thowe Mai 7, 2008 Hallo zusammen, als Geschädigter der DVAG bin ich derzeit dran meine Verträge neu auszurichten. Hierbei ist noch eine BU ("Deutsche Fondspolice mit BU der AM") im Bestand. Heute weiss ich, dass man Kapitalbildung und BU trennen soll Welche Versicherung ist hierbei seriös und nach dem Preis-/Leistungsverhältnis zu empfehlen? Ist hierbei auch eine BU zu empfehlen, welche am Ende der Laufzeit (bei nicht in Anspruchnahme) das einbezahlte Geld wieder ausbezahlt? Vielen Dank für die Infos. Grüsse thowe Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
peanuts Mai 7, 2008 Hallo zusammen, als Geschädigter der DVAG bin ich derzeit dran meine Verträge neu auszurichten. Hierbei ist noch eine BU ("Deutsche Fondspolice mit BU der AM") im Bestand. Heute weiss ich, dass man Kapitalbildung und BU trennen soll Welche Versicherung ist hierbei seriös und nach dem Preis-/Leistungsverhältnis zu empfehlen? Ist hierbei auch eine BU zu empfehlen, welche am Ende der Laufzeit (bei nicht in Anspruchnahme) das einbezahlte Geld wieder ausbezahlt? Vielen Dank für die Infos. Grüsse thowe guckst du hier: http://www.franke-bornberg.de oder hier: http://mm-gmbh.yum.de/analyse/rati_burating_ergebnis.php Das sind Rating-Agenturen, die auf Bewertung von BU's spezialisiert sind. Ich persönlich favorisiere gegenwärtig die Nürnberger Versicherung oder Alte Leipziger. Die Nürnberger hat ein recht guter P/L-Verhältnis. Man kann auswählen, ob man eine BU mit oder ohne Invest haben will. Mit Invest bedeute, dass du am Ende der Laufzeit Kohle zurückkriegst. Das investierte Geld wird in Fonds investiert und je nachdem wie gut die laufen kriegst du am Ende mehr oder weniger Geld zurück. Bei BU ohne Invest ist lediglich eine Risiko-LV integriert und du kriegst am Ende der Laufzeit gar nichts raus, dafür ist der monatliche Beitrag deutlich günstiger als bei Invest. Bei der Nürnberger gibt es noch die Möglichkeit der Hinzunahme einer Karenzzeit, wodurch der monatliche Beitrag nochmal deutlich sinkt. Karenzzeit bedeutet, dass man eine bestimmte Zeit ( 1 oder 2 Jahre) im Falle einer BU kein Geld kriegt, aber wenn genug finanzielle Mittel hat kann man das zugunsten günstigerer Beiträge durchaus akzeptieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
thowe Mai 7, 2008 · bearbeitet Mai 7, 2008 von thowe guckst du hier: http://www.franke-bornberg.de oder hier: http://mm-gmbh.yum.de/analyse/rati_burating_ergebnis.php Das sind Rating-Agenturen, die auf Bewertung von BU's spezialisiert sind. Ich persönlich favorisiere gegenwärtig die Nürnberger Versicherung oder Alte Leipziger. Die Nürnberger hat ein recht guter P/L-Verhältnis. Man kann auswählen, ob man eine BU mit oder ohne Invest haben will. Mit Invest bedeute, dass du am Ende der Laufzeit Kohle zurückkriegst. Das investierte Geld wird in Fonds investiert und je nachdem wie gut die laufen kriegst du am Ende mehr oder weniger Geld zurück. Bei BU ohne Invest ist lediglich eine Risiko-LV integriert und du kriegst am Ende der Laufzeit gar nichts raus, dafür ist der monatliche Beitrag deutlich günstiger als bei Invest. Bei der Nürnberger gibt es noch die Möglichkeit der Hinzunahme einer Karenzzeit, wodurch der monatliche Beitrag nochmal deutlich sinkt. Karenzzeit bedeutet, dass man eine bestimmte Zeit ( 1 oder 2 Jahre) im Falle einer BU kein Geld kriegt, aber wenn genug finanzielle Mittel hat kann man das zugunsten günstigerer Beiträge durchaus akzeptieren. Besten Dank für die schnelle Antwort. Gehe ich recht in der Annahme, dass es wahrscheinlich sinnvoller ist eine BU ohne Invest abzuschliessen und man die Differenz zur BU mit Invest besser selbst anlegt? Von der Nürnberger liest man leider in verschiedenen Foren bzw. Internetseiten sehr viel schlechtes, d.h. dass sie im Ernstfall nicht bezahlt hätten! thowe Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
