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Stairway

Uni Klausur

Empfohlene Beiträge

Stairway
· bearbeitet von Stairway88

Hey, mach grad aus Langeweile und Interesse die Prüfungen in BWL an der Uni der letzten Jahre durchgemacht.

 

Folgende Frage:

 

Welche der folgenden Aussagen ist richtig?

 

( a ) Ein positiver Cash Flow entsteht zwangsläufig, wenn alle weiteren Cash

Flows positiv sind und der Finanzmittelbestand gleich bleibt.

 

( b ) Ein positiver Cash Flow entsteht zwangsläufig bei negativem Cash Flow

aus betrieblicher Tätigkeit und gleich bleibendem Finanzmittelbestand.

 

( c ) Ein positiver Cash Flow bedeutet eine höhere Nettoverschuldung.

 

( c ) Alle obigen Antworten sind falsch.

 

--------------------------------------------------------------------------------------

 

Wie ihr seht, hat der Prof. hier ein Fehler gemacht, unten bei ( c ) müsste es natürlich (d) heissen:

 

Als richtige Antwort wird nun ( c ) gegeben. Was ist nun also gemeint:

 

Das ( a ) und ( b ) Unsinn sind, sollte klar sein.

 

Nun das richtige ( c ) sollte doch aber auch Unsinn sein: Denn ein positiver Cashflow erhöht die Flüssige Mittel und damit ergibt sich eine niedrigere Nettoverschuldung.

 

Dann sollte nur ( d ) also hier ( c2 ) übrigbleiben. Richtig ?

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ReX

Streber ? ;)

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Gast240123
· bearbeitet von Schlafmuetze

Eine Gesellschaft in der Rechtsform einer AG weist in der Bilanz und in der GuV zum 31.12. folgendes aus:

 

Bilanz

 

Aktiva

 

Anlagevermögen

- Sachanlagen 200

Umlaufvermögen

- Zahlungsmittel 800

=============

BS: 1000

 

Eigenkapital

- Gezeichnetes Kapital 200

- Kapitalrücklage 200

- Bilanzgewinn 600

=============

BS: 1000

 

GuV

 

Umsatzerlöse 3000

EBIT 800

JÜ 500

 

Der Jahresabschluss wurde am 20. Januar freigegeben und mit uneingeschränktem Testat veröffentlicht. Am 28. Januar musste die Gesellschaft einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverahrens stellen.

 

Ist das o.g. Szenario denkbar?

[_] Ja

[_] Nein

 

Falls ja, nenne mögliche Ursachen? Ausweispflichten?

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Stairway
· bearbeitet von Stairway88
Eine Gesellschaft in der Rechtsform einer AG weist in der Bilanz und in der GuV zum 31.12. folgendes aus:

 

Ich kann nur raten:

 

a.) Weil nur die Cashflow-Rechnung wirklich Aufschluss darüber gibt, ob Geld hineingeflossen ist.

 

b.) Irgendwas mit den Verbindlichkeiten...

 

 

P.S. Bekomm ich noch ne Antwort auf meine Frage ?

 

Streber ? wink.gif

 

<_< Habe Schulferien und es findet sich keiner der Saufen will...

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Dork
· bearbeitet von Dork
Ich kann nur raten:

 

<_< Habe Schulferien und es findet sich keiner der Saufen will...

Streber + keine Freunde? :lol:

 

Nur Spass.... :P

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Stairway

Die müssen arbeiten ^^

 

P.S. Ich will immernoch die Antwort :P

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Gast240123
· bearbeitet von Schlafmuetze

Schwammige Formulierung in der Fragestellung!

 

Welche der folgenden Aussagen ist richtig?

 

( a ) Ein positiver Cash Flow entsteht zwangsläufig, wenn alle weiteren Cash

Flows positiv sind und der Finanzmittelbestand gleich bleibt.

 

( b ) Ein positiver Cash Flow entsteht zwangsläufig bei negativem Cash Flow

aus betrieblicher Tätigkeit und gleich bleibendem Finanzmittelbestand.

 

( c ) Ein positiver Cash Flow bedeutet eine höhere Nettoverschuldung.

 

( d ) Alle obigen Antworten sind falsch.

 

zu a)

 

Beispiel:

 

CF aus lfd. Geschäftstätigkeit: -200

CF aus Investitionstätigkeit: 100

CF aus Finanzierungstätigkeit: 100

Zahlungsmittelanfangsbestand: 100

Zahlungmittelendbestand: 100

 

-> Falsch, sofern mit positiven Zahlungsströmen, die Cash Flows aus laufender Geschäftstätigkeit und mit den weiteren Cash Flows die Cash Flows aus Finanzierungs- und Investitionstätigkeit gemeint sind.

