Speculator Mai 7, 2008 Liebe Community, es geht nochmal um ausländische, thesaurierende Fonds. Ich weiß, dass wir hier schon den ein oder anderen Beitrag haben, aber so 100%ig blicke ich noch nicht durch. Vielleicht kann mir jemand mit diesen speziellen Fragen helfen: Ich habe den ein oder anderen ausländisch thesaurierenden Fonds (z.B. Carmignac Patrimoine) - wie verhält es sich 1. für die Anteile, die ich schon habe (also vor 2009 gekauft) - mein Verständnis: nach 2009 muss ich in der Steuererklärung jedes Jahr die wiederangelegten Anteile versteuern gem. Abgeltungssteuer. Wenn ich dann den Fonds irgendwann verkaufe, muss ich den Kursgewinn jedoch nicht versteuern (?) 2. für Anteile, die ich nach dem 1.1.2009 kaufe, muss ich dann zusätzlich beim Verkauf nachweisen, dass ich die wiederangelegten Anteile schon versteuert habe. Stimmt das so? Grundsätzlich: Wie versteuer ich die wiederangelegten Anteile jedes Jahr? Ist das transparent in der Jährlichen Mitteilung der Bank aufgeschlüsselt? Wie erfolgt der Nachweis der versteuerten Anteile, wenn ich den Fonds verkaufe? Welche Belege muss ich da aufbewahren? Es wurde genug über die Abgeltungssteuer geschimpft, Abzocke etc. Aber m.E. wurde auch das Ziel, die Besteuerung einfacher zu gestalten, vollkommen verfehlt (siehe die Beispiele oben...!) - Resultat ist, dass sich jetzt noch mehr Anleger Steuerberater suchen müssen, schön, wie die Regierung den Arbeitsmarkt ankurbelt. Ich würde mich über Antworten und Einschätzungen (natürlich unverbindlich) freuen! Thx + Greetz, Spec Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Mai 7, 2008 1. für die Anteile, die ich schon habe (also vor 2009 gekauft) - mein Verständnis: nach 2009 muss ich in der Steuererklärung jedes Jahr die wiederangelegten Anteile versteuern gem. Abgeltungssteuer. Bei thesaurierenden Fonds gibt es keine wiederangelegten Anteile, hoechstens wiederangelegte Betraege (= Thesaurierungen / ausschuettungsgleiche Ertraege). Diese muessen schon jetzt jaehrlich versteuert werden soviel ich weis, ab 2009 gilt dann nur der Abgeltungssteuersatz statt pers. Steuersatz (ausser dein pers. Steuersatz liegt unter dem der Abgeltungssteuer, dann kannst du dir den anrechnen lassen). Wenn ich dann den Fonds irgendwann verkaufe, muss ich den Kursgewinn jedoch nicht versteuern (?) Nur wenn die Haltezeit laenger als 1 Jahr ist. Also heute kaufen und im Feb 2009 verkaufen wuerde bedeuten, dass du die Kursgewinne trotzdem versteuern musst. Verkaufst du erst in 2011, dann sind die Kursgewinne steuerfrei. Fuer Anteile die ab dem 1.1.2009 gekauft werden muessen die Kursgewinne immer versteuert werden, d.h. unabhaengig von der Haltefrist. 2. für Anteile, die ich nach dem 1.1.2009 kaufe, muss ich dann zusätzlich beim Verkauf nachweisen, dass ich die wiederangelegten Anteile schon versteuert habe. Stimmt das so? Ja, darauf wird es wohl hinauslaufen. Grundsätzlich:Wie versteuer ich die wiederangelegten Anteile jedes Jahr? Ist das transparent in der Jährlichen Mitteilung der Bank aufgeschlüsselt? Ueber die Steuererklaerung. Angaben kommen entweder von der Bank oder du kannst sie dem eBundesanzeiger entnehmen. Wie erfolgt der Nachweis der versteuerten Anteile, wenn ich den Fonds verkaufe? Welche Belege muss ich da aufbewahren? Gute Frage. Am Besten erstmal alles aufbewahren. Es wurde genug über die Abgeltungssteuer geschimpft, Abzocke etc. Aber m.E. wurde auch das Ziel, die Besteuerung einfacher zu gestalten, vollkommen verfehlt (siehe die Beispiele oben...!) - Resultat ist, dass sich jetzt noch mehr Anleger Steuerberater suchen müssen, schön, wie die Regierung den Arbeitsmarkt ankurbelt. Auch richtig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Mai 7, 2008 Wie erfolgt der Nachweis der versteuerten Anteile, wenn ich den Fonds verkaufe? Welche Belege muss ich da aufbewahren? https://www.wertpapier-forum.de/index.php?s...st&p=292373 aufbewahren würde ich trotzdem alle Unterlagen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Speculator Mai 8, 2008 tausend Dank für die Antworten! Ich denke, ab 2009 werde ich erstmal keine ausl. Thesaurierer ordern! Die ich jetzt hab, behalte ich, da ich bei denen (nach einem Jahr Haltedauer) ja NIX nachweisen muss beim Verkauf? Und somit auch keine Belege aufheben muss, korrekt? Thx, Spec. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag