Börsengewinner Juni 13, 2008 · bearbeitet Juni 13, 2008 von Börsengewinner Wie meinst du das? Bedeutet das, eine BU-Versicherung zahlt nicht wenn man arbeitslos ist und dann berufsunfähig wird? also das wär mir neu, dass die Vers. bei Arbeitslosigkeit nicht zahlt, das wäre ja irgendwie unlogisch und ich kann mir das auch nicht vorstellen, denn die Versicherung soll die Arbeitskraft absichern und und wenn man arbeitslos ist, ist man ja gezwungen sich einen neuen Job zu suchen. Ist man aber unfähig, den angestrebten Job auszuüben aufgrund Berufsunfähigkeit wird man keinen Job finden und genau dafür muss die Versicherung aufkommen, nämlich dass man einen Job nicht mehr ausüben kann aufgrund von Berufsunfähigkeit egal ob man grade arbeitslos ist oder nicht. Bedenke, dass du die Versicherung "nur" zu 25% brauchst. (Laut Statistik der Versicherung).Die Rente brauchste aber 100%tig. 100% ist etwas zu hoch gegriffen. Was ist, wenn du mit 55 in die ewigen Jagdgründe eingehst, den Löffel abgibst, die Radieschen von unten betrachtest oder wie auch immer man das sozialverträgliche Ableben bezeichnen will? :- Nicht jeder wird 65. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
herr_welker Juni 13, 2008 Hab mich leider etwas undeutig ausgedrückt. Wenn du arbeitslos bist und dann berufsunfähig wirst, dann zahlt die Versicherung weil der letzte ausgeführte Beruf versichert ist. Wenn du jetzt berufsunfähig wirst dann wird dich dein Arbeitgeber wahrscheinlich rausschmeißen. Dann biste praktisch arbeitslos. Aber du bekommst ja Berufsunfähigkeitsrente. Wenn dein Zustand sich aber bessert dann zahlt die BU nicht mehr. Aber einen Job bekommste auch nicht mehr. Hier mal eine Statistik. Wann tritt durchschnittlich die Berufsunfähigkeit ein? 100% ist etwas zu hoch gegriffen. Was ist, wenn du mit 55 in die ewigen Jagdgründe eingehst, den Löffel abgibst, die Radieschen von unten betrachtest oder wie auch immer man das sozialverträgliche Ableben bezeichnen will? biggrin.gif whistling.gif w00t.gif Nicht jeder wird 65. ^^Davon sollte man aber nicht ausgehen. Hier hab ich noch was gefunden. Als berufsunfähig wird eingestuft, wer voraussichtlich auf Dauer seinen Beruf nicht mehr ausüben und auch nach entsprechender Umschulung keinen vergleichbaren Job mehr finden kann. Quelle Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Börsengewinner Juni 13, 2008 Hab mich leider etwas undeutig ausgedrückt. Wenn du arbeitslos bist und dann berufsunfähig wirst, dann zahlt die Versicherung weil der letzte ausgeführte Beruf versichert ist. Wenn du jetzt berufsunfähig wirst dann wird dich dein Arbeitgeber wahrscheinlich rausschmeißen. Dann biste praktisch arbeitslos. Aber du bekommst ja Berufsunfähigkeitsrente. Wenn dein Zustand sich aber bessert dann zahlt die BU nicht mehr. Aber einen Job bekommste auch nicht mehr. das mag sein, dass die BU nicht mehr zahlt, wenn sich der Zustand bessert, aber das ist doch auch völlig normal und nachvollziehbar. Die BU finanziert die Berufsunfähigkeit und wenn der Grund für die BU wegfällt aufgrund von Gesundung zahlt sie eben nicht mehr. Alles andere geht die BU nichts an. Die BU ist natürlich nicht dazu da, die Arbeitslosigkeit zu finanzieren, dafür ist die Arbeitslosenversicherung da oder im schlimmsten Fall Hartz 4. Man darf doch Äpfel nicht mit Birnen vergleichen. Es könnte ja auch sein, dass du als völlig Gesunder mit 55 arbeitslos wirst und dann keinen Job mehr kriegst aufgrund des Alters. Es gibt ja auch viele, die gar keine BU haben und bei denen ist es ja auch so. Die kriegen auch keinen Job mehr nach der Gesundung, wenn die Berufsunfähigkeit zu lange angedauert hat. Man kann das Leben nicht zu 100% absichern/versichern, ein gewisses Restrisiko wird immer bleiben. Wenn man keinen Job im erlernten Beruf mehr kriegt muss man eben umschulen oder sich sonst was einfallen lassen, um wieder in Brot und Lohn zu kommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
herr_welker Juni 13, 2008 @Börsengewinner Hast ja recht. Ich wollte damit nur verdeutlichen warum ich mich entschlossen habe die BU nur bis 60 laufen zu lassen. Und die "Ersparnisse" zusätzlich für mich privat anlege um mich vor solchen Risiken abzusichern. Wenn der Beitrag soo gering ist, dass man es kaum merkt. Dann ist es natürlich egal. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sandale Juni 30, 2008 Ich habe ja nun meinen Antrag bei der Alten Leipziger gestellt. Dabei habe ich festgestellt, dass die Überschussbeteiligung gerade erhöht wurde. Der Zahl-Beitrag ist 15% niedriger als der bei der ersten Berrechnung! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Juni 30, 2008 Ich habe ja nun meinen Antrag bei der Alten Leipziger gestellt. Dabei habe ich festgestellt, dass die Überschussbeteiligung gerade erhöht wurde. Der Zahl-Beitrag ist 15% niedriger als der bei der ersten Berrechnung! Deswegen heisst das Überschussbeteiligung, kann im nächsten Jahr wieder anders aussehen, dann zahlste vielleicht wieder 15 oder 25% mehr, auch wenn du dort schon versichert bist. Wenn derartige Schwankungen von einer zur anderen Berechnung auftreten wäre ich immer misstrauisch... entweder weiß der Versicherer mit seinen Prämien nicht richtig zu kalkulieren, was ich nicht annehme...oder du hast nen anderen Tarif bekommen?? Wenn die Alte Leipziger nicht diese hohe Prozessquote hätte, wäre sie durchaus empfehlenswert (zumindes nach den Bedingungen) cya Kleine Frage. Wird bei deiner Versicherung die konkrete Verweißung ausgeschlossen? (Bei der Nürnberger nämlich nich) Bedenke, dass du die Versicherung "nur" zu 25% brauchst. (Laut Statistik der Versicherung). Die Rente brauchste aber 100%tig. dass habe ich ja noch nicht gehört!!! Die Nürnberger ohne konkrete Verweisung? Wenn dann meinst du ohne abstrakte Verweisung... es gibt in Deutschland glaub ich nur einen Versicherer, der komplett auf die Verweisung verzichtet, dieser ist aber nur bestimmten Berufsgruppen vorenthalten (z.B. Ärzten, Notare, Anwälte etc.) cya Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Niskala Juni 30, 2008 HDI Gerling verzichtet doch meines Wissens auf jegliche Verweisung ?! Zumindest preisen die das auf ihrer Homepage an, wohl auch der Grund weshalb ich mich für die Gerling und gegen die Alte Leipziger entscheide... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
herr_welker Juni 30, 2008 @GlobalGrowth Meinte ich ja. Abstrakte Verweißung wird ausgeschlossen, konkrete nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Juni 30, 2008 HDI Gerling verzichtet doch meines Wissens auf jegliche Verweisung ?! Zumindest preisen die das auf ihrer Homepage an, wohl auch der Grund weshalb ich mich für die Gerling und gegen die Alte Leipziger entscheide... Salute, "Auch nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit kann nicht auf eine Tätigkeit verwiesen werden, die evtl. - aufgrund neu erworbener Kenntnisse - ausgeübt werden könnte. Und selbst wenn eine neue Tätigkeit ausgeübt werden sollte, die allerdings nicht der Lebensstellung in Bezug auf den alten Beruf entspräche, wird die Leistung ohne "Wenn und Aber" weitergezahlt." --> so steht es auf der Homepage Dann muss die Sache neu sein, allerdings ist die Sache durch "die allerdings nicht der Lebensstellung in Bezug auf den alten Beruf entspräche" aufgeweicht und vom Grunde her wie die Regelung der restlichen Versicherer zu sehen. cya Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Niskala Juni 30, 2008 Mh ich habe lediglich diese Passage gefunden "Verzicht auf jegliche Verweisung Auch nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit kann nicht auf eine Tätigkeit verwiesen werden, die evtl. - aufgrund neu erworbener Kenntnisse - ausgeübt werden könnte. Und selbst wenn eine neue Tätigkeit ausgeübt werden sollte, die allerdings nicht der Lebensstellung in Bezug auf den alten Beruf entspräche, wird die Leistung ohne "Wenn und Aber" weitergezahlt." Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Juli 1, 2008 Mh ich habe lediglich diese Passage gefunden "Verzicht auf jegliche Verweisung Auch nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit kann nicht auf eine Tätigkeit verwiesen werden, die evtl. - aufgrund neu erworbener Kenntnisse - ausgeübt werden könnte. Und selbst wenn eine neue Tätigkeit ausgeübt werden sollte, die allerdings nicht der Lebensstellung in Bezug auf den alten Beruf entspräche, wird die Leistung ohne "Wenn und Aber" weitergezahlt." das hab ich doch geschrieben??? Nur hab ich das mal für den Laien auseinandergerissen, damit die Doppeldeutigkeit deutlich wird Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sandale Juli 1, 2008 Deswegen heisst das Überschussbeteiligung, kann im nächsten Jahr wieder anders aussehen, dann zahlste vielleicht wieder 15 oder 25% mehr, auchwenn du dort schon versichert bist. Wenn derartige Schwankungen von einer zur anderen Berechnung auftreten wäre ich immer misstrauisch... entweder weiß der Versicherer mit seinen Prämien nicht richtig zu kalkulieren, was ich nicht annehme...oder du hast nen anderen Tarif bekommen?? Ach ne - das ja ein Ding! Mal im Ernst: ist mir schon klar. Würde ja nicht besonders viel Sinn machen, bei Abschluss nicht mal den Unterschied zwischen Netto- und Brutto zu kennen. Der Tarif ist derselbe. Die Überschussbeteiligung wurde erhöht. Vor Erhöhung des Überschusses war der Unterschied Brutto-Netto im Vergleich zu den anderen Versicherern, sehr gering. Unter den Versichereren, die ich mir angesehen hatte, hatte die Alte Leipziger mit den niedrigsten Bruttobeitrag, beim Netto-Beitrag war sie ungefähr in der Mitte. Vielleicht auch möglich, dass die Höhe der Prozessquote mit den Bedingungen zusammenhängt. Insbesondere denke ich da an die freie Arztwahl, auch im Ausland. Aber Du hast Recht, die Prozessquote hatte mich auch gestört. Ich denke aber, dass man, sollte man tatsächlich BU werden und einen Prozess führen müssen, auch Recht bekommt, wenn man denn BU ist. Verzicht auf jegliche Verweisung Hmm, das wäre schön. Aber wie GlobalGrowth schon geschrieben hat, das ist ähnlich den anderen Versicherern zu werten. Der ganze Text lautet jetzt auch: Das Besondere daran: Unsere Berufsunfähigkeitsversicherung verzichtet auf jede Form der Verweisung bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit. Das heißt konkret: Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn Sie außer Stande sind, Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf, so wie Sie ihn ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgeübt haben, nachzugehen. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie aufgrund Ihrer Ausbildung und Erfahrung noch andere Tätigkeiten ausüben könnten oder Ihnen andere Tätigkeiten zugemutet werden könnten. Sie erhalten die vereinbarten Leistungen bereits ab einer 50%igen Berufsunfähigkeit ohne Wenn und Aber auch dann, wenn Sie mit neu erworbenen Kenntnissen einen anderen Beruf ausüben, mit dem Sie Ihren vorherigen Lebensstandard nicht erreichen Ich kenne die genauen Versicherungsbedingungen nicht, ich finde den obigen Absatz etwas schwammig formuliert. Was heisst den nun konkret: "mit dem Sie Ihren vorherigen Lebensstandard nicht erreichen". Die Alte Leipziger regelt das so: - Dauerhafter Verzicht auf abstrakte Verweisung nach dem Aussscheiden aus dem Beruf. - Nicht zumutbar im Rahmen der konkreten Verweisung: o Einkommenseinbuße i.H.v. 20% oder o Tätigkeit zu Lasten der Gesundheit Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Niskala Juli 1, 2008 Naja, gut zu wissen dass es Leute wie euch gibt, die das einem Laien wie mir "übersetzen" können Das einzige was mich von der AltenLeipziger noch abhält ist die scheinbar hohe Klagequote, aber die Bedingungen sollen ja einfach sehr gut sein zudem relativ günstig! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
herr_welker Juli 3, 2008 Wie schauts etz aus mit den Gesundheitsfragen. Muss ich Grippe, Nasennebenhölenentzündung, Rachenentzündung, Mittelohrentzündung, etc. pp. angeben? Wie schauts aus mit Vorsorgeuntersuchungen? Hatte eine Hautkrebsvorsorge. Laut meinem Versicherungsmenschen nicht. Es wird ja nach Arztbesuchen der letzten 5 Jahren gefragt. Wer weiß das den noch... Is es schlimm, wenn ich einen unbedeutenden Arztbesuch (z.B. wegen Erkältung) nicht angebe? Ich hätte dann nämlich gar nix zum angeben. (bin 20 Jahre) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knarf Juli 3, 2008 · bearbeitet Juli 3, 2008 von Knarf Und passend dazu: Wie sieht es mit der Auslegung der 5-Jahres-Frist bei den Gesundheitsfragen aus? Wenn der Arztbesuch im Mai 2003 war, muss er angegeben werden? Und wie sieht es mit Zahnarztbesuchen aus? Müssen die auch angegeben werden? Dort wurde immer nur das Standardprogramm durchgeführt (Zahnstein, mal ein kleines Loch zukleistern). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sandale Juli 3, 2008 Wie schauts etz aus mit den Gesundheitsfragen. Muss ich Grippe, Nasennebenhölenentzündung, Rachenentzündung, Mittelohrentzündung, etc. pp. angeben? Wie schauts aus mit Vorsorgeuntersuchungen? Hatte eine Hautkrebsvorsorge. Laut meinem Versicherungsmenschen nicht. Es wird ja nach Arztbesuchen der letzten 5 Jahren gefragt. Wer weiß das den noch... Is es schlimm, wenn ich einen unbedeutenden Arztbesuch (z.B. wegen Erkältung) nicht angebe? Ich hätte dann nämlich gar nix zum angeben. (bin 20 Jahre) Und passend dazu: Wie sieht es mit der Auslegung der 5-Jahres-Frist bei den Gesundheitsfragen aus? Wenn der Arztbesuch im Mai 2003 war, muss er angegeben werden? Und wie sieht es mit Zahnarztbesuchen aus? Müssen die auch angegeben werden? Dort wurde immer nur das Standardprogramm durchgeführt (Zahnstein, mal ein kleines Loch zukleistern). Ich denke das kommt auf die genaue Frage an. In meinem Fall stand da: bestehen oder bestanden Krankheiten (...). Also Nasennebenhölenentzung ja, hätte angegeben werden müssen. Grippe nur wenn so und so oft/Jahr bzw. soundso lange. Vorsorgeuntersuchungen habe ich unter Arztbesuche angegeben. Meinen Hausarzt wollte ich da auch angeben, das wollte mein Berater auch nicht. Ebenso meinte er, dass ich meine Zahnarztbesuche nicht angeben solle. Mai 2003: meiner Auffassung nach nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Juli 3, 2008 ich würde alles reinnehmen...dann kann man dir nicht unterstellen, die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt zu haben. Gerade bei der BU ein noch so unwichtiges Detail, später vielleicht ausschlaggebend. Ich würde auch die Versicherung ermächtigen Einsicht in deine Krankenakte beim Hausarzt zu bekommen...damit hast du dich doppelt abgesichert... Deinen Berater würde ich nen Tritt verpassen...nem Kunden zu empfehlen etwas wegzulassen ist dämlich! Auch wenn die Frist knapp überschritten ist, am besten rein damit...vielleicht hast du dich ja etwas im Monat geirrt...? cya Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Juli 3, 2008 Deinen Berater würde ich nen Tritt verpassen...nem Kunden zu empfehlen etwas wegzulassen ist dämlich!Auch wenn die Frist knapp überschritten ist, am besten rein damit...vielleicht hast du dich ja etwas im Monat geirrt...? Satz 1 stimme ich zu, Satz 2 nicht. Gib innerhalb der Frist alles an, je mehr Kleinkram umso besser. Das vermittelt auch einen Gesamteindruck über Deine Offenheit und kann später im Streit mal wichtig werden, wenn etwa Vorsatz oder Fahrlässigkeit zu fehlenden Angaben beurteilt werden muss. Große Sachen wegzulassen, wäre regelrecht dämlich, da man der Gesellschaft damit eine Hintertür einbaut. Da Du aber mit jeder Angabe einer stattlichen Krankheit auch das Risiko erhöhst, nur unter erschwerten Bedingungen angenommen zu werden, fällt natürlich alles außerhalb der Frist unter den Tisch. Notfalls warte noch einen Monat oder zwei bis zum Vertragsabschluss. Frist ist Frist. Sicher solltest Du Dir dabei aber sein, is klar. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peski Juli 6, 2008 · bearbeitet Juli 6, 2008 von Peski Hallo Freunde, ich habe folgende Frage. Eine Bekannte (28 Jahre) von mir hat sich einer Gesprächstherapie bei einer Psychotherapeutin unterworfen (nix schlimmes,Familiendinge aufarbeiten, ohne Medikamente) Die Bahandlung ist abgeschlossen, dennoch hat sie Panik, nirgends genommen zu werden und in der zentralen Datei für alle Versicherer als abgelehnt zu landen. Sie will nun fünf Jahre warten, bis sie dieses Problem in den Gesundheitsfragen nicht mehr angeben muss. Durch Zufall bin ich auf der Seite der Hanse-Merkur gelandet. Die Versicherung bietet einen Start-Tarif an, der nicht bei psychischen Problemen leistet und außerdem die abstrakte Verweisung kennt. Was meint Ihr? Besser als nichts- zumindest für fünf Jahre. Dann kann man in den normalen Tarif wechseln oder kündigen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Juli 6, 2008 Hm, ich würde zunächst versuchen, über einen Makler eine anonyme Anfrage an für ihn in Frage kommende Gesellschaften zu stellen. Nicht alle haben sich da gleich zickig. Das sollte der Makler wissen. Warten ist eine Alternative, aber eine Wette auf die eigne Gesundheit. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knarf Juli 7, 2008 Hallo, ich noch mal zum Thema Versichererwechsel. Hab jetzt mal in die ABBV meiner Versicherung geschaut. Da steht unter §10 Absatz 4 Kündigung: "Sie können Ihre Versicherung jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode schriftlich ganz oder teilweise kündigen." Ich bin jetzt nicht sicher zu wann ich den Vertrag kündigen kann. Er besteht seit 01.12.2006, Beitragszahlung ist monatlich. Kann ich ihn jetzt auch monatlich kündigen oder erst zum 01.12.2008? Und wie sieht die Kündigungsfrist normalerweise aus? In den ABBV steht hierzu nichts (ich hab zumindest nichts gefunden). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knarf Juli 7, 2008 Alles nicht so einfach. :- Ich tendiere jetzt zur Hannoverschen Leben. Ist zwar eine Risiko-LV mit BUZ, aber hat im aktuellen Finanztest auch mit sehr gut abgeschnitten. Die Beiträge und die Bedingungen (zumindest so wie ich sie verstehe) sprechen dafür. Nun noch zwei Fragen zum Ausscheiden aus dem Berufsleben. Aus den Bedingungen: Übt der Versicherte bei Eintritt der Berufsunfähigkeit seine berufliche Tätigkeitvorübergehend nicht aus und ist eine Wiederaufnahme vorgesehen (z.B. ununterbrochener Erziehungsurlaub), so gilt die zuletzt bei vorübergehendem Ausscheiden aus dem Berufsleben ausgeübte Tätigkeit gemäß § 2 Abs. 1 als versichert. Zählt hierzu auch Arbeitslosigkeit? Und dann bin ich mir beim Endalter noch nicht sicher. Mal angenommen ich schließe bis Endalter 67 ab. Mit 60 werde ich dann berufsunfähig, und bleibe es auch bis 67. Mit 65 entschließe ich mich Rente zu beantragen und bin dann Rentner. Zahlt die BU-Versicherung dann trotzdem noch die zwei Jahre meine BU-Rente? In den Bedingungen hab ich diesen Passus gefunden: Ist der Versicherte aus dem Berufsleben ausgeschieden, ohne dass eine Wiederaufnahme der Tätigkeit absehbar ist, so kommt es bei der Anwendung der Absätze 1 bis 3 darauf an, dass der Versicherte außerstande ist, eine berufliche Tätigkeit auszuüben, die er aufgrund vorhandener beruflicher Fähigkeiten und Kenntnisse, die durchAusbildung und Erfahrung bis zum Ausscheiden aus dem Berufsleben und danach erworben wurden, ausüben kann. Diese Tätigkeit muss der bei Ausscheiden aus dem Berufsleben bestandenen Lebensstellung entsprechen. Trifft der auf meinen beschriebenen Fall zu? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jotrocken82 Juli 7, 2008 Ich habe da noch mal eine ganz andere Frage: Wie seht ihr das Zusammenspiel von Unfall- und BU-Versicherung? Ist es überhaupt sinnvoll, beides zu haben? Oder genügt eine BUV, und ist eine Unfallv. dann überflüssig? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Juli 7, 2008 · bearbeitet Juli 7, 2008 von el galleta Oder genügt eine BUV, und ist eine Unfallv. dann überflüssig? So sagt man, ja. Ausnahme: Du benötigst eine größere Summe im Fall der Fälle um etwa Dein Häusl umzubauen. Sonst nimmt man ne Unfall nur als BU-Notfall-Variante, etwa weil man kein BU bekommt (Kinder und Kranke). saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Juli 7, 2008 bedenk auch, dass das Renteneintrittsalter vom Gesetzgeber in den nächsten Jahren mit Sicherheit auf 68,5 oder ähnliches angehoben wird. Alternativ Rente mit höheren Abschlägen. Von daher würde ich die älteren BU so weit wie möglich abschließen und mit zunehmendem Alter schauen einige evtl. kurzlaufendere zu erhalten, da diese sich dann von der Prämie ganz passabel zahlen lassen,. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag