Zum Inhalt springen
korana

In Deutschland nicht zugelassene Fonds im Ausland kaufen

Empfohlene Beiträge

korana
· bearbeitet von korana

Hallo,

 

ich hätte einige Fragen bezüglich der Besteuerung im Ausland gekaufter Fonds, die in Deutschland intransparent bzw "schwarz sind" (d.h. nicht zum Vertrieb zugelassen).

 

1. Angenommen ich gehe nach Österreich/Niederlande/Schweiz und eröffne dort ein Konto, kaufe von diesem Konto aus den Fond und verkaufe ihn nach 20 Jahren wieder. Der Fond ist thesaurierend.

 

Nun gibt es ja zur Zeit noch in Deutschland die Spekulationsfrist, d.h. sobald ein Fond länger als ein Jahr gehalten wird, muss er nicht mehr besteuert werden. Gilt dies auch für die Besteuerung ausländischer Fonds, d.h. muss ich auf den Fonds keine Steuern zahlen?

 

Es geht um den: Man AHL Diversified Markets (EU) (ISIN NL0000319606); dieser ähnelt ziemlich dem Man AHL Diversified plc (WKN 357956; ISIN IE0000360275 (der in Deutschland zugelassen ist), nur blöderweise läuft der Man AHL Diversified plc in USDollar, so dass ein hohes Währungsrisiko besteht (ich gehe nicht davon aus, dass der Dollar in Zukunft gegenüber dem Euro gut verlaufen wird)

Mir ist es unverständlich warum die USDollar Version des Fonds zugelassen ist, die Euro Version dagegen nicht.

Ich hatte bereits in der Vergangenheit sehr gute Erfahrung mit der AHL Strategie, so dass ich gerne nochmals investieren würde.

 

2. Da ich davon ausgehe, dass die ausländischen Behörden keine Informationen über mein Konto an den deutschen Staat weiterleiten, würden die dt. Steuerbehörden theoretisch von meinem ausländischen Konto/Fondsvermögen nichts wissen, solange ich ihnen nicht Bescheid sage?

 

 

Ist es verboten, das Geld innerhalb der EU ohne vorherige Anmeldung zu transportieren (Summe bis 100.000 Euro)?

Falls die Einfuhr mit einem Male nicht erlaubt ist (also 100.000 Euro auf einmal), ist es dann erlaubt, dass ganze in kleinere Portionen gestückelt an einem Tag einzeln über die Grenze zu chauffieren oder heißt die Bestimmung: Einfuhr von zB maximal 20.000 Euro in einem Monat ohne Anmeldung beim Zoll?

 

Falls eine Anmeldung beim Zoll nötig ist, wird in der Anmeldung die Angabe der Herkunft des Geldes verlangt?

Bzw. werden in diese Richtung größere Nachforschungen angestellt?

 

Vielen Dank fürs Antworten :)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Raccoon
· bearbeitet von Raccon
Hallo,

 

ich hätte einige Fragen bezüglich der Besteuerung im Ausland gekaufter Fonds, die in Deutschland intransparent bzw "schwarz sind" (d.h. nicht zum Vertrieb zugelassen).

 

1. Angenommen ich gehe nach Österreich/Niederlande/Schweiz und eröffne dort ein Konto, kaufe von diesem Konto aus den Fond und verkaufe ihn nach 20 Jahren wieder. Der Fond ist thesaurierend.

 

Nun gibt es ja zur Zeit noch in Deutschland die Spekulationsfrist, d.h. sobald ein Fond länger als ein Jahr gehalten wird, muss er nicht mehr besteuert werden. Gilt dies auch für die Besteuerung ausländischer Fonds, d.h. muss ich auf den Fonds keine Steuern zahlen?

Wer suchet, der findet

 

2. Da ich davon ausgehe, dass die ausländischen Behörden keine Informationen über mein Konto an den deutschen Staat weiterleiten, würden die dt. Steuerbehörden theoretisch von meinem ausländischen Konto/Fondsvermögen nichts wissen, solange ich ihnen nicht Bescheid sage?

 

[...]

Haben deine "Kollegen" von ihrem Konto in Lichtenstein auch gedacht. Wie auch immer, jegliche Hilfe zu dieser Frage ist Anleitung zur Steuerhinterziehung, was selbst eine Staftat darstellt. Solche Fragen und Hinweise werden meines Wissens nach im Forum nicht gerne gesehen, und das zu recht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Herr S.
2. Da ich davon ausgehe, dass die ausländischen Behörden keine Informationen über mein Konto an den deutschen Staat weiterleiten, würden die dt. Steuerbehörden theoretisch von meinem ausländischen Konto/Fondsvermögen nichts wissen, solange ich ihnen nicht Bescheid sage?

 

Dank der EU Zinsrichtlinie gibt es auf jedenfall eine Meldung ans Deutsche Finanzamt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
korana

@Raccon: danke für den Link, ich hatte schon die forensuche probiert, aber anscheinend nicht die richtigen Worte gefunden :)

 

allerdings habe ich auch in diesem beitrag keine Information darüber gefunden, ob die Spekulationsfrist auch bei intransparenten Fonds gilt; denn wenn der Fond nach einem Jahr steuerfrei wäre, so würde ich ja keine Strafbesteuerung bekommen

[sorry wenn das in dem anderen Thema drinstand und ichs bloß nicht richtig rausgelesen hab]

 

deshalb nochmals die frage: Gilt für in Deutschland intransparente Fonds die Spekulationsfrist, so dass nach einem Jahr sämtliche Gewinne steuerfrei werden?

 

@Herr S.: auch für diese Information dankeschön :)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Raccoon
deshalb nochmals die frage: Gilt für in Deutschland intransparente Fonds die Spekulationsfrist, so dass nach einem Jahr sämtliche Gewinne steuerfrei werden?

Nein, es gilt die Besteuerung, die im Link oben erklaert ist.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
korana

ah okay danke jetzt hab ichs verstanden :)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
otto03

Wahrscheinlich erübrigt sich diese Frage, da die sog. Strafbesteuerung für intransparente Fonds entsprechend "ordentlich" ist.

 

 

Jedes Jahr sind z.Zt. zum persönlichen Grenzsteuersatz zu versteuern:

 

 

- alle ggfs. vereinahmten Ausschüttungen

 

und zusätzlich

 

- 70% der Differenz zwischen erstem und letztem Rücknahmepreis des Jahres, mindestens aber 6% des letzten Rücknahmepreises.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Schinzilord

Wahrscheinlich erübrigt sich diese Frage, da die sog. Strafbesteuerung für intransparente Fonds entsprechend "ordentlich" ist.

 

 

Jedes Jahr sind z.Zt. zum persönlichen Grenzsteuersatz zu versteuern:

 

 

- alle ggfs. vereinahmten Ausschüttungen

 

und zusätzlich

 

- 70% der Differenz zwischen erstem und letztem Rücknahmepreis des Jahres, mindestens aber 6% des letzten Rücknahmepreises.

Blöde Frage:

Was passiert, wenn ich den nicht in D zugelassenen Fonds wieder verkaufe? Kann ich mir dann auf den tatsächlichen Gewinn die bereits gezahlten Steuern anrechnen lassen?

Bekomme ich die wahrscheinlich zu viel gezahlten Steuern zurück? Mit welchem Zinssatz vom Fiskus verzinst (6% pro Jahr)?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...