einzelfall nun lohnt oder nicht.

 

Edit: Kleine Korrekturen und Rüstung angezogen, damit ich die Prügel besser aushalte :-(

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polydeikes

Der Finanztestartikel sagt mir nichts, hab mein Abo im Dezember gekündigt. Hab das nicht mehr ertragen können.

 

Bagatellgrenze ist korrekt, siehe mein Post oben, mit den aktuell 2975 / 20 = 148,75 mtl. ... wäre die Musterlösung für Einkommen > BBG KV und GKV ... wenn es keine entsprechenden AG-Zuschüsse gibt.

 

Der Hinweis hier ist auch korrekt ...

 

Zitat

Dazu kommt dann noch die Art der Durchführung. Direktzusage oder Versicherung. Da gelten ja auch Konditionen, Garantien, Kosten, Verrentungsbedingungen etc. Da durchzublicken ist nun wirklich nicht einfach. Riester ist ja schon komplex, aber bAV erscheint mir noch intransparenter. Das ist in meinen Augen einfach das wirkliche Problem bei der privaten Altersvorsorge, welches die Politik nicht angehen kann oder will. 

 

Direktzusage / U-Kasse werden darüber hinaus auch anders besteuert. Damit meine ich nicht nur Fünftelrregelung, sondern auch die allgemeine Tatsache, dass es Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit ist, mit entsprechenden Freibeträgen.

 

Noch relevanter als der Durchführungsweg ist der Finanzierungsweg, bzw. die Kombination aus Beidem.

 

---

 

Alles über Angestellter mit Direktversicherung via Entgeltumwandlung hinaus (also AN finanziert), dürfte ein Laie kaum noch beurteilt bekommen. Da muss man sich auch nicht schämen, in keinster Weise. Selbst die vermeintlich einfache Pensionskasse führt ganz schnell zum tilt, wenn es um Rechnungsgrundlagen (bspw.: Wie geht denn heute noch 3 % + x Rechnungszins und was heißt das ... ?), Hinterbliebenenabsicherung etc. geht.

 

 

 

 

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Dandy
· bearbeitet von Dandy

Ich frage mich nur, wer einen dabei beraten soll. Die Personalabteilung ist in den meisten Fällen überfordert, um es freundlich auszudrücken. Bei Riester und Co kann ich wenigstens einen neutralen Makler zwischenschalten, der mich im Idealfall neutral und gut berät aber bei der bAV? Insofern finde ich den Vorstoß zur Föderung der betrieblichen Altersvorsorge in der Politik auch reichlich naiv, mal davon abgesehen, dass die eigentlichen Probleme, nämlich dass es sich in der Regel, wenn überhaupt, am ehesten für ein paar Besserverdienende lohnt, wie bei Riester auch, anscheinend gar nicht von der Politik verstanden, geschweige denn gelöst, wurde. Da kann man echt nur mit dem Kopf schütteln. Ständig von Gerechtigkeit faseln und dann solche handwerklichen Fehler begehen ist echt ein Armutszeugnis - im wahrsten Sinne ...

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Günter Paul

Dandy , diese ganzen , von Politikern kaum verstandenen Aktionen der Zusatzrenten dienen nur einem Zweck , der Verhinderung der Explosion der Sozialkassen in 30 Jahren , ich vermute es wird durch die unverantwortliche Zuwanderungspolitik schon früher geschehen .

 

Man kann sich drehen wie man will , es gibt in diesem Land nur Gewinner im Bereich der Politiker , die sind bestens versorgt , der Beamten und der Angestellten im Öffentlichen Dienst .

 

Diese Angestellten haben noch eine Zusatzversorgung , die über den Ertragsanteil als Leibrente besteuert wird , was wesentlich günstiger ist als bei anderen Lösungen .

 

Solange wir nicht dazu kommen , zu tun , was Österreich vormacht , also Beamte und Selbstständige mit einzubinden , solange werden wir nicht klarkommen , denn private Vorsorge ist aufgrd. mangelnder geistiger und finanzieller Möglichkeiten kaum zu realisieren , allemal nicht in einem zinslosen Umfeld .

 

Österreich macht es vor , die Schweiz kann es auch und wir haben eine viel zu umfassende Beamtenlobby als das so etwas angepackt werden würde , das kommt dann erst , wenn der Michel vor dem Kollaps steht , nur dann wird es auch nicht mehr wirksam sein .

 

Q Tyr ...mache ich vorsichtshalber , komme mir jetzt nur nicht mehr mit dem Hinweis auf Jammern , das sind meine Prognosen , kein jammern .

 

 

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polydeikes

Wie bereits angekündigt, die ersten grauen Geschäftsmodelle kippen (um später Platz für noch grauere Konstruktionen zu machen). Moneymeets stellt Provisionsabgabe für Versicherungen entsprechend IDD ein:

 

http://www.kapital-markt-intern.de/versicherungstip/aktuelle-themen/vt-aktuelle-themen/moneymeets-reicht-versicherungsprovisionen-nicht-mehr-weiter/

 

 

 

 

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polydeikes

Stiftung Warentest testet "Beratung" zur Altersvorsorge und kommt zum folgenden Ergebnis:

 

Zitat

Wer Unterstützung bei seiner Rentenplanung und Altersvorsorge sucht, sollte zunächst zur Deutschen Rentenversicherung gehen. Weniger gut geeignet sind Versicherungsvermittler und Banken. Zu diesem Ergebnis kommt die Zeitschrift Finanztest nach einer Stichprobe zum Rentencheck. „Die Beratungsleistung reicht von ordentlich bis lausig“, sagt Katharina Henrich, Finanzexpertin der Stiftung Warentest.

 

Dieses Ergebnis wurde mit 6 atemberaubenden Beratungsterminen erzielt: 2 Testerinnen, je 1x Gespräch mit Hausbank, einem Versicherer (HDI / Zurich Vertreter, wo die Testerinnen einen Vertrag hatten) und bei der DRV.

https://www.test.de/Rente-Altersvorsorge-planen-Rentenberatung-im-Praxistest-5204759-0/

 

Kein Mensch braucht Comedy, wenn er Stiftung Warentest hat.

 

 

 

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tyr
vor 53 Minuten schrieb polydeikes:

Kein Mensch braucht Comedy, wenn er Stiftung Warentest hat.

 

Welche Alternative zum Lesen von Finanztest für Finanzlaien-Privathaushalte schlägst du vor?

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polydeikes

Lustiges Taschenbuch? :)

 

Mal im Ernst, mit dem dort thematisierten Anliegen geht nur DRV (oder formal Rentenberater). 

 

Versicherungsvermittler sind generell die falschen Ansprechpartner. Echte Beratung zu GRV dürfen die gar nicht erbringen. Und von Lückenrechnerrei (was natürlich zulässig ist) halte ich nichts, das ist übelstes Strukkibudenniveau.

 

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor 26 Minuten schrieb polydeikes:

Lustiges Taschenbuch? :)

 

Das ist eben das Problem. Das Thema ist eigentlich einigermaßen anspruchsvoll zu verstehen. Keine Raketenwissenschaft, aber es erfordert Grundlagenwissen, das man nicht einfach so hat. Es kann trotzdem hilfreich sein, den Finanzlaien-Privathaushalten ein paar Hinweise zu geben, dass eben die sogenannte Beratung zur Altersvorsorge bei den genannten privaten Anbietern nicht viel erwartet werden kann.

 

Wenn immerhin heraus kommt: DRV-Beratung nutzen und den üblichen Versicherungsverkäufern kritisch gegenüberstehen ist schon viel erreicht. Ich finde es wenig hilfreich, wenn du als Fachmann immer wieder die Schwächen dieses Formates aufzählst, es aber gar keine bessere Informationsquelle für den üblichen Finanzlaien-Privathaushalt gibt.

 

In der üblichen Finanzpresse ist Finanztest noch der Einäugige unter den Blinden. Wenn ich mir dagegen die ganzen Stockpicker-Magazine für private Finanzen am Kiosk so ansehe gruselt es mich noch viel mehr.

 

vor 26 Minuten schrieb polydeikes:

Versicherungsvermittler sind generell die falschen Ansprechpartner. Echte Beratung zu GRV dürfen die gar nicht erbringen. Und von Lückenrechnerrei (was natürlich zulässig ist) halte ich nichts, das ist übelstes Strukkibudenniveau.