highline Mai 7, 2008 · bearbeitet Mai 7, 2008 von highline Gehe ich recht in der Annahme, dass es wahrscheinlich sinnvoller ist eine BU ohne Invest abzuschliessen und man die Differenz zur BU mit Invest besser selbst anlegt? Von der Nürnberger liest man leider in verschiedenen Foren bzw. Internetseiten sehr viel schlechtes, d.h. dass sie im Ernstfall nicht bezahlt hätten! Zu 1.: Ja, das ist hier die Hauptmeinung im Forum. Eine BU, wo Du das Geld am Ende wiederkriegst wenn nichts passiert kann es nicht geben - Du bezahlst ja für die Kranken mit und umgekehrt. Das geht also schon aus Prinzip nicht. Zu 2.: Das wirst Du leider von jeder Versicherung lesen können... Egal ob Testsieger oder Verlierer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
peanuts Mai 7, 2008 · bearbeitet Mai 7, 2008 von peanuts Zu 1.: Ja, das ist hier die Hauptmeinung im Forum. Eine BU, wo Du das Geld am Ende wiederkriegst wenn nichts passiert kann es nicht geben - Du bezahlst ja für die Kranken mit und umgekehrt. Das geht also schon aus Prinzip nicht.Zu 2.: Das wirst Du leider von jeder Versicherung lesen können... Egal ob Testsieger oder Verlierer. zu 1: das ist richtig: zurück kriegt man natürlich nur den Investmentanteil, die Beiträge zur BU gehen tatsächlich für die Versicherungsleistungen drauf und die Vers. will ja auch noch was dran verdienen und so soll's ja auch sein. Letztendlich geht es der Versicherung bei Invest darum, zusätzlich Kohle abzuscheffeln und es für sich arbeiten zu lassen. Ein Teil davon wird dann eben wieder zurückgezahlt. Es ist völlig richtig, auf Invest kann man getrost verzichten, denn das überschüssige Geld kann man auch selbst in Aktien/Fonds oder was auch immer anlegen. zu 2: bei der Nürnberger ist es so, dass sie keine Daten zur Ermittlung der Prozessquote (map-report) zur Verfügung stellt. Andere Versicherungen tun dies sehr wohl. Unabhängig davon, ob man die Prozessquote für sinnvoll oder unsinnig hält, kann man sich daraus natürlich eine persönliche Meinung bilden. Sicher ist es extrem ärgerlich, wenn man im Ernstfall jahrelang prozessieren muss, um die Versicherung letztendlich zur Zahlung der BU zu zwingen, aber gefeit ist man vor diesem Ärger wohl bei keiner Versicherung. Ich habe deshalb vor Kurzem erst mal eine Berufs-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen und werde demnächst eine BU (selbstverständlich bei einer anderen Vers.) abschliessen. Die Rechtsschutzvers. gibt mir wenigstens die Sicherheit, im Falle einer Prozesswelle nicht vor der BU-Vers. in die Knie gehen zu müssen mangels finanzieller Mittel. Anwälte und Gutachten kosten Schweinegeld. Um der Versicherung den Wind aus den Segeln zu nehmen ist es extrem wichtig, die Gesundheitsfragen zu 100% wahrheitsgemäß und lückenlos zu beantworten auch auf die Gefahr hin, evtl.abgelehnt zu werden. Das ist immer noch besser als wegen falscher Angaben jahrelang Beiträge zu zahlen und dann im Ernstfall leer asuzugehen, weil die Vers. dann einen Prozess sicher gewinnen würde. Tritt bei unanfechtbaren Gesundheitsfragen dann laut ärztlichen Gutachten eine BU ein, dann kann die Vers. prozessieren wie sie will, sie wird dann zahlen müssen. Wär ja noch schöner, wenn die nur die Beiträge kassieren, aber nie leisten würden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Traumfrau? Juni 11, 2008 Hallo, bin BU-verwirrt Habe zu Beginn der Ausbildung eine kl.LV mit integrierter BU bei der HUK abgeschlossen. "Je jünger, desto günstiger". Vor 3 Jahren-nach Studiumsabschluss- habe ich eine zusätzl. BU, also Premium BUZ auch bei der Huk abgeschlossen. Jetzt habe ich festgestellt, dass in ersterer noch die "alte" abstrakte Verweisung "massiv" enthalten ist. Im Falle eines Falles wäre dies sehr schlecht. Meine Überlegung ist: BU aus LV kündigen und neue BU machen( Angebot von Fortis wäre günstiger als HUK-Basis BU) oder weiterlaufen lassen und evtl. die zweite, also vorh. Premium BUZ anpassen, wenn ich vielleicht in zwei Jahren heiraten werde :-), jetzt geht noch keine Anpassung. Oder? In welche Richtung könnte ich noch überlegen? Vielen Dank für Denkanstösse Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Börsengewinner Juni 11, 2008 Hallo, bin BU-verwirrtHabe zu Beginn der Ausbildung eine kl.LV mit integrierter BU bei der HUK abgeschlossen. "Je jünger, desto günstiger". Vor 3 Jahren-nach Studiumsabschluss- habe ich eine zusätzl. BU, also Premium BUZ auch bei der Huk abgeschlossen. Jetzt habe ich festgestellt, dass in ersterer noch die "alte" abstrakte Verweisung "massiv" enthalten ist. Im Falle eines Falles wäre dies sehr schlecht. Meine Überlegung ist: BU aus LV kündigen und neue BU machen( Angebot von Fortis wäre günstiger als HUK-Basis BU) oder weiterlaufen lassen und evtl. die zweite, also vorh. Premium BUZ anpassen, wenn ich vielleicht in zwei Jahren heiraten werde :-), jetzt geht noch keine Anpassung. Oder? In welche Richtung könnte ich noch überlegen? Vielen Dank für Denkanstösse abstrakte Verweisung ist echt übel (aber auch die konkrete Verweisung ist nicht ohne) und heutzutage beim Abschluß einer neuen BU ein absolutes Ausschlußkriterium. Ich würde mir deshalb durchaus überlegen, die "alte" BU zu kündigen und eine neue abzuschließen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
herr_welker Juni 12, 2008 Ja des mit der Nürnberger ist so eine Sache. Was mich stört ist das man keine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann. Leider muss eine Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsschutz abgeschlossen werden. Die LV kostet nämlich schon wieder 31,68 EUR im Jahr die ich eigendlich nicht brauche. Eine konkrete Verweißung wird auch nicht ausgeschlossen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tom1978 Juni 12, 2008 Ich habe deshalb vor Kurzem erst mal eine Berufs-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen und werde demnächst eine BU (selbstverständlich bei einer anderen Vers.) abschliessen. Warum Berufs-Rechtschutz? Müßte man nicht eine Privat-Rechtschutz abschließen? Es geht ja nicht um etwas, was direkt mit dem Beruf zusammenhängt, sondern um einen geschlossenen Vertrag mit einer Versicherung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Juni 13, 2008 Ja des mit der Nürnberger ist so eine Sache.Was mich stört ist das man keine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann. Leider muss eine Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsschutz abgeschlossen werden. Tatsächlich? Bin gerade dabei, bei der Nürnberger abzuschließen. Hab die Papiere jetzt nicht hier, aber ich kann mich nicht an einen LV-Anteil erinnern. Bist Du sicher? Welcher Tarif ist es denn? saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Börsengewinner Juni 13, 2008 · bearbeitet Juni 13, 2008 von Börsengewinner Warum Berufs-Rechtschutz? Müßte man nicht eine Privat-Rechtschutz abschließen? Es geht ja