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Sandale

Überlegungen zur BU-Versicherung

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Sandale

Hallo,

 

Ich möchte gerne eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.

Ich habe mir auch bereits einige Vorschläge zukommen lassen, mich im Internet informiert, und mich u.a. durch den über 30 seitigen Thread zur BU gekämpft - konnte auch einige Infos rausziehen, (zudem weiß ich jetzt auch wer wen hier im Forum warum nicht leiden kann :lol: ), aber dennoch ist die Fülle der verschiedenen Versicherungsbedingungen für mich fast unumschaubar.

 

Ich möchte in diesem Thread meinen bisherigen Stand zusammenfassen - vielleicht bekomme ich ja den ein oder anderen hilfreichen Tipp, oder es nützt jemand anderen, der auch auf der Suche nach der richtigen Police ist.

 

Kurz ein paar Angaben zu mir:

29 Jahre, weiblich, selbstständig (Dipl. Kauffrau, bald zusätzl. Dipl. Wirtschaftsingenieur), verheiratet.

 

Worüber ich als erstes gestolpert bin, war der Unterschied zwischen "zu zahlendem Beitrag" und normalem Beitrag.

--> So wie ich das verstanden habe ist der zu zahlende Beitrag abzüglich der Überschussbeteiligung, und der normale Beitrag der Beitrag auf den maximal erhöht werden kann, wobei bei manchen Versicherungen eine Erhöhung nach §163VVG erlauben, andere nicht. Hier der Paragraph Der Gesetztestext sagt mir leider nicht viel...

--> Manche Versicherungen kalkulieren hier sehr eng: z.B. die alte Leipziger mit 82/102, bei anderen vermute ich Kundenfang mit vermeintlich günstigen Angeboten: z.B. Cosmos Direkt mit 58/146.

 

Ansonsten fand ich wichtig:

 

Verzicht auf abstrakte Verweisung, Prognosezeitraum von 6 Monaten, Rückwirkende Anerkennung

--> meiner Meinung nach Basics, die bei allen versicherbar ist

 

Erhöhung der Versicherungssumme

--> Viele Versicherer bieten eine jährliche Anhebung um 3% an, mir erscheint das allerdings schon recht hoch.

--> Die meisten Versicherer bieten eine Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung nur bei besonderen Ereignissen, wie z.b. Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes an. Meist gibt es eine maximal erhöhbare Summe: z.b. 200 Cosmos Direkt oder 500 Alte Leipziger

 

Pflegefall

--> Versicherungen zahlen zwischen 1 und 3 Pflegepunkten

 

Meldefrist

-->zwischen 3 Monaten und unbefristet

 

Geltungsbereich

--> möglich weltweit, europaweit und bundesweit

--> möglicher Versicherungsschutz auch bei Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland

 

Anzeigepflicht

--> ob der Versicherer darauf verzichtet einen Berufswechsel oder z.b. neue Sportarten anzumelden

 

 

Im Moment mein Favorit:

Die Alte Leipziger:

Zunächst habe ich zur Hannoverschen Leben tendiert, vorallem wegen dem günstigeren Beitrag. Die Alte Leipziger scheint mir aber alle oben genannten Punkte optimal abzudecken, hat zwar einen höheren "zu zahlenden" Beitag, aber der kann lt. meinem Vorschlag nur maximal um ca. 20% angehoben werden, während bei der Hannoverschen eine Erhöhung von ca. 70% möglich wäre.

Ein weiterer wichtiger Punkt war, dass die Alte Leipziger die Möglichkeit bietet bis zum 35.Lebensjahr die Versicherungssumme ohne besonderer Ereignis um bis zu 500 zu erhöhen.

 

Bzgl. Leistungs- und Beitragszahldauer habe ich mich noch nicht entschieden. Wie ich gelesen habe sind die Jahre jenseits der 60 die teuersten. Deshalb überlege ich, ob ich die Beitragszahldauer auf 60 begrenzen sollte. Bis dahin sollte ich bereits anderweitig vorgesorgt haben. Bei der Leistungsdauer werde ich wohl etwas zwischen 63 und 65 wählen.

 

So, nun bin ich gespannt auf ein Feedback und hoffe, dass ihr mich auf eventuelle Denkfehler oder Versäumnisse hinweist!

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D-Mark

Hallo,

 

dein 163er:

(1) Der Versicherer stellt fest, daß viel mehr Kunden berechtigte Ansprüche anmelden, als gedacht -> Leistungsbedarf steigt!

(2) Die Erhöhung bemisst sich nach der neuen Kalkulation und ist so exakt wie möglich an den Mehrkosten orientiert ->Preistreue!

(3) Eine externe Kompetenz prüft den Vorgang und segnet ab. ->Objektivität!

 

=>Der Beitrag kann einseitig erhöht werden, bzw. der Kunde kann vielleich maximal eine Leistungskürzung erreichen. Das ist auch nicht das Gelbe vom Ei.

 

Agesehen davon scheinst Du gut informiert zu sein. Cosmos ist übrigens nur in manchen Berufen billig. Sie refinanzieren das, indem sie vor allem körperlich Arbeitende besonders stark herabstufen. ;)

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Sandale

Danke für Deine Antwort!

Da werde ich wohl besser darauf achten, dass die Erhöhung nach 163 ausgeschlossen ist!

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peanuts
· bearbeitet von peanuts
Danke für Deine Antwort!

Da werde ich wohl besser darauf achten, dass die Erhöhung nach 163 ausgeschlossen ist!

also ich finde, dass man u.a. auch das Verhalten einer Versicherung beim Eintritt einer BU betrachten sollte, denn was nützt es einem, wenn man gute Konditionen hat und die Beiträge niedrig oder in einem akzeptablen Bereich liegen und die Versich. schlicht und einfach nicht zahlt, obwohl ärztliche Gutachten, dass man BU ist, vorliegen. So manch eine Versicherung läßt es lieber auf einen Prozess ankommen als bei eindeutiger Sachlage zu zahlen getreu dem Motto: erst mal prozesseiren, dann hat man zumindest schon mal Zeit gewonnen, während der Versicherte in der Zwischenzeit am Hungertuch nagt. Sowas kann sich dann ja auch Jahre hinziehen.

 

Diesbezüglich gibt es die vom map-report erstellt Prozessquote, die jedoch ziemlich umstritten ist. Gibt es evtl. noch andere Möglichkeiten herauszufinden wie sich BU-Versicherer i.A. bei Eintritt von BU's verhalten?

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highline
Worüber ich als erstes gestolpert bin, war der Unterschied zwischen "zu zahlendem Beitrag" und normalem Beitrag.

--> So wie ich das verstanden habe ist der zu zahlende Beitrag abzüglich der Überschussbeteiligung, und der normale Beitrag der Beitrag auf den maximal erhöht werden kann, wobei bei manchen Versicherungen eine Erhöhung nach §163VVG erlauben, andere nicht. Hier der Paragraph Der Gesetztestext sagt mir leider nicht viel...

--> Manche Versicherungen kalkulieren hier sehr eng: z.B. die alte Leipziger mit 82/102, bei anderen vermute ich Kundenfang mit vermeintlich günstigen Angeboten: z.B. Cosmos Direkt mit 58/146.

Vielen Versicherer bieten die BU mit und ohne "Verzicht auf Anwendung §163" an. Der Haken bei der Geschichte:

Wenn ein Versicherer auf die Anwendung verzichtet, erhöht er von Anfang an den Brutto- und Netto-Beitrag...

Beispiel Versicherung XY:

- ohne Verzicht auf §163: 26,34 EUR (netto) / 37,63 EUR (brutto)

- mit Verzicht auf §163: 28,15 EUR (netto) / 46,66 EUR (brutto)

 

Muss dann jeder selber wissen, was er macht. ;)

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S.G.L.

Beachten solltest Du diese Stolperfallen:

 

 

Verzicht auf die "abstrakte Verweisung"

Verzicht auf abstrakte Verweisung auch bei der Nachprüfung der BU.

BU Fall wenn ein Arzt die Berufsunfähigkeit für voraussichtlich sechs Monate prognostiziert.

Ggf. Anerkennung der Rente rückwirkend ab dem ersten Monat.

Weltweiter Versicherungsschutz - auch bei Verzug ins Ausland.

Nachversicherungsrecht bei bestimmten Ereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Verzicht auf § 19 VVG.

Leistung auch bei Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall.

Beschränkung der Mitwirkungspflicht des Versicherungsnehmers auf zumutbare ärztliche Anweisungen.

Bei vorübergehenden Ausscheiden aus dem Beruf im Leistungsfall Prüfung des vor der Unterbrechung ausgeübte Berufes.

Ggf. echte Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte des öff. Dienstes vereinbaren.

Variabler Beitrag: Niedrige Raten zum Beginn (und bei geringem Einkommen).

 

 

:thumbsup:

 

 

 

S.G.L.

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schnithooo

ich hab da auch mal ne frage bzw. eine überlegung/diskussion gehabt.

 

hier ging es sich darun, das berufsunfähigkeitsrenten in höhe von bis zu 750 fast sinnlos sind,

da man vom sozialsystem (hartz4 oder wie auch immer) aufgefangen wird und man eine art..

"grundversorung" in ca. der höhe bekommt wenn man nicht mehr arbeiten geht (warum auch immer).

 

was sagt ihr dazu ?

 

ich hab da auch mal ne frage bzw. eine überlegung/diskussion gehabt.

 

hier ging es sich darun, das berufsunfähigkeitsrenten in höhe von bis zu 750 fast sinnlos sind,

da man vom sozialsystem (hartz4 oder wie auch immer) aufgefangen wird und man eine art..

"grundversorung" in ca. der höhe bekommt wenn man nicht mehr arbeiten geht (warum auch immer).

 

was sagt ihr dazu ?

 

 

was noch felt wäre die behauptung, dass wenn der staat sieht, dass man 750 aus einer privaten berufsunfähigkeitsversicherung bekommt, selbst die zahlung versagt/einstellt.

 

und man der theorie nach die gezahlten beiträge zum fenster raus geschmissen hat.

 

meinungen ?

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highline

wenn derjenige erwerbsunfähig ist, bekommt er eine erwerbsunfähigkeitsrente vom staat. höhe ist abhängig von der schwere der erwerbsunfähigkeit und vom vorherigen einkommen. anspruch auf "grundversorgung" hast du nur, wenn du voll erwerbsgemindert bist (also weniger als 3h. täglich arbeiten kannst).

hartz iv bekommst du nur, wenn du erwerbsfähig bist.

 

hier etwas aus wikipedia:

 

Leistungsberechtigte Personen für "Hartz IV"

Leistungen nach dem SGB II erhalten Personen, die

 

das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,

erwerbsfähig sind,

hilfebedürftig sind und

ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Hilfebedürftige).

Leistungen erhalten auch Personen, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben.

 

Keine Leistungen nach dem SGB II erhalten Personen die

 

voraussichtlich länger als sechs Monate in einer (voll-)stationären Einrichtung untergebracht sind oder

Vermögen haben, das die gesetzlichen Vermögensgrenzen übersteigt,

sich ohne vorherige Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs aufhalten,

als Auszubildende nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) oder nach dem §§ 6062 SGB III förderungsfähig sind oder

Altersrente nach dem SGB VI beziehen oder erwerbsgemindert sind. Letztere Personen haben bei

dauerhafter voller Erwerbsminderung Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,

befristeter voller Erwerbsminderung Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt, sofern jeweils die Voraussetzungen zum Bezug erfüllt sind.

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sparfuchs2008
was noch felt wäre die behauptung, dass wenn der staat sieht, dass man 750 € aus einer privaten berufsunfähigkeitsversicherung bekommt, selbst die zahlung versagt/einstellt.

und man der theorie nach die gezahlten beiträge zum fenster raus geschmissen hat.

 

meinungen ?

 

 

Natürlich erhält man keine Grundsicherung (Hartz IV) mehr, wenn man selber Vermögen und Einkommen hat.

Ich halte daher auch nichts von 750 EUR BUs

Ausnahme: Um seinen "jungen, gesunden" Zustand zu sichern, schließt man schon sehr früh

seine BU ab, hat aber nicht genügend Geld für eine anständige Höhe (Student !)

Dann kann es sich m.E. lohnen, mit 750,- EUR zu starten, WENN die Bedingungen eine

Steigerungs-Dynamik jährlich oder bei bestimmten Anlässen (Ehe, Existenzgründung, Kinder) OHNE

WEITERE GESUNDHEITSPRÜFUNG zulassen.

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sparfuchs2008
Danke für Deine Antwort!

Da werde ich wohl besser darauf achten, dass die Erhöhung nach 163 ausgeschlossen ist!

 

 

Es gibt gute Argumente dafür, dass ein Ausschluss der 163-Erhöhung NICHT

gut ist für den Versicherungskunden:

Die 163-er Erhöhung ist an sehr enge Voraussetzungen gebunden, die auch gerichtlich

streng überprüfbar sind, kein Versicherer wird dies aus Jux&Dollerei machen.

 

Im System des Versicherungsrechts ist der § 163 eine Art "Notlösung" für Fälle, in denen

die Risikostruktur sich im Nachhinein als völlig anders als prognostiziert darstellt.

 

Gerade im BU-Bereich ist dies nicht soo unwahrscheinlich, da die privaten BUs für die Jahrgänge

1961 ff. eine völlig andere Bedeutung haben werden als für die älteren. Diese Jahrgänge wachsen

aber erst langsam in das Alter, in denen die BU faktisch vorkommt.

M.a.W.: Die Erfahrungswerte in der BU sind nicht ansatzweise mit dem Wissen vergleichbar, das es in der

PKV gibt !

 

FALLS es so kommt, wird es in einigen Jahrzehnten zwei Arten von Versicherungen geben:

 

Die einen haben § 163 ausgeschlossen - die müssen sich etwas einfallen lassen:

z.B. Leistungsvergabe radikal einschränken (ist relativ einfach: die meisten BU-Menschen können sich

lange Prozesse nicht leisten, werden also einen ungünstigen Vergleich eingehen müssen).

 

Die anderen Versicherungen haben das "Ventil" des § 163 und können die Beiträge auf ein dem tatsächlichen Risiko angemessenes Niveau heben.

 

Viele Grüße

 

Der Sparfuchs

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peanuts
FALLS es so kommt, wird es in einigen Jahrzehnten zwei Arten von Versicherungen geben:

 

Die einen haben § 163 ausgeschlossen - die müssen sich etwas einfallen lassen:

z.B. Leistungsvergabe radikal einschränken (ist relativ einfach: die meisten BU-Menschen können sich

lange Prozesse nicht leisten, werden also einen ungünstigen Vergleich eingehen müssen).

 

Die anderen Versicherungen haben das "Ventil" des § 163 und können die Beiträge auf ein dem tatsächlichen Risiko angemessenes Niveau heben.

 

Viele Grüße

 

Der Sparfuchs

solltest du recht haben, dann kann man doch eigentlich jegliche Art von BU vergessen, denn egal, ob der Beitrag ins Unermessliche gesteigert wird oder die Leistungsvergabe unter das Existenzminimum rückt, erstrebenswert ist beides nicht. Man sollte wohl dann lieber das ersparte Geld anderweitig investieren :angry: :'(

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Sapine
hier ging es sich darun, das berufsunfähigkeitsrenten in höhe von bis zu 750 fast sinnlos sind,

da man vom sozialsystem (hartz4 oder wie auch immer) aufgefangen wird und man eine art..

"grundversorung" in ca. der höhe bekommt wenn man nicht mehr arbeiten geht (warum auch immer).

 

was sagt ihr dazu ?

Hartz IV gibt es wie schon gepostet nur bei Bedürftigkeit.

 

Dass eine BU von 750 Euro sich auf Höhe von Hartz IV bewegt, ist für mich kein Grund, es nicht zu machen. Die wenigsten bekommen im Fall der Berufsunfähigkeit direkt Hartz IV. Häufig gibt es Ehepartner oder Ersparnisse oder auch eine bescheiden BU-Rente der gesetzlichen, die dies verhindern. Dann ist ein Zubrot von 750 Euro sicher nicht zu verachten.

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Sandale
· bearbeitet von Sandale

Hmm, mir scheint es bleibt mir sowieso nur übrig potentielle Versicherer auf NoGos abzuklopfen, und dann unter dem Rest das mir am besten erscheindende Gesamtpaket zu wählen. Abstriche werde ich wohl immer machen müssen...

 

Zu dem §163 Horrorszenario: können Versicherer denn nicht querfinanzieren? Z.B. durch höhere Beiträge bei Neukunden oder aus anderen Geschäftsbereichen?

 

Und zu der HartzIV- Problematik/ BU Rentenhöhe von 750: selbst wenn ich keine Ersparnisse hätte und auch keinen Ehemann/Freund dessen Einkommen angerechnet werden würde, würde ich mich nicht der Willkür eines solchen Amtes aussetzen wollen. Ich habe in meinem engen Umkreis mitbekommen, wie es Wohnungsdurchsuchungen gab, Nachbarn zur Einkommenssituation befragt wurden usw. Und mit den neuen (vom Steuerrecht abweichenden) Regelungen zum selbstständigen Einkommen lohnt ein Zuverdienst auch kaum noch- viele zahlen dabei sogar drauf.

Ziemlich ungünstig wäre allerdings eine Absicherung unterhalb des dann geltenden HartzIV-Niveaus!

 

Da ich allerdings privat versichert bin müsste meine minimale Rentenhöhe dementsprechend höher sein. Im Falle einer BU würde ich aber nicht auf die private Versicherung verzichten wollen!

 

Momentan tendiere ich immer noch zur Alten Leipziger. Die Prozessquote ist zwar nicht so gut, aber ein besseres Gesamtpaket habe ich noch nicht gefunden. Ansonsten spricht denke ich auch nichts dagegen. Gut finde ich die Möglichkeit innerhalb der ersten fünf Jahre ohne besonderen Grund die Rentenhöhe um bis zu 500 zu erhöhen (ohne weitere Prüfungen oder sonstiges).

 

Am meisten sehe ich bei der Cosmos eine Mogelpackung: selbst wenn für kaufmännische Berufe günstiger, ergibt ein niedriger Beitrag im Jahr 1-5, ein mittlerer im Jahr 6-10 und ein ziemlich hoher im Jahr 11-38 einen doch hohen Durchschnittsbeitrag. Dazu dann noch die Möglichkeit diesen um 150% anzuheben, nein danke! :o

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Fleisch

das is der neuste tarif von denen, in der vergangenheit hatten die einen ganz stinknormalen tarif. ich würd' mir mal die Finanztest von 2007 glaube wars holen, da haben die noch den alten Tarif von denen geprüft und der ist ganz gut weggekommen

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Black-Scholes

Du hast ja schon weitestgehend deine Kriterien definiert.

Jetzt solltest du schauen, dass du Versicherer auswählst die eine geringe Prozessquote haben und deren langfristiges Rating gut ist.

Sinnvoll ist auch eine dynamisch steigende Rente bei Eintritt des Versicherungsfalls. Stell dir vor du wirst heute BU und bekommst die nächsten 30 Jahre eine gleichbleibende Rente, ohne Erhöhungen.

 

Du solltest dann 3-4 Anträge gleichzeitig stellen, insbesondere dann, wenn du Vorerkrankungen hast (z.B. Allergien) oder Risikosportarten betreibst.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Versicherer bei sowas sehr pingelig sind und sofort mit Ausschlüssen oder exorbitanten Beitragszuschlägen reagieren.

 

Ansonsten viel Erfolg.

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Fleisch

Probeanträge bitte, keine direkten Anträge ! Das ist wichtig !

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herr_welker

Wo habt ihr den die Prozessquote her?

 

Ich war deswegen beim Verbraucherschutz. Kann die nur empfehlen. Hab für die Stunde 35 EUR gezahlt (hatte aber mehrere Sachen).

 

Die drucken dir eine Liste aus mit der günstigsten und besten BU nach deinen individuellen Bedingungen.

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muesli
Wo habt ihr den die Prozessquote her?

 

Hier.

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Crasher
· bearbeitet von Crasher
ich hab da auch mal ne frage bzw. eine überlegung/diskussion gehabt.

 

hier ging es sich darun, das berufsunfähigkeitsrenten in höhe von bis zu 750 € fast sinnlos sind,

da man vom sozialsystem (hartz4 oder wie auch immer) aufgefangen wird und man eine art..

"grundversorung" in ca. der höhe bekommt wenn man nicht mehr arbeiten geht (warum auch immer).

 

was sagt ihr dazu ?

 

Blödsinn. Hast du Lust deine Rücklagen erstmal aufzubrauchen bevor du Hartz4 bekommst oder dich finanziell nackig zu machen und deinen Partner auch? Sinnlos ist es sich mit 2000 € einzudecken wenn auch 1500 € reichen. Aber im Zeitalter von überzogenen Lebensstandards ist sowas ja auch kein Wunder. Rechne dir aus was du im Ernstfall wirklich an Ausgaben hast und leg noch 250 € drauf für ärztliche Kosten etc. !

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herr_welker

 

Interessant.

Die Versicherung die ich nehmen wollte (Nürnberger Versicherung) hat eine Aussgae zur Prozessquote verweigert...

 

Hm. Ist das jetzt sehr schlecht? Hätte eigendlich kein Problem sowas einzuklagen. Vor allem weil ich auch Rechtsschutzversichert bin.

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Black-Scholes
Interessant.

Die Versicherung die ich nehmen wollte (Nürnberger Versicherung) hat eine Aussgae zur Prozessquote verweigert...

 

Hm. Ist das jetzt sehr schlecht? Hätte eigendlich kein Problem sowas einzuklagen. Vor allem weil ich auch Rechtsschutzversichert bin.

 

Nun, eine Klage kostet immer Zeit und Nerven. Bedenke das du in der Zeit, die der Prozess läuft kein Geld bekommst.

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herr_welker
Nun, eine Klage kostet immer Zeit und Nerven. Bedenke das du in der Zeit, die der Prozess läuft kein Geld bekommst.

 

Stimmt. Und die Beiträge muss man trotzdem zahlen.

 

Hier ein anderer Thread dazu.

 

Dann ist es wohl sinnvoller eine Karrenzeit von einem Jahr auszumachen. Dieses Jahr dauert es ja wahrscheinlich eh, bis die Gerichte den Fall durch haben.

 

Naja. Mal sehen.

 

Ich hab noch ne zweite Versicherung an der Hand. Ist zwar ein paar EUR pro Monat teuerer, aber entspricht den Ratings (sowohl von der Prozessquote, als auch den Bedingungen). Hat auch ein paar schöne Sachen im Vertrag wie: "zinslose Beitragsstundung bis zur Entscheidung über Leistungspflicht".

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peanuts
Dann ist es wohl sinnvoller eine Karrenzeit von einem Jahr auszumachen. Dieses Jahr dauert es ja wahrscheinlich eh, bis die Gerichte den Fall durch haben.

das ist ne Überlegung wert

Ich hab noch ne zweite Versicherung an der Hand. Ist zwar ein paar EUR pro Monat teuerer, aber entspricht den Ratings (sowohl von der Prozessquote, als auch den Bedingungen). Hat auch ein paar schöne Sachen im Vertrag wie: "zinslose Beitragsstundung bis zur Entscheidung über Leistungspflicht".

@herr_welker, na dann rück doch raus mit der Sprache oder ist das ein Staatsgeheimnis, welche Versicherung das ist? :) :- :D

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herr_welker

@herr_welker, na dann rück doch raus mit der Sprache oder ist das ein Staatsgeheimnis, welche Versicherung das ist? :) :- :D

 

Also des wäre die Axa gewesen. Meine beiden Favouriten sind Nürnberger und AXA. Bei 1.000 EUR Rente bis zum 60. Lebensjahr würden die jährlichen Beitrage so aussehen (Überschüsse sind beitragsreduzeirend angelegt):

 

Nürnberger: 340 EUR bis 452 EUR

AXA : 396 EUR bis 660 EUR

 

Differenz --> 56 EUR bis 208 EUR

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schnithooo
@herr_welker, na dann rück doch raus mit der Sprache oder ist das ein Staatsgeheimnis, welche Versicherung das ist? :) :- :D

 

 

Also des wäre die Axa gewesen. Meine beiden Favouriten sind Nürnberger und AXA. Bei 1.000 EUR Rente bis zum 60. Lebensjahr würden die jährlichen Beitrage so aussehen (Überschüsse sind beitragsreduzeirend angelegt):

 

Nürnberger: 340 EUR bis 452 EUR

AXA : 396 EUR bis 660 EUR

 

Differenz --> 56 EUR bis 208 EUR

 

und warum nur bis zum 60. lebensjahr ?

hast du vor früh in rente zu gehen ?

oder würdest du früher in rente gehen wenn zwischen dem 60. lebensjahr und dem regulären renteneintritt die berufsunfähigkeit eintritt ?

 

versicherungsgesellschaften prallen oft gerne mit den schnuckelig kleinen preisen wenn ablauf mit dem 60. lebensjahr ist - alles was drüber ist, hat ein progressiv hohes risiko und nimmt direkt n paar euro mehr im monat.

 

also ich denke 63. lebensjahr sollte man schon mindestens als leistungsablauf angeben, die zwei - drei jährchen sind die man vorher in rente geht und abschläge in kauf nimmt kann man vielleicht eher verkraftet als z.b. mit 60.

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