 

Guter Einwurf, das könnte man der SW mal schreiben. Vielleicht ist denen das durchaus bewusst und es soll nur gezeigt werden, dass man beim üblichen Ausschließlichkeitsvermittler oder beim Bankverkäufer eben irgend etwas verkauft bekommt und keine wirkliche Rentenberatung stattfindet bzw. gar nicht stattfinden darf.

 

Für den privaten Finanzlaien finde ich Finanztest für den Einstieg immer noch ganz brauchbar. Das Format hat seine Grenzen und die wissen auch nicht alles und in jedem Spezialbereich bestens Bescheid. Trotzdem ist ätzende Kritik wie "Kein Mensch braucht Comedy, wenn er Stiftung Warentest hat." vom Profi unangebracht, wenn die Alternativen noch schlechter bzw. gar nicht vorhanden sind.

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Joseph Conrad
vor 4 Stunden schrieb polydeikes:

 

Kein Mensch braucht Comedy, wenn er Stiftung Warentest hat.

 

 

 

 

Ich kaufe mir die fast jeden Monat. So schlecht finde ich die gar nicht. Besonders zu ETF bringen die sehr viel informatives.

Die Kritik ist viel zu harsch und bitter. Was soll daran Comedy sein ?

Die 5,70 Euro sind jedenfalls deutlich günstiger als ein Berater^_^

 

Gruß

Joseph

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes
Zitat

Das ist eben das Problem.

 

"Da" ist gar kein Problem. Für jede Problemstellung gibt es brauchbare Literatur, nur nicht für jedes Augangslevel. Das hat aber nichts mit Finanzen oder Versicherungen im Speziellen zu tun, wer Mathe 5. Klasse gepennt hat, braucht ein kein Buch zu Quantenphysik bestellen.

 

Zitat

Ich finde es wenig hilfreich, wenn du als Fachmann immer wieder die Schwächen dieses Formates aufzählst, es aber gar keine bessere Informationsquelle für den üblichen Finanzlaien-Privathaushalt gibt.

 

Ich finde es wenig hilfreich, wenn diese Instution mit ua. meinen Steuergeldern zwei Journalisten losschickt, um je 1x bei DRV, ihrem Versicherer und ihrer Hausbank sinnlose Fragen zu stellen. Ich finde es noch viel weniger hilfreich in Folge solcher Methodik Berufsgruppen zu verunglimpfen. Am allerwenigsten hilfreich finde ich es, eine Rechtsdienstleistung von jemandem einzufordern, der es gar nicht darf. Und so lange der "Versicherungsverkäufer" nicht in der GewO steht, ist er genau so existent wie der Steuerberatungsverkäufer, der medizinische Behandlungsverkäufer, der Autoverkäufer und der "sexuelle Dienstleistungen Verkäufer".

 

Effektiv könnten sie sich die "Testkosten" sparen, die Ergebnisse und gewünschten Aussagen stehen doch eh schon vorab fest.

 

Zitat

Guter Einwurf, das könnte man der SW mal schreiben. Vielleicht ist denen das durchaus bewusst und es soll nur gezeigt werden, dass man beim üblichen Ausschließlichkeitsvermittler oder beim Bankverkäufer eben irgend etwas verkauft bekommt und keine wirkliche Rentenberatung stattfindet bzw. gar nicht stattfinden darf.

 

Denen ist gar nichts bewusst, die Methodik zeigt es doch deutlich.

 

---

 

Zitat

Die Kritik ist viel zu harsch und bitter. Was soll daran Comedy sein?

 

Deine Antwort zum Beispiel, großartige Comedy.

 

Zitat

Die 5,70 Euro sind jedenfalls deutlich günstiger als ein Berater.

 

Grundsätzlich halte ich es mit meiner Großmutter, "was nichts kostet, taugt auch nichts".

 

Passt hier allerdings in vielerlei Hinsicht nicht. Zunächst mal betragen die Kosten nicht 5,70 pro Heft, es sei denn, man zahlt keine Steuern, aus denen wiederum SW gefördert wird. Weiterhin kostet die Beratung via DRV / Kontenklärung etc. iS direkter Kosten 0, zzgl. der ohnehin gezahlten Zuschüsse via GRV Beiträge und Steuern. Das geht auch ganz ohne Stiftung Warentest Geschwurbsel.

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