nicht um etwas, was direkt mit dem Beruf zusammenhängt, sondern um einen geschlossenen Vertrag mit einer Versicherung. diese Art der Versicherung beinhaltet i.d.R. immer einen Privat-Rechtsschutz, zumindest bei der Allianz ist es so, ich habe also eine Berufs- und Privat-Rechtsschutzversicherung, das kann man gar nicht einzeln abschließen und ich finde das sogar recht vorteilhaft, denn wenn man, wie ich, recht viel Waren per Online-Handel kauft und Verkauft ist ein Privatrechtschutz sehr zu empfehlen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Traumfrau? Juni 13, 2008 Hallo, folgende Checkliste habe ich im Netz gefunden. http://www.berufsunfaehigkeitsversicherung...info_dialog.pdf Ist die für Interessierte einer BU-Versicherung wirklich hilfreich? oder auch nur bzw. zumindest ein guter Anhaltspunkt ?? L.G. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Börsengewinner Juni 13, 2008 Tatsächlich? Bin gerade dabei, bei der Nürnberger abzuschließen. Hab die Papiere jetzt nicht hier, aber ich kann mich nicht an einen LV-Anteil erinnern. Bist Du sicher? Welcher Tarif ist es denn? saludos, el galleta ich hab mich auch schon vor etwa 1/2 Jahr von einem Versicherungsmenschen der Nürnberger beraten lassen und ich meine auch, mich erinnern zu können, dass die einfachst Form der BU nur mit RLV geht oder eben bei höhereren Beiträgen mit Invest und dann ohne RLV. Die Beiträge der Nürnberger sind aber vergleichweise günstig. Die konkrete Verweisung wird meines Wissens bei fast keiner Versicherung ausgeschlossen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Börsengewinner Juni 13, 2008 Hallo,folgende Checkliste habe ich im Netz gefunden. http://www.berufsunfaehigkeitsversicherung...info_dialog.pdf Ist die für Interessierte einer BU-Versicherung wirklich hilfreich? oder auch nur bzw. zumindest ein guter Anhaltspunkt ?? L.G. also ich finde die Checkliste wirklich gut, sie behandelt alle mir bekannten Punkte, die man beim Abschluß einer BU berücksichtigen sollte Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sandale Juni 13, 2008 Die alte Leipziger legt dieselbe Checkliste bei. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
herr_welker Juni 13, 2008 · bearbeitet Juni 13, 2008 von herr_welker Tatsächlich? Bin gerade dabei, bei der Nürnberger abzuschließen. Hab die Papiere jetzt nicht hier, aber ich kann mich nicht an einen LV-Anteil erinnern. Bist Du sicher? Welcher Tarif ist es denn? saludos, el galleta Also es gibt zwei Möglichkeiten. Entweder über Invest. Dass die Überschüsse in einem Fonds angelegt werden. Dann haste eine reine BU Versicherung. Oder eine Risikolebensversicherung mit Einschluss einer Berufsunfähigkeit. Schau mal hier. Einmal die Nürnberger IBU und einmal als Zusatzversicherung die zu einem anderen Tarif eingeschlossen wird. Wenn dein Tarif mit IBU anfängt, dann haste du die mit den Fonds. Auf meinem Angebot steht der Tarif "N2501+ M+B+R240 (BUC)". N2501 = Risikolebensversicherung M= weis auch nich B= Beitragsbefreiheit R240= Zusatztarif Berufsunfähigkeit (Comfort Schutz unbedingt zu empfehlen) Also des würde ich etz sagen. Bin ja kein Versicherungsmensch.... Edit: Bei mir teilt es sich so auf. 1.000 EUR monatliche BU Rente, 5.000 EUR Lebensversicherung, bis 60 Jahren. LV = 2,64 EUR B = 0,09 EUR BU= 34,95EUR Gesamt= 37,68 EUR - Überschussbeteiligung= 28,39 EUR. Könnt ihr mal posten ob des mit meinem Tarif passt? Bzw. was bei euch steht? 