 

b )

 

Beispiel:

 

CF aus lfd. Geschäftstätigkeit: -500

CF aus Investitionstätigkeit: x

CF aus Finanzierungstätigkeit: x

Zahlungsmittelanfangsbestand: 100

Zahlungmittelendbestand: 100

 

-> Cash Flows aus Investions- und Finanzierungstätigkeit müssen folglich die negativen operativen Cashflows kompensieren. Möglich bspw, durch Desinvestitionen oder Aufnahme von Fremdmitteln/Beteiligungsfinanzierung/Kapitalerhöhung. Folglich entsteht mindestens eine positive Cash Flow Position zwangsläufig. Die Aussage b ist wahr.

 

Ich kann nur raten:

 

a.) Weil nur die Cashflow-Rechnung wirklich Aufschluss darüber gibt, ob Geld hineingeflossen ist.

 

b.) Irgendwas mit den Verbindlichkeiten...

 

Die Gesellschaft hatte keinerlei Schulden in der Bilanz ausgewiesen. Noch ´ne Idee?

 

Erster Hinweis: "Haftungsverhältnisse"

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parti
· bearbeitet von parti

edit, mein vorschlag von eben funzt auch nicht <_<

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Stairway
· bearbeitet von Stairway88
b )

 

Beispiel:

 

CF aus lfd. Geschäftstätigkeit: -500

CF aus Investitionstätigkeit: x

CF aus Finanzierungstätigkeit: x

Zahlungsmittelanfangsbestand: 100

Zahlungmittelendbestand: 100

 

-> Cash Flows aus Investions- und Finanzierungstätigkeit müssen folglich die negativen operativen Cashflows kompensieren. Möglich bspw, durch Desinvestitionen oder Aufnahme von Fremdmitteln/Beteiligungsfinanzierung/Kapitalerhöhung. Folglich entsteht mindestens eine positive Cash Flow Position zwangsläufig. Die Aussage b ist wahr.

 

Nun wirds seltsam, in der Lösung steht aber das ( c ) richtig ist.

 

Wobei was meinen die denn mit "Cashflow" , den aus der operativen Tätigkeit oder den Freecashflow oder den der ganzen unten rauskommt, also die Veränderung der Flüssigen Mittel ?

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Gast240123

Aussage b. ist auf jeden Fall richtig.

 

Drei Konstellationen sind denkbar:

 

CF aus Investitionstätigkeit positiv - Finanzierungstätigkeit negativ - I>F

CF aus Investitionstätigkeit negativ - Finanzierungstätigkeit positiv - F>I

Sowohl CF aus I. und F. positiv.

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Stairway
· bearbeitet von Stairway88
Aussage b. ist auf jeden Fall richtig.

 

Jop, das sehe' ich ein. Es scheiterte an mir an der Begrifflichkeit des Cash-Flows. Das sollte klarer definiert sein. So weiss ja kein Mensch was gemeint ist.

 

 

 

Denn hier ist mein Problem:

 

Definition Cashflow:

...sonstigen laufenden Tätigkeiten erzielten Nettozufluss liquider Mittel während einer Periode darstellt.

 

Nun ist in ( b ) die Frage nach:

 

Ein positiver Cash Flow entsteht zwangsläufig bei negativem Cash Flow

aus betrieblicher Tätigkeit und gleich bleibendem Finanzmittelbestand.

 

Wenn sich der Finanzmittelbestand nicht ändert, dann ist der Cashflow = 0. Ob das dann nun ein "positiver Cashflow" ist, ist fraglich.

 

 

Grüße,

ein etwas verwirrter,

Stairway

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Gast240123

Cash Flow heißt Zahlungsstrom und sonst nichts.

 

Wenn von Cashflows die Rede, dann können die folgenden Positionen gemeint sein.

 

  • Brutto Cashflow
  • Netto Cashflow
  • Free Cashflow
  • Cashflow nach DVFA/SG
  • Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
  • Cashflow aus Investitionstätigkeit
  • Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

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Stairway

Okay, dann ist die Frage komisch gestellt.

 

Beantwortest du mal deine Aufgabe. Die Antwort interessiert mich!

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Gast240123
· bearbeitet von Schlafmuetze

Trotz tadelloser Bilanz und solider Ertragssituation musste das Unternehmen schließen.

 

Problem: Das Eingehen von vertraglichen Verpflichtungen, die nicht im Verhältnis zur Bestandskraft des Unternehmens stehen.

 

Typische Fälle

 

  • Bürgschaften
  • Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
  • Patronatserklärungen
  • Garantieversprechen

 

Beispiel :

 

Der Vorstand und Mehrheitseigner einer Gesellschaft hat vereinbart, dass die AG für die privaten Kredite des Vorstandes bürgt. Der Vorstand hat sich mit Schrottimmobilien im Privatbereich verzettelt und kann die Kredite nicht mehr bedienen. Folge: Gläubiger wenden sich an die AG als Bürge. AG konnte dies nicht stemmen und musste kurze Zeit später schließen.

 

Die Eventualverbindlichkeiten sind im Anhang anzugeben. Man sollte daher immer einen kurzen Blick auf die Eventualverbindlichkeiten werfen. Aktueller Fall: 10Tacle AG - "Verpflichtungen gegenüber Fonds" Weitere typische Fälle: Haftung aus Beteiligungen, Leasingverpflichtungen, Sicherungsübereignungen etc.

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Stairway

Hi, eine Frage bereitet mir etwas Kopfzerbrechen:

 

Investitionsobjekt mit Anschaffunsauszahlung von 100 weisst Cashflows mit einem Erwartungswert von 110 und einer Standardabweichung von 20 auf.

Kapitalmarktzins liegt bei 5 %.

 

a) Wenn das Projekt nur aus Eigenmitteln finanziert wird, wiehoch sind erwartete Rendite und Standardabweichung ?

 

B) Geben Sie nun Erwartungswert und Standardabweichung der Rendite auf das eingesetzte Eigenkapital allgemein in Abhängigkeit der Fremdfinanzierung an.

 

 

Also bei a) denke ich das es eine Fangfrage ist, mein Ergebnis wäre:

 

Erwartete Rendite 10 %, Standardabweichung: 20 % ; aber wie sieht es mit B) aus, ich habe zwar einige Ansätze, aber stellt mich nicht so wirklich zufrieden.

 

Grüße

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Stairway

Bin ich jetzt total blöd?

 

Eine der Antworten, bezogen auf den Buchungssatz ist falsch, aber welche ?

 

Zinsaufwand 1.000 an Darlehensverbindlichkeit 1.000

 

 

A ) Das Unternehmen überweist an die Bank Darlehenszinsen für ein aufgenommenes Darlehen von EUR 1.000.

 

B ) Das Unternehmen muss die Darlehenszinsen in Höhe von EUR 1.000 für ein aufgenommenes Darlehen erst im Folgejahr bezahlen.

 

C ) Das Unternehmen erhält von der Bank Guthabenzinsen in Höhe von EUR 1.000 ausgezahlt.

 

D ) Das Unternehmen erhält von der Bank Guthabenzinsen in Höhe von EUR 1.000 erst im Folgejahr ausgezahlt.

 

 

IMO ist nichts davon zutreffend ?!

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio
Bin ich jetzt total blöd?

 

Eine der Antworten, bezogen auf den Buchungssatz ist falsch, aber welche ?

 

Zinsaufwand 1.000 an Darlehensverbindlichkeit 1.000

 

 

A ) Das Unternehmen überweist an die Bank Darlehenszinsen für ein aufgenommenes Darlehen von EUR 1.000.

 

B ) Das Unternehmen muss die Darlehenszinsen in Höhe von EUR 1.000 für ein aufgenommenes Darlehen erst im Folgejahr bezahlen.

 

C ) Das Unternehmen erhält von der Bank Guthabenzinsen in Höhe von EUR 1.000 ausgezahlt.

 

D ) Das Unternehmen erhält von der Bank Guthabenzinsen in Höhe von EUR 1.000 erst im Folgejahr ausgezahlt.

 

 

IMO ist nichts davon zutreffend ?!

 

Also mit etwas gutem Willen kann man B als richtig ansehen, wenn die Zinsen in der betrachteten Periode fällig werden und so das Darlehen erhöhen. A, C und D sind quatsch.

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Stairway
Also mit etwas gutem Willen kann man B als richtig ansehen, wenn die Zinsen in der betrachteten Periode fällig werden und so das Darlehen erhöhen. A, C und D sind quatsch.

 

Ja, also A,C und D hab ich auch ausgeschlossen. Aber B macht für mich auch nur "ein wenig" Sinn....

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio
Ja, also A,C und D hab ich auch ausgeschlossen. Aber B macht für mich auch nur "ein wenig" Sinn....

 

Man muss hier wohl davon ausgehen, dass die Zinsen zwar im aktuellen Jahr fällig werden, aber die eigentliche Zahlung erst in nächsten Jahr erfolgt. Also die Zinsen im aktuellen Jahres Aufwand sind aber keine Auszahlung und so als Verbindlichkeit das Darlehen erhöhen. Aber laut Aufgabentext soll ja nur "eine" der Antworten falsch sein. Das kann ja beim besten Willen nicht stimmen.

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