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Thomas201

Depotübertrag - Steuerliche Probleme nach Ablauf der Jahresfrist?

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Thomas201

Hallo,

 

um Kosten zu sparen möchte ich mein Depot von einer Bank zur anderen übertragen.

Ich habe gerade schon das Forum bzgl. Depotübertrag durchsucht, möchte aber zur Sicherheit trotzdem nochmal nachfragen, weil die steuerliche Lage von Fonds zu Fonds variert.

In meinem Depot befinden sich nur folgende 2 Positionen:

847101

976332

Wenn ich diese Fonds bei der neuen Bank 1 Jahr halte, bevor ich sie verkaufe, zieht die Bank beim Verkauf keine Steuer ab - Richtig oder Falsch?

Wenn ich diese Fonds bei der neuen Bank innerhalb eines Jahres verkaufe, zieht die Bank Steuer ab, diese kann ich mir jedoch in der Steuererklärung wiederholen?

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D-Mark
· bearbeitet von D-Mark

Nee,

 

leider nicht ganz! :(

Weil heute in einem Jahr schon nach dem 1.1.2009 ist. D.h. 25% Abgeltungssteuer und gegf. Kirchen- und Soli über dem Freistellungsbetrag.

Deine Strategie sollte so aussehen:

Bis einschl- 31.12.08 alles gut vertäuen (Depotwechsel bis dahin problemlos!) und dann die nächsten 10-20-30...Jahre nicht anrühren, auch kein Nachkauf!!! Diese Anlagen sind abgeltungssicher (und bevor man uns da an den Karren fährt, ertrinkt dieses Regime sicher im eigenen Blut ^_^ ).

Für alle Anlagen ab 1.1.09 ein weiteres Depot - wegen Fifo. Viele Direktbanken usw. gestatten kostenlose Zweitdepots auf den gleichen Namen. ;)

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Sapine

Es hängt halt stark davon ab. Man müsste folgende Fälle unterscheiden:

Thesaurierend / nicht thesaurierend

Deutscher / ausländischer Fonds

Kaufzeitpunkt 2008 / 2009

Übertragunszeitpunkt 2008 / 2009

 

In deinem Beispiel sind es beide deutsche Fonds. Einer ausschüttend und einer thesaurierend. Bleibt die Frage nach Kaufzeitpunkt und Übertragungszeitpunkt.

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Thomas201
· bearbeitet von Thomas201

Es handelt sich um einen Sparplan. Der letzte Anteil wurde diesen Monat gekauft.

Übertragen will ich in den nächsten Wochen.

 

Was genau passiert, wenn ich die Fonds dann bei dem neuen Anbieter verkaufen würde? Und was müsste ich bei meiner Steuererklärung einreichen, um das Geld wieder zu erhalten?

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TheMightyGandalf
Es handelt sich um einen Sparplan. Der letzte Anteil wurde diesen Monat gekauft.

Übertragen will ich in den nächsten Wochen.

 

Was genau passiert, wenn ich die Fonds dann bei dem neuen Anbieter verkaufen würde? Und was müsste ich bei meiner Steuererklärung einreichen, um das Geld wieder zu erhalten?

 

Du musst unbedingt die Kaufbelege aufheben, da die Bank, der Du die Fonds überträgst, die aufgelaufenen Zwischengewinne am Kauftag nicht kennt und die teilweise bis 1995 zurück abführt (es sei denn, der Fonds ist jünger - was bei eTFs ja regelmäßig der Fall ist, da ist das also nicht ganz so schlimm).

 

Ferner kannst Du so Kauftag und Kaufpreis nachweisen.

 

Wenn Du jetzt noch die jährliche Anlage zur Steuererklärung aufhebst, in der Du die thesaurierung ausländischer Fonds versteuerst, geht alles glatt. Dann bekommst Du evtl. abgeführte Beträge mit der nächsten Steuererklärung zurück.

 

Das Prozedere gilt sogar - zumindest bei der Comdirect - bei einem Übertrag innerhalb der Bank bei zwei Depots. Ich habe alles zusammen gefasst, um ein Depot für Anlagen bis 2009 und eines ab 2009 zu haben und auf NAchfrage teilte man mir mit, dass die Comdirect lediglich Kauftag und Preis überträgt, nicht aber Daten zu Zwischengewinnen... Da die ETFs eh nur ein paar Jahre allt sind und ich alle Belege aufhebe, ist mir das egal, blöd ist es aber schon.

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Thomas201

Danke für die Antworten.

Eine Frage noch:

Kann ich irgendwie verhindern, dass die Bank alle Zwischengewinne abführt? Führt die Bank auch dann alle Zwischengewinne bis zum Jahr 1995 ab, wenn ich sie jetzt übertrag und erst in einem Jahr verkaufe?

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Thomas201

Kann da jemand noch was dazu sagen?

Kann ich es verhindern, dass die Bank die Zwischengewinne abführt?

z.B. indem ich

1. Die Kaufbelege bei der neuen Bank selbst einreiche?

2. Einen Freistellungsauftrag stelle oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreiche?

 

Weil wenn ich das ganze durch einen Freistellungsauftrag umgehen könnte dann wäre ja alles problemlos.

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goldbaerchen

Aus eigener Erfahrung:

Ich würde keinen Depotwechsel mehr machen. Besser bei der alten Bank über die Fondsgesellschaft zurückgeben (wenn > 12 Monate Haltefrist; bei jüngeren hat man meist eh Verlust gemacht, was steuerlich dann als Verlustvortrag verwendet werden kann) und bei der neuen Bank (möglichst zu 0% AA) am selben Tag kaufen.

Alles andere führt nur zu Problemen.

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Thomas201
· bearbeitet von Thomas201

Hm.

Und diese Probleme gibt es auch, wenn sich die Zinsen im Rahmen eines gestellten Freistellungsauftrags bzw. einer Nichtveranlagungsbescheinigung bewegen?

Ich bin Student und muss keine Steuererklärung machen, weil ich unter dem Grundfreibetrag bin. Von daher würde mir ein Verlustvortrag wenig nützen. Und ich hab mir halt gedacht bevor ich die Fonds jetzt mit Verlust verkaufe übertrage ich sie zur ner Bank mit kostenlosem Depot und warte halt mal ein bisschen ab.

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Thomas201

Ist meine Frage jetzt zu dumm / einfach oder weiß keiner die Antwort?

 

Wenn ich nach einem Depotübertrag einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung an die neue Bank erteile, zieht mir die Bank dann trotzdem die Zwischengewinne ab? Freistellungsauftrag würde wahrscheinlich nichts nützen, da die Bank ja die kompletten Zwischengewinne seit Ausgabe berechnet und diese den freigestellten Betrag überschreiten. Aber wie sieht es mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung aus?

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Sven82

der Zwischengewinn ist aus dem Verkaufspreis herauszurechnen und quasi wie Zinsen zu behandeln und belastet auch den Freistellungsauftrag.

 

wenn eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt führt die Bank gar nichts ab.

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Thomas201

Super.

Vielen dank für die Antwort.

Da ich noch ein bisschen studiere werde ich die Fonds dann in ein kostenloses Depot umziehen.

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