2. Edit: Ich hab mir den Vertrag etz nochmal kreuz und quer durchgesehen.2 Sachen find ich interessant. (6) Ist die versicherte Person aus dem Berufsleben ausgeschieden, kanndie Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung fortgeführt werden. Werden in dieser Zeit Leistungen beantragt, so gilt für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit für die Dauer bis zu 5 Jahren nach dem Ausscheiden die vorher konkret ausgeübte berufliche Tätigkeit und die damit verbundene Lebensstellung. Nach Ablauf von 5 Jahren gilt eine Berufstätigkeit als zumutbar, die anhand der dann noch verwertbaren Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt wird oder ausgeübt werden könnte. Die Lebensstellung wird durch die dann ausgeübte oder mögliche Berufstätigkeit geprägt. --> Nach 5 Jahren ohne einem Job fällt der Verzicht der abstrakten Verweißung weg (3) Lässt die versicherte Person operative Behandlungen, die der untersuchendeoder behandelnde Arzt anordnet, um die Heilung zu fördern oder die Berufsunfähigkeit zu mindern, nicht durchführen, steht dies einer Anerkennung der Leistungen aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nicht entgegen. Sie ist allerdings aufgrund der allgemeinen gesetzlichen Schadenminderungspflicht verpflichtet, zumutbaren ärztlichen Anweisungen zur Besserung ihrer gesundheitlichen Verhältnisse Folge zu leisten. Zumutbar sind dabei Maßnahmen, die gefahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen verbunden sind und die außerdem Aussicht auf zumindest Besserung (bis zur Leistungsgrenze) bieten. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen wie z. B. das Einhalten von Diäten, Suchtentzug, die Verwendung von orthopädischen oder anderen Heil- und Hilfsmitteln (z. B. Tragen von Prothesen, Verwendung von Seh- und Hörhilfen), die Durchführung von logopädischen Maßnahmen oder das Tragen von Stützstrümpfen. --> Unter bestimmten Vorraussetzungen muss auf den Arzt gehört werden (2) Zur Nachprüfung können wir auf unsere Kosten jederzeit sachdienlicheAuskünfte und einmal jährlich umfassende Untersuchungen der versicherten Person durch von uns zu beauftragende Ärzte verlangen. Die Bestimmungen des § 4 Absatz 2 gelten entsprechend. --> also jedes Jahr zu einem Arzt gehen der von der Nürnberger bezahlt wird Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sandale Juni 14, 2008 · bearbeitet Juni 14, 2008 von Sandale Bei mir teilt es sich so auf.1.000 EUR monatliche BU Rente, 5.000 EUR Lebensversicherung, bis 60 Jahren. LV = 2,64 EUR B = 0,09 EUR BU= 34,95EUR Gesamt= 37,68 EUR - Überschussbeteiligung= 28,39 EUR. Das heisst Versicherungsschutz bis 60, und im Falle einer BU Rente bis 60? Ist deutlich günstiger als die Angebote zwischen denen ich mich entscheide (ca. 50%), aber das liegt wohl hauptsächlich daran, dass ich die BU-Rentendauer bis 65 oder 67 laufen lassen möchte. 2. Edit:Ich hab mir den Vertrag etz nochmal kreuz und quer durchgesehen.2 Sachen find ich interessant. --> Nach 5 Jahren ohne einem Job fällt der Verzicht der abstrakten Verweißung weg --> Unter bestimmten Vorraussetzungen muss auf den Arzt gehört werden --> also jedes Jahr zu einem Arzt gehen der von der Nürnberger bezahlt wird Dass die abstrakte Verweisung wegfällt würde mich stören. Das ist bei der Alten Leipziger nicht so. Ob es sonst gängig ist, weiß ich allerdings nicht. Der zweite Punkt würde mich nicht stören. Ist allerdings bei der Alten Leipziger anders geregelt: Befolgung von ärztlichen Anordnungen ist keine Vorraussetzung für die Zahlung von Berufsunfähigkeitsleistungen. Ausnahme: Der Einsatz von Hilfmitteln des täglichen Lebens (z.B. Verwendung von Prothesen, Seh- und Hörhilfen) sowie Maßnahmen, die gefahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen verbunden sind und sichere Aussicht auf Besserung des Gesundheitszustandes bieten. Lasst der Versicherte darüber hinausgehende ärztlich angeordnete, insbesondere operative Behandlungsmaßnahmen zur Heilung oder Minderung der BU nicht durchführen, steht dies einer Anerkennung der Leistungen aus dieser Versicherung nicht entgegen. Der dritte Punkt hingegen würde mich schon stören. Auch das ist bei der Alten Leipziger anders geregelt. Freie Arztwahl. Edit2: Untersuchungen müssen nicht in Deutschland durchgeführt werden. Edit1: Stimmt nicht ganz: Wir können außerdem - auf unsere Kosten - weitere ärztliche Untersuchungen durch von uns beauftragte Ärzte sowie notwendige Nachweise (...) verlangen Im anderen Thread hattest Du die konkrete Verweisung angesprochen. Das ist bei mir so geregelt: Berücksichtigung eines zuvor ausgeübten Berufs nur innerhalb von 12 Monaten nach einem Berufswechsel zur Abwehr von Missbrauchsfällen; d.h. nur falls die für die Berufsunfähigkeit ursächliche Gesundheitsstörung bereits beim Berufswechsel bekannt war. Der frühere Beruf wird nicht berücksichtigt, wenn der Berufswechsel auf ärztliches Anraten oder wegen unfreiwilligem Wegfall der früheren Tätigkeit erfolgte sowie: nicht zumutbar im Rahmen der konkreten Verweisung dass die Tätigkeit zu Lasten der Gesundheit geht oder, dass das jährliche Bruttoeinkommen 20% oder mehr - im Einzelfall auch weniger - unter dem Bruttoeinkommen im zuletzt ausgeübten Beruf liegt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Juni 14, 2008 · bearbeitet Juni 14, 2008 von el galleta So, hab auch nochmal geschaut. Ist tatsächlich ne LV iHv. 5000 drin, kostet ähnlich wie bei Dir. Hm, akzeptabel würde ich sagen. (EDIT: Das ersetzt zwar nicht die berühmten Umbaukosten am Haus nach einem Unfall, aber ne Unfallversicherung leiste ich mir dennoch nicht.) --> Nach 5 Jahren ohne einem Job fällt der Verzicht der abstrakten Verweißung weg Hast Du mich erschreckt! Aber das stimmt zum Glück so nicht: Ist die versicherte Person aus dem Berufsleben ausgeschieden, kanndie Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung fortgeführt werden. Werden in dieser Zeit Leistungen beantragt... Wenn Du in den Ruhestand gehst (und die BUZ fortführst), dann hast Du im dann erst eintretenden BU-Falle nur noch 5 weitere Jahre den Verzicht auf die Abstrakte Verweisung. M.E. auch akzeptabel. Meine BU (und hoffentlich auch mein Arbeitsleben) läuft eh nur bis 65, gehe ich schon mit 60 in Rente bin ich noch immer auf der sicheren Seite, selbst wenn ich sofort und augenblicklich ebenfalls BU werde. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
herr_welker Juni 14, 2008 @el galleta Aber wenn ich etz z.B. mit 30 meinen Job kündige, weil ich mich mit meinen Kindern kümmern will, dann ist das schon relevant. Sagen wir ich kümmer mich 10 Jahre um meine Kinder und meine Frau arbeitet (solls ja geben). (6) Ist die versicherte Person aus dem Berufsleben ausgeschieden, kanndie Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung fortgeführt werden. Werden in dieser Zeit Leistungen beantragt, so gilt für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit für die Dauer bis zu 5 Jahren nach dem Ausscheiden die vorher konkret ausgeübte berufliche Tätigkeit und die damit verbundene Lebensstellung. Nach Ablauf von 5 Jahren gilt eine Berufstätigkeit als zumutbar, die anhand der dann noch verwertbaren Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt wird oder ausgeübt werden könnte. Die Lebensstellung wird durch die dann ausgeübte oder mögliche Berufstätigkeit geprägt. Dann wäre ich aus dem Berufsleben ausgeschieden. BU wird natürlich forgeführt. Nach 7 Jahren werde ich wegen eines Unfalls berufsunfähig. Sagen wir ich kann meine Hand kaum noch bewegen (bin Elektroniker). Dann beantrage ich eine Berufsunfähigkeit. Jetzt gilt doch eine Berufsunfähigkeit als zumutbar dié meinen noch verwertbaren Kenntnissen und Fähigkeiten ausgeübt werden könnte. Lebensstellung uninteressant. Also würde jetzt ein Beruf als Knöpfchendrücker in einer Elektronikfertigung mit 50% weniger Einkommen für mich in Frage kommen. Also so würde ich des jetzt interpretieren. Lass mich aber gerne belehren... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Juni 15, 2008 Hm, das wird mir zu spekulativ, ich weiß es schlicht nicht. Allerdings gehe ich davon aus, dass "Ausscheiden aus dem Berufsleben" etwas endgültiges haben muss - also praktisch Ruhestand, Kinderpause gerade nicht. Aber ob das wirklich so ist und ob es da eine zeitliche Obergrenze für Pausen gibt - keine Ahnung. Kann jemand helfen? saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DerDude1980 Juni 15, 2008 · bearbeitet Juni 15, 2008 von DerDude1980 Es gibt übrigens mittlerweile auch Unternehmen, die auf abstrakte und konkrete Verweisung verzichten, also jegliche Form der Verweisung ausschließen! HDI-Gerling zum Beispiel, ich habe vor anderthalb Jahren dort eine BU abgeschlossen. Bei Franke & Bornberg hat HDI-Gerling im aktuellen Rating als einziges Unternehmen zusammen mit der Nürnberger die absolute Höchstnote erreicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
herr_welker Juni 15, 2008 · bearbeitet Juni 15, 2008 von herr_welker Die Nürnberger hat auch hervorragende Testergebnisse. Deswegen wundert mich des ja. Testberichte von Franke & Bornberg Ich glaub ich schreib mal meinen Versicherungsmenschen an wegen der Verweißung. Ich poste dann des Ergebniss. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DerDude1980 Juni 15, 2008 Ja, du hast vollkommen Recht, ich hab übersehen, dass die Nürnberger auch die Bestnote bekommen hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Börsengewinner Juni 16, 2008 · bearbeitet Juni 16, 2008 von Börsengewinner Ja, du hast vollkommen Recht, ich hab übersehen, dass die Nürnberger auch die Bestnote bekommen hat. was haltet ihr denn davon, bei 2 Gesellschaften eine BU abzuschließen und zwar mit jeweils der Hälfte der gewünschten Rente? Das macht zwar organistaorisch etwas mehr Aufwand, man hätte aber auch den Vorteil, dass, wenn eine der beiden Versicherungen im BU-Fall nicht zahlt oder es auf einen langwierigen Prozess ankommen läßt, dann vieleicht wenigstens die andere zahlt. In diesem Fall könnte man dann sogar die eine gegen die andere Vers. ausspielen, indem die nicht zahlende dann noch mehr unter Erklärungsnot kommt, wieso sie nicht zahlt im Gegensatz zur anderen. Bei 2 BUs würde ausßerdem die Möglichkeit bestehen, im Falle eines finanziellen Engpasses (z.B. Arbeitslosigkeit) eine der beiden BUs zu kündigen und die andere weiter laufen zu lassen. Andernfalls müßte man evtl. die einzige vorhandene BU kündigen und stünde dann völlig mit leeren Händen da. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knarf Juni 16, 2008 was haltet ihr denn davon, bei 2 Gesellschaften eine BU abzuschließen und zwar mit jeweils der Hälfte der gewünschten Rente? Ja, das habe ich so gemacht. Obs gut ist oder nicht kann ich nicht sagen. Aber die von dir genannten Gründe schwirrten mir dabei auch im Kopf rum. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag