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Ino81
· bearbeitet von Ino81

Hi all,

 

da hier viele Profis unterwegs sind mal n paar Fragen bevor ich mich weitergehend informiere.

 

Durch Zufall habe ich erfahren dass in der gGmbH (geimeinnützige GmbH) von Bekannten Gelder mehr oder weniger rumliegen.

Es geht um eine Reserve (für schlechte Zeiten) welche problemlos über 6 oder 12 Monate fest angelegt werden könnte.

Des weiteren Durchlaufvermögen von dem sicher die Hälfte auf ne Art Tagesgeldkonto könnte.

Das Problem ist das liegt gerade beides auf irgend nem Girokonto und wird mit weniger als 1% verzinst.

 

Wenn es jetzt privates Geld wäre, wäre die Sache klar dann einfach auf ein Tagegeldkonto damit. Jetzt habe ich aber gelesen dass das bei ner GmbH eben nich so einfach ist.

 

Soweit informiert darf ne gGmbH keinen Gewinn machen aber wenn man n paar 1000 Euro Zinsen bekommt könnte man die natürlich als kleinen Bonus an die Mitarbeiter geben die würden sich freuen.

Logscherweise darf das Geld nicht "verzockt" werden also 0 Risiko und 100% Einlagensicherung bei was auch immer ist schonmal oberster Grundsatz.

 

Jetzt die erste Frage:

 

Wie und wo darf ich denn als GmbH überhaupt Geld anlegen?

Also n Tagesgeldkonto geht wohl schonmal irgendwie nicht. Warum eigentlich?

Wie ists zB mit 6 Monaten Festgeld usw? Gibts andere Möglichkeiten?

 

Zweite Frage:

 

Ist es normal dass man unter 1% Zins auf Geschäftskonten bekommt?

Gibts da Alternativen? Hab irgendwas gelesen von Verhandlungsspielraum bzw Möglichkeiten für Geschäftskonten mit Verzinsung im Tagelsgeldniveaubereich von 2-3%.

Hat da evtl wer Erfahrung bzw Zahlen mit welchen ich der Hausbank kommen kann ala "Bei Bank x kann ich unter Umständen 2% Zins bekommen"

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hoskins
· bearbeitet von hoskins

Bin seit Jahren mit dem freien Geld der GmbH bei der Degussa:

https://www.company-services.de/de/banking/...nparkkonto.html

schon ewig 3,90 % bei monatlicher Zinsgutschrift (ca. 4 % effektiv)

 

Meinem Steuerberater war das auch neu, keine Ahnung warum das so unbekannt ist, grade die ganzen Autobanken wie BMW-Bank bieten auch Tagesgeld für Firmen an.

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asche

Also kurzfristig(!) anlegen dürfen die das Geld wohl, auch auf Tagesgeld, jdfs. bei ner sicheren Bank. Was genau soll eine GmbH/gGmbH denn daran hindern (solange die Anlage nicht Hauptzweck der Gesellschaft ist)?

 

Was sie vermutlich nicht dürfen, ist das Geld an die Mitarbeiter ausschütten (Gemeinnützigkeit!).

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le_chiffre
Soweit informiert darf ne gGmbH keinen Gewinn machen

 

Ich glaube du verwechselst da was.

 

In § 55 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 AO steht folgendes:

Die Mitglieder oder Gesellschafter (Mitglieder im Sinne dieser Vorschriften) dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten.

 

Also: Gewinn machen ja, aber halt nicht an die Mitglieder ausschütten.

Außerdem gelten noch besondere Vorschriften bezüglich der Bildung von Rücklagen,... siehe §§ 51 ff. AO

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Laser12
Wie und wo darf ich denn als GmbH überhaupt Geld anlegen?

Es gibt keine Einschränkung seitens der GmbH. Allerdings nehmen einige Banken keine Geschäftskunden.

 

 

Also n Tagesgeldkonto geht wohl schonmal irgendwie nicht.

Die Aussage ist falsch sowohl im Hinblick auf die GmbH als auch auf die Gemeinnützigkeit.

 

 

Soweit informiert darf ne gGmbH keinen Gewinn machen aber wenn man n paar 1000 Euro Zinsen bekommt könnte man die natürlich als kleinen Bonus an die Mitarbeiter geben die würden sich freuen.

Das geht nicht. Die Mitarbeiter dürfen nicht mehr erhalten als vertraglich vereinbart ist. Die Zuwiderhandlung widerspricht der Gemeinnützigkeit und unter Umstanden haftet die Geschäftsführung persönlich für die entgangenen Steuern.

 

 

Ist es normal dass man unter 1% Zins auf Geschäftskonten bekommt?

Ja. Es sei denn, man kümmert sich drum.

 

 

Gibts da Alternativen? Hab irgendwas gelesen von Verhandlungsspielraum bzw Möglichkeiten für Geschäftskonten mit Verzinsung im Tagelsgeldniveaubereich von 2-3%.

Bankalternativen wären z.B. Santander (früher CC-Bank), DAB-Bank, Consors. Bei Produkten eventuell auch Geldmarktfonds in Betracht ziehen.

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le_chiffre
· bearbeitet von le_chiffre

@ Ino81

 

Finde ich sowieso alles sehr komisch, was du schreibst.

Wenn die Gesellschafter den Jahreabschluss selbst erstellen, sollten die einigermaßen Ahnung vom Steuerrecht und Handelsrecht haben. Und wenn der Jahreabschluss von z.B. einem StB oder WP gemacht wird, hätte man sich bei diesem mal bezüglich der möglichen "erlaubten" Gewinnverwendung erkundigen können.

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Ino81
· bearbeitet von Ino81

Also erstmal vielen Dank für die schnellen und hilfreichen Antworten! :thumbsup:

 

Also dass man als GmbH kein Tagesgeldkonto eröffnen könne, war für mich auch neu, ich habe es hier im Forum in nem anderen Thema gelesen, da hieß es man könnte das Konto nicht eröffnen es ginge nur über Privatentnahme zu regeln. Wenns nicht so ist umso besser.

 

 

Das geht nicht. Die Mitarbeiter dürfen nicht mehr erhalten als vertraglich vereinbart ist. Die Zuwiderhandlung widerspricht der Gemeinnützigkeit und unter Umstanden haftet die Geschäftsführung persönlich für die entgangenen Steuern.

 

Evtl muss man hier Angstellte und Gesellschafter unterscheiden?

 

Das die Rücklagenbildung Beschränkungen unterliegt war mir bekannt die vorhanende geht aber wohl in Ordnung.

 

Also Fazit wenn ich das richtig mitbekommen habe:

 

Die gGmbH kann sowohl Rücklagen (sofern diese gesetzkonform sind) 6-12 Monate fest anlegen, als auch normal verzinste Tagesgeld- oder Parkkonten haben zahlreiche Links und Bankalternativen wurden gepostet. Ich danke nochmal allen für die Infos und werde mich mit Hilfe dieser weiter informieren.

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le_chiffre
· bearbeitet von le_chiffre
...als auch normal verzinste Tagesgeld- oder Parkkonten...

 

Hierzu nochmal ein Auzug aus einem Kommentar zur AO:

"Verwendung zu satzungsfremden Zwecken. Die Mittel des gemeinnützigen Bereichs dürfen weder der Vermögensverwaltung noch einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeführt werden. Dies schließt aber die kurzfristige verzinsliche Anlage oder sonstige ertragbringende Nutzung ideellen Vermögens nicht aus, soweit die zeitnahe Mittelverwendung sichergestellt bleibt (HHSp § 55 Rz. 120, 124; Koch § 55 Rz. 7/2)."

 

Ob das mit dem 13. Monatsgehalt, so wie du es beschrieben hast, rechtlich in Ordung ist, wage ich jetzt mal sehr zu bezweifeln, nachdem was sonst noch so in der AO bzw. Kommentar zur AO steht, denn:

"Die Körperschaft darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen." § 55 Abs. 1 Nr. 3 AO

Der Kommentar sagt hierzu folgendes:

Die Vorschrift erstreckt das Gebot satzungsmäßiger Mittelverwendung auf Leistungen an Nichtmitglieder und Mitglieder, soweit sie nicht in ihrer Eigenschaft als Mitglied dem Verein gegenübertreten. Steuerschädlich ist sowohl die zweckfremde, eine die satzungsmäßigen Zwecke nicht vollziehende Bereicherung in jedweder Form (zB kostenlose Benutzung von Räumlichkeiten) als auch die Begünstigung durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen. Hierzu zählen insb. Gehälter, pauschalierte Aufwandsentschädigungen, Beratungshonorare, Mieten und Zinsen. Ein Leistungsaustausch, in dem sich Leistung und Gegenleistung gleichwertig gegenüberstehen, wird hiervon nicht berührt.

 

Inbesondere die Beurteilung, ob ein Buchhalter "korrekt" arbeitet ist für einen Außenstehenden wohl nicht wirklich ersichtlich und im Zweifelsfall ist Kontrolle (notfalls durch einen WP) doch besser als Vertrauen. ;)

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Ino81
· bearbeitet von Ino81

Mir ging es einzig allein darum dass eben Gelder fast unverzinst rumliegen und ich rausfinden wollte, ob man diese nicht halbwegs normal (mit 2-3%)

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le_chiffre
· bearbeitet von le_chiffre
Hmm also es handelt sich ja schonmal generell um einen wirtschaftlichen Betrieb das ganze aber im Bereich Kunst und Kultur.

 

Natürlich wird hier wirtschaftlich gearbeitet und mit dem Geld was Besucher bezahlen werden die laufenden Kosten und die Angestellten bezahlt.

Logischerweise können da bei sehr guter Auslastung (von der man aber nicht ausgehen kann) Überschüsse entstehen und wem soll man die denn auszahlen wenn nich den Angestellten..

Ob n Bonus auf ein nicht gerade unverschämt hohes Gehalt ne unverhältnismäßig hohe Vergütung ist, wage ich zu bezweifeln ,zumal man ja einfach deren Gehalt 10% erhöhen könnte was einen aber dann halt in eine Zwangslage bringt wenn das nächste Geschäftsjahr weniger gut läuft.

Desweiteren werden ja vom Betrieb für die Angestellten Steuern bezahlt evtl beschränkt sich die Steuerfreiheit ja auch den Eintrittskartenverkauf für die man keine Umsatzsteuer abführen muss so weit ich weiß.

Auf jeden Fall ein Thema wo ich keinerlei Einblick habe und auch kein Thema wo ich Einblick haben möchte es sollte ja hier gar nicht darum gehen.

Ich gehe davon aus dass die Verantwortlichen durch Jahrzehnte Geschäftsbetrieb im Gegensatz zu mir realtiv gut wissen, was auf welche Art und Weise zu organisieren ist um den Regeln für ne gGmbH zu entsprechen.

 

Mir ging es einzig allein darum dass eben Gelder fast unverzinst rumliegen und ich rausfinden wollte, ob man diese nicht halbwegs normal (mit 2-3%)

verzinst bekommt was scheinbar möglich ist. Wenn man 3% Zinsen für ne genehmigte Rücklage bekommt ist das ja keine Wirtschaftstätigkeit mit den einzigen Ziel des Zinsertrags sondern immernoch ne Rücklage. Möglich dass man den Zinsertrag dann evtl verstuern muss aber das werden die Verantworlichen dann schon wissen mir ging es nur drum herauszufinden ob es überhaupt sichere verzinste Angebote für freie Mittel von GmbHs gibt und das ist scheinbar der Fall.

Die höhe der Vergütung ist in diesem Fall eigentlich egal. Es geht viel mehr um die 1.Alt. im Satz: "Die Körperschaft darf keine Person durch Ausgaben,

die dem Zweck der Körperschaft fremd sind ........... begünstigen.

---> Das ist meiner Meinung nach eindeutig gegeben durch ein 13. Monatsgehalt.

 

Zur Gewinnverwendung:

Das steht doch eindeutig im Gesetz: "Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden...."

Daraus folgt man schaut mal nach warum die GmbH eigentlich gemeinnützig ist und schon weiß man wie man den Gewinn verwenden darf.

Was genau ein gemeinnütziger Zweck sein kann, steht hier: http://bundesrecht.juris.de/ao_1977/__52.html

 

 

Das das Verzinsen des Gewinns rechtlich nicht problematisch ist, ist ja bereits geklärt.

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Ino81
· bearbeitet von Ino81

Also ich geb den Gedanken nochmal weiter vermute aber sehr stark dass alles seine Ordnung hat.

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